{"id":3222,"date":"2021-08-31T21:39:44","date_gmt":"2021-08-31T19:39:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3222"},"modified":"2021-10-12T20:43:19","modified_gmt":"2021-10-12T18:43:19","slug":"rechte-der-arbeitnehmer-bei-massenentlassungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/08\/31\/rechte-der-arbeitnehmer-bei-massenentlassungen\/","title":{"rendered":"Rechte der Arbeitnehmer bei Massenentlassungen"},"content":{"rendered":"<p>Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist in den Medien vermehrt von Massenentlassungen die Rede. Die Durchf\u00fchrung einer <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a> stellt eine besondere Herausforderung f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsleitung und Personalverantwortlichen dar \u2013 dies nicht nur auf rechtlicher und organisatorischer, sondern auch auf emotionaler Ebene.<\/p>\n<p>Eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0liegt vor, wenn eine Arbeitgeberin in einem Betrieb innert 30 Tagen eine gewisse Anzahl von Arbeitnehmer entl\u00e4sst, ohne dass die K\u00fcndigungen in einem Zusammenhang mit der Person der Arbeitnehmer (z.B. Leistung, Verhalten) stehen. Wird ein Arbeitsverh\u00e4ltnis auf andere Weise als eine K\u00fcndigung beendet, wird dieses Arbeitsverh\u00e4ltnis bei der Anzahl der K\u00fcndigungen nicht ber\u00fccksichtigt. Als Betrieb gilt gem\u00e4ss Rechtsprechung eine auf Dauer gerichtete, in sich geschlosssene organisatorische Leistungseinheit, die selbst\u00e4ndig am Wirtschaftsleben teilnimmt, dies zur fortgesetzten Verfolgung eines arbeitstechnischen Zweckes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Betriebsgr\u00f6sse und Anzahl K\u00fcndigungen<\/h3>\n<p>Rechtlich gilt als <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0die Entlassung von (a) mindestens 10 Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer und weniger als 100 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen, (b) mindestens 10 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mindestens 100 und weniger als 300 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen sowie (c) mindestens 30 Arbeitnehmer in Betrieben, die in der Regel mindestens 300 Arbeitnehmer besch\u00e4ftigen. Betriebe mit 20 oder weniger Arbeitnehmern fallen somit nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen der Massenentlassung, dies unabh\u00e4ngig der Anzahl ausgesprochener K\u00fcndigungen. Das Gesetz st\u00fctzt sich bei der Bestimmung der Betriebsgr\u00f6sse auf die Arbeitnehmer ab, die &#8222;in der Regel\u201c besch\u00e4ftigt sind. Kurzfristige Schwankungen werden bei der Bestimmung der Anzahl besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer daher nicht ber\u00fccksichtigt. Deshalb wird auf die durchschnittliche Anzahl der Besch\u00e4ftigten im letzten Kalenderjahr, bzw. bei Saisonbetrieben auf die letzte Saison abgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Informations- und Konsultationspflichten<\/h3>\n<p>Im Rahmen der bei Massenentlassungen gesetzlich vorgesehenen Konsultationspflicht wird der Arbeitnehmerschaft die M\u00f6glichkeit gegeben, auf die Entscheidfindung der Arbeitgeberin im Zusammenhang mit der Massenentlassung Einfluss zu nehmen. Es wird der Arbeitnehmerschaft dabei zumindest die M\u00f6glichkeit gegeben, Vorschl\u00e4ge zu unterbreiten, wie die Ku\u0308ndigungen vermieden oder deren Zahl beschra\u0308nkt sowie ihre Folgen gemildert werden ko\u0308nnen. Teil der Konsultation ist auch die Information der Arbeitnehmerschaft.<\/p>\n<p>Die nachfolgend beschriebenen Pflichten zur Information und <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/11\/antworten-des-bundesgerichts-zur-massenentlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konsultation<\/a> entstehen in dem Moment, in welchem eine Massenentlassung durch einen Arbeitgeber konkret beabsichtigt wird, es muss in diesem Zeitpunkt eine konkrete Absicht zur Massenentlassung gegeben sein. Der definitive Entscheid \u00fcber die Entlassungen im Rahmen einer <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0darf erst nach durchgef\u00fchrtem Konsultationsverfahren inkl. Information der Arbeitnehmerschaft gef\u00e4llt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Information der Arbeitnehmer<\/h3>\n<p>Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0vorzunehmen, so hat er in einem ersten Schritt die Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, die Arbeitnehmer gesetzeskonform zu informieren.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin hat, sofern sie eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0beabsichtigt, \u00fcber die folgenden Punkte schriftlich zu informieren: die Gr\u00fcnde der Massenentlassung, die Zahl der Arbeitnehmer, denen gek\u00fcndigt werden soll, die Zahl der in der Regel besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer sowie den Zeitraum, in dem die K\u00fcndigungen ausgesprochen werden sollen. Die Ausk\u00fcnfte m\u00fcssen vollst\u00e4ndig und m\u00f6glichst umfassen gegeben werden. Insbesondere muss der Grund f\u00fcr die Massenentlassung konkret beschrieben werden. Allgemeine Hinweise auf die Wirtschaftslage gen\u00fcgen den Anforderungen des Gesetzes nicht. Es ist empfehlenswert, die schriftliche Information per Einschreiben zuzustellen, um den Erhalt nachverfolgen zu k\u00f6nnen. Ein blosser Aushang in der Cafeteria gen\u00fcgt der Schriftform nicht.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss zus\u00e4tzlich zu den obigen Mindestinformationen zudem jegliche weiteren, im Zusammenhang mit der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0zweckdienlichen Ausk\u00fcnfte erteilen. Dabei handelt es sich um eine Holschuld der Arbeitnehmer, d.h. der Arbeitgeber braucht nicht von sich aus t\u00e4tig werden. Die Information ist den Arbeitnehmern nur zu erteilen, wenn sie notwendig sind um Vorschla\u0308ge zu unterbreiten, wie die K\u00fcndigungen im Zusammenhang mit der Massenentlassung vermieden oder deren Zahl beschra\u0308nkt sowie ihre Folgen gemildert werden ko\u0308nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Erste Information des Arbeitsamtes<\/h3>\n<p>Eine Kopie der schriftlichen Mitteilung an die Arbeitnehmervertretung bzw. an die Arbeitnehmer, welche die vorgenannten Mindestinformationen enth\u00e4lt, muss dem kantonalen Arbeitsamt zugestellt werden. Liegt ein Betrieb in mehreren Kantonen, ist es wohl ausreichend, dasjenige Arbeitsamt zu informieren, in welchem sich der betriebliche Schwerpunkt des Betriebes befindet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konsultation<\/h3>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/11\/antworten-des-bundesgerichts-zur-massenentlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konsultation<\/a>\u00a0beginnt mit der schriftlichen Mitteilung der beabsichtigten <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0welche die Mindestinformationen enth\u00e4lt. Es muss der Arbeitnehmerschaft eine angemessene Konsultationsfrist zur Verf\u00fcgung stehen, welche so bemessen sein muss, damit fundierte Vorschl\u00e4ge erarbeitet und eingebracht werden k\u00f6nnen. Die Frist ist im Einzelfall zu bestimmen, insbesondere aufgrund der Dringlichkeit und Komplexit\u00e4t der Angelegenheit, der Anzahl geplanten K\u00fcndigungen, der auf dem Spiel stehenden Interessen. In der Regel wird von einer Frist von 10 bis 14 Tagen ausgegangen. Die Frist ist so zu bestimmen, dass die M\u00f6glichkeit gew\u00e4hrt wird, auf die Entscheidfindung des Arbeitgebers einzuwirken.<\/p>\n<p>Der Umfang des Konsultationsrecht ist rechtlich hingegen umstritten. Zum Teil wird darunter unter ein reines Anh\u00f6rungsrecht verstanden. Wird zuweilen von einem zus\u00e4tzlichen Mitspracherecht aus gegangen, bei welchem der Arbeitgeber verpflichtet sei, sich mit den Vorschl\u00e4gen der Arbeitnehmer ernsthaft auseinanderzusetzen und eine allf\u00e4llige Ablehnung der Vorschl\u00e4ge zu begr\u00fcnden. Zum Teil wird sogar ein Dialog zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmerschaft, mithin also eine gemeinsame Beratung verlangt.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hielt bisher schlicht fest, dass der Arbeitgeber aus dem Grundsatz nach Treu und Glauben verpflichtet sei, die L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge seri\u00f6s zu pr\u00fcfen (BGE 137 III 162 E.1.1). Das Obergericht des Kantons Z\u00fcrich hat zudem eine Begr\u00fcndungspflicht bei Ablehnung der Vorschl\u00e4ge der Arbeitnehmervertretung bzw. der Arbeitnehmer grunds\u00e4tzlich bejaht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zweite Information des Arbeitsamtes<\/h3>\n<p>Nach Durchf\u00fchrung der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/11\/antworten-des-bundesgerichts-zur-massenentlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konsultation<\/a>\u00a0hat der Arbeitgeber dem kantonalen Arbeitsamt die beabsichtigte <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/#:~:text=Eine%20Massenentlassung%20liegt%20vor%2C%20wenn,z.B.%20Leistung%2C%20Verhalten)%20stehen.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung<\/a>\u00a0schriftlich (i.S.v. Art. 13 OR) anzuzeigen. Die Anzeige muss die Ergebnisse der Konsultation und alle (f\u00fcr das Amt) zweckdienlichen Angaben \u00fcber die beabsichtigte Massenentlassung enthalten.<\/p>\n<p>Zu den Ergebnissen der Konsultation geh\u00f6ren die Vorschl\u00e4ge der Arbeitnehmerschaft, die Stellungnahme der Arbeitgeberin hierzu sowie eine allf\u00e4llige Begr\u00fcndung bei einer Ablehnung der Vorschl\u00e4ge. Zudem sind zweckdienliche Angaben zur Massenentlassung mitzuteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>K\u00fcndigungen<\/h3>\n<p>K\u00fcndigungen, die bei denen das Konsultationsverfahren nicht eingehalten wird, sind missbr\u00e4uchlich und berechtigten zu einer Entsch\u00e4digung von bis zu zwei Monatsl\u00f6hnen. Zudem enden Arbeitsverh\u00e4ltnisse, die im Rahmen einer Massenentlassung beendet werden, fr\u00fchestens 30 Tage nach der zweiten Information des Arbeitsamtes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur Massenentlassung:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/01\/massenentlassung-als-folge-der-corona-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassung als Folge der Corona-Pandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/03\/20\/post\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassungen \u2013 die Grundlagen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/12\/auslegung-von-sozialplaenen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auslegung von Sozialpl\u00e4nen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/24\/sozialplanpflicht-in-der-schweiz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sozialplanpflicht in der Schweiz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/19\/aenderungskuendigungen-in-der-telekommunikationsbranche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungsk\u00fcndigungen bei Telekommunikations-Unternehmen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/11\/antworten-des-bundesgerichts-zur-massenentlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Antworten des Bundesgerichts zur Massenentlassung, insb. Konsultation<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/13\/die-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigung des Arbeitsvertrages<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist in den Medien vermehrt von Massenentlassungen die Rede. 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