{"id":2196,"date":"2020-04-17T12:09:56","date_gmt":"2020-04-17T10:09:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2196"},"modified":"2020-04-19T08:36:35","modified_gmt":"2020-04-19T06:36:35","slug":"neue-regelung-fuer-besonders-gefaehrdete-personen-per-17-april-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/neue-regelung-fuer-besonders-gefaehrdete-personen-per-17-april-2020\/","title":{"rendered":"Neue Regelung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen per 17. April 2020"},"content":{"rendered":"<p>Am 16. April 2020 hat der Bundesrat Lockerungen zum Lockdown beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Regelungen f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen erlassen im Rahmen des Arbeitsrechts erlassen (<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020<\/a>).<\/p>\n<p>Regelungen betreffend <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">besonders gef\u00e4hrdete Personen<\/a> wurden bereits vor ein paar Wochen erlassen und hier kommentiert. Es sei auf den entsprechenden <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag<\/a><\/strong> verwiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die neue Regelung lautet wie folgt (Stand 17. April 2020):<\/h3>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10b\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 10b Grundsatz<\/a><\/strong><\/p>\n<p><sup>1<\/sup>\u00a0Besonders gef\u00e4hrdete Personen sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden. Verlassen sie das Haus, so treffen sie besondere Vorkehrungen, um die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und soziale Distanz einhalten zu k\u00f6nnen.<sup><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#fn-#a10b-1\">1<\/a><\/sup><\/p>\n<p><sup>2<\/sup>\u00a0Als besonders gef\u00e4hrdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schw\u00e4chen, Krebs.<\/p>\n<p><sup>3<\/sup>\u00a0Die Kategorien nach Absatz 2 werden in Anhang 6 anhand medizinischer Kriterien pr\u00e4zisiert. Diese Liste ist nicht abschliessend. Eine klinische Beurteilung der Gef\u00e4hrdung im Einzelfall bleibt vorbehalten.<sup><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#fn-#a10b-2\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">2<\/a><\/sup><\/p>\n<p><sup>4<\/sup>\u00a0Das BAG f\u00fchrt Anhang 6 laufend nach.<sup><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#fn-#a10b-3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">3<\/a><\/sup><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\">Art. 10c\u00a0<\/a><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflichten des Arbeitgebers betreffend Schutz der Gesundheit von besonders gef\u00e4hrdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<\/a><\/strong><\/p>\n<p><sup>1<\/sup>\u00a0Der Arbeitgeber erm\u00f6glicht seinen besonders gef\u00e4hrdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erf\u00fcllen. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen.<\/p>\n<p><sup>2<\/sup>\u00a0Ist es nicht m\u00f6glich, die angestammte Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erf\u00fcllen, so weist der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zu, die von zu Hause aus erledigt werden kann. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen.<\/p>\n<p><sup>3<\/sup>\u00a0Ist aus betrieblichen Gr\u00fcnden die Pr\u00e4senz besonders gef\u00e4hrdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ganz oder teilweise unabdingbar, so d\u00fcrfen diese in ihrer angestammten T\u00e4tigkeit vor Ort besch\u00e4ftigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:<\/p>\n<ul>\n<li>a. Der Arbeitsplatz ist so ausgestaltet, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich unter Ber\u00fccksichtigung des Mindestabstandes von 2 Metern zur Verf\u00fcgung gestellt wird.<\/li>\n<li>b. In F\u00e4llen, in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung).<\/li>\n<\/ul>\n<p><sup>4<\/sup>\u00a0Ist es nicht m\u00f6glich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Abs\u00e4tzen 1\u20133 zu besch\u00e4ftigen, so weist ihnen der Arbeitgeber in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit vor Ort zu, bei der die Vorgaben nach Absatz 3 Buchstaben a und b erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p><sup>5<\/sup>\u00a0Bevor der Arbeitgeber die vorgesehenen Massnahmen trifft, h\u00f6rt er die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an.<\/p>\n<p><sup>6<\/sup>\u00a0Die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer kann die \u00dcbernahme einer ihr oder ihm zugewiesenen Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen nach den Abs\u00e4tzen 1\u20134 nicht erf\u00fcllt oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen nach den Abs\u00e4tzen 3 und 4 aus besonderen Gr\u00fcnden als zu hoch f\u00fcr sich erachtet. Der Arbeitgeber kann ein \u00e4rztliches Attest verlangen.<\/p>\n<p><sup>7<\/sup>\u00a0Ist es nicht m\u00f6glich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Abs\u00e4tzen 1\u20134 zu besch\u00e4ftigen, oder lehnen diese die zugewiesene Arbeit im Sinne von Absatz 6 ab, so stellt der Arbeitgeber sie unter Lohnfortzahlung frei.<\/p>\n<p><sup>8<\/sup>\u00a0Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen ihre besondere Gef\u00e4hrdung durch eine pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung geltend. Der Arbeitgeber kann ein \u00e4rztliches Attest verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhalt der neuen Regelung gem\u00e4ss COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020)<\/h3>\n<p>Die Erl\u00e4uterungen des Bundesrates beleuchten den Inhalt der zuvor aufgef\u00fchrten Regelungen. Auf diese st\u00fctzen sich die nachfolgenden Ausf\u00fchrungen (zum Teil werden die Erl\u00e4uterungen aufgrund der Klarheit eins zu eins wiedergegeben):<\/p>\n<p>Mit Artikel 10c in seiner Fassung vom 17. April soll pr\u00e4zisiert werden, unter welchen Vorgaben besonders gef\u00e4hrdete Personen weiter besch\u00e4ftigt werden d\u00fcrfen bzw. wann sie unter Lohnfortzahlung von der Arbeitspflicht zu befreien sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Kaskade in Abs. 1 \u2013 4 \/ Einbezug der Arbeitnehmer und Befreiung von Arbeitspflicht in Abs. 5 &#8211; 8<\/h3>\n<p>Die Abs\u00e4tze 1\u20134 halten im Sinne einer Kaskade fest, welche M\u00f6glichkeiten in welcher Reihenfolge in Bezug auf besonders gef\u00e4hrdete Personen zur Verf\u00fcgung stehen. Die nachfolgenden Abs\u00e4tze regeln das Anh\u00f6rungsrecht, die Arbeitsbefreiung sowie die Lohnfortzahlungspflicht<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 1<\/h3>\n<p>Absatz 1 sieht vor, dass besonders gef\u00e4hrdete und Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten wenn immer m\u00f6glich im Homeoffice erledigen sollen. Dazu hat der Arbeitgeber die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen zu treffen, indem er den Arbeitnehmers beispielsweise die daf\u00fcr erforderliche IT-Ausstattung zur Verf\u00fcgung stellt oder entsprechende Nutzungen privater Ger\u00e4te vereinbart. Flexible L\u00f6sungen werden angestrebt..<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 2<\/h3>\n<p>Kann die angestammte T\u00e4tigkeit nicht im Homeoffice erledigt werden, ist bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen, die im Homeoffice erledigt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 3<\/h3>\n<p>Ist die Erf\u00fcllung der Arbeitspflicht zu Hause nicht m\u00f6glich, d\u00fcrfen diese unter strengen Voraussetzungen vor Ort besch\u00e4ftigt werden. Anzustreben ist dabei, dass die Arbeitnehmer vor Ort so gut gesch\u00fctzt werden, dass sie keinem gr\u00f6sseren Risiko ausgesetzt sind als wenn sie von zu Hause aus arbeiten w\u00fcrden. Der Arbeitsplatz ist deshalb so auszugestalten ist, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist. Dies kann entweder durch die Zuteilung eines Einzelraums oder die klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs geschehen, welche die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen gew\u00e4hrleistet. Kann ein enger Kontakt nicht durchwegs vermieden werden, m\u00fcssen gem\u00e4ss Buchstabe b anderweitige Schutzvorkehrungen getroffen werden. Dabei ist das STOP-Prinzip anzuwenden.<\/p>\n<p>Dieses beinhaltet:<\/p>\n<ul>\n<li>Substitution: T\u00e4tigkeiten, bei denen es zu engem Kontakt kommen kann, werden durch andere T\u00e4tigkeiten ersetzt.<\/li>\n<li>Technische und organisatorische Massnahmen: Mittels technischer und orga-nisatorischer Massnahmen werden T\u00e4tigkeiten, bei denen es zu engem Kon-takt kommen kann, in anderer Form ausgef\u00fchrt (z.B. Kundenkontakt via elekt-ronischen Mitteln statt direkt), oder es werden spezielle Schutzvorrichtungen installiert (Plexiglasscheiben) und Schutzmassnahmen getroffen (Desinfekti-onsmittel etc.).<\/li>\n<li>Pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung: Insbesondere in Einrichtungen des Gesund-heitswesens, in denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Umgang mit Schutzausr\u00fcstung ge\u00fcbt sind, kann auf diese Massnahme zur\u00fcckgegriffen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 4<\/h3>\n<p>Als letzte M\u00f6glichkeit in der Kaskade sieht Absatz 4 vor, dass der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit vor Ort zugewiesen wird, bei der die oben genannten Vorgaben (Gestaltung des Arbeitsplatzes ohne engen Kontakt mit anderen Personen bzw. STOP-Prinzip) eingehalten werden. Ist keine der M\u00f6glichkeiten gegeben, muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer unter Lohnfortzahlung freigestellt werden (vgl. Abs. 7).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 5<\/h3>\n<p>Absatz 5 h\u00e4lt fest, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzu-h\u00f6ren sind, bevor eine der M\u00f6glichkeiten nach den Abs\u00e4tzen 1\u20134 bzw. die Massnahmen nach Absatz 3 Buchstaben a und b umgesetzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 6<\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss Absatz 6 kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer generell eine gem\u00e4ss den Abs\u00e4tzen 1\u20134 zugewiesene T\u00e4tigkeit ablehnen, wenn die Vorgaben gem\u00e4ss diesen Bestimmungen nicht erf\u00fcllt sind. Namentlich kann sie oder er die Arbeit vor Ort verweigern, wenn er aus besonderen Gr\u00fcnden der Meinung ist, dass die Ansteckungsgefahr trotz der Massnahmen, die zum Schutz der Gesundheit getroffen wurden, zu hoch ist. In letzterem Fall kann der Arbeitgeber ein \u00e4rztliches Attest verlangen, das die besonderen Gr\u00fcnde best\u00e4tigt. In diesem Fall h\u00e4tte ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 7<\/h3>\n<p>Absatz 7 h\u00e4lt fest, dass der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien muss, wenn keine der M\u00f6glichkeiten nach den Abs\u00e4tzen 1-4 offensteht, oder wenn eine Ablehnung nach Absatz 6 vorliegt. Die Erl\u00e4uterungen sprechen hier explizit von einem <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/23\/annahmeverzug-des-arbeitgebers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verzug (Art. 324 OR ) des Arbeitgebers<\/a>. Zu beachten ist, dass hier nach der <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Arbeit\/neues_coronavirus\/gesundheitsschutz_arbeitsplatzcoronavirus.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Meinung des SECO<\/a> gegebenenfalls <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/28\/erleichterungen-bei-kurzarbeit-covid-19\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeit<\/a> beantragt werden kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abs. 8<\/h3>\n<p>Nach Absatz 8 teilen die betroffenen Arbeitnehmer ihre besondere Gef\u00e4hrdung ihrem Arbeitgeber durch eine pers\u00f6nliche Erkl\u00e4rung mit. Der Arbeitgeber kann fallweise ein \u00e4rztliches Attest verlangen. Die Erl\u00e4uterungen halten fest, dass wenn der Arbeitgeber Zweifel am Arztzeugnis hat, er eine vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung anordnen kann.<\/p>\n<p>Verst\u00f6sse gegen die Bestimmungen von\u00a0<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 10c COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020)<\/a>\u00a0sind gem\u00e4ss Art. 10f nicht sanktioniert. Es k\u00f6nnten aber allenfalls die Strafbestimmungen zum Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes zur Anwendung gelangen (siehe hierzu den Beitrag zum <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetz<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Definition besonders gef\u00e4hrdeter Arbeitnehmer<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gem\u00e4ss Art. 10b Abs. 2 COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020)<\/a> gelten folgende Personen als besonders gef\u00e4hrdet: \u00abAls besonders gef\u00e4hrdete Personen gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schw\u00e4chen, Krebs.\u00bb<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gem\u00e4ss Art. 10b Abs. 3 der COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020)<\/a> werden diese Kategorien pr\u00e4zisiert: \u00abDie Kategorien nach Absatz 2 werden in Anhang 6 anhand medizinischer Kriterien pr\u00e4zisiert. Diese Liste ist nicht abschliessend. Eine klinische Beurteilung der Gef\u00e4hrdung im Einzelfall bleibt vorbehalten.\u00bb<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gem\u00e4ss Art. 10b Abs. 4 der COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020)<\/a> f\u00fchrt das BAG Anhang 6 laufend nach.<\/p>\n<p><em>Es ist zu beachten, dass die geltenden Regelungen im Moment rasch \u00e4ndern k\u00f6nnen und es nicht immer m\u00f6glich ist, diesen Beitrag aktuell zu halten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beachten Sie auch die bisherigen, im Zusammenhang mit COVID-19 erschienen Beitr\u00e4ge (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/03\/arbeitsrechtliche-herausforderungen-der-corona-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Herausforderungen der Corona-Pandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/28\/erleichterungen-bei-kurzarbeit-covid-19\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erleichterungen bei Kurzarbeit (COVID-19)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/24\/covid-19-taggeld-fuer-huetende-eltern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COVID-19: Taggeld f\u00fcr h\u00fctende Eltern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Besonders gef\u00e4hrdete Personen \u2013 Lohnzahlungspflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/15\/coronavirus-messung-koerpertemperatur-und-tracking-durch-den-arbeitgeber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Messung der K\u00f6rpertemperatur durch den Arbeitgeber<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/06\/kurzarbeit-wegen-coronavirus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeit wegen Coronavirus<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/26\/arbeitsverhinderung-wegen-coronavirus-wer-bezahlt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsverhinderung wegen Coronavirus \u2013 Wer bezahlt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/neue-regelung-fuer-besonders-gefaehrdete-personen-per-17-april-2020\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regelung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen per 17. April 2020<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16. April 2020 hat der Bundesrat Lockerungen zum Lockdown beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Regelungen f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen erlassen im Rahmen des Arbeitsrechts erlassen (COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020). Regelungen betreffend besonders gef\u00e4hrdete Personen wurden bereits vor ein paar Wochen erlassen und hier kommentiert. 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