{"id":2975,"date":"2021-04-11T08:24:33","date_gmt":"2021-04-11T06:24:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=2975"},"modified":"2021-05-27T16:34:19","modified_gmt":"2021-05-27T14:34:19","slug":"ersatz-der-aufwendungen-fuer-das-geschaeftsfahrzeug-motorfahrzeuge","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/11\/ersatz-der-aufwendungen-fuer-das-geschaeftsfahrzeug-motorfahrzeuge\/","title":{"rendered":"Ersatz der Aufwendungen f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsfahrzeug (Motorfahrzeuge)"},"content":{"rendered":"<p>Im Arbeitsrecht gilt, der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausf\u00fchrung der Arbeit notwendig entstehenden\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/11\/verjaehrung-von-spesen-und-auslagen\/\">Auslagen<\/a>\u00a0zu ersetzen. Zu ersetzen sind in erster Linie die in Ausf\u00fchrung entstanden Auslagen, d.h. sie m\u00fcssen im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Der Ersatz der Auslagen im Allgemeinen wird in Art. 327 OR geregelt.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen sieht das Gesetz zudem eine eigene Regelung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ersatz der Aufwendungen f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsfahrzeug \u2013 gesetzliche Regelung<\/h3>\n<p>Die gesetzliche Reglung ist zweigeteilt:<\/p>\n<p>Ben\u00fctzt der Arbeitnehmer im Einverst\u00e4ndnis mit dem Arbeitgeber f\u00fcr seine Arbeit ein von diesem oder ein von ihm selbst gestelltes Motorfahrzeug, so sind ihm die \u00fcblichen Aufwendungen f\u00fcr dessen Betrieb und Unterhalt nach Massgabe des Gebrauchs f\u00fcr die Arbeit zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p>Stellt der Arbeitnehmer im Einverst\u00e4ndnis mit dem Arbeitgeber selbst ein Motorfahrzeug, so sind ihm \u00fcberdies die \u00f6ffentlichen Abgaben f\u00fcr das Fahrzeug, die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Haftpflichtversicherung und eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Abn\u00fctzung des Fahrzeugs nach Massgabe des Gebrauchs f\u00fcr die Arbeit zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Einverst\u00e4ndnis des Arbeitgebers notwendig<\/h3>\n<p>Notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Anspr\u00fcche des Arbeitnehmers ist, dass der Arbeitgeber mit der Verwendung des Motorfahrzeuges (ungeachtet ob das eigene oder nicht) einverstanden ist (eine explizite Weisung ist nicht notwendig), wobei dies auch implizit geschehen kann: Muss n\u00e4mlich mit dem Einsatz des Fahrzeuges gerechnet werden und wird nichts Gegenteiliges angeordnet, kann vom Einverst\u00e4ndnis des Arbeitgebers ausgegangen werden. So hat das Bundesgericht auch etwas bereits in BGE 79 II 207 gest\u00fctzt auf das HRAG entschieden im Zusammenhang mit einem Darlehen, welches dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellt wurde und nach den Umst\u00e4nden anzunehmen war, das Fahrzeug w\u00fcrde nicht nur zum Privatgebrauch, sondern auch f\u00fcr Dienstfahrten verwendet.<\/p>\n<p>Fehlt das Einverst\u00e4ndnis des Arbeitgebers, k\u00f6nnen nur diejenigen Kosten als Auslagenersatz gefordert werden, welche bei weisungsgem\u00e4ssem Verhalten entstanden w\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Umfang der Verg\u00fctung<\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss Gesetz sind die \u00fcblichen Aufwendungen zu verf\u00fcgten. Darunter fallen etwa Benzin, Service, Bereifung, Reinigung etc. Auch die Kosten f\u00fcr die Garage fallen darunter, da diese die Lebensdauer des Fahrzeuges erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Bei der Verwendung des eigenen Fahrzeuges des Arbeitnehmers sind zudem die die \u00f6ffentlichen Abgaben f\u00fcr das Fahrzeug, die Pr\u00e4mien f\u00fcr die Haftpflichtversicherung und eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Abn\u00fctzung des Fahrzeugs nach Massgabe des Gebrauchs f\u00fcr die Arbeit zu verg\u00fcten. Diese Kosten sind proportional auf den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen, im Verh\u00e4ltnis des Gebrauches, d.h. grunds\u00e4tzlich im Verh\u00e4ltnis der gefahrenen Kilometer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Pauschale Abgeltung<\/h3>\n<p>Auch im Zusammenhang mit der Verg\u00fctung von Aufwendungen von Motorfahrzeugen ist es zul\u00e4ssig, die Entsch\u00e4digung in der Form von Pauschalen ausrichten.<\/p>\n<p>So sind etwa Kilometerentsch\u00e4digungen denkbar und zul\u00e4ssig, wobei diese den effektiven Kosten entsprechen m\u00fcssen. Auch eine Regelung, wonach der Lohn erh\u00f6ht wird und die Entsch\u00e4digung beinhaltet, d\u00fcrfte zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fahrr\u00e4der<\/h3>\n<p>Die vorgenannten Bestimmungen gelten nur im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen, inkl. Motorr\u00e4der und Elektrofahrzeugen (Art. 7 SVG \u2013 die Antriebsart ist unerheblich). Im Zusammenhang mit anderen Fahrzeugen (etwa E-Bikes und Velos) gilt die normale Regelung betreffend den Auslagenersatz (vgl. BGE 90 IV 83), welche weniger weit geht, weil dort nur die notwendigen Auslagen ersetzt werden, w\u00e4hrend dem f\u00fcr Motorfahrzeuge auch die Kosten f\u00fcr Betrieb und Unterhalt im Umfang des Einsatzes des Fahrzeuges vom Arbeitgeber zu tragen sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Arbeitsgerichts Z\u00fcrich, Entscheide 2008 Nr. 10<\/h3>\n<p>Auch das Arbeitsgericht Z\u00fcrich hat einen diesbez\u00fcglichen Entscheid ver\u00f6ffentlich, in welchem die Grundlagen und wesentlichen Grundz\u00fcge der Entsch\u00e4digung von Motorfahrzeugen zutreffend enthalten sind:<\/p>\n<p><strong><em>Der Vertrag enthielt den Passus: \u201cBetriebskosten (Wert ca. CHF 10 000.\u2013\/a) des Privat\u00adwagens (Abschreibung, 19 Rp\/Km, Steuern, Versicherung, Benzin, Service, R\u00e4der etc. zu Lasten der Beklagten. Autoabstellplatz.\u201d Der Kl\u00e4ger ging davon aus, die Beklagte habe ihm auch den Arbeitsweg und Privatfahrten zu verg\u00fcten.<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Aus dem Entscheid:<\/em><\/p>\n<p><em>\u00abGem\u00e4ss Art. 327b Abs. 2 OR sind nur die gesch\u00e4ftlichen Fahrten zu entsch\u00e4digen. Klar nicht dazu geh\u00f6rt die Fahrt vom Wohnort des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitsplatz (ZK-Staehelin, a.a.O., N 4). Der Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit und die Fahrt Wohn\u00adort-Arbeitsort auch keine gesch\u00e4ftliche. Hingegen hat die Arbeitgeberin die Fahrt zur Arbeit zu entsch\u00e4digen, wenn diese nicht am vertraglichen Arbeitsort ausge\u00fcbt wird, sondern an einem dritten Ort, wie z.B. hier in D\u00fcbendorf. In diesem Fall hat die Arbeit\u00adgeberin den Weg vom vertraglichen Arbeitsort zum Einsatzort zu bezahlen. Allerdings ist der Weg vom Wohnort des Kl\u00e4gers nach D\u00fcbendorf ZH k\u00fcrzer als derjenige nach Z\u00fc-rich an den Sitz der Zweigniederlassung der Beklagten (ca. 57 gegen\u00fcber 61 Kilometer).<\/em><\/p>\n<p><em>Da Art. 327b Abs. 2 OR zu den relativ zwingenden Normen des Arbeitsrechts geh\u00f6rt (Streiff\/von Kaenel, a.a.O., N 6), ist eine einzelvertragliche Vereinbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers nicht gestattet. Zweifellos ist es aber den Parteien freigestellt zu verabreden, die Arbeitgeberin bezahle auch die Kosten f\u00fcr die privaten Fahrten des Arbeitnehmers. Das bringt der Kl\u00e4ger effektiv vor. Allerdings behauptet er nicht eine m\u00fcndliche erg\u00e4nzende Abrede, sondern macht geltend, das sei schriftlich im Memo vereinbart worden.<\/em><\/p>\n<p><em>Eine solche Abrede, wie sie der Kl\u00e4ger behauptet, findet sich weder im Arbeitsvertrag noch im Memo. Er verweist auf die Regelung der Natelspesen, wo aufgef\u00fchrt ist: \u201cNatelbetrieb zu Lasten der Beklagten nach der Probezeit (sofern Privatanteil in fairem Rahmen)\u201d. Dem Kl\u00e4ger ist beizupflichten, dass sich die Arbeitgeberin mit dieser Formulierung verpflichtet hat, auch den privaten Betrieb des Mobiltelefons zu finanzieren, sofern dieser nicht ein exzessives Ausmass annimmt. Der Kl\u00e4ger zieht einen Umkehrschluss und folgert daraus, weil eine solche Regelung fehle, habe sich die Beklagte verpflichtet, f\u00fcr s\u00e4mtliche Kosten des privaten Gebrauchs aufzukommen. Das ist unzul\u00e4ssig. Gerade weil die Beklagte beim Mobiltelefon ausdr\u00fccklich festhielt, der (vern\u00fcnftige) private Gebrauch werde auch von der Arbeitgeberin finanziert, h\u00e4tte sie wohl die\u00a0<\/em><em>gleiche oder eine \u00e4hnliche Formulierung verwendet, h\u00e4tte sie beim Auto n\u00e4mliche Regelung treffen wollen. Das unterblieb, weshalb der Schluss, die f\u00fcr das Handy getroffene oder eine noch weitergehende Regelung gelte auch f\u00fcr das Auto, nicht zul\u00e4ssig ist.<\/em><\/p>\n<p><em>Aus der im Memo f\u00fcr die Autospesen getroffene Regelung l\u00e4sst sich nicht interpretieren, die Beklagte bezahle den privaten Gebrauch des privaten Fahrzeugs.<\/em><\/p>\n<p><em>Allenfalls h\u00e4tte die Textstelle \u201c(Wert ca. Fr. 10&#8217;000.\u2013\/a)\u201d den Kl\u00e4ger zu einer solchen Schlussfolgerung verleiten lassen. In der Tat wird hier eine hohe Entsch\u00e4digungssumme genannt, allerdings bloss als zirka Betrag und offenbar in Unkenntnis dar\u00fcber, wie viele Kilometer der Kl\u00e4ger jedes Jahr f\u00fcr die Beklagte gesch\u00e4ftlich zur\u00fcckzulegen haben werde.<\/em><\/p>\n<p><em>Es ist deshalb festzuhalten, dass die Parteien hinsichtlich des Gebrauchs des Privatfahrzeugs durch den Kl\u00e4ger keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung getroffen haben.\u00bb<\/em><\/p>\n<p><em>Das Gericht kam zum Schluss, wenn man von den geltend gemachten Fr. 0.70 pro Kilometer ausgehe, habe der Kl\u00e4ger die Auslagen f\u00fcr den auf gesch\u00e4ftsbedingte Fahrten bereits bezahlten Betrag bereits erhalten.<\/em><\/p>\n<p><em>(AGer., AN080417 vom 8. Juli 2008)<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zu Spesen und Auslagen (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/25\/entschaedigung-fuer-das-private-generalabonnement-ga\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr das private Generalabonnement (GA)?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/11\/verjaehrung-von-spesen-und-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">V<\/a><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/11\/verjaehrung-von-spesen-und-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erj\u00e4hrung von Spesen und Auslagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/22\/spezifizierung-von-spesen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Spezifizierung von Spesen bei Kreditkarten<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homeoffice, was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/02\/03\/geschaeftsreisen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesch\u00e4ftsreisen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/12\/03\/arbeitsrecht-und-verjaehrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrecht und Verj\u00e4hrung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/20\/das-telefon-und-die-arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Telefon und die Arbeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/08\/kann-ein-arbeitsvertrag-muendlich-abgeschlossen-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kann ein Arbeitsvertrag m\u00fcndlich abgeschlossen werden?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/09\/entschaedigung-fuer-das-halbtax-abo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr das Halbtax-Abo<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/13\/ersatz-der-verpflegungskosten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersatz der Verpflegungskosten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/29\/anzug-und-krawatte-obligatorisch-zur-entschaedigung-von-kleidern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anzug und Krawatte obligatorisch &#8211; Zur Entsch\u00e4digung von Kleidern<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Weitere Beitr\u00e4ge im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsfahrzeugen:<\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/03\/die-ueberwachung-von-geschaeftsfahrzeugen-mit-gps-geraeten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die \u00dcberwachung von Gesch\u00e4ftsfahrzeugen mit GPS-Ger\u00e4ten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/06\/02\/benutzung-von-geschaeftsfahrzeugen-durch-den-arbeitnehmer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Benutzung von Gesch\u00e4ftsfahrzeugen durch den Arbeitnehmer<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Arbeitsrecht gilt, der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer alle durch die Ausf\u00fchrung der Arbeit notwendig entstehenden\u00a0Auslagen\u00a0zu ersetzen. 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