{"id":2437,"date":"2020-08-24T21:45:33","date_gmt":"2020-08-24T19:45:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2437"},"modified":"2023-12-08T17:25:39","modified_gmt":"2023-12-08T16:25:39","slug":"die-arbeitsbestaetigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/24\/die-arbeitsbestaetigung\/","title":{"rendered":"Die Arbeitsbest\u00e4tigung"},"content":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss Art. 330a Abs. 1 OR kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich \u00fcber die Art und Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sowie \u00fcber seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht \u2013 hier spricht man von einem qualifizierten Zeugnis.<\/p>\n<p>Nach Art. 330a Abs. 2 OR kann der Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen, das sich auf Angaben \u00fcber die Art und Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu beschr\u00e4nken hat. Man spricht hier von einem einfachen Zeugnis oder der sogenannten Arbeitsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer hat die Wahl zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbest\u00e4tigung. Er kann auch beides verlangen. Die Bestimmungen sind zwingender Natur.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Unterzeichnung der Arbeitsbest\u00e4tigung gelten die gleichen Grunds\u00e4tze wie f\u00fcr die Unterzeichnung von qualifizierten Zeugnissen &#8211; siehe hierzu den Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/strong><\/a>. Ebenso kann der Anspruch auf die Arbeitsbest\u00e4tigung mittels <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Klage<\/strong><\/a> durchgesetzt werden. Auch <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatzanspr\u00fcche<\/a><\/strong> sind denkbar.<\/p>\n<p>Der Anspruch <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/12\/03\/arbeitsrecht-und-verjaehrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>verj\u00e4hrt<\/strong><\/a> 10 Jahre nach dem Ende des Arbeitsvertrages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zweck der Arbeitsbest\u00e4tigung<\/h3>\n<p>Der Zweck des Arbeitszeugnisses liegt darin, dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Fortkommen zu erleichtern. Darauf basiert auch die vom Gesetz fortgesehene M\u00f6glichkeit, etwa bei Aussicht auf ein negatives qualifiziertes Zeugnis lediglich eine Arbeitsbest\u00e4tigung verlangen zu k\u00f6nnen (vgl. etwa Stephan Fischer, Arbeitszeugnis \u2013 Beurteilung und Durchsetzung, S. 2).<\/p>\n<p>Zudem werden Arbeitsbest\u00e4tigungen auch oft bei kurzen oder unregelm\u00e4ssigen Arbeitsverh\u00e4ltnissen ausgestellt.<\/p>\n<p>Ein weiterer Anwendungsbereich von Arbeitsbest\u00e4tigungen ist der T\u00e4tigkeitsnachweis f\u00fcr Schulen und Pr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhalt der Arbeitsbest\u00e4tigung<\/h3>\n<p>Die Arbeitsbest\u00e4tigungen enth\u00e4lt im Gegensatz zum qualifizierten Zeugnis keine Qualifikationen. Eine Arbeitsbest\u00e4tigung best\u00e4tigt daher nur, dass der Arbeitnehmer w\u00e4hrend einer gewissen Dauer beim Arbeitgeber angestellt war. Festgehalten werden die Personalien sowie die Art und Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Es werden keine Aussagen zu Leistungen und Verhalten des Arbeitnehmers gemacht. Der Grund f\u00fcr die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wird nicht genannt.<\/p>\n<p>Uneinheitlichkeit besteht zuweilen betreffend Inhalt einer Arbeitsbest\u00e4tigung gem\u00e4ss Art. 330 Abs. 2 OR in Bezug auf Absenzen:<\/p>\n<p>Zum Teil wird vertreten, die Arbeitsbest\u00e4tigung d\u00fcrfe sich lediglich zur rechtlichen Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00e4ussern. Absenzen aufgrund von Krankheit etc. seien nicht zu ber\u00fccksichtigen, selbst wenn sie von l\u00e4ngerer Dauer w\u00e4ren und im Rahmen eines qualifizierten Zeugnisses durchaus zu erw\u00e4hnen w\u00e4ren (siehe hierzu den entsprechenden <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite wird aber die Meinung vertreten, dass l\u00e4ngere Absenzen, etwa wegen Krankheit oder Milit\u00e4rdienst etc., die im Verh\u00e4ltnis zur Vertragsdauer ins Gewicht fallen, im Zeugnis aufzuf\u00fchren sind (so wie bei einem qualifizierten Zeugnis), da man sonst falsche Schl\u00fcsse \u00fcber die durch die Besch\u00e4ftigung erworbenen F\u00e4higkeiten ziehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hat sich soweit ersichtlich zu dieser Frage noch nie \u00e4ussern m\u00fcssen im Rahmen von Arbeitsbest\u00e4tigungen, sondern nur im Rahmen von qualifizierten Zeugnissen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid Arbeitsgericht Meilen<\/h3>\n<p>Im Entscheid AH190023 vom 27. Februar 2020 hat sich das Arbeitsgericht Meilen zu dieser Frage ge\u00e4ussert (zur Erw\u00e4hnung von Absenzen in der Arbeitsbest\u00e4tigung):<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin erw\u00e4hnte in der Arbeitsbest\u00e4tigung eine l\u00e4nger dauernde Abwesenheit. Die Arbeitgeberin bef\u00fcrchtete im Wesentlichen, dass die fehlende Angabe der krankheitsbedingten Abwesenheit der Arbeitnehmerin zu einem falschen Zeugnis f\u00fchren w\u00fcrde und hielt ein solches Verschweigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsbest\u00e4tigung gem\u00e4ss Pr\u00fcfungsreglement der Kaderschule Z\u00fcrich f\u00fcr die Erlangung des Diploms der Postmaturit\u00e4ten Wirtschaftsausbildung vorausgesetzt sei, f\u00fcr problematisch.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht Meilen f\u00fchrte zuerst aus, es sei zu bemerken, dass eine reine Arbeitsbest\u00e4tigung stets von vornherein kritisch betrachtet w\u00fcrde und d\u00fcrfte f\u00fcr das wirtschaftliche Fortkommen ohnehin nachteilig sein. Daher d\u00fcrften Arbeitgeber und Dritte aus eine Arbeitsbest\u00e4tigung keine grossen Schl\u00fcsse auf die erworbenen F\u00e4higkeiten der betroffenen Arbeitnehmerin ziehen. Zudem sei davon auszugehen, dass ein neuer Arbeitgeber nach den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Arbeitsbest\u00e4tigung fragen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Bef\u00fcrchtungen der Arbeitgeberin seien unbegr\u00fcndet. Die Kaderschule h\u00e4tte, sofern ihr es ein Anliegen gewesen w\u00e4re, an die f\u00fcr das Diplom geforderte Arbeitsbest\u00e4tigung zus\u00e4tzliche Anforderungen kn\u00fcpfen k\u00f6nnen (wie z.B. Nettomonate). W\u00e4re es tats\u00e4chlich um erworbene F\u00e4higkeiten gegangen, so h\u00e4tte von der Kaderschule ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden k\u00f6nnen, anhand dessen die F\u00e4higkeiten gepr\u00fcft werden k\u00f6nnten. Die Erw\u00e4hnung der Krankheitstage habe somit keinen Einfluss auf die Erlangung des Diploms.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zu Arbeitszeugnissen<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erw\u00e4hnung l\u00e4ngerer Absenzen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/10\/rueckgabeanspruch-des-arbeitgebers-auf-das-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckgabeanspruch des Arbeitgebers auf das Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorgehen bei einer Zeugnisklage \u2013 Erf\u00fcllungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/09\/referenzen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referenzen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4ss Art. 330a Abs. 1 OR kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich \u00fcber die Art und Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sowie \u00fcber seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht \u2013 hier spricht man von einem qualifizierten Zeugnis. 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