{"id":1354,"date":"2019-04-30T11:34:44","date_gmt":"2019-04-30T09:34:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=1354"},"modified":"2020-09-18T19:28:10","modified_gmt":"2020-09-18T17:28:10","slug":"die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/","title":{"rendered":"Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung"},"content":{"rendered":"<p>In der Schweiz gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, wenn ein Arbeitsverh\u00e4ltnis dem <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19640049\/index.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetz<\/a> untersteht: Immer \u00f6fter finden sich in der Arbeitswelt flexible Arbeitszeitmodelle wie etwa <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/12\/17\/entschaedigung-des-gleitzeitsaldos\/\">Gleitzeit<\/a>, monatliche Sollarbeitszeit, Jahresarbeitszeit usw. Doch f\u00fcr alle diese Arbeitsmodelle gelten gem\u00e4ss Arbeitsgesetz die gleichen Regeln und es darf nicht auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden.<\/p>\n<p>Nur durch Erfassung der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\">Arbeitszeit<\/a> kann sichergestellt werden, dass die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend Schutz der Arbeitnehmer \u2013 zu denken ist etwa an die H\u00f6chstarbeitszeiten, die Ruhezeiten etc. \u2013 eingehalten werden. Insbesondere f\u00fcr Arbeitnehmer kann die genaue Erfassung der Arbeitszeit von Vorteil sein, wollen sie etwa \u00dcberstunden kompensieren oder entsch\u00e4digt haben.<\/p>\n<p>Verantwortlich f\u00fcr die Erfassung der Arbeitszeit ist der Arbeitgeber. Er kann zwar im Rahmen der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags oder der Aus\u00fcbung seines Weisungsrechts die Erfassung an die Arbeitnehmer delegieren, er muss aber ein daf\u00fcr geeignetes Instrument zur Verf\u00fcgung stellen und Kontrollen vornehmen. Die Form ist im Gesetz nicht geregelt. So kann dies etwa von Hand oder elektronisch geschehen (zum Beispiel via Excel-Liste).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhalt der Arbeitszeiterfassung<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich haben Arbeitgeber die Arbeitszeiten vollst\u00e4ndig und l\u00fcckenlos zu dokumentieren. Dabei ist das folgende zu erfassen:<\/p>\n<ul>\n<li>die geleistete (t\u00e4gliche und w\u00f6chentliche) Arbeitszeit inkl. Ausgleichs- und \u00dcberzeitarbeit sowie ihre Lage<\/li>\n<li>die gew\u00e4hrten w\u00f6chentlichen Ruhe- oder Ersatzruhetage, soweit diese nicht regelm\u00e4s\u00adsig auf einen Sonntag fallen<\/li>\n<li>die Lage und Dauer der Pausen von einer halben Stunde und mehr<\/li>\n<li>die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und\/oder Zeitzuschl\u00e4ge<\/li>\n<li>die gew\u00e4hrten w\u00f6chentlichen Ruhe- oder Ersatzruhetage, soweit diese nicht regelm\u00e4s\u00adsig auf einen Sonntag fallen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>M\u00f6glich ist, dass fixe Arbeitszeiten vereinbart sind und lediglich die Abweichungen festgehalten werden (Normarbeitsplan).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausnahme von h\u00f6heren leitenden Angestellten<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgesetz sieht verschieden Ausnahmen der Anwendbarkeit vor. So ist das Arbeitsgesetz insbesondere auf <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">h\u00f6here leitende Angestellte<\/a> nicht anwendbar. Gem\u00e4ss Art. 9 ArGV1 gilt, dass eine h\u00f6here leitende T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt <em>\u00abwer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abh\u00e4ngigkeit von der Gr\u00f6sse des Betriebes \u00fcber weitreichende Entscheidungsbefugnisse verf\u00fcgt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Gesch\u00e4ftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann\u00bb<\/em>.<\/p>\n<p>Die Abgrenzung zum normalen leitenden Angestellten ist im Einzelfall selbst f\u00fcr den juristischen Profi schwierig, was sich in den einschl\u00e4gigen Entscheiden des Bundesgerichts regelm\u00e4ssig widerspiegelt. Im Zweifel ist eher nicht von einer \u00abh\u00f6heren leitenden T\u00e4tigkeit\u00bb auszugehen. Die Beurteilung, ob ein h\u00f6herer leitender Angestellter vorliegt, muss im Einzelfall anhand s\u00e4mtlicher massgebender Umst\u00e4nde des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vorgenommen werden. Die Funktionsbezeichnung, die hierarchische Stellung im Unternehmen oder eine bestimmte Ausbildung sind f\u00fcr sich allein unerheblich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verzicht auf Erfassung<\/h3>\n<p><em>Gem\u00e4ss Art. 73a ArGV1 kann unter gewissen Voraussetzungen vollkommen auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden.<\/em><\/p>\n<p>Der Verzicht setzt voraus, dass die betroffenen Arbeitnehmer \u00fcber ein Bruttojahreseinkommen von mindestens CHF 120 000.\u2013 verf\u00fcgen. Zudem ist ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung nur f\u00fcr Arbeitnehmer m\u00f6glich, die bei ihrer Arbeit \u00fcber eine grosse Gestaltungsautonomie verf\u00fcgen, d. h. die entsprechenden Arbeitnehmer bestimmen, in welcher Art und Weise die Arbeiten ausgef\u00fchrt und organisiert werden. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen diese Arbeitnehmer die Freiheit geniessen, ihre Arbeits- und somit auch ihre Ruhezeiten mehrheitlich selber festsetzen zu k\u00f6nnen. Diese erforderliche Zeitautonomie muss f\u00fcr mindestens die H\u00e4lfte der Arbeitszeit bestehen. Bei der Festlegung dieser Zeitautonomie ist jeweils das Arbeitsumfeld als Ganzes in Betracht zu ziehen, unter Ber\u00fccksichtigung der folgenden Faktoren:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Positive Faktoren:<\/h4>\n<ul>\n<li>Telearbeit ohne festgelegten Zeitplan<\/li>\n<li>gleitende Arbeitszeiten<\/li>\n<li>keine zwingenden Pr\u00e4senzzeiten<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Negative Faktoren:<\/h4>\n<ul>\n<li>obligatorische Sitzungen<\/li>\n<li>Blockzeiten<\/li>\n<li>Pflicht der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit<\/li>\n<li>Pflichtenheft, das st\u00e4ndige Pr\u00e4senz verlangt (z. B. Baustellenleiter oder Werkstattleiter)<\/li>\n<li>Grosser Koordinationsbedarf und somit zwingende Verf\u00fcgbarkeit gegen\u00fcber Vor\u00adgesetzten und\/oder Kunden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gleitende Arbeitszeiten allein gen\u00fcgen beispielsweise noch nicht f\u00fcr die n\u00f6tige Autonomie. Umgekehrt wird diese durch die Pflicht, bei Bedarf erreichbar zu sein, nicht ausgeschlossen, sofern die Pflicht nicht gekoppelt ist mit weiteren Vorgaben zu den Arbeitszeiten. In formeller Hinsicht muss die M\u00f6glichkeit des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein. Jeder betroffene Arbeitnehmer muss dem Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung sodann pers\u00f6nlich zustimmen. Dies geschieht in Form einer individuellen, schriftlichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vereinfachte Erfassung<\/h3>\n<p><em>Gem\u00e4ss Art. 73b ArGV1 k\u00f6nnen Arbeitnehmer mit einer gewissen Autonomie in der Festsetzung ihrer Arbeitszeit nur noch die t\u00e4glich geleistete Arbeitszeit erfassen. Die Lage res\u00adpektive der Zeitpunkt der Arbeits- und Ruhezeiten ist nicht mehr dokumentationspflichtig. Bei Leistung von Nacht- oder Sonntagsarbeit sind jedoch der Anfang und das Ende dieser Arbeitseins\u00e4tze festzuhalten. Betroffene Arbeitnehmer m\u00fcssen die Freiheit geniessen, ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen zu k\u00f6nnen, was gem\u00e4ss Seco ab rund 25 % der Arbeitszeit gegeben ist. Der Umstand allein, dass der Betrieb grunds\u00e4tzlich flexible Arbeitszeiten erm\u00f6glicht, gen\u00fcge nicht. Blockzeiten von maximal 75 % k\u00f6nnten das Kriterium nur dann erf\u00fcllen, wenn dar\u00fcber hinaus keine weiteren zeitlichen Vorgaben erfolgen (wie z. B. obligatorische Sitzungen ausserhalb der Blockzeiten oder Dienstreisen).<\/em><\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der vereinfachten Pflicht zur Arbeitszeit\u00aderfassung erfolgt in der Regel durch eine kollektive Vereinbarung zwischen der gew\u00e4hlten betriebsinternen Arbeitnehmervertretung (Personalkommission) und dem Arbeitgeber. In Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern kann die vereinfachte Arbeitszeiterfassung auch individuell mit den einzelnen Arbeitnehmern vereinbart werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sanktionen<\/h3>\n<p>Die Verletzung von Vorschriften der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung an sich ist nicht strafbar, ausser sie erfolgt im Rahmen einer vors\u00e4tzlichen Missachtung der gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (Busse bis CHF 3000.\u2013). Stellen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Verletzungen der Arbeitszeit fest, erlassen sie zun\u00e4chst eine formlose Abmahnung mit Fristansetzung zur Behebung der M\u00e4ngel. Bei Nichtbefolgung erfolgt eine Verwaltungsverf\u00fcgung verbunden mit einer Strafandrohung (Busse bis CHF 10 000.\u2013 bei Nichtbefolgung). Weitere Sanktionen in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen sind m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li>\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, wenn ein Arbeitsverh\u00e4ltnis dem Arbeitsgesetz untersteht: Immer \u00f6fter finden sich in der Arbeitswelt flexible Arbeitszeitmodelle wie etwa Gleitzeit, monatliche Sollarbeitszeit, Jahresarbeitszeit usw. 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