{"id":3171,"date":"2021-08-06T10:25:23","date_gmt":"2021-08-06T08:25:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3171"},"modified":"2021-08-06T21:08:52","modified_gmt":"2021-08-06T19:08:52","slug":"vorschuss-des-lohnes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/08\/06\/vorschuss-des-lohnes\/","title":{"rendered":"Vorschuss des Lohnes"},"content":{"rendered":"<p>Das Gesetz sieht vor, dass dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten ist, sofern nicht k\u00fcrze Fristen oder Termine verabredet oder \u00fcblich sind. F\u00e4llt der letzte Tag des Monats auf einen Samstag oder einen Sonntag, so wird der Lohn am nachfolgenden Montag f\u00e4llig, es sei denn, es sei etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p>Der Lohn wird somit in regelm\u00e4ssigen Intervallen ausgerichtet. Doch das Gesetz sorgt f\u00fcr den notleidenden Arbeitnehmer in gewissem Masse vor.<\/p>\n<p>Befindet sich ein Arbeitnehmer in einer Notlage, so hat er das Recht auf einen Lohnvorschuss. Die entsprechende Regelung lautet wie folgt:<\/p>\n<p><em>Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer nach Massgabe der geleisteten Arbeit den Vorschuss zu gew\u00e4hren, dessen der Arbeitnehmer infolge einer Notlage bedarf und den der Arbeitgeber billigerweise zu gew\u00e4hren vermag.<\/em><\/p>\n<p>Die Ausrichtung des Vorschusses ist also an verschiedene Bedingungen gekn\u00fcpft:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Notlage<\/h3>\n<p>Eine Notlage liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer ein erheblicher Schaden oder Nachteil droht, wenn er bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Lohnzahlung warten m\u00fcsste. Ein solche Schaden oder Nachteil k\u00f6nnen etwa ein Wohnungsverlust aufgrund Mietzinsr\u00fcckst\u00e4nde, drohende Pf\u00e4ndungen etc. sein. Auch wenn der Arbeitnehmer seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann und dies in einem Strafverfahren m\u00fcnden kann, etwa wegen Nichtbezahlens des Milit\u00e4rpflichtersatzes oder Vernachl\u00e4ssigung von Unterst\u00fctzungspflichten, ist eine unmittelbare Gefahr f\u00fcr einen Schaden oder Nachteil gegeben.<\/p>\n<p>Ob die Notlage durch den Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde, ist irrelevant.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zumutbarkeit<\/h3>\n<p>Der Vorschuss ist durch den Arbeitgeber nur zu leisten, wenn dies (wirtschaftlich gesehen) zumutbar ist. Ist die Leistung des Vorschusses aus wirtschaftlich unzumutbar, kann die Gew\u00e4hrung eines Lohnvorschusses verweigert werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>H\u00f6he des Vorschusses<\/h3>\n<p>Die H\u00f6he des durch den Arbeitgeber zu gew\u00e4hrenden Vorschusses ist durch zwei Faktoren beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Behebung der Notlage<\/h4>\n<p>Die H\u00f6he des Vorschusses bemisst sich prim\u00e4r danach, wie viel f\u00fcr die Behebung der Notlage notwendig ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Geleistete Arbeit<\/h4>\n<p>Maximal ist die H\u00f6he des Vorschusses auf das beschr\u00e4nkt, was der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Vorschussgew\u00e4hrung verdient hat (pro rata temporis). F\u00fcr noch nicht geleistete Arbeit besteht kein Anspruch auf Lohnvorauszahlung. Wird der Vorschuss etwa Mitte Monat ausgerichtet, so ist der Vorschuss maximal 50% des monatlichen Sal\u00e4rs zuz\u00fcglich anderer Lohnbestandteile (pro rata temporis), wie etwa der 13. Monatslohn, Provisionen oder Anteile am Gesch\u00e4ftsergebnis.<\/p>\n<p>Eine allf\u00e4llige Gratifikation, die im Ermessen des Arbeitgebers steht, wir bei der H\u00f6he des maximalen Vorschusses nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Hat der Arbeitnehmer zwar keine Arbeit geleistet, steht im aber dennoch Lohn zu (etwa wegen Krankheit oder Annahmeverzug des Arbeitgebers), so steht dem Arbeitnehmer das Recht auf den Vorschuss immer noch zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Reduzierte Lohnzahlung<\/h3>\n<p>Wird ein Vorschuss ausgerichtet, reduziert sich die folgende Lohnzahlung um den entsprechenden Betrag. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine Lohnzahlung in Raten und nicht um eine Verrechnung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Darlehen oder Vorschuss?<\/h3>\n<p>Ist der vom Arbeitgeber gew\u00e4hrte Vorschuss freiwillig h\u00f6her als das n\u00e4chste Lohnguthaben und verzichtet der Arbeitgeber w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit auf die Verrechnung in dem den Lohn \u00fcbersteigenden Betrag, ist anzunehmen, dass ein Darlehen, nicht ein Vorschuss gew\u00e4hrt worden ist (Streiff\/von Kaenel\/Rudolph, Art. 323 N 7). Andernfalls wird von einem freiwillig h\u00f6heren Vorschuss gesprochen, der mit k\u00fcnftigen L\u00f6hnen verrechnet werden kann.<br \/>\nWir eine Vorauszahlung geleistet, obwohl keine Notlage vorliegt, wird im Zweifel ein Darlehen angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Arbeitsgerichts 2006, Nr. 20<\/h3>\n<p>In diesem Entscheid stellte sich f\u00fcr das Arbeitsgericht Z\u00fcrich die Frage, ob neben der Provision, welche einen Lohnbestandteil darstellt, auch ein vertraglich vorgesehener Provisionsvorschuss einen festen Lohnbestandteil darstelle, was verneint wurde:<\/p>\n<p><em>Provisionen sind eine Form von Leistungslohn (Streiff\/von Kaenel, a.a.O., N 2 zu Art. 322b OR mit weiteren Verweisen), weshalb sie ein fester Lohnbestandteil bilden. Im vorliegenden Fall ist alleine strittig, ob auch der Provisionsvorschuss einen festen Lohnbestandteil bildet. Gem\u00e4ss Art. 323 Abs. 3 OR ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer mehr Vorschuss auszubezahlen, als zur Behebung der Notlage erforderlich ist. Im h\u00e4ufigen Fall, dass der Arbeitgeber Vorauszahlungen leistet, ohne dass sich der Arbeitnehmer in einer Notlage befindet, liegt im Zweifel ein Darlehen vor (AGer ZH in JAR 1983 S. 124). Somit handelt es sich beim Provisionsvorschuss nicht um einen festen Lohnbestandteil.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Parteien unterzeichneten am 11. Januar 2005 einen Arbeitsvertrag. In Punkt 26 wird der Provisionsvorschuss geregelt, wobei ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen wird, dass kein Anspruch auf Ausrichtung dieses Vorschusses bestehe. In Punkt 3.2 der Entsch\u00e4digungsordnung f\u00fcr Kundenberater &#8211; welche der Kl\u00e4ger ebenfalls am 11. Januar 2005 unterzeichnete &#8211; wird festgehalten, dass in Bezug auf den Provisionsvorschuss am Ende eines Kalenderjahres ein Positivsaldo dem Arbeitnehmer ausbezahlt wird, ein Negativsaldo dagegen vom Arbeitnehmer zu begleichen ist. [\u2026].<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Spesenvorschuss<\/h3>\n<p>Hat ein Arbeitnehmer zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflichten regelm\u00e4ssig Auslagen zu machen, so ist ihm ein angemessener Vorschuss in regelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden, mindestens aber jeden Monat auszurichten. Der Vorschuss muss angemessen sein und hat dem zur entsprechen, was zur Deckung der \u00fcblicherweise entstehenden zu erwartenden Auslagen notwendig ist. \u00dcbersteigt der Vorschuss die tats\u00e4chlichen Auslagen, so ist die Differenz sofort zur R\u00fcckzahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Lohn (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/16\/lohn-fuer-die-umkleidezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohn f\u00fcr die Umkleidezeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/10\/lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnfortzahlungspflicht bei \u00abverschnupften\u00bb Kindern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/21\/verrechnung-von-lohnforderungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verrechnung von Lohnforderungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/29\/der-der-arbeitnehmer-ueber-den-lohn-sprechen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Darf der Arbeitnehmer \u00fcber den Lohn sprechen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/11\/lohngleichheitsanalyse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohngleichheitsanalyse<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/19\/bonus-als-lohnbestandteil-qualifiziert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonus als Lohnbestandteil qualifiziert<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/20\/die-lohnhoehe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Lohnh\u00f6he<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/02\/euroloehne\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eurol\u00f6hne<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/05\/lohnrechner-fuer-entsendefirmen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnrechner f\u00fcr Entsendefirmen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/19\/streitwert-der-lohnklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Streitwert der Lohnklage<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/26\/die-insolvenzentschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anspruch auf die Insolvenzentsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/13\/das-truckverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Truckverbot<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/15\/unzulaessiger-kantinen-zwang\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unzul\u00e4ssiger Kantinenzwang<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz sieht vor, dass dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten ist, sofern nicht k\u00fcrze Fristen oder Termine verabredet oder \u00fcblich sind. 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