{"id":2868,"date":"2021-02-11T19:25:03","date_gmt":"2021-02-11T18:25:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2868"},"modified":"2021-02-11T20:32:16","modified_gmt":"2021-02-11T19:32:16","slug":"ueberstunden-ueberzeit-sonntagsarbeit-nachtarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/11\/ueberstunden-ueberzeit-sonntagsarbeit-nachtarbeit\/","title":{"rendered":"\u00dcberstunden \/ \u00dcberzeit \/ Sonntagsarbeit \/ Nachtarbeit"},"content":{"rendered":"<p>In diesem Beitrag soll eine kurze \u00dcbersicht \u00fcber die Begriffe \u00dcberstunden \/ \u00dcberzeit \/ Sonntagsarbeit \/ Nachtarbeit gegeben werden<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00dcberstunden \/ \u00dcberzeit<\/h3>\n<p>In der Schweiz muss grunds\u00e4tzlich zwischen \u00dcber<strong><em>stunden<\/em><\/strong>arbeit und \u00dcber<strong><em>zeit<\/em><\/strong>arbeit unterschieden werden:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00dcberstundenarbeit<\/strong> betrifft diejenige Arbeitszeit, welche die <em>vertraglich<\/em> vereinbarte w\u00f6chentliche Arbeitszeit \u00fcberschreitet (siehe hierzu auch den allgemeinen Betrag zu den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden<\/a>). Die zeitliche oder entgeltliche Kompensation von allf\u00e4lligen \u00dcberstunden kann vertraglich wegbedungen werden bzw. es kann im Arbeitsvertrag festgehalten werden, dass allf\u00e4llige \u00dcberstundenverg\u00fctungen bereits durch den Lohn abgegolten sind. Bei \u00dcberstunden gibt es keine gesetzlichen Regelungen betreffend die zeitlichen Faktoren \u2013 wie H\u00f6chstanzahl \u00dcberstunden \u2013 die zu ber\u00fccksichtigen sind. In Bezug auf die \u00dcber<em>zeit<\/em>arbeit hingegen gilt es, verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten (vgl. nachstehender Absatz).<\/li>\n<li><strong>\u00dcberzeitarbeit<\/strong> ist hingegen diejenige Arbeitszeit, welche die <em>arbeitsgesetzliche<\/em> w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit \u00fcberschreitet. Gem\u00e4ss Art. 9 Abs. 1 des <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetzes<\/a> (ArG) gilt f\u00fcr Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie f\u00fcr B\u00fcropersonal und technische Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels (mehr als 50 Arbeitnehmer pro Verkaufsstelle) eine w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit von 45 Stunden, f\u00fcr alle anderen Arbeitnehmer eine solche von 50 Stunden. Konkret bedeutet dies: Die Mehrarbeit, welche \u00fcber die vertraglich vereinbarte w\u00f6chentliche Arbeitszeit und bis 45 bzw. 50 Arbeitsstunden pro Woche geleistet wird, ist \u00dcberstundenarbeit. Die dar\u00fcber hinausgehende Mehrarbeit \u2013 das heisst ab 45 bzw. 50 Arbeitsstunden pro Woche \u2013 ist \u00dcberzeitarbeit. Dabei ist zu beachten, dass das Arbeitsgesetz nicht auf Kadermitarbeiter bzw. auf Mitarbeiter mit h\u00f6herer leitender T\u00e4tigkeit anwendbar ist, womit die arbeitsgesetzlichen H\u00f6chstarbeitszeiten bei solchen Mitarbeitern, welche \u00fcber eine gewisse Entscheidkompetenz verf\u00fcgen, unbeachtlich sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcberzeitarbeit darf nicht beliebig geleistet werden, sondern nur wenn die Voraussetzungen f\u00fcr die Leistungen von \u00dcberzeitarbeit vorliegen. Voraussetzungen f\u00fcr die \u00dcberzeitarbeit sind u.a. Dringlichkeit bzw. ausserordentlicher Arbeitsandrang, Inventaraufnahmen etc. Arbeitnehmer mit einer w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit von 45 Stunden d\u00fcrfen nicht mehr als 170 Stunden \u00dcberzeitarbeit im Jahr leisten; solche mit einem w\u00f6chentlichen Maximum von 50 Stunden nicht mehr als 140 Stunden \u00dcberzeitarbeit j\u00e4hrlich. Dabei darf die t\u00e4gliche \u00dcberzeitarbeit (nicht \u00dcberstundenarbeit!) grunds\u00e4tzlich nicht mehr als 2 Stunden \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p>Auch betreffend die Kompensation durch Freizeit oder durch entsprechende entgeltliche Verg\u00fctung muss zwischen \u00dcberstundenarbeit und \u00dcberzeitarbeit unterschieden werden:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr die <strong>\u00dcberstundenarbeit<\/strong> gilt: Ist im Arbeitsvertrag oder allf\u00e4lligen Reglementen etc. festgehalten, dass die Kompensation von \u00dcberstunden ausschliesslich durch Freizeit von gleicher Dauer erfolgt, ist keine entgeltliche Verg\u00fctung geschuldet. Gem\u00e4ss Gesetz w\u00fcrde gelten: Im Einverst\u00e4ndnis mit dem Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber die \u00dcberstundenarbeit innert eines angemessenen Zeitraumes durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgleichen. Erfolgt kein Ausgleich durch Freizeit gilt (unter Vorbehalt einer anders lautenden vertraglichen Regelung: Soweit der Arbeitsvertrag nichts bzw. nichts Gegenteiliges vorsieht, ist auf allf\u00e4llige \u00dcberstunden gem\u00e4ss Gesetz ein Zuschlag von 25 % des Normallohnes zu zahlen (siehe hierzu auch den allgemeinen Betrag zu den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden<\/a>).<\/li>\n<li>Grunds\u00e4tzlich ist f\u00fcr <strong>\u00dcberzeitarbeit<\/strong> ein Lohnzuschlag von 25 % des Normallohns geschuldet. Allerdings ist ein solcher Zuschlag bei Arbeitnehmern, f\u00fcr welche die w\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit von 45 Stunden gilt, erst ab der 61. Stunde \u00dcberzeitarbeit zu leisten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Kein Lohnzuschlag ist geschuldet, wenn die \u00dcberzeitarbeit im Einverst\u00e4ndnis mit dem betreffenden Arbeitnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen wird. Ein solcher angemessener Zeitraum liegt bei 14 Tagen. Mit dem Arbeitnehmer kann auch ein l\u00e4ngerer Zeitraum vereinbart werden, innerhalb dessen die Kompensation zu erfolgen hat. Dieser vereinbarte &#8222;Kompensationszeitraum&#8220; darf gem\u00e4ss Gesetz jedoch 12 Monate nicht \u00fcberschreiten (vgl. Art. 13 Abs. 2 ArG in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Soweit die Kompensation nicht innerhalb des gesetzlichen oder vereinbarten Zeitraums erfolgt, kann der Arbeitnehmer einen Lohnzuschlag von 25 % fordern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sonntagsarbeit<\/h3>\n<p>In der Schweiz gilt das grunds\u00e4tzliche Verbot von Sonntagsarbeit. F\u00fcr alle Ausnahmen von diesem Verbot besteht eine zwingende Bewilligungspflicht, das heisst sowohl f\u00fcr die dauernde oder regelm\u00e4ssig wiederkehrende Sonntagsarbeit als auch f\u00fcr die vor\u00fcbergehende Sonntagsarbeit. Eine zeitliche Begrenzung der Sonntagsarbeit gibt es nicht explizit; eine solche ergibt sich jedoch aus den oben beschriebenen gesetzlichen Regelungen zur w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 20 Abs. 1 ArG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen ganzen Sonntag als Ruhetag innerhalb von zwei Wochen. F\u00fcr geleistete Sonntagsarbeit bis zu 5 Stunden ist als Ausgleich ausserdem Freizeit von gleicher Dauer zu gew\u00e4hren. Dieser Ausgleich in Freizeit hat innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen zu erfolgen. Dauert die Sonntagsarbeit l\u00e4nger als 5 Stunden, so hat der Arbeitgeber in der darauf folgenden oder vorhergehenden Arbeitswoche einen ganzen Ersatzruhetag zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Ein Lohnzuschlag von 50 %, welcher neben den Ausgleichsanspruch in Form von Freizeit tritt, ist nur bei der vor\u00fcbergehenden Sonntagsarbeit geschuldet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abendarbeit und Nachtarbeit<\/h3>\n<p>In der Schweiz gilt Arbeit, welche zwischen 6 und 20 Uhr geleistet wird, als Tagesarbeit; Arbeit, welche zwischen 20 und 23 Uhr geleistet wird, als Abendarbeit; die \u00fcbrige Zeit ist Nachtarbeit, welche grunds\u00e4tzlich verboten, ausnahmsweise \u2013 wie f\u00fcr die Sonntagsarbeit bedarf es hierzu einer besonderen Bewilligung \u2013 bewilligt wird. Das Ende der Abendarbeit kann um eine Stunde, das heisst auf 24 Uhr verlegt werden (mit Zustimmung der Arbeitnehmer). Innerhalb der Tages- und Abendarbeit sind die Parteien frei, wie sie die t\u00e4gliche Arbeitszeit innerhalb dieses Zeitrahmens einteilen. Soweit die &#8222;Sp\u00e4tschicht&#8220; innerhalb dieses Zeitrahmens erfolgt, erhalten die Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich keine &#8222;Sp\u00e4tschichtzulage&#8220;.<\/p>\n<p>Auch bei der Nachtarbeit wird zwischen vor\u00fcbergehender \u2013 soweit ein dringendes Bed\u00fcrfnis besteht \u2013 und dauernder Nachtarbeit unterschieden. Dauernde Nachtarbeit liegt vor, wenn ein Zeitraum von zwei bis drei Monaten \u00fcberschritten wird. Bei Nachtarbeit darf die t\u00e4gliche Arbeitszeit 9 Stunden nicht \u00fcberschreiten und muss, einschliesslich Pausen, innerhalb eines Zeitraums von 10 Stunden liegen. Wird in h\u00f6chstens 3 von 7 N\u00e4chten Nachtarbeit geleistet, darf die t\u00e4gliche Arbeitszeit 10 Stunden betragen und muss \u2013 wiederum einschliesslich Pausen \u2013 innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden liegen.<\/p>\n<p>Bei vor\u00fcbergehender Nachtarbeit ist ein <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnzuschlag von mindestens 25 % des Normallohns<\/a> geschuldet. Auf diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer nicht \u2013 zumindest nicht im Voraus \u2013 verzichten. Bei dauernder Nachtarbeit ist eine zeitliche Kompensation von 10 % der Zeit, w\u00e4hrend welcher Nachtarbeit geleistet wurde, vorgeschrieben. Diese Kompensation durch Freizeit muss innerhalb eines Jahres erfolgen (<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/07\/keine-abgeltung-von-ruhezeiten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">und darf nicht durch Geld abgegolten werden<\/a>). Von dieser Zeitkompensation bestehen \u2013 je nach verabredeter w\u00f6chentlicher Arbeitszeit \u2013 gesetzliche Ausnahmen (siehe hierzu auch den Beitrag zu den Gr\u00fcnden der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge Pausen, \u00dcberstunden, etc.:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/18\/pflicht-zur-befolgung-von-weisungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflicht zur Befolgung von Weisungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg als Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/30\/leitender-angestellter-vs-hoeherer-leitender-angestellter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leitender Angestellter vs. h\u00f6herer leitender Angestellter<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/26\/ueberstundenregelung-bei-unechtem-vertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstundenregelung bei unechtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/10\/ueberstunden-ueberzeit-entschaedigung-fuer-angehoerige-des-kaders\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden-\/\u00dcberzeitentsch\u00e4digung f\u00fcr Kader<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/16\/lohn-fuer-die-umkleidezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohn f\u00fcr die Umkleidezeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/30\/nachtarbeit-bei-tankstellenshops\/\">Nachtarbeit bei Tankstellenshops<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitszuschlages?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/07\/keine-abgeltung-von-ruhezeiten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine Abgeltung von Ruhezeiten<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In diesem Beitrag soll eine kurze \u00dcbersicht \u00fcber die Begriffe 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