{"id":1988,"date":"2020-01-27T00:39:14","date_gmt":"2020-01-26T23:39:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=1988"},"modified":"2023-12-08T17:25:14","modified_gmt":"2023-12-08T16:25:14","slug":"haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/","title":{"rendered":"Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitzeugnisse haben verschiedenen Anforderungen gen\u00fcgen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wohlwollen<\/strong>: Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein und darf die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht unn\u00f6tig erschweren. Dies ist zwar nicht im Gesetz vorgeschrieben, doch ergibt sich dieser Grundsatz aus der allgemeinen F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers. Trotzdem sind durch den Arbeitgeber auch negative Punkte zu erw\u00e4hnen, wenn dies f\u00fcr die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens von Bedeutung, also wesentlich, ist.<\/li>\n<li><strong>Wahrheitsgebot<\/strong>: Der Inhalt des Arbeitszeugnisses muss der Wahrheit entsprechen. Einmalige Verfehlungen, welche keinen Zusammenhang mit der K\u00fcndigung haben, sind im Arbeitszeugnis nicht zu erw\u00e4hnen.<\/li>\n<li><strong>Vollst\u00e4ndigkeitsgebot<\/strong>: Das Arbeitszeugnis muss vollst\u00e4ndig sein. Es muss alle relevanten Fakten und Bewertungen enthalten, die f\u00fcr eine Gesamtbeurteilung notwendig sind.<\/li>\n<li><strong>Klarheitsgebot<\/strong>: das Arbeitszeugnis muss klar und frei von Widerspr\u00fcchen sein. Es ist auf die Verwendung von missverst\u00e4ndlichen Formulierungen zu verzichten. Insbesondere ist es nicht zul\u00e4ssig, dass ein Arbeitgeber sogenannte \u201eGeheimcodes\u201c verwendet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Immer wieder stellt sich die Frage der Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis gegen\u00fcber Dritten und dem Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Haftung gegen\u00fcber Dritten<\/h3>\n<p>Bei unwahren Zeugnissen kann der Arbeitgeber gegen\u00fcber Dritten haftbar werden. Der Anspruch st\u00fctzt sich auf Art. 41 OR. Die Haftung nach Art.41 Abs.1 OR setzt voraus, dass dem Dritten ein Schaden entstanden ist, der widerrechtlich und schuldhaft verursacht wurde und in einem ad\u00e4quaten Kausalzusammenhang zu dem sch\u00e4digenden Ereignis steht.<\/p>\n<p>In <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/clir\/http\/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F101-II-69%3Ade&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 101 II 69<\/a> hatte das Bundesgericht festgehalten, dass das falsche Ausstellen eines Zeugnisses eine unerlaubte Handlung darstellt. Es stellt einen Fall von Urkundenf\u00e4lschung (Art. 252 StGB) dar.<\/p>\n<p>Der ad\u00e4quate Kausalzusammenhang in Zusammenhang mit einem Arbeitszeugnis gegeben, wenn das Arbeitszeugnis geeignet war, den neuen Arbeitgeber zu veranlassen, den Arbeitnehmer einzustellen. Wenn der neue Arbeitgeber das Zeugnis aber nicht beachtet oder auf andere Faktoren f\u00fcr die Einstellung abstellt, so fehlt es am Kausalzusammenhang und es kann keine Haftung f\u00fcr ein falsches Zeugnis bestehen.<\/p>\n<p>Will der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber in Anspruch nehmen, muss dieser beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist und dass die Einstellung gest\u00fctzt auf das Arbeitszeugnis erfolgte. Ein Schaden kann insbesondere dadurch entstehen, dass man den entsprechenden Arbeitnehmer wieder entlassen muss Kosten f\u00fcr die Suche nach einem neuen Mitarbeiter, wie Insertionskosten oder Kosten f\u00fcr einen Headhunter ein zweites Mal entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Haftung gegen\u00fcber Arbeitnehmer<\/h3>\n<p>Es gibt nicht nur F\u00e4lle, in denen der neue Arbeitgeber Schadenersatzforderungen wegen einem falschen Zeugnis stellt, sondern auch der Arbeitnehmer kann gegen den Arbeitgeber vorgehen. Wie erw\u00e4hnt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis, das den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Er kann ein solches Zeugnis w\u00e4hrend und nach dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verlangen.<\/p>\n<p>Damit ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden kann, muss der betreffende Arbeitnehmer einen Schaden, also eine unfreiwillige Verm\u00f6genseinbusse, erleiden. Damit ein Schadenersatzanspruch durchgesetzt werden kann, muss der Arbeitgeber seine vertraglichen Pflichten verletzt haben \u2013 d.h. er hat kein Arbeitszeugnis ausgestellt oder er hat ein solches zu sp\u00e4t ausgestellt oder er hat ein Zeugnis ausgestellt, welches den gesetzlichen Erfordernissen nicht entspricht (was sich nach einer <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeugnisberichtigungsklage<\/a> herausstellen kann). <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Streitigkeiten betr. Arbeitszeugnisse entstehen in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder w\u00e4hrend der K\u00fcndigungsfrist<\/a>, sind aber auch w\u00e4hrend dem Arbeitsverh\u00e4ltnis m\u00f6glich (und kommen zwar nicht so h\u00e4ufig, aber doch vor.<\/p>\n<p>Damit eine Haftung des Arbeitgebers in Zusammenhang mit einem Zeugnis in Frage kommt, muss die Kausalit\u00e4t zwischen der Vertragsverletzung des Arbeitgebers und dem entsprechenden Schaden gegeben sein. Ein Schaden kann etwa dadurch entstehen, dass der Arbeitnehmer eine Stelle nicht erh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Auch hier sind die H\u00fcrden regelm\u00e4ssig hoch. Der Arbeitnehmer hat n\u00e4mlich darzulegen und zu beweisen, dass er mit einem \u00abrichtigen\u00bb Zeugnis die Stelle erhalten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wurde k\u00fcrzlich ein Urteil aus dem Kanton Waadt \u2013 dem Tribunal cantonal Vaud \u2013 ver\u00f6ffentlicht (JAR 2019, 570). Ein Arbeitgeber versuchte Schadenersatz wegen einem falschen Zeugnis zu verlangen. Er konnte aber nicht nachweisen, dass er bei einem korrekten Zeugnis die Stelle erhalten h\u00e4tte. Der Arbeitnehmer scheiterte an der geforderten Kausalit\u00e4t (vgl. auch Streiff\/von Kaenel\/Rudolph Art. 330a N 7).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zu Arbeitszeugnissen<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erw\u00e4hnung l\u00e4ngerer Absenzen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/10\/rueckgabeanspruch-des-arbeitgebers-auf-das-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckgabeanspruch des Arbeitgebers auf das Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorgehen bei einer Zeugnisklage \u2013 Erf\u00fcllungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/18\/verjaehrungfrist-fuer-zeugnisforderungen-10-jahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/24\/die-arbeitsbestaetigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Arbeitsbet\u00e4tigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/09\/referenzen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referenzen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/28\/die-erstellung-von-arbeitszeugnissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Erstellung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitzeugnisse haben verschiedenen Anforderungen gen\u00fcgen: Wohlwollen: Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend sein und darf die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers nicht unn\u00f6tig erschweren. 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