{"id":1729,"date":"2019-10-07T00:22:10","date_gmt":"2019-10-06T22:22:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=1729"},"modified":"2019-10-13T12:43:07","modified_gmt":"2019-10-13T10:43:07","slug":"kuendigung-wegen-vertrauensverlust-nach-sexueller-affaere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/07\/kuendigung-wegen-vertrauensverlust-nach-sexueller-affaere\/","title":{"rendered":"K\u00fcndigung wegen Vertrauensverlust nach sexueller Aff\u00e4re"},"content":{"rendered":"<p>Die kantonalen Gerichte des Kantons Freiburg hatten sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine K\u00fcndigung im Anschluss an eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/09\/03\/arbeitnehmerrechte-bei-internen-untersuchungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">interne Untersuchung<\/a>\u00a0aufgrund einer sexuellen Beziehung missbr\u00e4uchlich war (vgl. hierzu <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza:\/\/29-08-2019-4A_216-2019&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_216\/2019 vom 29 August 2019<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sexuelles Verh\u00e4ltnis und Untersuchung<\/h3>\n<p>Nachdem der Arbeitnehmer zuerst eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/05\/02\/amor-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einvernehmliche sexuelle Beziehung<\/a> mit der ebenfalls bei der Arbeitgeberin angestellten Mitarbeiterin gef\u00fchrt hatte, beschuldigte diese ihn, sie <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/02\/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">sexuell bel\u00e4stigt<\/a> zu haben.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin hatte den Arbeitnehmerin und die Mitarbeiterin separat je zweimal <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/09\/03\/arbeitnehmerrechte-bei-internen-untersuchungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">angeh\u00f6rt<\/a>. Nach der der zweiten Anh\u00f6rung \u00a0hatte die Arbeitgeberin weiteren Abkl\u00e4rungen vorgenommen und unmittelbar nach der Anh\u00f6rung eine Entscheidung (zu k\u00fcndigen) getroffen.<\/p>\n<p>Zu diesem Zeitpunkt waren sich die zwei v\u00f6llig verschiedenen Aussagen des Arbeitnehmers einerseits und der Mitarbeiterin andererseits gegen\u00fcber gestanden. Dar\u00fcber hinaus war an der Anh\u00f6rung protokolliert worden, dass der Arbeitnehmerin die Mitarbeiterin am 18. Juni 2014 bei ihr zuhause getroffen habe, dass dies (nach Angaben des Arbeitnehmers) auf privater Basis geschehen sei, dass Privates und Gesch\u00e4ft (&#8222;Business&#8220;) klar zu trennen seien, dass er \u00fcber Privates nicht diskutiere und dass das, was er mit der Mitarbeiterin mache, keinen Einfluss (&#8222;Impact&#8220;) auf das Gesch\u00e4ft habe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid Arbeitgeberin<\/h3>\n<p>Die Arbeitgeberin warf dem Arbeitnehmer in der Folge eine Verletzung der Treuepflicht, weil er nicht aktiv zur Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts beitrug und sich darauf berief, \u00fcber Privates nicht zu diskutieren. In ihrer K\u00fcndigungsbegr\u00fcndung verwies die Arbeitgeberin auch darauf, das Vertrauensverh\u00e4ltnis &#8211; das f\u00fcr einen Kadermitarbeiter noch erh\u00f6hte Bedeutung habe &#8211; aufgrund seiner Verweigerungshaltung zerst\u00f6rt sei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid kantonale Gerichte<\/h3>\n<p>Die zweite kantonale Instanz hatte erwogen, die Arbeitgeberin habe im Rahmen ihrer allgemeinen <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00fcrsorgepflicht<\/a> die Vorw\u00fcrfe der Mitarbeiterin gegen den Arbeitnehmer habe abkl\u00e4ren m\u00fcssen. Es sei somit grunds\u00e4tzlich nicht zu beanstanden, dass die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer und die Mitarbeiterin separat je zweimal angeh\u00f6rt habe. Ebenfalls nicht zu beanstanden sei, dass die Beschwerdegegnerin nach der Anh\u00f6rung vom 4. Juli 2014 keine weiteren Abkl\u00e4rungen vorgenommen habe und unmittelbar nach der Anh\u00f6rung eine Entscheidung (zu k\u00fcndigen) getroffen habe. Insbesondere sei nicht ersichtlich, welche anderen Mitarbeiter zum Vorwurf der sexuellen Bel\u00e4stigung bzw. zur Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und der Mitarbeiterin h\u00e4tten Auskunft geben k\u00f6nnen, h\u00e4tten diese doch keine \u00f6ffentliche Beziehung gef\u00fchrt. Im \u00dcbrigen sei nicht bewiesen, dass die Beschwerdegegnerin die K\u00fcndigung schon vor der Anh\u00f6rung vom 4. Juli 2014 beschlossen habe. Es sei erstellt, dass die Arbeitgeberin das Arbeitsverh\u00e4ltnis wegen massiven Vertrauensverlusts k\u00fcndigte. Deshalb wurde die K\u00fcndigung nicht als <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">missbr\u00e4uchlich<\/a> erachtet.<\/p>\n<p>Da der Arbeitnehmer vor Bundesgericht keine gen\u00fcgenden R\u00fcgen vorbrachte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die kantonalen Gerichte des Kantons Freiburg hatten sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine K\u00fcndigung im Anschluss an eine interne Untersuchung\u00a0aufgrund einer sexuellen Beziehung missbr\u00e4uchlich war (vgl. hierzu BGer 4A_216\/2019 vom 29 August 2019). &nbsp; Sexuelles Verh\u00e4ltnis und Untersuchung Nachdem der Arbeitnehmer zuerst eine einvernehmliche sexuelle Beziehung mit der ebenfalls bei der Arbeitgeberin angestellten Mitarbeiterin [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1222,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1729","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1729","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1729"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1729\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1779,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1729\/revisions\/1779"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1222"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1729"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1729"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1729"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}