{"id":2189,"date":"2020-04-11T17:55:25","date_gmt":"2020-04-11T15:55:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2189"},"modified":"2020-04-11T17:55:25","modified_gmt":"2020-04-11T15:55:25","slug":"lohngleichheitsanalyse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/11\/lohngleichheitsanalyse\/","title":{"rendered":"Lohngleichheitsanalyse"},"content":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 3 der Schweizer Bundesverfassung sorgt das Gesetz f\u00fcr die rechtliche und tats\u00e4chliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem punkto Familie, Ausbildung und Arbeit. M\u00e4nner und Frauen haben Anspruch auf einen gleichen Lohn f\u00fcr gleichwertige Arbeit. Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/12\/01\/ueberblick-ueber-das-gleichstellungsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gleichstellungsgesetz (GlG)<\/a> konkretisiert den Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung f\u00fcr das Erwerbsleben. Das GlG gilt jedoch nicht nur f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse in Bund, Kantonen und Gemeinden, sondern auch f\u00fcr privatrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse nach Obligationenrecht (OR). Arbeitnehmende im \u00f6ffentlichen und privaten Bereich haben denselben Schutz beziehungsweise den gleichen Anspruch auf eine gleichwertige Behandlung.<\/p>\n<p>Das GlG verbietet jegliche geschlechterspezifische Diskriminierung im Erwerbsleben. So lautet Art. 1 GlG: \u00abDieses Gesetz bezweckt die F\u00f6rderung der tats\u00e4chlichen Gleichstellung von Frau und Mann.\u00bb Das Diskriminierungsverbot erstreckt sich auf das gesamte Arbeitsverh\u00e4ltnis (insbesondere auf die Anstellung und deren Bedingungen, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entl\u00f6hnung, Aus- und Weiterbildung, Bef\u00f6rderung und Entlassung). Dabei sind sowohl direkte als auch indirekte Diskriminierungen verp\u00f6nt. Neu, das heisst ab dem 1. Juli 2020, werden \u2013 zur F\u00f6rderung der seit Langem angestrebten Lohngleichheit (gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit) \u2013 gr\u00f6ssere Unternehmen verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuf\u00fchren. Das Gesetz gilt f\u00fcr die Dauer von 12 Jahren (sog. Sunset Klausel).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse<\/h3>\n<p>\u00d6ffentlich-rechtliche wie privatrechtliche Arbeitgebende, die am Anfang eines Kalenderjahres 100 oder mehr Arbeitnehmende besch\u00e4ftigen, m\u00fcssen also f\u00fcr dasselbe Jahr eine betriebsinterne Analyse zur Lohngleichheit durchf\u00fchren (Art. 13a Abs. 1 nGlG). Die Z\u00e4hlung geht nach K\u00f6pfen und nicht etwa nach Anzahl Vollzeit\u00e4quivalenten, wobei Lernende nicht als Arbeitnehmende in diesem Sinne zu verstehen sind. Das Arbeitspensum ist der Mitarbeiter ist nicht relevant.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt jene nat\u00fcrliche oder juristische Person als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, die oder der Anspruch auf die Leistung aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis hat und entsprechend aus dem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, also insbesondere den Lohn bezahlt. Im Rahmen des Personalverleih sind die Verleihfirmen als Arbeitgeber zu betrachten.<\/p>\n<p>Die Lohngleichheitsanalyse muss im Grundsatz alle vier Jahre wiederholt werden. F\u00e4llt die Zahl der massgebenden Arbeitnehmenden in diesem Zeitraum unter 100, muss die Analyse erst wieder durchgef\u00fchrt werden, bis per Anfang Jahr wieder 100 Personen dort arbeiten. Zeigt die Analyse, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (es ist unseres Erachtens von einer Toleranzschwelle von 5% auszugehen [vgl. auch Lambert\/Rabaeus\/Bircher, in: GesKR 4\/2019, S. 621]), werden die Arbeitgebenden von der Pflicht befreit.<\/p>\n<p>Der Bund stellt daf\u00fcr das Lohngleichheitsinstrument Logib, kostenlos zur Verf\u00fcgung. Arbeitgeber sind aber frei, ein anderes Tool zu verwenden. Die die Lohngleichheitsanalyse muss jedenfalls nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Bei der Frage, ob ein Unternehmen 100 Personen besch\u00e4ftigt, ist bei einem Konzern jeweils auf die einzelnen Tochtergesellschaften und nicht auf den Konzern abzustellen. Jede Tochtergesellschaft, welche 100 Personen besch\u00e4ftigt, hat eine Analyse durchzuf\u00fchren und diese ist im Anhang zur Konzernrechnung zu ver\u00f6ffentlichen, sofern die Muttergesellschaft b\u00f6rsenkotiert ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Logib<\/h3>\n<p>Logib ist das Standard-Analyse-Tool des Bundes f\u00fcr Lohngleichheitsanalysen. Es ist kostenlos, anonym, sicher und einfach in der Anwendung. Logib basiert auf einer durch unabh\u00e4ngige Dritte best\u00e4tigten wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode.<\/p>\n<p>Das Kontrollinstrument Logib st\u00fctzt sich auf die Methode der Regressionsanalyse. Bei Logib werden verschiedene objektive Faktoren ber\u00fccksichtigt, die Einfluss auf den Lohn haben (k\u00f6nnen): einerseits personenbezogene Daten (Alter, Geschlecht, Dienstjahre, Ausbildung), andererseits arbeitsplatzbezogene Daten (Funktion, betriebliches Kompetenzniveau, berufliche Stellung). Dabei wird ermittelt, sich das Geschlecht auf den Lohn auswirkt, wobei die Leistung der Arbeitnehmer nicht. Nicht ber\u00fccksichtigt wird, wie bereits erw\u00e4hnt, die Leistung der Arbeitnehmer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausnahmen<\/h3>\n<p>Keine Lohngleichheitsanalyse m\u00fcssen Arbeitgebende durchf\u00fchren:<\/p>\n<ul>\n<li>die in einem Verfahren zur Vergabe eines \u00f6ffentlichen Auftrags einer Kontrolle \u00fcber die Einhaltung der Lohngleichheit unterliegen;<\/li>\n<li>die bei einem Antrag auf Gew\u00e4hrung von Subventionen einer solchen Kontrolle unterliegen oder<\/li>\n<li>bei denen bereits eine solche Kontrolle durchgef\u00fchrt wurde, die nachgewiesen hat, dass die Firma die Anforderungen erf\u00fcllt \u2013 sofern die Kontrolle nicht l\u00e4nger als vier Jahre zur\u00fcckliegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zeigt eine bei einem Arbeitsgeber durchgef\u00fchrte Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit im Unternehmen eingehalten wird, wird der Arbeitgeber in Zukunft von der Analysepflicht befreit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00dcberpr\u00fcfung<\/h3>\n<p>Private Arbeitgebende m\u00fcssen die von ihnen durchgef\u00fchrte Lohngleichheitsanalyse von einer unabh\u00e4ngigen Stelle \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Daf\u00fcr k\u00f6nnen sie w\u00e4hlen zwischen<\/p>\n<ul>\n<li>einem Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz,<\/li>\n<li>einer Organisation, die die Gleichstellung von Frau und Mann gem\u00e4ss ihren Statuten f\u00f6rdert oder die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrt und seit mindestens zwei Jahren besteht (in diesem Fall muss der Arbeitgebende mit der relevanten Stelle eine Vereinbarung \u00fcber das Vorgehen abschliessen) oder<\/li>\n<li>einer Arbeitnehmervertretung gem\u00e4ss dem Mitwirkungsgesetz.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitgebende m\u00fcssen nicht zwingend ihre gesetzliche Revisionsstelle gem\u00e4ss Handelsregister beiziehen, sondern k\u00f6nnen ein anderes qualifiziertes Revisionsunternehmen mit der Pr\u00fcfung beauftragen. Auch hier gilt das Revisionsgeheimnis nach Art. 730b Abs. 2 OR. Zudem darf eine Revisionsgesellschaft, die bei der Erstellung der Lohngleichheitsanalyse mitgewirkt hat, diese nicht pr\u00fcfen (Zitat des Bundesamt f\u00fcr Justiz: Die \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine Revisorin oder einen Revisor, die oder der vorg\u00e4ngig bei der Lohngleichheitsanalyse beratend mitgewirkt hat (Vorbereitung, Ausf\u00fchrung etc.), stellt einen Verstoss gegen das Selbst\u00fcberpr\u00fcfungsverbot bzw. die aufsichtsrechtlichen Berufspflichten (Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 Bst. a RAG) dar, der zum Entzug der Zulassung f\u00fchren k\u00f6nnte (vgl. Urteil des Bundesgerichts Nr. 2C_487\/2016 vom 23. November 2016 E. 2.2 betreffend Interessenkonflikt und fehlende Objektivit\u00e4t bei der Pr\u00fcfung eines Gr\u00fcndungsberichts)).<\/p>\n<p>Wird ein Revisionsunternehmen mit der Pr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse beauftragt, muss der Arbeitgebende diesem alle Unterlagen \u00fcbergeben und alle Ausk\u00fcnfte erteilen, die das Beratungsunternehmen f\u00fcr die Erf\u00fcllung der \u00dcberpr\u00fcfung ben\u00f6tigt. Das Revisionsunternehmen \u00fcberpr\u00fcft (nur), ob die Lohngleichheitsanalyse formell korrekt durchgef\u00fchrt wurde. Dabei handelt es sich um eine formelle Prozess\u00fcberpr\u00fcfung in standardisierter Form und nicht um eine materielle Pr\u00fcfung, ob es im Unternehmen ein Problem mit der Lohngleichheit gibt. Innerhalb eines Jahres nach Durchf\u00fchrung der Analyse muss der Pr\u00fcfbericht der Unternehmensleitung vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Soll die \u00dcberpr\u00fcfung durch eine Arbeitnehmer- oder Gleichstellungsorganisation durchgef\u00fchrt werden, sprechen sich die Parteien \u00fcber das Vorgehen bei der \u00dcberpr\u00fcfung und der Berichterstattung zuhanden der Leitung des Unternehmens ab. Bei \u00f6ffentlich-rechtlich angestellten Arbeitnehmenden regelt die zust\u00e4ndige \u00f6ffentliche Hand (Bund oder Kanton) die Durchf\u00fchrung der \u00dcberpr\u00fcfung der Lohngleichheitsanalyse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Information<\/h3>\n<p>Die vom Gleichstellungsgesetz betroffenen Arbeitgebenden m\u00fcssen ihre Arbeitnehmenden sp\u00e4testens ein Jahr nach Abschluss der \u00dcberpr\u00fcfung schriftlich \u00fcber das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informieren. Zus\u00e4tzlich ver\u00f6ffentlichen Gesellschaften, deren Aktien an einer B\u00f6rse kotiert sind, das Ergebnis der Analyse im Anhang der Jahresrechnung. Arbeitgebende im \u00f6ffentlich-rechtlichen Sektor m\u00fcssen die einzelnen Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse und der \u00dcberpr\u00fcfung ebenfalls ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Die Resultate der Analyse sind aber bei keiner Beh\u00f6rde einzureichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sanktionen<\/h3>\n<p>Abstrafungen f\u00fcr F\u00e4lle, wo keine Lohngleichheitsanalyse durchgef\u00fchrt wird, sind keine vorgesehen. Allerdings darf das Risiko eines Reputationsverlusts nicht untersch\u00e4tzt werden. Ob es im Gleichstellungsprozess sogar \u2013 wie teilweise von Juristen vorhergesagt \u2013 zu Prozessen gegen Arbeitgebende kommt, bleibt einstweilen abzuwarten.<\/p>\n<p>Zeigt eine Lohngleichheitsanalyse, dass Lohnunterschiede zwischen m\u00e4nnlichen und weiblichen Angestellten vorhanden sind, bedeutet das aber nicht automatisch, dass ein Lohngleichheitsklage automatisch von Erfolg beschieden ist\/w\u00e4re. Stets w\u00e4re der Einzelfall zu betrachten. Insbesondere w\u00e4ren\u00a0Alter, Geschlecht, Dienstjahre, Ausbildung), andererseits arbeitsplatzbezogene Daten (Funktion, betriebliches Kompetenzniveau, berufliche Stellung) und Leistung zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Gleichstellungsgesetz (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/14\/lohngleichheit-mann-in-frauenberuf-gegenueber-maennerberufen-diskriminiert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Diskriminierung: Mann in Frauenberuf gegen\u00fcber M\u00e4nnerberufen diskriminiert?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/11\/schwangere-frauen-vor-der-geburt-grundsaetzlich-vermittlungsfaehig\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen vor der Geburt grunds\u00e4tzlich vermittlungsf\u00e4hig<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/gleichstellungsgesetz-auch-fuer-homo-und-transsexuelle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gleichstellungsgesetz auch f\u00fcr Homo- und Transsexuelle?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/17\/verbandsklagen-gemaess-gleichstellungsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbandsklagen gem\u00e4ss Gleichstellungsgesetz<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/12\/01\/ueberblick-ueber-das-gleichstellungsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberblick \u00fcber das Gleichstellungsgesetz<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/02\/keine-mitteilungspflicht-der-schwangerschaft\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine Mitteilungspflicht der Schwangerschaft<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/06\/anfechtung-der-kuendigung-wiedereinstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung der K\u00fcndigung \u2013 Wiedereinstellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/16\/verbotene-lohndiskriminierung-bei-der-armee\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbotene Lohndiskriminierung bei der Armee?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/12\/witze-als-sexuelle-belaestigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Witze als sexuelle Bel\u00e4stigung?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/12\/bonuskuerzung-bei-mutterschaft\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonusk\u00fcrzung bei Mutterschaft?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/27\/fristlose-entlassung-wegen-sexueller-belaestigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung wegen sexueller Bel\u00e4stigung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/04\/jetzt-kommt-die-lohnanalyse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jetzt kommt die Lohnanalyse!<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/02\/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/18\/fragen-und-antworten-im-bewerbungsverfahren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragen und Antworten im Bewerbungsverfahren<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/07\/03\/gleichheit-der-geschlechter-in-der-geschaeftsleitung-und-im-verwaltungsrat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gleichheit der Geschlechter in der Gesch\u00e4ftsleitung und im Verwaltungsrat<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt? Was kann man da machen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/11\/01\/arbeitsrechtliche-schutzvorschriften-gegen-sexuelle-belaestigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften gegen sexuelle Bel\u00e4stigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/05\/ist-das-gleichstellungsgesetz-fuer-homosexuelle-anwendbar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gleichstellungsgesetz nicht f\u00fcr Homosexuelle anwendbar<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a> \/ <a href=\"http:\/\/vfs-partner.ch\/index.php\/de\/partner\/reto-sutter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reto Sutter<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 3 der Schweizer Bundesverfassung sorgt das Gesetz f\u00fcr die rechtliche und tats\u00e4chliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem punkto Familie, Ausbildung und Arbeit. 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