{"id":3369,"date":"2021-11-23T19:22:54","date_gmt":"2021-11-23T18:22:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3369"},"modified":"2021-11-24T09:52:07","modified_gmt":"2021-11-24T08:52:07","slug":"kein-handlungsbedarf-bei-der-arbeit-auf-abruf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/23\/kein-handlungsbedarf-bei-der-arbeit-auf-abruf\/","title":{"rendered":"Kein Handlungsbedarf bei der Arbeit auf Abruf"},"content":{"rendered":"<p>Der Begriff der <a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/69050.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeit auf Abruf<\/a> wird unterschiedlich verwendet. Im Allgemeinen geht es darum, dass sich ein Arbeitnehmer bereith\u00e4lt und vom Arbeitgeber abgerufen werden kann. Um die rechtliche Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages zu beurteilen kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bei einem Abruf verpflichtet ist, diesem Folge zu leisten oder nicht. Bei der <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/04\/entschaedigung-fuer-bereitschaftsdienst-bei-echter-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">echten Arbeit auf Abruf<\/a> wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Abruf des Arbeitgebers Folge zu leisten.\u00a0Bei einem unechten Arbeitsvertrag auf Abruf ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Abruf des Arbeitgebers Folge zu leisten. Der Arbeitnehmer hat es\u00a0 in der Hand, das Angebot des Arbeitgebers zu akzeptieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Postulat Arbeit auf Abruf<\/h3>\n<p>Robert Cramer, Mitglied des St\u00e4nderats (Genf, Gr\u00fcne Fraktion) reichte am 20. Juni 2019 ein Postulat mit dem Titel \u00abArbeit auf Abruf regeln\u00bb (19.3748) mit folgendem Inhalt ein:<\/p>\n<p><em>\u00abArbeit auf Abruf ist immer verbreiteter. Damit ist eine Reihe von Problemen verbunden. Es ist angezeigt, genauer zu pr\u00fcfen, ob die geltende Gesetzgebung angesichts dieser neuen Realit\u00e4t noch gen\u00fcgt. Im Hinblick auf eine bessere Regelung der Arbeit auf Abruf wird der Bundesrat aufgefordert, insbesondere die folgenden M\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Eine Erg\u00e4nzung von Artikel 319 des Obligationenrechts mit einem Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: \u00abDer Arbeitsvertrag bestimmt zwingend mindestens die durchschnittliche Arbeitszeit.\u00bb<\/em><\/li>\n<li><em>Eine Bestimmung, wonach f\u00fcr die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung einzig verlangt wird, dass Beitr\u00e4ge f\u00fcr einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 500 Schweizerfranken bezahlt wurden; so erhielten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf, die in den letzten zwei Jahren w\u00e4hrend 12 Monaten einen Bruttomindestlohn von 500 Schweizerfranken pro Monat verdient haben, Anrecht auf Taggelder.\u00bb<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Am 11. September 2019 nahm der St\u00e4nderat das Postulat entgegen der Empfehlung des Bundesrates an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bericht des Bundesrates zur Arbeit auf Abruf<\/h3>\n<p>Das Postulat Cramer 19.3748 beauftragte den Bundesrat, im Rahmen eines <a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/69050.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Berichts<\/a> zu pr\u00fcfen, ob die Arbeit auf Abruf im Obligationenrecht (OR) und im Bundesgesetz \u00fcber die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentsch\u00e4digung (AVIG) zufriedenstellend geregelt ist.<\/p>\n<p>Der durchaus lesenswerte <a href=\"https:\/\/www.newsd.admin.ch\/newsd\/message\/attachments\/69050.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht<\/a> h\u00e4lt die wesentlichen Grundlagen der Rechtsprechung zur Arbeit auf Abruf fest. Der Bundesrat sieht aber abschliessend im Zusammenhang mit der Arbeit auf Abruf keinen Handlungsbedarf zur \u00c4nderung des Obligationenrechts:<\/p>\n<p><em>\u00abDie Grenzen der Arbeit auf Abruf wurden von der Rechtsprechung auf der Grundlage der allgemeinen Regelungen des Arbeitsvertragsrechts festgelegt. Die Bereitschaftszeit gilt somit als Arbeitszeit und muss aufgrund dieser Tatsache entsch\u00e4digt werden. Auf diesen Schutz kann jedoch durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag verzichtet werden. Bei einer isolierten Betrachtung der M\u00f6glichkeit, die Entsch\u00e4digung der Bereitschaftszeit vertraglich auszuschliessen, m\u00fcsste einger\u00e4umt werden, dass \u00abNullstundenvertr\u00e4ge\u00bb m\u00f6glich sind: Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr seine Bereitschaftszeit, sodass er keine Entsch\u00e4digung erh\u00e4lt, wenn der Arbeitgeber seine Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wie wir gesehen haben, m\u00fcssen solche Klauseln jedoch zun\u00e4chst die allgemeinen Grenzen des Vertragsrechts einhalten und k\u00f6nnen gegen die guten Sitten verstossen \u2013 und somit gem\u00e4ss Art. 20 Abs. 1 OR nichtig sein \u2013, wenn der Lohn tief und die Abrufregelung mit Einschr\u00e4nkungen verbunden ist. Vor allem aber schliesst die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der verbindlichen Regelungen \u00fcber K\u00fcndigungsfristen, den Annahmeverzug des Arbeitgebers und die \u00dcbertragung des Betriebsrisikos ein ausreichendes Arbeitsvolumen garantiert werden muss, die M\u00f6glichkeit solcher Vertr\u00e4ge aus. Die flexible Auslegung dieser Grenze, die darin besteht, gewisse Schwankungen des Arbeitsvolumens zuzulassen, bedeutet, dass de facto kein Verbot der Arbeit auf Abruf besteht, da der Arbeitgeber die M\u00f6glichkeit hat, die Arbeitszeit gem\u00e4ss seinen Bed\u00fcrfnissen anzupassen. Im Hinblick auf die Grenzen dieser Freiheit und die anzuwendenden Kriterien bestehen Unsicherheiten, sodass die genaue Grenze der m\u00f6glichen Arbeitszeitschwankungen nicht pr\u00e4zise festgelegt ist. Dennoch verf\u00fcgen die Gerichte \u00fcber die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um in einem konkreten Fall zu entscheiden, selbst wenn die aktuellen Rechtsgrunds\u00e4tze noch genauer festgelegt werden k\u00f6nnen.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Siehe hierzu auch (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/26\/ueberstundenregelung-bei-unechtem-vertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstundenregelung bei unechtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/04\/entschaedigung-fuer-bereitschaftsdienst-bei-echter-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr Bereitschaftsdienst bei echter Arbeit auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/31\/teilzeitarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilzeitarbeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/05\/mindestabruf-bei-echten-arbeitsvertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mindestabruf bei echtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/arbeitsrechtliche-entscheide-des-bger-im-november-2018\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Entscheide des BGer im November 2018<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/29\/kurzarbeitsentschaedigung-fuer-mitarbeitende-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeitentsch\u00e4digung f\u00fcr Mitarbeitenden auf Abruf<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/30\/arbeitsanspruch-bei-unechter-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsanspruch bei unechter Arbeit auf Abruf<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Begriff der Arbeit auf Abruf wird unterschiedlich verwendet. 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