{"id":3638,"date":"2022-07-13T11:49:22","date_gmt":"2022-07-13T09:49:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3638"},"modified":"2022-07-13T11:50:03","modified_gmt":"2022-07-13T09:50:03","slug":"feiertage-im-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/07\/13\/feiertage-im-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Feiertage im Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<p>In der Schweiz gibt es verschiedene Kategorien von Feiertagen. An oberster Stelle der schweizerischen Feiertagsregelung steht der 1. August (Bundesfeiertag). An diesem gilt ein Arbeitsverbot \u2013 wobei das Arbeitsgesetz gewisse Ausnahmen vorsieht. Zudem handelt es sich bei diesem Feiertag aufgrund der entsprechenden Bestimmung in der Bundesverfassung um einen bezahlten Arbeitstag.<\/p>\n<p>Sodann gibt es die kantonalen Feiertage. Die Kantone k\u00f6nnen gem\u00e4ss Arbeitsgesetz bis zu acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen, wobei sie diese frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Die Kantone sind somit frei, religi\u00f6se (etwa der Dreik\u00f6nigstag), patriotische oder politische Feiertage (etwa der 1. Mai) als Feiertag zu bestimmen.<br \/>\nAn diesen acht Feiertagen gilt f\u00fcr Betriebe, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, auch das Sonntagsarbeitsverbot. Besch\u00e4ftigungen sind nur mit Bewilligungen erlaubt. Es sei denn, es liege eine allgemeine Ausnahme vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Lohnfortzahlungspflicht an Feiertagen<\/h3>\n<p>Weder das Obligationenrecht noch das Arbeitsgesetz regeln die Lohnzahlungspflicht an arbeitsfreien kantonalen Feiertagen. In der Regel kommt Folgendes zur Anwendung: Arbeitnehmende im Jahres-, Monats- oder Wochenlohn werden ohne Lohnabzug entsch\u00e4digt, da sie ihren Lohn ohne R\u00fccksicht auf arbeitsfreie Tage erhalten. Anders sieht es bei Arbeitnehmenden mit Tag-, Stunden- und Akkordlohn aus. Hier ist prim\u00e4r auf die anwendbaren Bestimmungen in Einzel-, Gesamt- oder Normalarbeitsvertr\u00e4gen abzustellen. Existieren solche nicht, was sehr oft vorkommt, kommt die Orts\u00fcblichkeit zum Zug. Sofern auch diese nicht besteht beziehungsweise nicht nachweisbar ist, wird dem Arbeitnehmenden kein Lohn geschuldet. Es liegt hier aber auch kein Annahmeverzug durch den Arbeitgeber vor (Art. 324 OR), der einen Lohnanspruch begr\u00fcnden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die vorgehende Regelung kann sich insbesondere bei Teilzeitangestellten im Stundenlohn negativ auswirken. W\u00e4hrend dem etwa ein Teilzeitangestellter mit einem Fixpensum von 20% und einem fixen Monatsgehalt, der immer montags arbeitet, f\u00fcr den Pfingstmontag seinen Lohn erh\u00e4lt, erh\u00e4lt derjenige, der im Stundenlohn angestellt ist, den Lohn f\u00fcr den arbeitsfreien Tag nicht, ausser es handle sich beim Feiertag um den 1. August. Aus diesem Grund wird etwa gefordert, dass bei Stundenl\u00f6hnern ein Feiertagszuschlag im Lohn zu gew\u00e4hren sei: bei 4 Wochen Ferien und insgesamt 9 Feiertagen w\u00e4ren 3.5% Feiertagsentsch\u00e4digung dem Stundenlohn zuzuschlagen. Dies wird zum Teil auch in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen so vorgesehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Nachgew\u00e4hrung von Feiertagen<\/h3>\n<p>Zum Teil fallen die Feiertage auf einen Sonntag, d.h. einen Tag, an dem die Arbeitnehmer ohnehin frei h\u00e4tten. Immer wieder taucht die Frage auf, ob in diesen Konstellationen der Feiertag nachgeholt werden k\u00f6nne. Dies ist aber nicht der Fall. F\u00e4llt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag, etwa Samstag oder Sonntag, besteht kein Anspruch auf zeitliche oder monet\u00e4re Kompensation, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder der anwendbare Gesamtarbeitsvertrag w\u00fcrde etwas Gegenteiliges vorsehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anspruch auf Br\u00fcckentage<\/h3>\n<p>Als Br\u00fcckentage werden diejenigen Arbeitstage bezeichnet, welche zwischen die Feiertage und ein Wochenende fallen (so etwa der Freitag nach der Auffahrt). Ohne einen Bezug von Ferien an diesen Tagen m\u00fcsste der Arbeitnehmer jeweils zur Arbeit erscheinen. F\u00fcr viele Arbeitnehmer scheint es eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit, solche Br\u00fcckentage frei zu nehmen. Doch das Arbeitsrecht setzt hier Schranken.<\/p>\n<p>Da es sich bei diesen Br\u00fcckentagen um gew\u00f6hnliche Ferien handelt, kommen auch die diesbez\u00fcglichen Regelungen zum Zug. Der Zeitpunkt der Ferien wird grunds\u00e4tzlich durch den Arbeitgeber bestimmt. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer zur Ferienfestsetzung anzuh\u00f6ren und soll auf dessen W\u00fcnsche m\u00f6glichst R\u00fccksicht nehmen, soweit das mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. \u00dcbergeht der Arbeitgeber bei der Festsetzung der Ferien die W\u00fcnsche des Arbeitnehmers, ohne dass dies durch betriebliche Interessen gerechtfertigt ist, so \u00fcberschreitet er sein Festsetzungsrecht. Stellt somit ein Arbeitnehmer ein Gesuch um Gutheissung eines Br\u00fcckentages, so ist ihm dieser zwar in der Regel zu gew\u00e4hren, aber nur, wenn dies mit den Interessen des Betriebs zu vereinbaren ist. Stellen etwa gleich alle Arbeitnehmer ein solches Gesuch, so muss der Arbeitgeber nicht alle bewilligen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Feiertage w\u00e4hrend den Ferien<\/h3>\n<p>Oft fallen Feiertag auch in die Ferien. Dies trifft aufgrund der Sommerferien oft f\u00fcr den 1. August zu. Aber auch w\u00e4hrend der Weihnachtszeit fallen die Feiertage oft in die Ferien. In diesem Fall gilt, dass diejenigen Tage, welche gleichzeitig Ferien- und Feiertage sind, nicht als Ferientage z\u00e4hlen und der entsprechende Ferientag nachgew\u00e4hrt werden muss, ausser der Feiertag falle auf einen Sonntag. Nimmt also ein Arbeitnehmer vom 30. Juli bis am 5. August Ferien (1 Woche) und f\u00e4llt der 1. August nicht auf einen Sonntag, werden hierf\u00fcr nur vier und nicht f\u00fcnf Ferientag angerechnet.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Obligationenrecht m\u00fcssen sodann j\u00e4hrlich mindestens zwei Wochen Ferien zusammenh\u00e4ngen. Damit will man den medizinischen Erkenntnissen gerecht werden. Rhythmus\u00e4nderung und Entspannungswirkung k\u00f6nnen sich nur in Ferien von mehrw\u00f6chiger Dauer richtig einstellen, dies nach einer Akklimatisationszeit, die bei zunehmendem Alter immer l\u00e4nger wird. Problematisch k\u00f6nnte dies sein, wenn die Ferien durch einen Feiertag unterbrochen werden und somit nicht mehr zwei Wochen am St\u00fcck bezogen werden.<\/p>\n<p>Die Gerichtspraxis ist hier allerdings grossz\u00fcgig. Die kantonale Gerichtpraxis l\u00e4sst gen\u00fcgen, wenn der Arbeitnehmer w\u00e4hrend 14 aufeinander folgenden Tagen von der Arbeit befreit sei. Keine Rolle spielt es dabei, ob es sich dabei um Sonn-, Fest- oder Arbeitstage handelt. So sind auch Betriebsferien \u00fcber Weihnachten\/Neujahr gen\u00fcgend, wenn diese 14 Tage dauern bzw. 2 Wochen Sommerferien, welche den 1. August beinhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Nicht anerkannte Feiertage<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgesetz sieht explizit vor, dass Arbeitnehmer berechtigt sind, an anderen als von den Kantonen anerkannten religi\u00f6sen Feiertagen die Arbeit auszusetzen. Jedoch gelten diese rechtlich als gew\u00f6hnliche Werktage. Damit sich ein Arbeitnehmer auf diese Regelung berufen darf, muss es sich zuerst um einen religi\u00f6sen Feiertag handeln. Dabei kann es sich um christliche Feiertage handeln, die von den Kantonen nicht einem Sonntag gleichgestellt sind, oder um Feiertage anderer Religionen, religi\u00f6ser Gemeinschaften und Sekten. Somit sind auch nicht-christliche Feiertage von dieser Regelung erfasst.<\/p>\n<p>Beruft sich ein Arbeitnehmer auf einen nicht kantonal anerkannten Feiertag und setzt an einem solchen Feiertag die Arbeit aus, hat er keinen Lohnanspruch, sofern die Abwesenheitszeit nicht ausgeglichen wird. Hier kommt die schweizerische Regel \u00abohne Arbeit kein Lohn\u00bb zur Anwendung, ausser der Arbeitnehmer w\u00fcrde hier Ferien beziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>Dieser Beitrag ist zuerst bei<a href=\"https:\/\/www.missmoneypenny.ch\/article\/feiertage-im-arbeitsrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0Miss Moneypenny\u00a0<\/a>erschienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Schweiz gibt es verschiedene Kategorien von Feiertagen. 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