{"id":2425,"date":"2020-08-19T00:58:32","date_gmt":"2020-08-18T22:58:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2425"},"modified":"2024-10-20T20:33:56","modified_gmt":"2024-10-20T18:33:56","slug":"arbeitsvertragliche-konkurrenzverbote","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/19\/arbeitsvertragliche-konkurrenzverbote\/","title":{"rendered":"Arbeitsvertragliche Konkurrenzverbote"},"content":{"rendered":"<p>Bereits w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses besteht f\u00fcr den Mitarbeiter das Verbot, entgeltlich oder unentgeltlich f\u00fcr die Konkurrenz t\u00e4tig zu sein oder eine selbst\u00e4ndige, konkurrenzierende T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben (siehe hierzu den Beitrag betreffend <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/05\/01\/nebenbeschaeftigungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nebent\u00e4tigkeiten<\/a><\/strong>). Dies ist ein Aspekt der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/31\/die-allgemeine-treuepflicht-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Treuepflicht<\/a> (Art. 321a OR) des Mitarbeiters und wird insbesondere unter dem Verbot der Schwarzarbeit abgehandelt.<\/p>\n<p>Dieses Verbot h\u00f6rt grunds\u00e4tzlich mit der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beendigung<\/a> des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf (siehe hierzu den Beitrag <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/17\/semper-fidelis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Semper fidelis?<\/a><\/strong>). Soll auch nach Beendigung die <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzierung<\/a> durch den ehemaligen Mitarbeiter nicht zul\u00e4ssig sein, so ist ein solches Verbot nur in engen Schranken zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes<\/h3>\n<p>Im Rahmen eines nachvertraglichen Konkurrenzverbotes kann vereinbart werden, dass sich ein Mitarbeiter zur Unterlassung konkurrenzierender T\u00e4tigkeit f\u00fcr eine bestimmte Zeit verpflichtet, insbesondere jede selbst\u00e4ndige, unselbst\u00e4ndige oder finanzielle Beteiligung an Unternehmen, die im Wettbewerb mit dem Arbeitgeber stehen, zu unterlassen (Art. 340 Abs. 1 OR). In einem solchen Fall sind aber sowohl im Hinblick auf die g\u00fcltige Vereinbarung des Konkurrenzverbotes sowie auch in Bezug auf die vereinbarten Rechtsfolgen des Konkurrenzverbotes die Schranken des Gesetzes zu beachten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Voraussetzungen f\u00fcr das Konkurrenzverbot<\/h3>\n<p>Damit ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> \u00fcberhaupt g\u00fcltig vereinbart werden kann, sind die folgenden Voraussetzungen zu erf\u00fcllen (Art. 340 OR):<\/p>\n<ul>\n<li>Handlungsf\u00e4higkeit des Mitarbeiters \u2013 Ist die M\u00fcndigkeit nicht gegeben, ist aber auch eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters f\u00fcr die Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Einblick des Mitarbeiters in den Kundenkreis (dabei ist ein enger Kundenkontakt erforderlich) oder in Fabrikations- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse (z.B. Produktionsverfahren, Gesch\u00e4ftsbeziehungen etc.) des Unternehmens bzw. Arbeitgebers mit der M\u00f6glichkeit, den Arbeitgeber zu sch\u00e4digen \u2013 Die M\u00f6glichkeit der Sch\u00e4digung ist nicht gegeben, sofern der Einblick in den Kundenkreis oder die Fabrikations- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse lediglich gering ist. Diese Voraussetzungen ist insbesondere bei starker Kundenbindung nicht gegeben (siehe hierzu unten).<\/li>\n<li>Schriftlichkeit der Vereinbarung \u00fcber das Konkurrenzverbot \u2013 Ungen\u00fcgend w\u00e4re eine Verabredung \u00fcber ein Konkurrenzverbot nur im Personalreglement. Wird im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung das Konkurrenzverbot nicht erw\u00e4hnt bzw. nicht gesagt, dass es weitergeltend soll, so f\u00e4llt das Konkurrenzverbot dahin. Das Gleiche gilt, wenn im Schlusszeugnis die Floskel angebracht wird: \u00abder Mitarbeiter verl\u00e4sst uns ohne Verpflichtung\u00bb.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Siehe hierzu auch den Beitrag betreffend die <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/14\/gueltigkeitsvoraussetzungen-des-arbeitsrechtlichen-konkurrenzverbotes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">G\u00fcltigkeitsvoraussetzungen f\u00fcr das Konkurrenzverbot<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Schranken<\/h3>\n<p>Die Vereinbarung eines <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> hat verschiedene Schranken zu beachten (Art. 340a OR). So darf das wirtschaftliche Fortkommen nicht wesentlich behindert werden. Neben dieser allgemeinen Schranke ist ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> in geographischer, zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu beschr\u00e4nken:<\/p>\n<ul>\n<li>geographische Einschr\u00e4nkung: Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> ist auf den Wirkungskreis des Unternehmens des Arbeitgebers zu beschr\u00e4nken.<\/li>\n<li>zeitliche Einschr\u00e4nkung: Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> darf im Normalfall f\u00fcr nicht l\u00e4nger als drei Jahre vereinbart werden. Praktisch werden Konkurrenzverbote oft auf maximal ein Jahr befristet.<\/li>\n<li>sachliche Einschr\u00e4nkung: Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> ist auf die spezifische T\u00e4tigkeit des Arbeitgebers gem\u00e4ss Arbeitsvertrag oder Stellenbeschrieb zu beschr\u00e4nken. Das Das Bundesgericht entschied in <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza:\/\/02-04-2019-4A_210-2018&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">4A_218\/109<\/a>, dass das Verbot \u201e<em>jeder konkurrenzierender T\u00e4tigkeit<\/em>\u201c gen\u00fcgend konkret f\u00fcr ein Konkurrenzverbot sei &#8211; siehe hierzu den Beitrag <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/05\/verbot-jeder-konkurrenzierender-taetigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbot &#8222;jeder konkurrenzierender T\u00e4tigkeit&#8220;<\/a><\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um zu beurteilen, ob ein \u00fcberm\u00e4ssiges <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> vereinbart wurde, wird auch ber\u00fccksichtigt, ob der Mitarbeiter eine allf\u00e4llige Gegenleistung f\u00fcr das Konkurrenzverbot erhalten hat. Diese wird mitber\u00fccksichtigt (Art. 340a Abs. 2 OR).<\/p>\n<p>Wird ein \u00fcberm\u00e4ssiges <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> vereinbart, wird dieses durch das zust\u00e4ndige Gericht auf das erlaubte Mass reduziert. Entscheidend ist, ob das Konkurrenzverbot das wirtschaftliche Fortkommen des Mitarbeiters in einer Weise beeintr\u00e4chtigt, die sich durch die Interessen des Arbeitgebers nicht rechtfertigen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Karenzentsch\u00e4digung<\/h3>\n<p>Die vorgenannte Gegenleistung zur Abgeltung eines Konkurrenzverbotes wird <em>Karenzentsch\u00e4digung<\/em> genannt. Dies kann etwa auch ausgerichtet werden, indem der Arbeitgeber den Lohn \u00fcber das Vertragsende weiter verspricht, dies f\u00fcr die Einhaltung des Konkurrenzverbotes durch den Arbeitnehmer. Zweck der <em>Karenzentsch\u00e4digung<\/em> ist der Ausgleich f\u00fcr verminderte Chancen auf dem Arbeitsmarkt, nicht jedoch eine Art Vertragsstrafe f\u00fcr die Aufhebung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Doch was passiert, wenn ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> keine G\u00fcltigkeit entfaltet, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis k\u00fcndigt, ohne dass der Mitarbeiter hierzu einen begr\u00fcndeten Anlass gegeben hat (zum Wegfall des Konkurrenzverbotes siehe unten)? In solchen F\u00e4llen f\u00e4llt das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> unbestrittenermassen dahin.<\/p>\n<p>Das Obergericht Z\u00fcrich entschied im Entscheid LA190014, dass wenn das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> gar nicht in Kraft trete, so ist der Mitarbeiter so gestellt, wie wenn nie eines vereinbart worden w\u00e4re. Ein Entsch\u00e4digungsanspruch entstehe in diesem Fall nicht, weil dieser aufschiebend bedingt vom Inkrafttreten des Konkurrenzverbots abh\u00e4ngig ist. Der Mitarbeiter habe kein Wahlrecht. Eine unbillige Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens sei nicht gegeben, das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> sei ja unwirksam. Siehe hierzu den Beitrag <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/11\/karenzentschaedigung-bei-fehlendem-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Karenzentsch\u00e4digung bei fehlendem Konkurrenzverbot<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wegfall des Konkurrenzverbotes<\/h3>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot<\/a> f\u00e4llt weg bzw. ist rechtlich nicht mehr durchsetzbar, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>der Arbeitgeber kein Interesse an der Aufrechterhaltung des Konkurrenzverbotes mehr nachweisen kann (Art. 340c Abs. 1 OR).<\/li>\n<li>der Arbeitgeber grundlos das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Mitarbeiter k\u00fcndigt.<\/li>\n<li>der Arbeitgeber das Arbeitsverh\u00e4ltnis aus einem beim Arbeitgeber liegenden Grund k\u00fcndigt (Art. 340c Abs. 2 OR).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verstoss des Mitarbeiters gegen das Konkurrenzverbot<\/h3>\n<p>Verst\u00f6sst ein Mitarbeiter gegen ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a>, so sind die Rechtsfolgen wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>Leistung von Schadenersatz (Art. 340b Abs. 1 OR). Ein Schaden ist durch den Arbeitgeber zu beweisen, was sich in der Regel als schwierig erweist. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er aufgrund der konkurrenzierenden T\u00e4tigkeit einen Schaden erleidet.<\/li>\n<li>Sofern vereinbart, Leistung der vereinbarten Konventionalstrafe (Art. 340b Abs. 2 OR; siehe auch den Beitrag zu <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/03\/sind-konventionalstrafen-mit-art-321e-or-vereinbar\/\">Konventionalstrafen im Arbeitsrecht<\/a>) \u2013 Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet den Mitarbeiter nicht von der Leistung eines weiteren, die Konventionalstrafe \u00fcbersteigenden Schaden. Hingegen entbindet die Leistung der Konventionalstrafe den Mitarbeiter von der weiteren Einhaltung des Konkurrenzverbotes, ausser dies sei anders vereinbart worden. Zu beachten ist, dass auch ein von einem Gericht als \u00fcberm\u00e4ssig empfundene Konventionalstrafe vom Gericht reduziert werden kann. Die Vereinbarung eine Konventionalstrafe ist aber das effizienteste Mittel des Arbeitgebers gegen konkurrenzierende Mitarbeiter.<\/li>\n<li>Sofern vereinbart, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes verlangen, dies jedoch nur, sofern die verletzten und bedrohten Interessen des Arbeitgebers und das konkurrenzierende Verhalten des Mitarbeiters daf\u00fcrsprechen (Art. 340b Abs.3 OR). Dieses Instrument kann einem Mitarbeiter besonders weh tun: hat der Mitarbeiter eine konkurrenzierende T\u00e4tigkeit geplant und wird diese von einem Gericht untersagt, so riskiert der Mitarbeiter auf den bereist abgeschlossenen Vertr\u00e4gen (Mietvertr\u00e4ge, Arbeitsvertr\u00e4ge mit eigenen Mitarbeitenden) sitzen zu bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konkurrenzverbot beim Lehrvertrag<\/h3>\n<p>Im Rahmen von Lehrvertr\u00e4gen sind Konkurrenzverbote nicht zul\u00e4ssig (Art. 344a Abs. 6 OR). So sieh das Gesetz explizit vor, dass Abreden, die die lernende Person im freien Entschluss \u00fcber die berufliche T\u00e4tigkeit nach beendigter Lehre beeintr\u00e4chtigen, nichtig sind. Siehe hierzu den Beitrag zum <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/05\/grundzuege-des-lehrvertrages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Lehrvertrag<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ung\u00fcltigkeit Konkurrenzverbot bei starker Kundenbindung<\/h3>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a> ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis dem Mitarbeiter Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse gew\u00e4hrt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich sch\u00e4digen k\u00f6nnte (die M\u00f6glichkeit der Sch\u00e4digung ist nicht gegeben, sofern der Einblick in den Kundenkreis oder die Fabrikations- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse lediglich gering ist). Nach der Rechtsprechung ist eine Sch\u00e4digungsm\u00f6glichkeit aufgrund des Einblicks in den Kundenkreis (oder der Kenntnisse der Geheimnisse) insbesondere in den folgenden zwei Konstellationen nicht gegeben &#8211; siehe hierzu auch dem Beitrag <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/23\/ungueltigkeit-von-konkurrenzverboten-bei-starker-kundenbindung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltigkeit von Konkurrenzverboten bei starker Kundenbindung<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beziehungen zwischen Kunden und\u00a0Arbeitgeber\u00a0stark pers\u00f6nlich gepr\u00e4gt:<\/h4>\n<p>Das Bundesgericht hat hierzu seiner Rechtsprechung in <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=show_document&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=&amp;rank=0&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F138-III-67%3Ade&amp;number_of_ranks=0#page67\">BGE 138 III 67<\/a> best\u00e4tigt. Wenn der Arbeitgeber sehr bekannt ist bzw. die Beziehungen zwischen Kunden und Arbeitgeber stark pers\u00f6nlich gepr\u00e4gt sind und die Kunden deswegen zu ihm (dem Arbeitgeber) kommen, wechseln die Klienten in der Regel nicht zu einem konkurrenzierenden Mitarbeiter. In diesem Fall ist das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a> nicht durchsetzbar. In diesem Fall verschafft die Kenntnis der Kundschaft als solche dem Mitarbeiter nicht die M\u00f6glichkeit, die zwischen dem Arbeitgeber und dessen Kundschaft bestehende Bindung zu unterbrechen oder auch nur zu lockern. Daher kann etwa ein angesehener Arzt seinem Assistenten oder ein bekannter Anwalt seinem Praktikanten in der Regel kein Konkurrenzverbot auferlegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beziehungen zwischen Kunden und\u00a0Mitarbeiter\u00a0stark pers\u00f6nlich gepr\u00e4gt:<\/h4>\n<p>Bei stark gepr\u00e4gten pers\u00f6nlichen Beziehungen zwischen Kunden und dem Mitarbeiter, wechseln die Kunden nicht aufgrund der Kenntnisse des Mitarbeiters, sondern sie folgenden dem Mitarbeiter aufgrund der pers\u00f6nlichen Bindung. Die Pers\u00f6nlichkeit des Mitarbeiters ist f\u00fcr die f\u00fcr die Beziehung zu den Kunden von entscheidender Bedeutung. Somit wird der erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Einblick in den Kundenkreis und der M\u00f6glichkeit einer erheblichen Sch\u00e4digung unterbrochen (<a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=show_document&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=&amp;rank=0&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F138-III-67%3Ade&amp;number_of_ranks=0#page67\">BGE 138 III 67<\/a><em>)<\/em>. Das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a>\u00a0ist in diesem Fall nicht g\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ungewissheit<\/h3>\n<p>Auch wenn zuweilen ungewiss ist, ob ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a> durchgesetzt werden kann bzw. g\u00fcltig ist, so stellt ein Konkurrenzverbot dennoch ein wirksames Werkzeug f\u00fcr den Arbeitgeber dar, der keine konkurrenzierende Mitarbeiter dulden will. Denn auch wenn sich ein Konkurrenzverbot im Einzelfall als ung\u00fcltig erweisen soll, so f\u00fchrt auch ein solches <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\">Konkurrenzverbot<\/a> in der Regel auf Seiten des Mitarbeiters zu erheblichen Unsicherheiten was oft zur Unterlassung von konkurrenzierenden T\u00e4tigkeiten f\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Konkurrenzverbot<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/19\/arbeitsvertragliche-konkurrenzverbote\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvertragliche Konkurrenzverbote<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/23\/ungueltigkeit-von-konkurrenzverboten-bei-starker-kundenbindung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltigkeit von Konkurrenzverboten bei starker Kundenbindung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/09\/kurzuebersicht-nachvertragliches-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurz\u00fcbersicht nachvertragliches Konkurrenzverbot<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/05\/verbot-jeder-konkurrenzierender-taetigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verbot \u201ejeder konkurrenzierender T\u00e4tigkeit\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/14\/gueltigkeitsvoraussetzungen-des-arbeitsrechtlichen-konkurrenzverbotes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">G\u00fcltigkeitsvoraussetzungen des Konkurrenzverbotes<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/17\/semper-fidelis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Semper fidelis?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/03\/sind-konventionalstrafen-mit-art-321e-or-vereinbar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konventionalstrafe im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/11\/karenzentschaedigung-bei-fehlendem-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Karenzentsch\u00e4digung bei fehlendem Konkurrenzverbot<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/05\/01\/nebenbeschaeftigungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nebenbesch\u00e4ftigungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/04\/03\/nebentaetigkeiten-wenn-eine-arbeit-zu-wenig-ist\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nebent\u00e4tigkeiten \u2013 wenn eine Arbeit zu wenig ist<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/31\/die-allgemeine-treuepflicht-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die allgemeine Treuepflicht des Arbeitnehmers<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/25\/kundenabwerbung-vor-und-nach-ende-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kundenabwerbung vor und nach dem Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/07\/kundenabwerbung-durch-arbeitnehmer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kundenabwerbung durch Arbeitnehmer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/03\/wegfall-des-konkurrenzverbots\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wegfall des Konkurrenzverbots<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/02\/konkurrenzverbot-nur-gueltig-bei-einblick-in-den-kundenkreis-oder-in-fabrikations-und-geschaeftsgeheimnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkurrenzverbot \u2013 nur g\u00fcltig bei Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/23\/ungueltigkeit-von-konkurrenzverboten-bei-starker-kundenbindung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltigkeit von Konkurrenzverboten bei starker Kundenbindung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/09\/08\/ungueltigkeit-des-konkurrenzverbots-eines-treuhaenders\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltigkeit des Konkurrenzverbots eines Treuh\u00e4nders<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/03\/04\/ohne-bonus-kein-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ohne Bonus kein Konkurrenzverbot<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/10\/20\/herabsetzung-der-konventionalstrafe-beim-konkurrrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Herabsetzung der Konventionalstrafe bei Konkurrenzverboten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bereits w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses besteht f\u00fcr den Mitarbeiter das Verbot, entgeltlich oder unentgeltlich f\u00fcr die Konkurrenz t\u00e4tig zu sein oder 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Dies ist ein Aspekt der Treuepflicht (Art. 321a OR) des Mitarbeiters und wird insbesondere unter dem Verbot der Schwarzarbeit abgehandelt. 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