{"id":3487,"date":"2022-02-26T17:47:12","date_gmt":"2022-02-26T16:47:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3487"},"modified":"2022-02-25T15:47:31","modified_gmt":"2022-02-25T14:47:31","slug":"quellensteuer-das-wichtigste-in-kuerze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/26\/quellensteuer-das-wichtigste-in-kuerze\/","title":{"rendered":"Quellensteuer \u2013 Das Wichtigste in K\u00fcrze"},"content":{"rendered":"<p>Ein Arbeitgeber m\u00f6chte einen ausl\u00e4ndischen Mitarbeitenden einstellen. Nun kommen schon die ersten Fragen auf ober er oder sie Quellensteuerpflichtig ist? Wo und wer ihn beim Steueramt anmelden muss? Zurecht gibt es viele Arbeitgeber die von einem Quellensteuer-Dschungel sprechen und nicht genau wissen, wie hinsichtlich Quellensteuer vorzugehen ist und was momentan gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was ist die Quellensteuer und f\u00fcr wen gilt sie?<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann man sagen, dass es sich bei der Quellensteuer um eine Steuer handelt, die direkt vom Einkommen abgezogen wird und zwar bei allen ausl\u00e4ndischen, unselbst\u00e4ndigerwerbenden Arbeitnehmenden, welche sich in der Schweiz aufhalten und nicht \u00fcber eine C Bewilligung verf\u00fcgen. Dies gilt auch f\u00fcr Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und ein Einkommen beziehen. Hier sprechen wir unter anderem von Wochenaufenthaltern und Wochenaufenthalterinnen, Grenzg\u00e4nger und\u00a0 Grenzg\u00e4ngerinnen, Sportler, bzw.\u00a0 Sportlerinnen, etc. Der Vorteil der Besteuerung \u00aban der Quelle\u00bb ist, dass die Erhebung der Steuer durch den Arbeitgeber sicherstellt, dass der ausl\u00e4ndische Mitarbeitende nach Auszahlung des Lohns nicht einfach ohne in der Schweiz Steuern zu zahlen, wieder zur\u00fcck ins Heimatland reisen kann. Zudem ist der Arbeitgeber verantwortlich f\u00fcr die Entrichtung der Quellensteuer. Er ist zum entsprechenden Lohnabzug verpflichtet und haftet auch daf\u00fcr, wenn dieser unterlassen w\u00fcrde. Die Tarife variieren von Kanton zu Kanton und k\u00f6nnen beim jeweiligen Kanton beim zust\u00e4ndigen Quellensteueramt abgerufen werden.<\/p>\n<p>Zusammengefasst gilt die Quellensteuerpflcht f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>Arbeitnehmende ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz die ein Erwerbseinkommen erzielen oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen<\/li>\n<li>Aufenthalt vor\u00fcbergehend oder dauernd in der Schweiz (Grenzg\u00e4nger Bewilligung EG\/EFTA G)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gilt zu beachten, dass die Quellensteuerpflicht auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Verwaltungsr\u00e4te mit Wohnsitz im Ausland gilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wer ist nicht Quellensteuerpflichtig?<\/h3>\n<p>Ausl\u00e4nder mit einer Bewilligung C bezahlen keine Quellensteuer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wo muss der Arbeitgeber die Quellensteuer anmelden?<\/h3>\n<p>Es ist jeweils das Kantonale Steueramt des Wohnsitzes des ausl\u00e4ndischen Mitarbeitenden zu kontaktieren. Wenn also ein Mitarbeitender im Kanton Luzer wohnt, der Arbeitgeber aber im Kanton Z\u00fcrich seinen Sitz hat, ist die Quellensteuer \u00fcber den Kanton Luzern abzurechnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vorgehen &amp; Prozess<\/h3>\n<p>Der Arbeitgeber zieht die geschuldete Quellensteuer monatlich vom Lohn des ausl\u00e4ndischen Mitarbeitenden ab und leitet diesen Betrag an das zust\u00e4ndige Quellensteueramt weiter. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Steuerabzug f\u00fcr den Arbeitnehmenden klar ersichtlich auf der Lohnabrechnung und ende Jahr auch auf dem Lohnausweis auszuweisen. Der Arbeitgeber meldet die Lohnsumme des Mitarbeitenden in der Regel quartalsweise und erh\u00e4lt dann eine Rechnung vom kantonalen Quellensteueramt zur \u00dcberweisung des abgezogenen Betrages. Falls der Mitarbeitende Leistungen von der Pensionskasse oder einer Versicherung erh\u00e4lt, wird dieser Betrag entsprechen abgezogen. Die Quellensteuer beinhaltet die Einkommenssteuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Steuertarife<\/h3>\n<p>Die Tarife variieren je nach Kanton. Die H\u00f6he der Quellensteuer h\u00e4ngt vom Zivilstand und weiterem pers\u00f6nlichen Gegebenheiten ab. Hier geht es darum ober er\/sie alleinstehend, verheiratet und Alleinverdiener, verheiratet und Doppelverdiener oder im Nebenerwerb t\u00e4tig ist. Zudem wird der Satz auch durch die geltende Kirchensteuer beeinflusst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ordentliche Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Mitarbeitende<\/h3>\n<p>Tats\u00e4chlich gibt es die M\u00f6glichkeit, dass ausl\u00e4ndische Mitarbeitende eine ordentliche Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen m\u00fcssen. Dies kann geschehen, wenn weitere Einkommen oder ein h\u00f6heres Verm\u00f6gen besteht. In diesem Fall kann es sein, dass das Steueramt von sich aus auf eine zus\u00e4tzliche Steuererkl\u00e4rung besteht. In den meisten Kantonen gilt eine maximale Einkommenslimite von CHF 120\u2019000, ab diesem Limit kann eine ordentliche Steuererkl\u00e4rung eingereicht wurden. Falls in einem solchen Fall dem Arbeitnehmenden zwischenzeitlich bereits Quellensteuer abgezogen wurde, wird diese dann durch das Quellensteueramt via kantonales Steueramt der ordentlichen Steuer angerechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abz\u00fcge in der Quellensteuer<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen keine Abz\u00fcge gemacht werden, da diese bereits im Tarif eingerechnet sind. Allerdings gibt es Ausnahmen wie z.B. wenn der Mitarbeitende in die S\u00e4ule 3a einbezahlt hat. In diesem Fall muss der Mitarbeitende bis am 31. M\u00e4rz des Folgejahres eine nachtr\u00e4gliche ordentliche Veranlagung beim Steueramt des Wohnsitzkantons beantragen. In der Beratung des Mitarbeitenden ist wichtig zu erw\u00e4hnen, dass es sich um eine nicht verl\u00e4ngerbare oder erstreckbare Frist handelt. Wird der Antrag zu sp\u00e4t eingereicht, wird darauf nicht eingegangen. Der Mitarbeitende erh\u00e4lt dann bis zum Ende der Quellensteuerpflicht jedes Jahr automatisch die entsprechenden Formulare f\u00fcr eine nachtr\u00e4gliche ordentliche\u00a0 Veranlagung von der kantonalen Steuerbeh\u00f6rde. Hier kann es zu Tarifkorrekturen kommen, diese m\u00fcssen aber direkt mit dem Steueramt besprochen werden und d\u00fcrfen nicht eigenm\u00e4chtig durch den\u00a0 Arbeitgeber von der Quellensteuer abgezogen werden. Der Mitarbeitende muss solche Anliegen direkt mit dem Steueramt kl\u00e4ren und diese senden dann eine neue, offizielle Tarifanpassung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Reform der Quellensteuer in K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Per 1. Januar 2021 ist das neue Gesetz \u00fcber die Quellenbesteuerung in Kraft getreten und hat erstmals ab M\u00e4rz 2022 eine Auswirkung f\u00fcr alle die ab M\u00e4rz 2022 eine \u00c4nderung in ihrer Quellensteuer beantragen m\u00f6chten. Die \u00c4nderungen sind zwar moderat aber haben trotzdem einen Einfluss auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei den Arbeitgebern kann es zu Umstellungen im Lohnabrechnungssystem f\u00fchren. Zudem m\u00fcssen in Zukunft zus\u00e4tzliche Informationen von den an der Quelle besteuerten Mitarbeitenden eingeholt werden, was einen Mehraufwand f\u00fcr die Arbeitgeber bedeutet.<\/p>\n<p>Was klar ver\u00e4ndert wurde ist der Abrechnungskanton. Die Arbeitgeber m\u00fcssen die Quellensteuern k\u00fcnftig zwingend mit den zust\u00e4ndigen Kantonen abrechnen. Die Abrechnung der quellenbesteuerten Arbeitnehmenden am Sitzkanton des Arbeitgebers ist nicht mehr gestattet.<\/p>\n<p>Die Tarife bleiben zwar mehr oder weniger unangetastet, allerdings fallen die Tarife D und O weg. Der Tarif D ist der reduzierte Tarif f\u00fcr die Nebenerwerbs- oder Ersatzeink\u00fcnfte. Der Tarif O ist der reduzierte Tarif f\u00fcr die Nebenerwerbs- oder Ersatzeink\u00fcnfte, allerdings f\u00fcr deutsche Grenzg\u00e4nger.<\/p>\n<p>Eine weitere Anpassung wurde bei der Abrechnung der Teilzeitangestellten gemacht. Bisher wurden diese mit dem Tarif D abgerechnet. Neu ist nicht nur der ordentliche Tarif, z.B. A, B oder C, sondern auch das satzbestimmende Monatseinkommen zu eruieren. Dies bedeutet f\u00fcr den Arbeitgeber wiederum mehr Aufwand da die Absprache mit den Teilzeitangestellten gr\u00f6sser wird um die n\u00f6tigen Informationen einzuholen.<\/p>\n<p>Ebenso wurde die faktische Arbeitgeberschaft eingef\u00fchrt. Hier geht es darum, dass bei konzerninternen Entsendungen gepr\u00fcft wird ob ein faktischer Arbeitgeber vorliegt. Aufgrund dieser neuen Regelung werden einige Arbeitgeber ohne dass sie es sich bisher bewusst waren, Quellensteuer abf\u00fchren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Als letzter wesentlicher Punkt ist es sinnvoll, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung allf\u00e4llig vorhandener Steuerabkommen (sog. Rulings) zwischen Arbeitgeber und der Steuerbeh\u00f6rde vorgenommen wird. Dieses Steuerabkommen werden Rulings genannt. Gibt es solche, verlieren s\u00e4mtliche Steuervereinbarungen die den Anpassungen gem\u00e4ss der Quellensteuerrevision widersprechen ihre Wirkung.<\/p>\n<p>Hintergrund f\u00fcr die Revision der Quellensteuerverordnung waren diverse Bundesgerichtsentscheide und Urteile des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs. Die beiden kamen zum Schluss, dass das Schweizer System der Quellensteuer nicht mehr kompatibel mit dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ist. So war das Ziel der Reform, dass alle Personen welche in der Schweiz ans\u00e4ssig sind gleich behandelt werden, egal ob sie an der Quelle besteuert sind oder nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:<a href=\"https:\/\/www.executive-unlimited.com\/team\/tanja-biel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Tanja Biel<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Arbeitgeber m\u00f6chte einen ausl\u00e4ndischen Mitarbeitenden einstellen. Nun kommen schon die ersten Fragen auf ober er oder sie Quellensteuerpflichtig ist? Wo und wer ihn beim Steueramt anmelden muss? 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