{"id":2306,"date":"2020-05-24T00:22:22","date_gmt":"2020-05-23T22:22:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2306"},"modified":"2021-01-07T07:55:02","modified_gmt":"2021-01-07T06:55:02","slug":"auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/","title":{"rendered":"Auswirkungen von Corona auf die Ferien"},"content":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich verschiedene arbeitsrechtliche Fragen, so etwa im Zusammenhang mit der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/26\/arbeitsverhinderung-wegen-coronavirus-wer-bezahlt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnzahlungspflicht<\/a>. Auch im Zusammenhang mit den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferien<\/a> eines Arbeitnehmers gibt es verschiedene Fallstricke, insbesondere im Zusammenhang mit dem <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a>, der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcrzung<\/a> und Informationspflichten.<\/p>\n<p>Das Obligationenrecht sieht einen Mindestanspruch von vier Wochen bezahlten <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferien<\/a> pro Jahr vor. Jugendliche bis zum 20. Altersjahr d\u00fcrfen sich f\u00fcnf Wochen lang vom Berufsstress erholen. Auch f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/05\/grundzuege-des-lehrvertrages\/\">Lehrvertrag<\/a> ist erg\u00e4nzend festgehalten, dass einem Lehrling bis zum 20. Altersjahr wenigstens 5 Wochen Ferien zu gew\u00e4hren sind. Bei den vorgenannten Vorschriften handelt es sich um Mindestvorschriften zugunsten des Arbeitnehmers. D.h. von Ihnen darf nur zugunsten, jedoch nicht zulasten eines Arbeitnehmers abgewichen werden.<\/p>\n<p>Der Ferienanspruch eines Arbeitnehmers w\u00e4chst im Verh\u00e4ltnis der geleisteten Arbeit an. Hat ein Arbeitnehmer etwa vier Wochen Ferien pro Jahr, w\u00e4chst sein Ferienanspruch 1.67 Tage pro Monat an. Bei f\u00fcnf Wochen Ferien w\u00e4ren es 2,08 Tage pro Monat. Bei 6 Wochen Ferien gar 2.5 Tage pro Monat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>K\u00fcrzung des Ferienanspruches<\/h3>\n<p>Wenn nicht gearbeitet wird, soll der Anspruch auf Ferien aber nicht anwachsen. Das Arbeitsrecht geht n\u00e4mlich vom Grundsatz \u00abohne Arbeit, keine Ferien\u00bb aus. Dieser Grundsatz wird in Art. 329b OR eingeschr\u00e4nkt. Dieser unterscheidet drei Kategorien:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Vom Arbeitnehmer verschuldete Abwesenheit:<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sobald die verschuldete Arbeitsverhinderung (es ist hier nur schweres Verschulden relevant) insgesamt einen vollen Arbeitsmonat betr\u00e4gt, darf der Ferienanspruch um einen Zw\u00f6lftel gek\u00fcrzt werden. Betr\u00e4gt somit die verschuldete Abwesenheit 1,5 Monate, darf der j\u00e4hrliche Ferienanspruch um einen Zw\u00f6lftel gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Unverschuldete Abwesenheit:<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ist der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden \u00a0aus Gr\u00fcnden, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erf\u00fcllung gesetzlicher Pflichten, Aus\u00fcbung eines \u00f6ffentlichen Amtes oder Jugendurlaub von der Arbeit verhindert, so gestaltet sich die Rechtslage grossz\u00fcgiger f\u00fcr den Arbeitnehmer. Es erfolgt keine K\u00fcrzung f\u00fcr den ersten vollen Monat, es gilt somit eine Karenzfrist (Schonfrist) von einem Monat. Das bedeutet, ab dem 2. vollen Monat erfolgt eine K\u00fcrzung von 1\/12 der Ferien pro weiteren vollen Monat der Verhinderung. Angebrochene Monate der Verhinderung werden nicht ber\u00fccksichtigt. Der erste volle Monat der Arbeitsverhinderung wird hier nicht ber\u00fccksichtigt. Ist ein Arbeitnehmer somit w\u00e4hrend insgesamt 1,5 Monaten krank, d\u00fcrfen die Ferien nicht gek\u00fcrzt werden. Ist er 2,5 Monate krank, darf um einen Zw\u00f6lftel gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Schwangerschaft:<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei einer <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangerschaft<\/a> ist das Gesetz noch grossz\u00fcgiger f\u00fcr die betroffene Arbeitnehmerin. Es erfolgt keine K\u00fcrzung f\u00fcr die ersten 2 vollen Monate \u2013 es gilt somit eine Karenzfrist (Schonfrist) von zwei Monaten. Das bedeutet, ab dem 3. vollen Monat erfolgt eine K\u00fcrzung von 1\/12 der Ferien pro weiteren vollen Monat der Verhinderung.<\/p>\n<p>Neben den drei vorgenannten F\u00e4llen gibt es F\u00e4lle, die nicht durch Art. 329b OR abgedeckt sind. In diesen F\u00e4llen d\u00fcrfen die Ferien vom ersten Tag an gek\u00fcrzt werden. Es gilt der Grundsatz \u00abohne Arbeit, keine Ferien\u00bb und die Ferien d\u00fcrfen proportional gek\u00fcrzt werden. So im Falle objektiven Leistungshindernissen (wie etwa Naturkatastrophen), rechtm\u00e4ssigem Streik und unbezahltem Urlaub.<\/p>\n<p>Keine Ferienk\u00fcrzung erfolgt, wenn die Arbeitsverhinderung auf Verschulden des Arbeitgebers beruht oder in dessen Risikosph\u00e4re f\u00e4llt (Art. 324 OR).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Anwendung in Bezug auf die Corona-Situation<\/h4>\n<p>Personen, die am Corna-Virus erkranken, fallen unter die 2. Personengruppe. Dasselbe gilt f\u00fcr Personen, die unter \u00e4rztliche Quarant\u00e4ne gestellt werden. Bei ihnen liegt ein unverschuldete Arbeitsverhinderung vor. Etwas anderes d\u00fcrfte aber gelten, wenn diese Personen bewusst in ein Corona-Risikogebiet verreisen und danach nicht mehr arbeiten k\u00f6nnen. In einem solchen Fall l\u00e4ge eine verschuldete Arbeitsverhinderung vor.<\/p>\n<p>Ist bei einem Arbeitgeber keine Arbeit vorhanden und schickt er die Arbeitnehmer nach Hause, so kann hingegen keine Ferienk\u00fcrzung vorgenommen werden. Dieser Fall liegt in der Risikosph\u00e4re des Arbeitgebers. Das gleiche d\u00fcrfte gelten, wenn ein Betrieb wegen mangelnder Hygiene geschlossen wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer zu 100% Kurzarbeitsentsch\u00e4digung bezieht, darf der Ferienanspruch nicht gek\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Bleibt der Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung zu Hause, ist zu differenzieren. H\u00e4lt der Arbeitgeber die Hygienevorschriften ein, liegt eine Arbeitsverweigerung vor, und die Ferien d\u00fcrfen vom ersten Tag an proportional gek\u00fcrzt werden. Werden die Hygienevorschriften nicht eingehalten, so f\u00e4llt dies in die Risikosph\u00e4re des Arbeitgebers und die Ferien d\u00fcrfen nicht gek\u00fcrzt werden. Bei besonders sch\u00fctzenswerten Personen, die aufgrund von Art. 10c der Covid-19 Verordnung nicht arbeiten und zu Hause bleiben d\u00fcrfen, d\u00fcrfte hingegen ein Fall einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung (und kein Ferienbezug) vorliegen, sofern der Arbeitgeber die in der Verordnung vorgesehenen Schutzvorschriften einhalten kann und der Arbeitnehmer nur aufgrund des Ansteckungsrisikos zu Hause bleiben. Kann der Arbeitgeber aber die Schutzvorschriften nicht einhalten, liegt wohl ein Sachverhalt vor, bei welchem die Ferien nicht gek\u00fcrzt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ferien im Sommer<\/h3>\n<p>Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien (Art. 329c OR). Er muss jedoch \u2013 soweit wie m\u00f6glich \u2013 dabei auf die W\u00fcnsche des Arbeitnehmers soweit R\u00fccksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. Sodann sind die Ferien in der Regel im Verlaufe des betreffenden Dienstjahres zu gew\u00e4hren. So die gesetzliche Regelung.<\/p>\n<p>Als Ausfluss der Pflicht zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme hat der Arbeitnehmer Anrecht auf fr\u00fchzeitige Zuteilung der Ferien und, soweit m\u00f6glich, auf Zuteilung in einer f\u00fcr Ferien geeigneten Zeit. Als Faustregel wird von einer Frist von etwa (zwei bis) drei Monate im Voraus ausgegangen.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer zur Ferienfestsetzung anzuh\u00f6ren und soll auf dessen W\u00fcnsche m\u00f6glichst R\u00fccksicht nehmen, soweit das mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. \u00dcbergeht der Arbeitgeber bei der Festsetzung der Ferien die W\u00fcnsche des Arbeitnehmers, ohne dass dies durch betriebliche Interessen gerechtfertigt ist, so \u00fcberschreitet er sein Festsetzungsrecht.<\/p>\n<p>Wurden die Ferien f\u00fcr den Sommer bereits vor der Corona-Krise bestimmt, d\u00fcrfte der Arbeitnehmer diese in den Sommerferien auch beziehen k\u00f6nnen, ausser es gab zwingende betriebliche Bed\u00fcrfnisse, die dagegensprechen. In jedem Fall m\u00fcsste der Arbeitgeber die anfallenden Kosten ersetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zwangsferien<\/h3>\n<p>Oft liest man in den Medien, dass Arbeitgeber kurzfristig Ferien f\u00fcr Teile der Belegschaft anordnen w\u00fcrden (Zwangsferien), dies im Zusammenhang mit der aktuellen Coronapandemie<\/p>\n<p>Die Meinungen gehen weit auseinander bei der Frage. Wie aufgezeigt, sind die betrieblichen Interessen zu ber\u00fccksichtigen, aber auf die W\u00fcnsche bzw. Interessen des Arbeitnehmers auch R\u00fccksicht zu nehmen. Wollte man in jedem Fall die sofortige Anordnung der Ferien zulassen, w\u00fcrden (sofern ein Arbeitnehmer mit dem sofortigen Ferienbezug nicht einverstanden sind) die W\u00fcnsche und Interessen der Arbeitnehmer \u00fcberhaupt nicht ber\u00fccksichtigt werden. Sodann w\u00fcrde nicht gepr\u00fcft werden, ob tats\u00e4chliche betriebliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die sofortige Anordnung der Zwangsferien \u00fcberhaupt vorliegen. Beharrt man hingegen auf den drei Monaten, wird der aktuellen Situation nicht Rechnung getragen. Hier spielt auch die Treuepflicht des Arbeitnehmers hinein, die gebieten kann, dass ein Arbeitnehmer, um den Betrieb zu sch\u00fctzen, zu gewissen Konzessionen bereit sein muss.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser \u00dcberlegungen ist davon auszugehen, dass ein Arbeitnehmer in der Regel wohl eine k\u00fcrzere Frist zur Anordnung von Ferien zu akzeptieren hat \u2013 aufgrund der aktuellen Lage. Es ist wohl eher von zwei anstatt drei Monaten auszugehen. Bei besonderen betrieblichen Bed\u00fcrfnissen d\u00fcrfte es unter Umst\u00e4nden m\u00f6glich und zul\u00e4ssig sein, diese Ank\u00fcndigungsfrist weiter auf einige Wochen (etwa 1 Monat) zu reduzieren. Zu ber\u00fccksichtigen ist aber stets, ob das Ziel der Anordnung der Zwangsferien nicht auf mildere Weise erreicht werden kann (Abbau <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\">\u00dcberstunden\/Mehrzeiten<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/28\/erleichterungen-bei-kurzarbeit-covid-19\/\">Kurzarbeit<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/24\/covid-19-taggeld-fuer-huetende-eltern\/\">Taggeldl\u00f6sungen<\/a> etc.). Soweit Ferienguthaben aus fr\u00fcheren Jahren betroffen sind, d\u00fcrften meines Erachtens tendenziell noch k\u00fcrzere Fristen zul\u00e4ssig sein. Ohnehin gilt, kann sich ein Arbeitnehmer nicht erholen w\u00e4hrend den Ferien, kann er diese nachbeziehen &#8211; siehe hierzu auch den Beitrag betreffend <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>kurzfristige Zwangsferien wegen dem Coronavirus<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>R\u00fcckruf und kurzfristige Verschiebung Ferien<\/h3>\n<p>Der Arbeitnehmer muss aus dringlichem und unvorhergesehenem, betrieblichem Bed\u00fcrfnis eine \u00c4nderung des Ferienzeitpunkts, in Ausnahmef\u00e4llen sogar ein R\u00fcckruf aus den Ferien, oder die kurzfristige Verschiebung von Ferien akzeptieren. Dem Arbeitnehmer ist dann allerdings der entstandene Schaden vom Arbeitgeber zu ersetzen. Dabei bleiben dem Arbeitnehmer die nach dem R\u00fcckruf entfallenen Ferientage erhalten. Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die Verschiebung entstanden ist (Annullierungskosten).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mitteilung des Ferienortes<\/h3>\n<p>Zum Teil versuchen Arbeitgeber den Arbeitnehmern Ferien in Risikogebieten zu verbieten. Eine solche Weisung d\u00fcrfte sich als unzul\u00e4ssig erweisen. Verreist der Arbeitnehmer in den Ferien in einer Risikogebiet und ist er im Zeitpunkt der R\u00fcckkehr am Conronavirus erkrankt, riskiert er, dass er den Lohn nicht mehr erh\u00e4lt, da er seine Arbeitsverhinderung selbst verschuldet. Dasselbe gilt, wenn nach einem freiwilligen ferienbedingten Aufenthalt ein Risiko einer Coronaerkrankung besteht und der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit zugelassen werden kann (und auch keine Homeoffice m\u00f6glich ist).<\/p>\n<p>Dennoch: Die Arbeitgeberin ist aktuell wegen der Corona-Krise aufgrund ihrer F\u00fcrsorgepflicht verpflichtet, die n\u00f6tigen Schutzvorkehrungen zum Schutz ihrer Arbeitnehmer zu treffen (Art. 328 OR, Art. 82 UVG und Art. 6 ArG i.V.m. ArGV 3). Aus diesem Grund darf der Arbeitgeber verlangen, dass die Mitarbeiter mitteilen, sofern sie ein Risikogebiet verreisen oder ihre Ferien in einem solchen verbracht haben. Eine solche Mitteilung ist bereits aufgrund der Treuepflicht des Arbeitnehmers geboten. Nicht zul\u00e4ssig d\u00fcrfte es aber sein, wenn der Arbeitgeber von jedem Mitarbeiter die Feriendestination wissen will, unabh\u00e4ngig von Risikogebiet oder nicht. In einem solch Fall d\u00fcrfte der Arbeitnehmer wohl auch die Unwahrheit sagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beachten Sie auch die bisherigen, im Zusammenhang mit COVID-19 erschienen Beitr\u00e4ge (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/03\/arbeitsrechtliche-herausforderungen-der-corona-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Herausforderungen der Corona-Pandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/28\/erleichterungen-bei-kurzarbeit-covid-19\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erleichterungen bei Kurzarbeit (COVID-19)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/24\/covid-19-taggeld-fuer-huetende-eltern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COVID-19: Taggeld f\u00fcr h\u00fctende Eltern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Besonders gef\u00e4hrdete Personen \u2013 Lohnzahlungspflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/15\/coronavirus-messung-koerpertemperatur-und-tracking-durch-den-arbeitgeber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Messung der K\u00f6rpertemperatur durch den Arbeitgeber<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/06\/kurzarbeit-wegen-coronavirus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeit wegen Coronavirus<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/26\/arbeitsverhinderung-wegen-coronavirus-wer-bezahlt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsverhinderung wegen Coronavirus \u2013 Wer bezahlt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/neue-regelung-fuer-besonders-gefaehrdete-personen-per-17-april-2020\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regelung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen per 17. April 2020<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/19\/ergaenzungen-zur-taggeldregelung-fuer-huetende-eltern-und-selbstaendige\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erg\u00e4nzungen zur Taggeldregelung f\u00fcr h\u00fctende Eltern und Selbst\u00e4ndige<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Lesen Sie hierzu auch das <a href=\"https:\/\/www.20min.ch\/story\/riskiere-ich-meinen-job-wenn-ich-mich-im-ausland-mit-corona-infiziere-259135911669\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Interview auf 20 Minuten<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich verschiedene arbeitsrechtliche Fragen, so etwa im Zusammenhang mit der Lohnzahlungspflicht. 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