{"id":2460,"date":"2020-09-10T19:46:51","date_gmt":"2020-09-10T17:46:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2460"},"modified":"2020-09-11T19:40:14","modified_gmt":"2020-09-11T17:40:14","slug":"lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/10\/lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern\/","title":{"rendered":"Lohnfortzahlungspflicht bei \u00abverschnupften\u00bb Kindern"},"content":{"rendered":"<p>Wenn das eigene Kind erkrankt und beide Elternteile erwerbst\u00e4tig sind, kann dies schnell zu Betreuungsengp\u00e4ssen f\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich steht den Eltern eine Arbeitsbefreiung von 3 Tagen zu, wobei die Lohnfortzahlung (bzw. die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers) gew\u00e4hrt bleibt. Wie verh\u00e4lt es sich aber, wenn die Kinder \u00abvermeintlich krank gesehen werden\u00bb, namentlich dann, wenn die Lehrpersonen Kinder nach Hause schicken, weil sie husten oder verschnupft sind?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Kinderbetreuung<\/h3>\n<p>Die Kinderbetreuung stellt eine Familienpflicht dar, welche Bestandteil der elterlichen Sorge ist. Die Ausgestaltung der Betreuung, sei dies in finanzieller oder organisatorischer (bspw. bei geschiedenen Eltern) Hinsicht, wird dem betreuenden Elternteil \u00fcberlassen. Es bedarf folglich einer Integration der Kinderbetreuung in den eigenen Lebensalltag. Da diese einen hohen Individualisierungsgrad aufweist, ist auf den Einzelfall abzustellen, weshalb hierzu keine weiteren familienrechtlichen Ausf\u00fchrungen gemacht werden sollen.<\/p>\n<p>\u00d6ffentlich-rechtlich gew\u00e4hrt jedoch das <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetz<\/a> Arbeitnehmern mit Familienpflichten zur Betreuung kranker Kinder einen Anspruch auf Freizeit bis zu drei Tagen, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird (Art. 36 Abs. 3 ArG), was gest\u00fctzt auf Art. 328 OR f\u00fcr alle Arbeitnehmer gelten soll.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR<\/h3>\n<p>Die Lohnfortzahlung ist als Ausnahme vom Grundsatz \u00abohne Arbeit kein Lohn\u00bb zu sehen, da unter gewissen Voraussetzungen ein Lohnanspruch besteht, obwohl die Arbeitsleistung fehlt. Hierf\u00fcr m\u00fcssen folgende Voraussetzungen kumulativ erf\u00fcllt sein (Ausf\u00fchrungen zu den Voraussetzungen finden sich im <u>Beitrag:<\/u> <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/28\/lohnzahlung-bei-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnzahlung bei Krankheit<\/a>):<\/p>\n<ul>\n<li>Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses (mehr als drei Monate)<\/li>\n<li>Subjektive Gr\u00fcnde<\/li>\n<li>Fehlendes Verschulden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch im Falle der Kinderbetreuung m\u00fcssen die genannten Bedingungen erf\u00fcllt sein, damit ein Lohnanspruch abgeleitet werden kann. Grunds\u00e4tzlich kann aber, sofern das Arbeitsverh\u00e4ltnis unbefristet ist oder mehr als drei Monate andauert, davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuung unter subjektiven Gr\u00fcnden und ohne Verschulden stattfindet. Die Erkrankung des Kindes ist nicht als <em>direkter<\/em> pers\u00f6nlicher Grund zu qualifizieren, da der Elternteil ja (noch) nicht selber krank ist. Die Kinderbetreuung geh\u00f6rt aber zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Pflicht, zumindest bis das Kind 15 Jahre alt ist, weshalb dies dennoch als pers\u00f6nlicher Grund zu verstehen ist. Vom fehlenden Verschulden ist ferner auch deshalb auszugehen, da Erkrankungen in der Regel unverschuldet sind, erst recht bei Kindern. Infolgedessen f\u00e4llt die Kinderbetreuung, als Wahrnehmung einer gesetzlichen Pflicht (Art. 276 ZGB) unter die Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324a OR.<\/p>\n<p>Obwohl das Arbeitsgesetz nur einen bezahlten Lohnanspruch von 3 Tagen\u00a0(Art. 36 Abs. 3 ArG) vorsieht kann der Lohnanspruch\u00a0<em>\u00fcber<\/em> diese Tage hinaus dauern, sofern das Kind weiter betreut werden muss und keine Fremdbetreuung m\u00f6glich ist.\u00a0 So best\u00e4tigte das Obergericht Bern etwa die Lohnfortzahlung w\u00e4hrend dreier Monate im Zusammenhang mit einer Mutter, die ihr schwerkrankes, f\u00fcnf Monate altes Kind intensiv pflegen musste. Eine Fremdplatzierung bzw. -betreuung erachtete das Obergericht unter den konkreten Umst\u00e4nden f\u00fcr nicht angebracht<\/p>\n<p>Es gibt auch Meinungen, dass die 3 Tage Arbeitsbefreiung\u00a0(Art. 36 Abs. 3 ArG) und eine damit verbunden Lohnfortzahlung nicht gelte, wenn die Erkrankung in den Ferien oder w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs eintrete. Diese Auffassung ist abzulehnen (so AppG BS in BJM 2009 S. 103).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inwiefern ist der Lohn geschuldet, wenn die Eltern ihre Kinder betreuen m\u00fcssen, weil die Lehrperson das Kind aufgrund von Krankheitssymptomen nicht im Unterricht haben m\u00f6chte?<\/h3>\n<p>Die Betreuung insbesondere der eigenen Kinder ist zwar eine gesetzliche Pflicht, rechtfertigt jedoch nicht immer eine Arbeitsbefreiung, weshalb auf den Einzelfall abzustellen ist, wie nachfolgend gezeigt wird:<\/p>\n<p>Als eine Kinderkrippe wegen des grassierenden Schweinegrippevirus geschlossen blieb und die Mutter deswegen selber die Kinderbetreuung \u00fcbernehmen und der Arbeit fernbleiben musste, lag f\u00fcr das Arbeitsgericht Z\u00fcrich eine seuchen\u00e4hnliche Situation und kein Fall von pers\u00f6nlicher Arbeitsverhinderung vor, da das eigene Kind gesund war (JAR 2011, 628). Sie hatte keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (<u>Beitrag<\/u> <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p>Indessen wichtig ist die Differenzierung nach der Krankheitsursache und nach den getroffenen beh\u00f6rdlichen Massnahmen. So ist die Pflege erkrankter Kinder durch die Eltern unter 324a Abs. 1 OR zu subsumieren (siehe hiervor sowie auch das Urteil des Arbeitsgerichts Z\u00fcrich im <u>Beitrag<\/u> <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p><em>Werden Kinder wegen Schnupfen nun von der Schule nachhause geschickt, so sind sie (evtl. noch) nicht krank.<\/em> Es stellt sich die Frage, ob auch in diesem Fall der Lohn weiter geschuldet ist, sofern ein Arbeitnehmer wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss (und auch kein gleichzeitiges <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homeoffice<\/a> m\u00f6glich ist).<\/p>\n<p>Die zu beantwortende Frage ist folglich, was in der Phase geschieht zwischen Nachhause schicken und potentiellem Erkranken, denn es ist nicht sicher, dass das Kind auch tats\u00e4chlich erkrankt. Juristisch gesehen sind nach wie vor die oben genannten Voraussetzungen massgebend. Hier stehen vor allem die subjektiven Gr\u00fcnde im Zentrum. Diese m\u00fcssen n\u00e4mlich den Arbeitnehmer direkt treffen. Wenn folglich die Lehrperson ein Kind aus der Klasse nachhause schickt, so kann sich dies durchaus als subjektive Betroffenheit im Einzelfall, aufgrund der Wahrnehmung der Kinderbetreuung des einzelnen Kindes, verstehen. Somit w\u00e4re die Lohnfortzahlung gegeben. Werden ganze Klassen nachhause geschickt, so befinden wir uns schnell in der objektiven Unm\u00f6glichkeit und \u2013 folgt man der aktuellen Rechtsprechung (AGer ZH) \u2013 der Arbeitnehmer hat das Lohnrisiko zu tragen. Dies w\u00e4re ein sogenannter \u00fcberpers\u00f6nlicher Grund, da zwar einzelne Eltern direkt betroffen w\u00e4ren aber der Personenkreis weit ausf\u00e4llt (zur Abgrenzung siehe auch etwa den Beitrag betreffend die <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/14\/naturkatastrophen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Naturkatastrophen<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p>Wird folglich ein Kind nur wegen Schnupfen nachhause geschickt, so ist w\u00e4hrend den ersten 2-3 Tagen zu eruieren, ob sich eine Krankheit auszeichnet oder nicht. Nach der hier vertetenen Auffassung d\u00fcrfte in dieser Zeit die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gegeben sein. Die 3-Tage Regel (des <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetzes<\/a>;\u00a0Art. 36 Abs. 3 ArG) d\u00fcrfte somit auch beim verschnupften Kind zur Anwendung gelangen, sofern es nicht zur\u00fcck in die Schule gelassen wird und keine Drittbetreuung sichergestellt werden kann, auch wenn es nicht krank wird.<\/p>\n<p>Der Lohnanspruch kann (nach der hier vertretenen Auffassung auch <em>\u00fcber<\/em> diese Tage hinaus dauern, sofern das Kind weiter betreut werden muss und keine Fremdbetreuung m\u00f6glich ist. Im Gegensatz zu kranken Kindern d\u00fcrfte dies aber eher selten sei, da eine Drittbetreuung eher m\u00f6glich sein sollte, wobei aber auf den Einzelfall abzustellen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zur Lohnfortzahlungspflicht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/14\/zeit-fuer-die-stellensuche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeit f\u00fcr die Stellensuche<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Besonders gef\u00e4hrdete Personen \u2013 Lohnzahlungspflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/26\/arbeitsverhinderung-wegen-coronavirus-wer-bezahlt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsverhinderung wegen Coronavirus \u2013 Wer bezahlt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/08\/arbeitsplatzbezogene-arbeitsunfaehigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/27\/ohne-arbeitsangebot-kein-lohn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ohne Arbeitsangebot, kein Lohn<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/28\/lohnzahlung-bei-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnzahlung bei Krankheit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/14\/naturkatastrophen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Naturkatastrophen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a>\u00a0\/\u00a0<a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/matteoritzinger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Matteo Ritzinger<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn das eigene Kind erkrankt und beide Elternteile erwerbst\u00e4tig sind, kann dies schnell zu Betreuungsengp\u00e4ssen f\u00fchren. Grunds\u00e4tzlich steht den Eltern eine Arbeitsbefreiung von 3 Tagen zu, wobei die Lohnfortzahlung (bzw. die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers) gew\u00e4hrt bleibt. Wie verh\u00e4lt es sich aber, wenn die Kinder \u00abvermeintlich krank gesehen werden\u00bb, namentlich dann, wenn die Lehrpersonen Kinder nach [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1622,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-2460","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2460","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2460"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2460\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2467,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2460\/revisions\/2467"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1622"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2460"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2460"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2460"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}