{"id":3389,"date":"2021-12-26T20:20:41","date_gmt":"2021-12-26T19:20:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3389"},"modified":"2021-12-15T20:30:57","modified_gmt":"2021-12-15T19:30:57","slug":"flexible-arbeitszeiten-im-homeoffice","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/12\/26\/flexible-arbeitszeiten-im-homeoffice\/","title":{"rendered":"Flexible Arbeitszeiten im Homeoffice?"},"content":{"rendered":"<p>Oft wird angenommen, dass mit der Einf\u00fchrung des Homeoffice v\u00f6llige Souver\u00e4nit\u00e4t der Arbeitnehmenden in Bezug auf die Arbeitszeiten besteht. Dem ist aber nicht so. Ist auf ein Arbeitsverh\u00e4ltnis das Arbeitsgesetz anwendbar \u2013 was die Regel ist \u2013, so sind auch im Homeoffice die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (inkl. Pausenvorschriften) des <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsgesetzes<\/a> zu beachten. Der Arbeitgeber ist f\u00fcr die Einhaltung verantwortlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arbeitswoche<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend einer Arbeitswoche d\u00fcrfen Arbeitnehmende h\u00f6chstens an f\u00fcnfeinhalb Tagen pro Woche arbeiten. Ausnahmen sind nur begrenzt m\u00f6glich.<br \/>\nNicht \u00fcberschritten werden darf die w\u00f6chentliche H\u00f6chtsarbeitszeit. Das Arbeitsgesetz unterscheidet bei den verschiedenen Berufsgruppen (Art. 9 ArG):<\/p>\n<ul>\n<li>45 Stunden f\u00fcr Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, B\u00fcropersonal, technische und andere Angestellte (v.a. geis\u00adtiger Bereich), Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels;<\/li>\n<li>50 Stunden f\u00fcr alle \u00fcbrigen Arbeitnehmenden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als Arbeitszeit im Sinne des Gesetzes gilt die Zeit, w\u00e4hrend der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verf\u00fcgung des Arbeitgebers zu halten hat. Muss etwa ein im Homeoffice t\u00e4tiger Arbeitnehmer auch w\u00e4hrend der Mittagspause verf\u00fcgbar sein, ist diese Zeit in der Regel ebenfalls als Arbeitszeit zu betrachten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abend- und Nachtarbeit<\/h3>\n<p>Abendarbeit (von 20.00 bis 23.00 Uhr) ist bewilligungsfrei. Soll sie aber eingef\u00fchrt werden, so muss die Arbeitnehmervertretung oder \u2013 sofern eine solche nicht besteht \u2013 die betroffenen Arbeitnehmenden angeh\u00f6rt werden (Art. 10 Abs. 1 ArG). Die Tages- und Abendarbeit darf, inklusive Pausen und \u00dcberzeit, maximal 14 Stunden betragen. Aufgrund der zwingenden Pausen etc. f\u00fchrt dies gem\u00e4ss nicht unbestrittener Praxis des SECO zu einer maximalen effektiven Arbeitszeit von 12,5 Stunden pro Tag.<\/p>\n<p>Hingegen ist die Arbeit in der <a href=\"https:\/\/www.hrtoday.ch\/de\/article\/das-verbot-der-nachtarbeit-und-seine-ausnahmen#:~:text=Das%20Arbeitsgesetz%20enth%C3%A4lt%20ein%20grunds%C3%A4tzliches,den%20Zeitraum%20von%20sieben%20Stunden.\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nacht<\/a>, an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen grunds\u00e4tzlich verboten und nur mit einer entsprechenden Bewilligung erlaubt, welche nur aus besonderen Gr\u00fcnden erteilt wird. Das heisst, ohne Bewilligung ist die T\u00e4tigkeit in der Nacht, an Sonn- und an Feiertagen nicht erlaubt.<\/p>\n<p>Arbeitgeber m\u00fcssen einschreiten, wenn sie feststellen, dass ihre im Homeoffice t\u00e4tigen Arbeitnehmenden die Arbeitsleistung auf die ganze Woche verteilen. Dies stellt einen Verstoss gegen die Dauer der Arbeitswoche sowie gegen das Sonntagsarbeitsverbot dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Pausenvorschriften im Homeoffice<\/h3>\n<p>Auch im Homeoffice sind die zwingenden <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen gem\u00e4ss Arbeitsgesetz<\/a> einzuhalten:<\/p>\n<ul>\n<li>15 Minuten bei einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden;<\/li>\n<li>30 Minuten bei einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden;<\/li>\n<li>1 Stunde bei einer t\u00e4glichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden;<\/li>\n<li>Pausen m\u00fcssen um die Mitte der Arbeitszeit angesetzt werden; bei mehr als 5,5 Stunden Arbeitszeit ohne Pause sind zus\u00e4tzlich 15 Minuten Pause zu geben (Art. 18 ArGV1).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Durchsetzung der Pausenvorschriften kann sich im Homeoffice als \u00e4ussert schwierig erweisen \u2013 doch bleibt der Arbeitgeber verantwortlich.<\/p>\n<p>Einem Arbeitnehmenden ist es nicht erlaubt, wenn etwa die Kinder die Wohnung um 7.00 Uhr f\u00fcr den Besuch einer Tagesschule verlassen und um 15.00 Uhr zur\u00fcckkehren, durchgehend im Homeoffice zu arbeiten, damit er um 15.00 Uhr wieder voll f\u00fcr die Kinder verf\u00fcgbar ist. Dies w\u00fcrde einen Verstoss gegen die Pausenvorschriften darstellen. Da in diesem Fall mehr als 7 Stunden gearbeitet w\u00fcrde, m\u00fcsste mindestens eine halbe Stunde als Pause eingeplant werden, die Arbeitszeit w\u00fcrde somit maximal 7,5 Stunden betragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arbeitszeiterfassung<\/h3>\n<p>Auch im Homeoffice sind zwingend die Arbeitszeiten zu erfassen (sofern kein gesetzlicher <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ausnahmetatbestand<\/a><\/strong> vorliegt). Gerade im Homeoffice ist dies besonders wichtig, will sich ein Arbeitgeber nicht mit dem Vorwurf des Verstosses gegen das Ar\u00adbeits\u00adgesetz konfrontiert sehen. Die Arbeitszeiterfassung wird gerade im Homeoffice zum wichtigen F\u00fchrungsinstrument.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wann ist die Arbeit zu leisten?<\/h3>\n<p>Vorg\u00e4ngig wurden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aufgezeigt, welche auch im Homeoffice einzuhalten sind. Auf die Frage, wann genau die Arbeit zu leisten ist, geben sie allerdings keine Antwort.<\/p>\n<p>Hier ist das Obligationenrecht, insbesondere das Weisungsrecht relevant. Einigen sich die Parteien des Arbeitsvertrages auf Homeoffice, wird \u00abnur\u00bb der Arbeitsort verlegt. Erfolgt keine weitere Vereinbarung \u00fcber die Arbeitszeit, so gilt die bisherige Regelung. Im Rahmen von gleitender Arbeitszeit sind weiterhin die Blockzeiten zu beachten. Exis\u00adtierte keine gleitende Arbeitszeit, gilt der Arbeitsvertrag bzw. wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung \u00fcber den Zeitpunkt der Arbeitsleistung vorsieht, legt der Arbeitgeber mittels seines Weisungsrechts die Arbeitszeiten fest.<\/p>\n<p>Einigen sich die Arbeitsvertragsparteien somit lediglich auf Homeofficearbeit, d\u00fcrfte es dem Arbeitnehmenden in der Regel weiterhin unm\u00f6glich sein, seine Arbeitszeit frei zu bestimmen. Wird im B\u00fcro von 8.00 bis um 12.00 Uhr gearbeitet bzw. wurde dies vom Arbeitgeber angeordnet, gilt dies auch f\u00fcr das Homeoffice.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arztbesuche w\u00e4hrend dem Homeoffice?<\/h3>\n<p>Das Obligationenrecht gew\u00e4hrt den Arbeitnehmenden unter verschiedenen Gr\u00fcnden die kurzfristige Befreiung von der Arbeitsleis\u00adtung als ausserordentliche Freizeit. Die ausserordentliche Freizeit ist in Art. 329 Abs. 3 OR geregelt und lautet wie folgt: \u00abDem Arbeitnehmer sind im \u00dcbrigen die \u00fcblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter K\u00fcndigung die f\u00fcr das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gew\u00e4hren.\u00bb<br \/>\nIm Rahmen dieser Bestimmung haben die Arbeitnehmenden die Freiheit, wichtige pers\u00f6nliche Angelegenheiten w\u00e4hrend der Arbeitszeit zu erledigen. Darunter wird auch verstanden, dass Arztbesuche, sofern nicht in der Freizeit m\u00f6glich, w\u00e4hrend der Arbeitszeit erfolgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Diese Regelung gilt auch f\u00fcr das Homeoffice. Es ist aber in jedem Fall zu pr\u00fcfen, ob auch ein Arzttermin w\u00e4hrend der Freizeit oder den Pausen m\u00f6glich w\u00e4re, was wohl je nach Flexibilit\u00e4t der Arbeitszeit im Homeoffice eher der Fall sein d\u00fcrfte. Ist es beispielsweise einem Arbeitnehmer erlaubt, die Arbeitszeit von 5.00 bis 23.00 Uhr unter Einhaltung der zwingenden Pausenvorschriften frei zu gestalten, d\u00fcrfte es f\u00fcr ihn praktisch nur m\u00f6glich sein, den Arztbesuch w\u00e4hrend den Pausen oder der (nicht entsch\u00e4digten) Freizeit wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Arbeitnehmende mit v\u00f6lliger Flexibilit\u00e4t w\u00e4re es notwendig, dass sie ihre Arbeitgeber \u00fcber ihre Abwesenheit informieren, ausser es liege eine diesbez\u00fcgliche Vereinbarung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Beitrag ist vorg\u00e4ngig bei\u00a0<a href=\"https:\/\/missmoneypenny.ch\/article\/arbeitnehmer-haften\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Miss Moneypenny<\/a>\u00a0erschienen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Zum Homeoffice, siehe insbesondere auch die folgenden Beitr\u00e4ge:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/20\/entschaedigung-fuer-privates-zimmer-beim-homeoffice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr privates Zimmer beim Homeoffice<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homeoffice, was gilt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/06\/10\/moegliche-haftung-des-arbeitnehmers-bei-cyberangriffen-im-homeoffice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6gliche Haftung des Arbeitnehmers bei Cyberangriffen im Homeoffice<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/13\/home-office-plicht-und-maskenpflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Home-Office Pflicht und Maskenpflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/20\/bundesrat-keine-pflicht-zu-homeoffice\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesrat: keine Pflicht zu Homeoffice<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Oft wird angenommen, dass mit der Einf\u00fchrung des Homeoffice v\u00f6llige Souver\u00e4nit\u00e4t der Arbeitnehmenden in Bezug auf die Arbeitszeiten besteht. 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