{"id":3296,"date":"2021-10-11T16:50:14","date_gmt":"2021-10-11T14:50:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3296"},"modified":"2021-10-11T18:46:45","modified_gmt":"2021-10-11T16:46:45","slug":"ergonomie-am-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/11\/ergonomie-am-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Ergonomie am Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<p>Wie bequem ist der Arbeitsplatz? Diese Frage stellt sich gerade vermehrt im <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homeoffice<\/a>, wo Arbeitnehmer ihr B\u00fcro selber einrichten, obwohl dies gesetzlich dem Verantwortungsbereich des Arbeitgebers unterliegt. Jener kann sich nicht vor der Einhaltung der Vorgaben verstecken \u2013 auch nicht zu Hause beim Arbeitnehmer im Homeoffice. Gesetzliche Grundlage ist die F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers (zur F\u00fcrsorgepflicht im Homeoffice, siehe insbesondere <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Etter\/Sokoll, in: Etter\/Facincani\/Sutter, Arbeitsvertrag, Art. 328 N 31 ff.<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>F\u00fcrsorgepflicht<\/h3>\n<p><em>Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverh\u00e4ltnis die Pers\u00f6nlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu sch\u00fctzen, auf dessen Gesundheit geb\u00fchrend R\u00fccksicht zu nehmen und f\u00fcr die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere daf\u00fcr sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell bel\u00e4stigt werden und dass den Opfern von sexuellen Bel\u00e4stigungen keine weiteren Nachteile entstehen (Art. 328 Abs. 1 OR).<\/em><\/p>\n<p><em>Er hat zum Schutz von Leben, Gesundheit und pers\u00f6nlicher Integrit\u00e4t der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verh\u00e4ltnissen des Betriebes oder Haushaltes angemessen sind, soweit es mit R\u00fccksicht auf das einzelne Arbeitsverh\u00e4ltnis und die Natur der Arbeitsleistung2 ihm billigerweise zugemutet werden kann (Art. 328 Abs. 2 OR).<\/em><\/p>\n<p>Die F\u00fcrsorgepflicht konkretisiert sich unter anderem im Gesundheitsschutz. So ist die Arbeitgeberin verpflichtet Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Dies l\u00e4sst sich aus Art. 328 Abs. 2 OR sowie auch aus Art. 82 Abs. 1 UVG und Art. 6 Abs. 1 ArG ableiten. Art. 6 ArG wird sodann in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) konkretisiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wegleitungen des SECO<\/h3>\n<p>Das SECO hat zu den Verordnungen zum Arbeitsgesetzt <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Arbeit\/Arbeitsbedingungen\/Arbeitsgesetz-und-Verordnungen\/Wegleitungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wegleitungen<\/a> erlassen. Die Wegleitungen erl\u00e4utern die Regelungen und zeigen an praktischen Beispielen, wie sie zu interpretieren und anzuwenden sind.<\/p>\n<p>Sie dienen vor allem den Durchf\u00fchrungsorganen des Arbeitsgesetzes als Arbeitshilfsmittel, aber auch allen Verantwortlichen f\u00fcr Administration und Personalwesen in den Betrieben, den Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, den Berufsverb\u00e4nden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Diese Wegleitungen sind sehr praxisorientiert und dienen in erster Linie als Indikator potentieller Verletzungen. Sie sind folglich Hilfsmittel f\u00fcr den Arbeitgeber die Umsetzung seiner Massnahmen zu kontrollieren. Ihr gesetzlicher Charakter beschr\u00e4nkt sich indessen darauf, den Auslegungsspielraum zu konkretisieren.<\/p>\n<p>Nachfolgend werden verschiedene Faktoren beschrieben, welche es zu ber\u00fccksichtigen gilt, um den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten, dies nach <em><strong><a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Arbeit\/Arbeitsbedingungen\/Arbeitsgesetz-und-Verordnungen\/Wegleitungen\/wegleitung-zur-argv-3.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wegleitung des SECO zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz<\/a><\/strong><\/em> sowie dem vom SECO publizierten <a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/seco\/de\/home\/Publikationen_Dienstleistungen\/Publikationen_und_Formulare\/Arbeit\/Arbeitsbedingungen\/Merkblatter_und_Checklisten\/pruefmittel-gesundheitsrisiken.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><em><strong>Pr\u00fcfmittel Gesundheitsrisiken.<\/strong><\/em><\/a><\/p>\n<p>Das Pr\u00fcfmittel definiert Gesundheitsschutzkriterien f\u00fcr zehn wichtige Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung und bewertet Arbeitshaltungen und -bewegungen f\u00fcr die f\u00fcnf K\u00f6rperteile R\u00fccken, Nacken, Schultern\/Arme, H\u00e4nde, H\u00fcfte\/Beine. Es st\u00fctzt sich auf den aktuellen Stand der Technik im Bereich des gesetzlichen Gesundheitsschutzes gem\u00e4ss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Raum<\/h4>\n<p><strong>Umfang:<\/strong> Es muss so viel Raum vorhanden sein, dass sich der Arbeitnehmer bei seiner T\u00e4tigkeit ungehindert bewegen kann (Art. 24 Abs. 1 ArGV 3). Vertikal regelm\u00e4ssig zu erreichenden Objekten sollen gem\u00e4ss SECO zwischen H\u00fcft- und Schulterh\u00f6he angeordnet werden, wobei dann beim horizontalen Greifraum unterschieden wird zwischen h\u00e4ufigen, kurzzeitigen und seltenen Arbeiten. Bei h\u00e4ufigen Arbeiten sollen die notwendigen Objekte direkt vor dem K\u00f6rper liegen. Kurzzeitige Arbeiten sollen einen Radius von 40-70cm und seltene Arbeiten 60-90cm nicht \u00fcberschreiten. Dies entspricht den Mindestanforderungen gem\u00e4ss SECO-Wegleitung.<\/p>\n<p><strong>Beleuchtung:<\/strong> Der Raum muss zudem nat\u00fcrlich oder k\u00fcnstlich beleuchtet sein. In den Arbeitsr\u00e4umen soll Tageslicht vorhanden sein, welche der Art und den Anforderungen der Arbeit angepasste Sehverh\u00e4ltnisse gew\u00e4hrleistet (Art. 15 ArGV 3).<\/p>\n<p><strong>Bel\u00fcftung:<\/strong> \u00dcberdies soll der Raum nat\u00fcrlich oder k\u00fcnstlich bel\u00fcftet sein (Art. 16, 17 ArGV 3). Bei nat\u00fcrlicher Bel\u00fcftung sollen folglich Dachlichter und Fassadenfester, bei k\u00fcnstlicher Bel\u00fcftung diese der Art des Betriebes angepasst werden.<\/p>\n<p><strong>L\u00e4rmimmissionen:<\/strong> Jeglicher L\u00e4rm oder Vibrationen sind zu vermeiden, wobei der Arbeitgeber gehalten ist, Vorkehrungen zu treffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Arbeitsfl\u00e4che<\/h4>\n<p>Die Arbeitsfl\u00e4che sollte bei Bildschirmarbeit eine Mindesttiefe von 80cm und eine Mindestbreite von 120cm aufweisen, wobei sie nicht blenden darf (Reflexionsgrad &lt; 50%), die K\u00f6rperw\u00e4rme nicht ableitet und die Kanten abgerundet sind. Bez\u00fcglich H\u00f6he der Arbeitsfl\u00e4che soll vermerkt werden, dass wiederum differenziert wird, ob diese sitzend oder stehend verrichtet wird.<\/p>\n<p>Bei stehender Arbeit ist die Ellenbogenh\u00f6he massgebend. Muss eine feine Arbeit, bspw. Zeichnen, verrichtet werden, so betr\u00e4gt die Arbeitsh\u00f6he 5-10cm \u00fcber der Ellenbogenh\u00f6he, wobei eine Abst\u00fctzung der Unterarme notwendig ist. Wird eine Arbeit manuell verrichtet, so betr\u00e4gt die Arbeitsh\u00f6he 5-10cm unter der Ellenbogenh\u00f6he.<\/p>\n<p>Bei sitzender Arbeit ist die Arbeitsh\u00f6he 5-10cm \u00fcber der Ellenbogenh\u00f6he f\u00fcr Pr\u00e4zisionsarbeiten mit kurzer Sehdistanz vorgesehen (bspw. Der Uhrmacher, welche die Uhr unter der Lupe montiert). Diesem sind auch eine Abst\u00fctzung der Vorderarme bzw. Handballen zu gew\u00e4hrleisten. Wird hingegen Bildschirm-, Schreib- oder Lesearbeit verrichtet, so entspricht die Arbeitsh\u00f6he der Ellenbogenh\u00f6he.<\/p>\n<p>Zur Einrichtung der Arbeitsfl\u00e4che geh\u00f6rt zudem \u2013 bei einem Bildschirmarbeitsplatz \u2013 das Vorhandensein einer externen Maus und Tastatur, Bewegungsraum um die Arbeitsfl\u00e4che, gute Arbeitsplatzbeleuchtung und eine Sicht ins Freie bei st\u00e4ndigen Arbeitspl\u00e4tzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Arbeitsstuhl<\/h4>\n<p>Der Arbeitsstuhl muss individuell verstellbar sein und darf die optimale Sitzhaltung nicht verhindern. Zu hohe oder tiefe Tische und St\u00fchle k\u00f6nnen behelfsm\u00e4ssig durch Fussst\u00fctzen ausgeglichen werden, welche ebenfalls in H\u00f6he und Neigung verstellbar sein m\u00fcssen (SECO).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Psychische Belastungen im Homeoffice<\/h4>\n<p><a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WILDHABER\/PIETRUSZAK (in: Wildhaber (Hrsg.), Handbuch Homeoffice, S. 59 ff.)<\/a> nennen verschiedene Ursachen f\u00fcr psychische Belastungen beim Arbeitnehmer im Homeoffice, insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Fehlender Austausch mit Kollegen<\/li>\n<li>Zu wenig klare Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit<\/li>\n<li>Arbeiten zu un\u00fcblichen Zeiten (Abend)<\/li>\n<li>Grundspannung der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit<\/li>\n<li>Unzureichende Arbeitsausstattung, bspw. schlechte Internetverbindung<\/li>\n<li>St\u00f6rungen und Ablenkungen durch den Alltag<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch diese Ursachen sollen sachgerecht behoben werden, sodass psychische Belastungen vermieden werden k\u00f6nnen. So ist empfehlenswert, arbeitsorganisatorische Vorkehrungen zu treffen, welche festlegen, wann ein Arbeitnehmer erreichbar sein muss. Er ist auch auf die Arbeits- und Ruhezeiten aufmerksam zu machen, sodass eine Trennung von Arbeit und Freizeit auch im Homeoffice m\u00f6glich wird. Mittels Mitarbeitergespr\u00e4chen \u2013 auch online \u2013 kann das physische und psychische Befinden des Arbeitnehmers periodisch abgeholt werden. Dies soll regelm\u00e4ssig gemacht werden, um fr\u00fchzeitig reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Zur F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers siehe auch (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/26\/arbeitgeberkuendigung-erhoehte-fuersorgepflicht-bei-aelteren-arbeitnehmern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberk\u00fcndigung \u2013 Erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht bei \u00e4lteren Arbeitnehmern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/24\/verhinderung-von-arbeitsunfaellen-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verhinderung von Arbeitsunf\u00e4llen \u2013 F\u00fcrsorgepflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/18\/verletzung-der-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verlust des Bewusstseins \u2013 Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/18\/fuersorgepflicht-unfall-an-stanzmaschine\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatz bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/18\/fuersorgepflicht-unfall-an-stanzmaschine\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Unfall an Stanzmaschine<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/12\/leiterunfall-beim-kirschenpfluecken-fuersorgepflichtverletzung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leiterunfall beim Kirschenpfl\u00fccken \u2013 F\u00fcrsorgepflichtverletzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/26\/uebernahme-der-anwaltskosten-durch-arbeitgeber-aufgrund-der-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcbernahme der Anwaltskosten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a> \/\u00a0<a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/matteoritzinger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Matteo Ritzinger<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie bequem ist der Arbeitsplatz? 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