{"id":3798,"date":"2022-12-18T09:59:31","date_gmt":"2022-12-18T08:59:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3798"},"modified":"2022-12-18T10:00:20","modified_gmt":"2022-12-18T09:00:20","slug":"neue-und-neuere-urlaubsformen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/12\/18\/neue-und-neuere-urlaubsformen\/","title":{"rendered":"Neue und neuere Urlaubsformen"},"content":{"rendered":"<p>Neben den <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferien<\/a><\/strong> und dem <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/strong> sieht das Obligationenrecht eine ganze Reihe von verschiedenen Urlauben vor. Die einen waren politisch umstritten, w\u00e4hrend die anderen ohne Aufsehen eingef\u00fchrt wurden. Am 1. Januar 2023 treten zudem die Bestimmungen zum Adoptionsurlaub in Kraft. Noch nicht geplant f\u00fcr privatrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse ist ein Menstruationsurlaub, wie ihn etwa Spanien einf\u00fchren will und wie er in Japan bereits existiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mutterschaftsurlaub<\/h3>\n<p>Nach der Niederkunft haben Arbeitnehmerinnen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub (Art. 329f OR). Die Entsch\u00e4digung ist im EOG geregelt. Angestellte und selbstst\u00e4ndig erwerbende Frauen haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentsch\u00e4digung: Die Arbeitnehmerin muss w\u00e4hrend der 9\u00a0Monate unmittelbar vor der Niederkunft obligatorisch AHV-versichert sein. Die in einem EU- oder EFTA-Staat zur\u00fcckgelegten Versicherungszeiten werden dabei uneingeschr\u00e4nkt ber\u00fccksichtigt. Von diesen 9\u00a0Monaten muss die Frau mindestens 5 Monate erwerbst\u00e4tig gewesen sein, unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he des Arbeitspensums. Zum Zeitpunkt der Geburt muss die Arbeitnehmerin in einem g\u00fcltigen Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen, als Selbstst\u00e4ndigerwerbende gelten oder im Betrieb bzw. auf dem Bauernhof des Ehemannes f\u00fcr einen Lohn mitarbeiten. Nicht n\u00f6tig ist dagegen, dass die Erwerbst\u00e4tigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufgenommen wird.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt 80% des Erwerbseinkommens, das durchschnittlich vor der Niederkunft erzielt wurde. Die Entsch\u00e4digung wird in Form eines AHV-pflichtigen Taggelds ausbezahlt, wobei das maximale Taggeld von Selbstst\u00e4ndigerwerbenden bei CHF 196 pro Tag bzw. CHF 5880 pro Monat liegt. Das maximale Taggeld wird bei einem Monatseinkommen von CHF 7350 (Jahreseinkommen von CHF 88 200) erreicht. Arbeitgeber k\u00f6nnen freiwillig oder vertraglich \u00fcber diese Leistungen hinausgehen.<\/p>\n<p>Bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen verl\u00e4ngert sich der Mutterschaftsurlaub um die verl\u00e4ngerte Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung (Art. 329f Abs. 2 OR). Diese kann bis maximal 56 Tage verl\u00e4ngert werden. Die Mutter muss nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbst\u00e4tigkeit aufzunehmen, denn es soll ein Erwerbsausfall entsch\u00e4digt werden (siehe hierzu den <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Beitrag zur Verl\u00e4ngerung des Mutterschaftsurlaubs<\/strong><\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mutterschaftsurlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter?<\/h3>\n<p>Wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, gibt es derzeit keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung des Neugeborenen. Nach einem solchen Schicksalsschlag sind die Kinder aber besonders schutzbed\u00fcrftig und das Interesse des Neugeborenen muss in dieser Situation Vorrang haben. F\u00fcr den Bundesrat besteht Handlungsbedarf. Er schl\u00e4gt vor, dem \u00fcberlebenden Elternteil einen Urlaub zu gew\u00e4hren. Im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes soll der \u00fcberlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten, die er ab dem Folgetag des Todes der Mutter am St\u00fcck beziehen muss. Die Vorlage muss nun vom Parlament behandelt werden (siehe den entsprechenden <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/10\/26\/mutterschaftsurlaub-fuer-hinterbliebene-vaeter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag<\/a><\/strong>).<\/p>\n<p>Beim Betreuungsurlaub gilt eine j\u00e4hrliche Urlaubsobergrenze von zehn Tagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vaterschaftsurlaub<\/h3>\n<p>Am 27. September 2020 hat die Schweiz im Rahmen eines Referendums \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Vaterschaftsentsch\u00e4digung sowie eines Vaterschaftsurlaubs abgestimmt und der Einf\u00fchrung des Vaterschaftsurlaubs zugestimmt. Dieser ist nun in Art. 329g OR geregelt.<\/p>\n<p>Damit ein Arbeitnehmer in den Genuss des Vaterschaftsurlaubs gem\u00e4ss Obligationenrecht kommt, muss er nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater des Kindes ist, sei es kraft der Ehe oder durch eine Vaterschaftsanerkennung.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss der gesetzlichen Regelung hat ein Arbeitnehmer, der Vater eines Kindes wird, das Recht, einen Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen (10 Arbeitstage bei einem 100%-Pensum) zu beziehen. Bezieht er diesen Urlaub nicht innerhalb von 6 Monaten (auch weil die Vaterschaft noch nicht feststeht), so verf\u00e4llt der Anspruch. Siehe zum Ganzen den Beitrag zum <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Vaterschaftsurlaub<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Betreuungsurlaub<\/h3>\n<p>Neu wurde per 1. Januar 2021 eine Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers f\u00fcr kurzzeitige Abwesenheiten von maximal 3 Tagen f\u00fcr die Betreuung eines Familienmitglieds, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Um eine zu hohe Anzahl Urlaubsf\u00e4lle zu verhindern, wurde ausserdem eine j\u00e4hrliche Obergrenze von 10 Tagen eingef\u00fchrt: Eine Person kann sich demnach zum Beispiel um ein krankes Kind, den Vater, den Bruder oder ein anderes krankes Kind k\u00fcmmern, sofern die anderen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind und alle Abwesenheiten zusammen nicht mehr als 10 Tage ergeben. Ausschlaggebendes Jahr ist jeweils das Dienstjahr.<\/p>\n<p>Zudem wurde per 1. Juli 2021 ein Betreuungsurlaub eingef\u00fchrt, f\u00fcr den Fall, dass ein Kind des Arbeitnehmers wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt ist. Der Urlaub ist auf 14 Wochen beschr\u00e4nkt und daran gekoppelt, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betreuungsentsch\u00e4digung nach den Artikeln 16i\u201316m EOG hat. Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr das Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnis bildet dabei das Kindesverh\u00e4ltnis nach Art. 252 ZGB. Ein Kind gilt als gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt, wenn: a. eine einschneidende Ver\u00e4nderung seines k\u00f6rperlichen oder psychischen Zustandes eingetreten ist; b. der Verlauf oder der Ausgang dieser Ver\u00e4nderung schwer vorhersehbar ist oder mit einer bleibenden oder zunehmenden Beeintr\u00e4chtigung oder dem Tod zu rechnen ist; c. ein erh\u00f6hter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht; und d. mindestens ein Elternteil die Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr die Betreuung des Kindes unterbrechen muss. Siehe hierzu den <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag zum Betreuungsurlaub<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Adoptionsurlaub<\/h3>\n<p>Per 1. Januar 2023 wird zudem ein Adoptionsurlaub eingef\u00fchrt. Nach der neuen Regelung haben erwerbst\u00e4tige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, Anspruch auf einen zweiw\u00f6chigen Adoptionsurlaub, sofern die Voraussetzungen f\u00fcr die Adoptionsentsch\u00e4digung gem\u00e4ss EOG gegeben sind. Die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr die Adoptionsentsch\u00e4digung sind die gleichen wie f\u00fcr die Mutter- und Vaterschaftsentsch\u00e4digung: Personen, die einen Anspruch geltend machen, m\u00fcssen zum Zeitpunkt, in dem sie das Kind aufnehmen, arbeitnehmend oder selbstst\u00e4ndigerwerbend sein; sie m\u00fcssen in den letzten neun Monaten vor Aufnahme des Kindes bei der AHV versichert gewesen sein und in dieser Zeit w\u00e4hrend mindestens f\u00fcnf Monaten eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt haben. Bei einer gemeinschaftlichen Adoption sind die vorstehenden Voraussetzungen von beiden Adoptierenden zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Die Adoptiveltern k\u00f6nnen bei einer gemeinschaftlichen Adoption w\u00e4hlen, wer von ihnen den Adoptionsurlaub in Anspruch nimmt, k\u00f6nnen diesen allerdings nur einmal beziehen. Sie k\u00f6nnen den Urlaub auch untereinander aufteilen, ihn aber nicht gleichzeitig beziehen. Der 14-t\u00e4gige Adoptionsurlaub muss innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme des Kindes entweder tage- oder wochenweise bezogen werden. Bei der Stiefkindadoption besteht kein Anspruch auf die Adoptionsentsch\u00e4digung und den entsprechenden Adoptionsurlaub. Siehe herzu den <strong><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beitrag zum Adoptionsurlaub<\/a><\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Menstruationsurlaub<\/h3>\n<p>Es w\u00fcrde dem Zeitgeist entsprechen, einen Menstruationsurlaub auf f\u00fcr die privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnisse einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Spanien will den Menstruationsurlaub einf\u00fchren (ebenso die Stadt Z\u00fcrich f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse), in Japan gibt es ihn schon. In der Schweiz wird (noch) dar\u00fcber diskutiert. Ein Menstruationsurlaub soll Frauen erm\u00f6glichen, bei starken Regelschmerzen zu Hause zu bleiben. Andere L\u00f6sungsans\u00e4tze zielen darauf hin, Frauen jeden Monat zwischen drei und f\u00fcnf zus\u00e4tzliche freie Tage zu geben.<\/p>\n<p>Im Ausland sind sodann arbeitsvertragliche Regelungen von Arbeitgebenden bekannt, die f\u00fcr Arbeitnehmerinnen einen Menstruationsurlaub vorsehen, was ihnen bei Bewerbenden einen Wettbewerbsvorteil verschaffen soll. Das Schweizer Recht sieht keinen Menstruationsurlaub vor. Arbeitnehmerinnen, die aufgrund von Menstruationsbeschwerden arbeitsunf\u00e4hig sind, sind wie bei einer Krankheit nicht zur Arbeit verpflichtet und erhalten ihren Lohn f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit. Das aktuelle System hat f\u00fcr betroffene Arbeitnehmerinnen aber gewisse Schw\u00e4chen. Grunds\u00e4tzlich ist eine Arbeitnehmerin, die sich auf eine Arbeitsunf\u00e4higkeit berufen will, ab dem ersten Moment der Arbeitsunf\u00e4higkeit beweispflichtig. Der Arbeitgebende k\u00f6nnte die Arbeitsunf\u00e4higkeit jeweils in Frage stellen und sofort ein Arztzeugnis verlangen. Das wiederum k\u00f6nnte f\u00fcr die betroffene Arbeitnehmerin zu einer (zu) grossen Belastung f\u00fchren. Zudem ist die Dauer der Lohnzahlungspflicht pro Dienstjahr beschr\u00e4nkt. F\u00fcr alle Arbeitsunf\u00e4higkeiten zusammen betr\u00e4gt diese im ersten Dienstjahr drei Wochen, in den weiteren Dienstjahren eine angemessene l\u00e4ngere Dauer (Stichwort Z\u00fcrcher, Berner und Basler Skala). Eine Abwesenheit aufgrund einer Arbeitsunf\u00e4higkeit wird jedoch nur entsch\u00e4digt, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis mehr als drei Monate dauerte oder f\u00fcr \u00fcber drei Monate eingegangen wurde. In Abwesenheit einer Versicherungs- oder grossz\u00fcgigeren vertraglichen L\u00f6sung ist also nicht garantiert, ob die menstruationsbedingte Abwesenheit tats\u00e4chlich entsch\u00e4digt wird.<\/p>\n<p>In letzter Zeit wurde das Obligationenrecht bereits um verschiedene Urlaube erg\u00e4nzt. So wurden der Vaterschaftsurlaub und der Betreuungsurlaub eingef\u00fchrt. Sodann wurden die Bestimmungen zum Mutterschaftsurlaub erweitert. Neu wird zudem ein Adoptionsurlaub eingef\u00fchrt. Somit w\u00fcrde es dem Zeitgeist entsprechen, auch einen speziellen Menstruationsurlaub einzuf\u00fchren. Obgleich das f\u00fcr die Betroffenen durchaus entlastend sein kann, w\u00e4re dessen Ausgestaltung sorgf\u00e4ltig zu redigieren, sodass sich der Menstruationsurlaub am Schluss nicht zum Nachteil weiblicher Stellenbewerberinnen auswirkt oder zu einer Stigmatisierung von Arbeitnehmerinnen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Neben den Ferien und dem Jugendurlaub sieht das Obligationenrecht eine ganze Reihe von verschiedenen Urlauben vor. 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