{"id":1426,"date":"2019-05-14T20:15:27","date_gmt":"2019-05-14T18:15:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=1426"},"modified":"2019-05-17T20:32:39","modified_gmt":"2019-05-17T18:32:39","slug":"lausanner-gericht-uber-ist-arbeitgeber-uber-fahrer-sind-arbeitnehmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/14\/lausanner-gericht-uber-ist-arbeitgeber-uber-fahrer-sind-arbeitnehmer\/","title":{"rendered":"Lausanner Gericht: Uber ist Arbeitgeber, Uber-Fahrer sind Arbeitnehmer"},"content":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss verschiedenen <a href=\"https:\/\/www.watson.ch\/schweiz\/uber\/360465999-gerichtsurteil-uber-fahrer-gelten-als-angestellte\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Medienberichten<\/a> hat ein erstinstanzliches Lausanner Gericht\u00a0 im Mai 2019 entschieden, dass Uber\u2013Fahrer als Arbeitnehmer gelten und Uber somit als Arbeitgeber gilt, dies im Zusammenhang mit der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/18\/rechtliche-grundlagen-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">fristlosen K\u00fcndigung<\/a> der Zusammenarbeit eines Uber\u2013Fahrers durch Uber.<\/p>\n<p>Somit gelten f\u00fcr diesen Fall die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. So m\u00fcssen etwa <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigungsfristen<\/a> eingehalten werden und der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sachliche<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zeitliche<\/a> K\u00fcndigungsschutz greift. Ebenso ist der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/28\/lohnzahlung-bei-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohn bei Krankheit gem\u00e4ss Art. 324a OR<\/a> zu entrichten. Der Fall k\u00f6nnte noch an ein oberes Gericht weitergezogen werden.<\/p>\n<p>Ein Urteil des Bundesgerichts existiert noch nicht und k\u00f6nnte theoretisch anders ausfallen, sofern das Bundesgericht zum Schluss gelangen w\u00fcrde, die Merkmale des Arbeitsvertrages w\u00fcrden nicht vorliegen. Die Frage wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert und soweit ersichtlich, das erste Mal durch ein Schweizer Gericht beurteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Merkmale des Arbeitsvertrages<\/h3>\n<p>Durch den Abschluss eines Einzelarbeitsvertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer zu Leistung von Arbeit im Dienste des Arbeitgebers auf bestimmte oder unbestimmte Zeit und der Arbeitgeber zur Entrichtung eines Lohnes (Art. 319 Abs. 1 OR). Der Arbeitsvertrag ist somit ein schuldrechtlicher Vertrag.<\/p>\n<p>Die vorgenannte Begriffsdefinition umfasst vier Begriffselemente, die gegeben sein m\u00fcssen, damit von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann:<\/p>\n<ol>\n<li>Leistung von Arbeit<\/li>\n<li>Entrichtung des Lohns<\/li>\n<li>Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation<\/li>\n<li>Arbeitsleistung auf Zeit<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Leistung von Arbeit<\/h4>\n<p>Die charakteristische Leistung im Rahmen eines Arbeitsvertrags besteht im Zurverf\u00fcgungstellen der Arbeitskraft und dadurch in der Erbringung einer Arbeitsleistung. Darunter kann jede planm\u00e4\u00dfige k\u00f6rperliche oder geistige Arbeit verstanden werden. Dies hat w\u00e4hrend der vereinbarten oder \u00fcblichen Arbeitszeit zu geschehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Entrichtung eines Lohnes<\/h4>\n<p>Die Entgeltlichkeit ist ein zwingendes Merkmal des Arbeitsvertrages. Dabei ist aber bloss die Entgeltlichkeit massgebend, nicht aber, ob sich die Parteien \u00fcber die H\u00f6he des Lohnes geeinigt haben. Haben sich die Parteien \u00fcber die H\u00f6he des Lohnes nicht geeinigt, so ist der Lohn geschuldet, welcher f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit \u00fcblich ist (Art. 322 Abs. 1 OR).<\/p>\n<p>Unterschieden werden verschiedene Lohnarten und Begriffspaare:<\/p>\n<ul>\n<li>Naturallohn und Geldlohn<\/li>\n<li>Zeitlohn und Leistungslohn<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Eingliederung in fremde Arbeitsorganisation<\/h4>\n<p>Im Rahmen eines Arbeitsvertrages wird die Arbeit unter Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation des Arbeitgebers geleistet. Dabei unterstellt sich der Arbeitnehmer der Weisungsgewalt des Arbeitgebers (Art. 321d OR). Dadurch unterscheidet sich der Arbeitnehmer im Wesentlichen von den Vertr\u00e4gen mit selbst\u00e4ndigen Unternehmern. Dort geht das Weisungsrecht oft weniger weit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Arbeitsleistung auf Zeit<\/h4>\n<p>Die Arbeitsleistung ist auf Zeit geschuldet. Es handelt sich daher beim Arbeitsvertrag um ein sogenanntes Dauerschuldverh\u00e4ltnis. Die Parteien eines Arbeitsvertrages k\u00f6nnen einen Arbeitsvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abschliessen. Der Arbeitsvertrag endet daher grunds\u00e4tzlich nicht, wenn ein bestimmtes Gesch\u00e4ft erledigt ist sondern wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist (so beim befristeten Arbeitsvertrag) oder durch K\u00fcndigung (so beim unbefristeten Arbeitsvertrag).<\/p>\n<p>Unerheblich f\u00fcr das Vorliegen eines Arbeitsvertrages ist, ob w\u00e4hrend der Arbeitszeit voll oder nur teilweise f\u00fcr einen Arbeitgeber gearbeitet wird. Wird nur teilweise f\u00fcr einen Arbeitgeber gearbeitet, handelt es sich um Teilzeitarbeit, welche das Gesetz ausdr\u00fccklich als Arbeitsvertrag bezeichnet (Art. 319 Abs. 2 OR).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss verschiedenen Medienberichten hat ein erstinstanzliches Lausanner Gericht\u00a0 im Mai 2019 entschieden, dass Uber\u2013Fahrer als Arbeitnehmer gelten und Uber somit als Arbeitgeber gilt, dies im Zusammenhang mit der fristlosen K\u00fcndigung der Zusammenarbeit eines Uber\u2013Fahrers durch Uber. Somit gelten f\u00fcr diesen Fall die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. 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