{"id":2583,"date":"2020-10-20T19:33:03","date_gmt":"2020-10-20T17:33:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2583"},"modified":"2021-01-13T20:07:36","modified_gmt":"2021-01-13T19:07:36","slug":"bundesrat-keine-pflicht-zu-homeoffice","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/20\/bundesrat-keine-pflicht-zu-homeoffice\/","title":{"rendered":"Bundesrat: keine Pflicht zu Homeoffice"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-80771.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit g\u00fcltige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.<\/a> Ab Montag, 19. Oktober, sind im \u00f6ffentlichen Raum spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 verboten. In \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Innenr\u00e4umen muss eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt zudem in allen Bahnh\u00f6fen, Flugh\u00e4fen und an Bus- und Tramhaltestellen. Er hat zudem Regeln f\u00fcr private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen aufgestellt. Ausserdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat die \u00abCovid-19-Verordnung besondere Lage\u00bb entsprechend angepasst. Darin ist neu auch die Empfehlung zum Homeoffice (Arbeiten von zu Hause aus) verankert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anordnung von Homeoffice in &#8222;normalen&#8220; Zeiten<\/h3>\n<p>In &#8222;normalen&#8220; Zeiten gilt: Es besteht f\u00fcr einen Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich kein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Homeoffice, d.h. auf die M\u00f6glichkeit, die Arbeit von zu Hause oder von ausserhalb zu leisten. Im Rahmen des allgemeinen Weisungsrechts steht es dem Arbeitgeber zu, dem Arbeitnehmer einen Arbeitsort zuzuweisen. Andererseits kann ein Arbeitgeber aber auch nicht verlangen, dass ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. Es braucht somit \u2013 von wenigen denkbaren Ausnahmen abgesehen \u2013 grunds\u00e4tzlich eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dies insbesondere auch, weil die Homeoffice-Arbeit ein erh\u00f6htes Mass an Vertrauen voraussetzt. Siehe hierzu den allgemeinen Beitrag zum <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Home-Office<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Homeoffice im Zusammenhang mit Corona<\/h3>\n<p>Der Bundesrat hat bereits in der Vergangenheit verschiedene Regelungen im Zusammenhang Corona\/Homeoffice erlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Regelung 21. M\u00e4rz 2020 \u2013 Recht zu Homeoffice und Lohnfortzahlungspflicht bei besonders gef\u00e4hrdeten Personen<\/h4>\n<p>Der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen\/bundesrat.msg-id-78454.html\">Bundesrat<\/a>\u00a0hatte am 16. M\u00e4rz 2020 die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html\">Verordnung 2 \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus (COVID-19)<\/a>\u00a0angepasst. Am 20. M\u00e4rz 2020 erfolgte dann erneut eine Anpassung der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html\">Verordnung 2 \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Coronavirus (COVID-19)<\/a>. Dabei hat er auf dem Verordnungsweg teilweise in das Arbeitsrecht eingegriffen. Dies im Zusammenhang mit besonders gef\u00e4hrdeten Personen. Mit der erneuten Anpassung der Verordnung wurde der am 16. M\u00e4rz 2020 eingef\u00fchrte Arbeitnehmerschutz teilweise wieder etwas relativiert.<\/p>\n<p>Arbeitgeber hatten demnach\u00a0ihren besonders gef\u00e4hrdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erm\u00f6glichen, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erledigen. Sie treffen zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen.\u00a0Konnten Arbeitst\u00e4tigkeiten aufgrund der Art der T\u00e4tigkeit oder mangels realisierbarer Massnahmen nur am \u00fcblichen Arbeitsort erbracht werden, so waren die Arbeitgeber verpflichtet, mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz sicherzustellen. Dieser zweite Teil der Regelung wurde am 20. M\u00e4rz 2020 neu in die Verordnung eingef\u00fchrt (und galt somit vom 16. M\u00e4rz bis zum 20. M\u00e4rz nicht).\u00a0War es bei besonders gef\u00e4hrdeten Personen\u00a0nicht m\u00f6glich, auf vorgenannte Weise zu arbeiten (entweder Homeoffice bzw. bei Unm\u00f6glichkeit von Homeoffice Hygiene und soziale Distanz einzuhalten), so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Regelung vom 17. April 2020 f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen<\/h4>\n<p>Am 16. April 2020 hatte der Bundesrat Lockerungen zum Lockdown beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch neue Regelungen f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen erlassen im Rahmen des Arbeitsrechts erlassen (<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20200744\/index.html#a10c\">COVID-19 Verordnung 2 vom 13. M\u00e4rz 2020 (Stand 17. April 2020<\/a>).<\/p>\n<p>Es wurde ein Kaskade eingef\u00fchrt. Zuerst wurde vorgesehen, dass besonders gef\u00e4hrdete und Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten wenn immer m\u00f6glich im Homeoffice erledigen sollen.\u00a0Kann die angestammte T\u00e4tigkeit nicht im Homeoffice erledigt werden, ist bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zuweisen, die im Homeoffice erledigt werden kann. Ist die Erf\u00fcllung der Arbeitspflicht zu Hause nicht m\u00f6glich, d\u00fcrfen diese unter strengen Voraussetzungen vor Ort besch\u00e4ftigt werden. Anzustreben war dabei, dass die Arbeitnehmer vor Ort so gut gesch\u00fctzt werden, dass sie keinem gr\u00f6sseren Risiko ausgesetzt sind als wenn sie von zu Hause aus arbeiten w\u00fcrden.\u00a0Konnte ein enger Kontakt mit anderen Personen nicht durchwegs vermieden werden, mussten gem\u00e4ss Buchstabe b anderweitige Schutzvorkehrungen getroffen werden. Dabei war das STOP-Prinzip anzuwenden. Dieses beinhaltet:<\/p>\n<ul>\n<li>Substitution: T\u00e4tigkeiten, bei denen es zu engem Kontakt kommen kann, werden durch andere T\u00e4tigkeiten ersetzt.<\/li>\n<li>Technische und organisatorische Massnahmen: Mittels technischer und orga-nisatorischer Massnahmen werden T\u00e4tigkeiten, bei denen es zu engem Kon-takt kommen kann, in anderer Form ausgef\u00fchrt (z.B. Kundenkontakt via elekt-ronischen Mitteln statt direkt), oder es werden spezielle Schutzvorrichtungen installiert (Plexiglasscheiben) und Schutzmassnahmen getroffen (Desinfekti-onsmittel etc.).<\/li>\n<li>Pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung: Insbesondere in Einrichtungen des Gesund-heitswesens, in denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Umgang mit Schutzausr\u00fcstung ge\u00fcbt sind, kann auf diese Massnahme zur\u00fcckgegriffen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als letzte M\u00f6glichkeit in der Kaskade war vorgesehen, dass der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entl\u00f6hnung eine gleichwertige Ersatzarbeit vor Ort zugewiesen wird, bei der die oben genannten Vorgaben (Gestaltung des Arbeitsplatzes ohne engen Kontakt mit anderen Personen bzw. STOP-Prinzip) eingehalten werden. War keine der M\u00f6glichkeiten gegeben, musste die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer unter Lohnfortzahlung freigestellt werden. Die Verordnung ist nicht mehr in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Neue Regelung per 19. Oktober 2020<\/h3>\n<p>In der <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20201774\/index.html#a10\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Covid-Verordnung<\/a> wurde nun durch den Bundesrat ein neuer Absatz 3 von Art. 10 eingef\u00fchrt:<\/p>\n<p><em>&#8222;Die Arbeitgeber beachten die Empfehlungen des BAG betreffend die Erf\u00fcllung der Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Neben dieser neuen Bestimmung sieht Art. 10 das Folgende (wie bisher) vor:<\/p>\n<p><em>&#8222;Die Arbeitgeber m\u00fcssen gew\u00e4hrleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten k\u00f6nnen. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.<\/em><\/p>\n<p><em>Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gem\u00e4ss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung) zu treffen, namentlich die M\u00f6glichkeit von Homeoffice, die physische Trennung, getrennte Teams oder das Tragen von Masken.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Unklar war zun\u00e4chst, was der neue Absatz 3 bedeutet? Soll eine Pflicht zu Homeoffice eingef\u00fchrt werden, sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, Homeoffice anzuordnen?<\/p>\n<p>Hierzu ist zu sagen, bei den Empfehlungen des BAG handelt es sich nicht um verbindliche Anweisungen.<\/p>\n<p>Auf Anfrage hin erkl\u00e4rte Bundesrat Berset anl\u00e4sslich der Pressekonferenz:<\/p>\n<p><em><strong>Frage: Wie ist die Empfehlung mit Homeoffice zu verstehen?<\/strong><\/em><\/p>\n<p><em><strong>Berset antwortet: Homeoffice sei nicht \u00fcberall m\u00f6glich. Aber dort, wo es m\u00f6glich sei, soll es bevorzugt werden. Die Firmen sind angehalten, sich daran zu orientieren. Im Fr\u00fchling h\u00e4tten 70 bis 80 Prozent der Unternehmen weitergearbeitet.<\/strong><\/em><\/p>\n<p>Darin ist klar ersichtlich, dass keine Pflicht zum Homeoffice eingef\u00fchrt werden soll. Man soll sich wenn m\u00f6glich an die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen halten. Diese sind aber nicht statisch, sondern k\u00f6nnen regelm\u00e4ssig aktualisiert werden. Aktuell ist das Folgende vorgesehen:<\/p>\n<p><em>&#8222;Das BAG empfiehlt deshalb wie im Fr\u00fchling 2020, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach M\u00f6glichkeit von zu Hause aus arbeiten. Die Unternehmen werden aufgefordert, wie im Fr\u00fchling 2020 die #Empfehlungen# des BAG w\u00e4hrend der Covid-19-Epidemie bez\u00fcglich Homeoffice zu beachten.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Dabei wird unter #Empfehlungen# auf eine weitere <a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/krankheiten\/ausbrueche-epidemien-pandemien\/aktuelle-ausbrueche-epidemien\/novel-cov\/massnahmen-des-bundes.html#-179692535\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Seite verlinkt<\/a>. Es ist zu beachten, dass aufgrund der allgemeinen Situation nicht ausgeschlossen ist, dass die aktuelle Regelung versch\u00e4rft werden wird.<\/p>\n<p>Unter Umst\u00e4nden kann die Arbeit von zu Hause ohnehin unter Aspekten des Gesundheitsschutzes geboten sein.\u00a0Der Arbeitnehmer ist im Rahmen der F\u00fcrsorgepflichten f\u00fcr den Pers\u00f6nlichkeitsschutz des Arbeitnehmers verantwortlich. Dabei hat er wahrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses alle zumutbaren und n\u00f6tigen Vorkehrungen zu treffen (Art. 328 Abs. 1 OR). Gem\u00e4ss Art. 328 Abs. 2 OR muss der Arbeitgeber im betrieblichen Alltag die erforderlichen und technisch sowie finanziell zumutbaren Massnahmen treffen, damit das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keinen Schaden erleiden. Neben\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/07\/stress-am-arbeitsplatz-wann-haftet-ein-arbeitgeber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 328 OR<\/a>\u00a0regelt auch das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetz<\/a>\u00a0(ArG) den\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/15\/fitnessabos-fuer-mitarbeitende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesundheitsschutz<\/a>\u00a0am Arbeitsplatz (siehe auch den Betrag betreffend das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Arbeitsgesetz<\/strong>)<\/a>.<\/p>\n<p>Nach Art. 6 Abs. 1 ArG sind die Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verh\u00e4ltnissen des Betriebes angemessen sind. Art. 6 Abs. 4 ArG erteilt dem Bundesrat die Kompetenz zu bestimmen, welche Massnahmen f\u00fcr den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu treffen sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Per 18. Januar 2021 hat der Bundesrat jedoch eine Pflicht zum Home-Office eingef\u00fchrt (siehe den Beitrag\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/13\/home-office-plicht-und-maskenpflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Home-Office Plicht und Maskenpflicht<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Beachten Sie auch die bisherigen, im Zusammenhang mit COVID-19 erschienen Beitr\u00e4ge (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/03\/arbeitsrechtliche-herausforderungen-der-corona-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Herausforderungen der Corona-Pandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/28\/erleichterungen-bei-kurzarbeit-covid-19\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erleichterungen bei Kurzarbeit (COVID-19)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/24\/covid-19-taggeld-fuer-huetende-eltern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">COVID-19: Taggeld f\u00fcr h\u00fctende Eltern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/20\/coronavirus-schule-geschlossen-lohnanspruch-des-arbeitnehmers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Schule geschlossen \u2013 Lohnanspruch des Arbeitnehmers<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/16\/coronavirus-besonders-gefaehrdete-personen-lohnzahlungspflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Besonders gef\u00e4hrdete Personen \u2013 Lohnzahlungspflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/15\/coronavirus-messung-koerpertemperatur-und-tracking-durch-den-arbeitgeber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Messung der K\u00f6rpertemperatur durch den Arbeitgeber<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/06\/kurzarbeit-wegen-coronavirus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeit wegen Coronavirus<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/26\/arbeitsverhinderung-wegen-coronavirus-wer-bezahlt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsverhinderung wegen Coronavirus \u2013 Wer bezahlt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/neue-regelung-fuer-besonders-gefaehrdete-personen-per-17-april-2020\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regelung f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen per 17. April 2020<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/19\/ergaenzungen-zur-taggeldregelung-fuer-huetende-eltern-und-selbstaendige\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erg\u00e4nzungen zur Taggeldregelung f\u00fcr h\u00fctende Eltern und Selbst\u00e4ndige<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung als Folge der Corona-Pandemie<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/pflicht-zum-download-der-corona-warn-app-swisscovid-app\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflicht zum Download der Corona-App<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/10\/lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnfortzahlungspflicht bei verschnupften Kindern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/02\/covid-19-verordnung-massnahmen-im-bereich-des-internationalen-personenverkehrs\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/13\/ergaenzungen-der-taggeldregelungen-im-zusammenhang-mit-covid-19\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erg\u00e4nzungen der Taggeldregelungen im Zusammenhang mit Covid-19<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. 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