{"id":3771,"date":"2022-11-21T17:00:00","date_gmt":"2022-11-21T16:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3771"},"modified":"2022-11-21T12:44:34","modified_gmt":"2022-11-21T11:44:34","slug":"erschwerter-aufenthalt-fuer-arbeitnehmer-aus-kroatien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/11\/21\/erschwerter-aufenthalt-fuer-arbeitnehmer-aus-kroatien\/","title":{"rendered":"Erschwerter Aufenthalt f\u00fcr Arbeitnehmer aus Kroatien"},"content":{"rendered":"<p>Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) wurde am 21. Juni 1999 zwischen der Europ\u00e4ischen Union (EU) und der Schweiz unterzeichnet. Durch das FZA und dessen Protokolle werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen f\u00fcr EU-B\u00fcrgerinnen und -B\u00fcrger in der Schweiz vereinfacht. Erg\u00e4nzt wird das Freiz\u00fcgigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme. Die gleichen Regelungen gelten f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EFTA-L\u00e4nder. Seit dem 1. Juni 2002 ist das FZA in Kraft. Bei jeder EU-Erweiterung wurde das Abkommen mit einem Zusatzprotokoll auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.<\/p>\n<p>Am 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europ\u00e4ischen Union beigetreten. Die Erweiterung des FZA auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll III ausgehandelt. Das Zusatzprotokoll sieht w\u00e4hrend eines \u00dcbergangszeitraums von zehn Jahren eine allm\u00e4hliche und schrittweise \u00d6ffnung des Zugangs von kroatischen Staatsangeh\u00f6rigen zum Schweizer Arbeitsmarkt vor. Seit dem 1. Januar 2022 gilt f\u00fcr Kroatinnen und Kroaten die volle Personenfreiz\u00fcgigkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Schutzklausel<\/h3>\n<p>Die im FZA vorgesehene Schutzklausel erlaubt es der Schweiz, f\u00fcr eine begrenzte Zeit einseitig wieder Bewilligungskontingente einzuf\u00fchren, wenn die Zuwanderung aus Kroatien einen bestimmten Schwellenwert \u00fcberschreitet. Dieser Schwellenwert ist erreicht, wenn die Zahl der erteilten Bewilligungen (2022) mehr als 10 Prozent \u00fcber dem Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre (2019-2021) liegt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Aktivierung Schutzklausel durch den Bundesrat<\/h3>\n<p>Zwischen Januar und Oktober 2022 hat die Schweiz 2413 Bewilligungen B f\u00fcr kroatische Arbeitskr\u00e4fte erteilt, w\u00e4hrend der Schwellenwert f\u00fcr das gesamte Jahr 2022 bei 178 liegt (in den Jahren 2019-2021, als noch H\u00f6chstzahlen anwendbar waren, betrug der Jahresdurchschnitt 162 Bewilligungen B, +10\u00a0%). Die quantitativen Bedingungen f\u00fcr die Anwendung der einseitigen Schutzklausel im n\u00e4chsten Jahr sind somit erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat entschieden, die Anzahl der kroatischen Arbeitnehmenden und Selbst\u00e4ndigen ab dem 1. Januar 2023 zu beschr\u00e4nken (siehe Pressemitteilung zur Aktivierung der Ventilklausel unten). Die Wiedereinf\u00fchrung der Kontingentierung betrifft die Erteilung von erstmaligen Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B zur Erwerbst\u00e4tigkeit:<\/p>\n<p>In \u00dcbereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen wird die Schweiz ab dem 1. Januar 2023 wieder Kontingente f\u00fcr Bewilligungen B und L einf\u00fchren. Im Jahr 2023 stehen 1150 neue Bewilligungen B und 1007 neue Bewilligungen L f\u00fcr kroatische Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Der Bundesrat nutzt somit die ihm zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumente f\u00fcr eine bessere Migrationssteuerung entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf. In der Vergangenheit hat er wiederholt gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen anderer Staaten, die neu der EU beigetreten waren, von der Schutzklausel Gebrauch gemacht. Durch die Anwendung dieser Schutzmassnahme sorgt er f\u00fcr eine allm\u00e4hliche und schrittweise Umsetzung der Personenfreiz\u00fcgigkeit f\u00fcr kroatische Staatsangeh\u00f6rige auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) wurde am 21. 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