{"id":2464,"date":"2020-09-30T00:15:49","date_gmt":"2020-09-29T22:15:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2464"},"modified":"2020-09-30T15:37:16","modified_gmt":"2020-09-30T13:37:16","slug":"wie-komme-ich-zu-meinem-geld-das-betreibungsverfahren-im-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/30\/wie-komme-ich-zu-meinem-geld-das-betreibungsverfahren-im-ueberblick\/","title":{"rendered":"Wie komme ich zu meinem Geld &#8211; das Betreibungsverfahren im \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"<p>Die Bewirtschaftung der Debitoren ist eine der wichtigen kaufm\u00e4nnischen T\u00e4tigkeiten in einem Unternehmen. Sobald Kunden Rechnungen nicht bezahlen, kommt dabei schnell einmal die Frage nach dem rechtlich korrekten Vorgehen zur Eintreibung der Rechnung auf. Dieser Beitrag soll einen \u00dcberblick \u00fcber den Ablauf eines Betreibungsverfahrens gew\u00e4hren. Dieses Verfahren kann auch f\u00fcr Arbeitnehmer relevant sein, sollten sie nicht zu ihrem Geld kommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Einleitungsverfahren<\/h3>\n<p>Das sogenannte Einleitungsverfahren wird mit dem Betreibungsbegehren angestossen. Es ist der erste Teil des beh\u00f6rdlichen Verfahrens, zur Durchsetzung einer Forderung.<\/p>\n<p>Das Betreibungsbegehren kann, ohne das etwa die Rechnung h\u00e4tte gemahnt werden m\u00fcssen, schriftlich oder m\u00fcndlich beim zust\u00e4ndigen Betreibungsamt, in der Regel am Wohnsitz des Schuldners, gestellt werden. Neben Namen und Adresse des Gl\u00e4ubigers sowie des Schuldners muss das Betreibungsbegehren den Forderungsbetrag Sand allf\u00e4llig verlangten Verzugszins und falls vorhanden die Forderungsurkunde (ansonsten den Forderungsgrund) enthalten.<\/p>\n<p>Sobald ein g\u00fcltiges Betreibungsbegehren vorliegt, erl\u00e4sst das Betreibungsamt den sogenannten Zahlungsbefehl und tr\u00e4gt die Betreibung im Betreibungsregister des Schuldners ein. Das erfolgt ohne Pr\u00fcfung, ob die Forderung besteht oder deren H\u00f6he gerechtfertigt ist.<\/p>\n<p>Nach Ausstellung des Zahlungsbefehls, wird dieser dem Schuldner, unter Beachtung Betreibungsferien oder pers\u00f6nlicher Fristenstillst\u00e4nde, zugestellt (in den seltenen F\u00e4llen der G\u00fctergemeinschaft auch dem Ehegatten) und die Zustellung auf dem Zahlungsbefehl vermerkt. Ein Doppel des Zahlungsbefehls erh\u00e4lt der Gl\u00e4ubiger.<\/p>\n<p>Der Schuldner hat nun die M\u00f6glichkeit, entweder die Forderung zu begleichen (sei es das Betreibungsamt oder direkt an den Gl\u00e4ubiger), Rechtsvorschlag zu erheben oder nichts zu tun und abzuwarten.<\/p>\n<p>Tut der Schuldner nichts, kann der Gl\u00e4ubiger fr\u00fchestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls die Fortsetzung der Betreibung verlangen.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig erhebt der Schuldner jedoch sogenannten Rechtsvorschlag. Damit bestreitet er die Forderung (oder zumindest deren Durchsetzbarkeit) ganz oder teilweise. Hierzu hat er 10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls Zeit. Damit bringt der Schuldner die Betreibung zum Stillstand. Nun ist der Gl\u00e4ubiger wieder am Zug. Will er, dass mit der Betreibung fortgefahren wird, muss er Rechtsvorschlag beseitigen (lassen). Abh\u00e4ngig davon, wie die betriebene Forderung verurkundet ist, stehen im hierzu grunds\u00e4tzlich drei M\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung, welche sich prozessual stark unterscheiden:<\/p>\n<p>So oder so, muss der Gl\u00e4ubiger nun also vor Gericht ziehen.<\/p>\n<p>Die definitive Rechts\u00f6ffnung, mithin also die definitive Beseitigung des Rechtsvorschlags, steht ihm offen, wenn die betriebene Forderung auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid, einer vollstreckbaren \u00f6ffentlichen Urkunde oder einer Verf\u00fcgung einer Schweizer Beh\u00f6rde beruht. Die definitive Rechts\u00f6ffnung erfolgt im sogenannten summarischen Verfahren, welche sich vor allem durch eingeschr\u00e4nkte Beweism\u00f6glichkeiten, Schnelligkeit und kurze Fristen auszeichnet. Die Rechts\u00f6ffnung kann der Schuldner nur verhindern, wenn er nachweist, dass er die Forderung bezahlt hat, sie gestundet oder verj\u00e4hrt ist.<\/p>\n<p>Beruht die Forderung hingegen auf einer durch \u00f6ffentliche Urkunde festgestellten oder durch Unterschrift bekr\u00e4ftigten Schuldanerkennung (etwa einer vom Schuldner unterzeichneten Rechnung), kann der Gl\u00e4ubiger die provisorische Rechts\u00f6ffnung verlangen. In diesem ebenfalls summarischen Verfahren, in dem der Schuldner s\u00e4mtliche Einwendungen gegen die Forderung des Gl\u00e4ubigers vorbringen kann, wird die Wirkung des Rechtsvorschlags nicht endg\u00fcltig beseitigt. Dem Schuldner bleibt das Recht vorbehalten, sog. Aberkennungsklage zu erheben, also den Nichtbestand der Forderung gerichtlich feststellen zu lassen. Tut er dies nicht innerhalb von 20 Tagen ab Erteilung der provisorischen Rechts\u00f6ffnung, wird der Rechtsvorschlag definitiv beseitigt und der Gl\u00e4ubiger kann die Fortsetzung verlangen.<\/p>\n<p>Ist die Forderung weder in einem Urteil einer Verf\u00fcgung, einer \u00f6ffentlichen Urkunde oder einer Schuld Anerkennung ausgewiesen, stehen dem Gl\u00e4ubiger weder die definitive noch die provisorische Rechts\u00f6ffnung zur Verf\u00fcgung. Will er hier seine Forderung eintreiben, muss er dies im ordentlichen Gerichtsverfahren tun.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Durchf\u00fchrung<\/h3>\n<p>Nach durchlaufen des Einleitungsverfahrens und allf\u00e4lliger Prozesse zur Beseitigung des Rechtsvorschlags, kann der Gl\u00e4ubiger, will er die Vollstreckung seiner Forderung weiter vorantreiben, das sogenannte Fortsetzungsbegehren an das zust\u00e4ndige Betreibungsamt stellen. Die Betreibungs\u00e4mter stellen hierf\u00fcr Formulare zur Verf\u00fcgung, welche allerdings nicht zwingend gebraucht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Je nach Art des Schuldners, entscheidet das Betreibungsamt dar\u00fcber, ob er auf Pf\u00e4ndung (Spezialexekution) oder Konkurs (Generalexekution) betrieben wird. Die Verfahren und Konsequenzen unterscheiden sich sehr stark voneinander.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Pf\u00e4ndungsverfahren<\/h3>\n<p>Die Betreibung auf Pf\u00e4ndung kommt zum Zuge, wenn keine besondere Betreibungsart zum Tragen kommt, namentlich wenn kein Pfand vorhanden ist und der Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist. Es gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Stadien:<\/p>\n<p>Nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens k\u00fcndigt das Betreibungsamt dem Schuldner die Pf\u00e4ndung, unter Nennung des daf\u00fcr vorgesehenen Datums, an. Ab diesem Zeitpunkt darf der Schuldner nicht mehr frei \u00fcber sein Verm\u00f6gen verf\u00fcgen, wobei die sogenannte Lohnpf\u00e4ndung, also die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass dieser einen Teil des Lohns nur noch an das Betreibungsamt zahlen darf, sehr h\u00e4ufig ist. Falls Verm\u00f6genswerte gepf\u00e4ndet werden sollen, die angeblich einem Dritten geh\u00f6ren, muss dieser Drittanspruch im sogenannten Widerspruchsverfahren gekl\u00e4rt werden. Nicht alle Verm\u00f6genswerte des Schuldners sind pf\u00e4ndbar. Sog. Kompetenzst\u00fccke sind unpf\u00e4ndbar. Das Erwerbseinkommen ist nur beschr\u00e4nkt pf\u00e4ndbar, im Rahmen des sogenannten Betreibung rechtlichen Existenzminimums.<\/p>\n<p>Die gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte werden im sog. Pf\u00e4ndungsprotokoll aufgenommen und ggfls. Mit einem Sch\u00e4tzwert versehen. Dem Schuldner ist unter Strafandrohung verboten \u00fcber diese Verm\u00f6genswerte zu verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Nach der Pf\u00e4ndung ist es wiederum Gl\u00e4ubiger t\u00e4tig zu werden. Er muss, nachdem er einen bzw. sechs Monate zugewartet hat, das sog. Verwertungsbegehren stellen. Nun muss das Betreibungsamt zum Verkauf der gepf\u00e4ndeten Verm\u00f6genswerte schreiten. Dies kann durch \u00f6ffentliche Versteigerung oder Freihandverkauf geschehen.<\/p>\n<p>Aus dem Pf\u00e4ndungserl\u00f6s werden vorab die Kosten f\u00fcr Verwaltung, Verwertung und Verteilung gedeckt. Danach werden die Gl\u00e4ubiger, in einem ziemlich komplizierten Verfahren, anteilsm\u00e4ssig entsprechend ihrer Forderung aus dem Reinerl\u00f6s befriedigt.<\/p>\n<p>Falls ein Teil der Forderung nicht beglichen werden konnte wird im unbezahlt gebliebenen Teil ein sogenannter Pf\u00e4ndungsverlustschein ausgestellt. Dieser best\u00e4tigt einen Ausfall und stellt gleichzeitig eine Art Schuldanerkennung dar, womit der Gl\u00e4ubiger bei einer sp\u00e4teren Betreibung die provisorische Rechts\u00f6ffnung verlangen kann, wobei er die Forderung ggfls. immer noch beweisen muss.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konkurs<\/h3>\n<p>Ist der Schuldner im Handelsregister eingetragen, leitet das Betreibungsamt grunds\u00e4tzlich Betreibung auf Konkurs ein, dabei werden s\u00e4mtliche Aktiven des Schuldners in Geld umgewandelt und an die Gl\u00e4ubiger verteilt.<\/p>\n<p>Der Konkurs gliedert sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte:<\/p>\n<p>Das Betreibungsamt stellt, als Folge des Fortsetzungsbegehrens, die Konkursandrohung aus. Darin wird dem Schuldner eine letzte Frist zur Zahlung angesetzt.<\/p>\n<p>Zahlt der Schuldner nicht, kann der Gl\u00e4ubiger nach Ablauf von 20 Tagen beim Konkurs<em>gericht<\/em> das Konkursbegehren stellen, zahlt nun der Schuldner immer noch nicht vollst\u00e4ndig, er\u00f6ffnet das Konkursgericht \u00fcber ihn den Konkurs unter Angabe des Datums und der Zeit. Ab dieser Sekunde darf der Schuldner dar\u00fcber nicht mehr verf\u00fcgen. S\u00e4mtliches Verm\u00f6gen des Schuldners bildet nun die Konkursmasse, welche zur Bezahlung der Gl\u00e4ubiger dient. Der Konkurs wird im Schweizerischen Handelsblatt (SHAB) und im kantonalen Amtsblatt publiziert, sp\u00e4ter erfolgt dort auch der Schuldenruf. Zudem werden die bekannten Gl\u00e4ubiger \u00fcber den Konkurs informiert und eingeladen, ihre Forderungen anzumelden. Die Aktiven werden eingesammelt und die offenen Debitoren eingefordert. In diesem Stadium kann der Schuldner den Konkurs nur noch widerrufen lassen, wenn s\u00e4mtliche Schulden beglichen sind, alle Gl\u00e4ubiger mit dem Widerruf einverstanden sind, oder es zu einem Nachlassvertrag kommt.<\/p>\n<p>Unmittelbar nach der Er\u00f6ffnung des Konkurses inventarisiert das Konkursamt s\u00e4mtliche Aktiven des Schuldners und sichert sie. Gleichzeitig entscheidet das Konkursamt ggfls. zusammen mit dem Gericht, ob der Konkurs als ordentlicher (aufw\u00e4ndig) oder summarischer (weniger aufw\u00e4ndig f\u00fcr rel. einfache F\u00e4lle) durchgef\u00fchrt wird. Je nach dem unterscheidet sich die Mittwirkung der Gl\u00e4ubiger. Stellt das Konkursamt fest, dass die vorhanden Aktiven nicht einmal die Kosten des Konkursverfahrens decken, stellt das Gericht den Konkurs mangels Aktiven ein, wenn nicht die Gl\u00e4ubiger die Kosten sicherstellen und so die Durchf\u00fchrung des Konkurses erzwingen.<\/p>\n<p>Wird der Konkurs mangels Aktiven eingestellt, bedeutet dies bei juristischen Personen, dass sie im Handelsregister gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>Nachdem die Forderungen bekannt und deren Rechtm\u00e4ssigkeit gepr\u00fcft worden sind, ordnet sie die Konkursverwaltung im sog. Kollokationsplan nach deren Reihenfolge der geplanten Bezahlung auf Grundlage des Gesetzes. Sobald die Gl\u00e4ubiger den Kollokationsplan einsehen konnten und allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche Prozesse beendet worden sind, erstellt die Konkursverwaltung die Verteilliste.<\/p>\n<p>Nach vollst\u00e4ndiger Liquidation der Aktiven des Schuldners erfolgt die Verteilung der Konkursdividenden und Ausstellung der Verlustscheine, falls die Gl\u00e4ubiger aus dem Konkurserl\u00f6s nicht vollst\u00e4ndig befriedigt werden konnten.<\/p>\n<p>Zum Schluss erkl\u00e4rt das Gericht, unter Publikation im SHAB den Konkurs f\u00fcr beendet und es erfolgt die L\u00f6schung im Handelsregister.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/10\/01\/temperaturen-und-arbeitsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Temperaturen und Arbeitsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"http:\/\/www.vfs-partner.ch\/index.php\/de\/partner\/reto-sutter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reto Sutter<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bewirtschaftung der Debitoren ist eine der wichtigen kaufm\u00e4nnischen T\u00e4tigkeiten in einem Unternehmen. 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