{"id":3871,"date":"2023-02-25T08:22:36","date_gmt":"2023-02-25T07:22:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3871"},"modified":"2023-02-25T08:22:36","modified_gmt":"2023-02-25T07:22:36","slug":"anforderungen-an-den-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/02\/25\/anforderungen-an-den-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Anforderungen an den Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen der F\u00fcrsorgepflicht hat der Arbeitgebende zum Schutz von Leben, Gesundheit und pers\u00f6nlicher Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden jene Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und nach den Verh\u00e4ltnissen des Betriebs angemessen sind. Jedoch nur soweit es ihm mit R\u00fccksicht auf die einzelnen Arbeitsverh\u00e4ltnisse und die Natur der Arbeitsleistung billigerweise zugemutet werden kann. Der Arbeitgebende hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgef\u00e4hrdungen und \u00dcberbeanspruchungen der Arbeitnehmenden nach M\u00f6glichkeit vermieden werden und die Arbeit ideal organisiert wird. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus dem Obligationenrecht (Art. 328 OR) sowie aus dem Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG). Schliesslich hat der Arbeitgebende auch daf\u00fcr zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden nicht sexuell bel\u00e4stigt werden und den Opfern von sexuellen Bel\u00e4stigungen keine Nachteile entstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arbeitsplatzgestaltung<\/h3>\n<p>Insbesondere in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) sowie in der (nicht justiziablen) 200-seitigen Wegleitung des Seco (Wegleitung), die zahlreiche Empfehlungen enth\u00e4lt, werden die Pflichten des Arbeitgebenden im Rahmen des Gesundheitsschutzes weiter konkretisiert. Diese gehen aber nicht soweit, dass er verpflichtet w\u00e4re, aus dem Arbeitsplatz eine Wohlf\u00fchloase zu machen. Jedoch werden diverse Massnahmen festgehalten, deren Einhaltung im Rahmen des Gesundheitsschutzes geboten ist. Hierauf soll nachfolgend eingegangen werden:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Lichtverh\u00e4ltnisse<\/h3>\n<p>ArGV 3 sieht vor, dass R\u00e4ume, Arbeitspl\u00e4tze und Verkehrswege innerhalb und ausserhalb der Geb\u00e4ude entsprechend ihrer Ben\u00fctzung ausreichend nat\u00fcrlich oder k\u00fcnstlich beleuchtet sein m\u00fcssen. In den Arbeitsr\u00e4umen soll Tageslicht vorhanden sein sowie eine k\u00fcnstliche Beleuchtung, die den Anforderungen der Arbeit angepasste Sehverh\u00e4ltnisse gew\u00e4hrleistet. R\u00e4ume ohne nat\u00fcrliche Beleuchtung d\u00fcrfen nur dann als Arbeitsr\u00e4ume ben\u00fctzt werden, wenn durch besondere bauliche oder organisatorische Massnahmen sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Gesundheitsschutzes insgesamt Gen\u00fcge getan ist. Ausserdem muss von st\u00e4ndigen Arbeitspl\u00e4tzen aus die Sicht ins Freie gew\u00e4hrleistet sein. In R\u00e4umen ohne Fassadenfenster sind st\u00e4ndige Arbeitspl\u00e4tze ebenfalls nur zul\u00e4ssig, wenn den Anforderungen des Gesundheitsschutzes insgesamt Gen\u00fcge getan ist. Die Beh\u00f6rden k\u00f6nnen auf schriftlichen Antrag der Arbeitgebenden im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz bewilligen. Das allerdings nur, wenn die Arbeitgebenden eine andere, ebenso wirksame Massnahme treffen oder die Durchf\u00fchrung der Vorschrift zu einer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen H\u00e4rte f\u00fchren w\u00fcrde und die Ausnahme mit dem Schutz der Arbeitnehmenden vereinbar ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anforderungen an den Raum und den Arbeitsplatz<\/h3>\n<p>Aus der Pflicht zum Gesundheitsschutz wird aus der Wegleitung sowie dem vom Seco publizierten Pr\u00fcfmittel Gesundheitsrisiken auch abgeleitet, dass der Arbeitgebende f\u00fcr ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen sowie einen einwandfreien Arbeitsplatz zu sorgen hat. Diese Vorschriften sind zum Teil ausserordentlich detailliert, doch lohnt es sich, sie einmal genauer anzuschauen:<\/p>\n<p>Es muss so viel Raum vorhanden sein, dass sich der Arbeitnehmende bei seiner T\u00e4tigkeit ungehindert bewegen kann. \u00dcberdies soll der Raum nat\u00fcrlich oder k\u00fcnstlich bel\u00fcftet sein. Bei nat\u00fcrlicher Bel\u00fcftung sollen folglich Dachlichter und Fassadenfester, bei k\u00fcnstlicher Bel\u00fcftung soll diese der Art des Betriebs angepasst werden. Jeglicher L\u00e4rm oder Vibrationen sind zu vermeiden, wobei der Arbeitgebende gehalten ist, Vorkehrungen zu treffen.<\/p>\n<p>Bei st\u00e4ndigen Arbeitspl\u00e4tzen muss die Sicht ins Freie gew\u00e4hrleistet sein.<\/p>\n<p>Der Arbeitsstuhl m\u00fcsste individuell verstellbar sein und d\u00fcrfte die optimale Sitzhaltung nicht verhindern. Die Arbeitsfl\u00e4che sollte bei Bildschirmarbeit eine Mindesttiefe von 80 Zentimeter und eine Mindestbreite von 120 Zentimeter aufweisen, wobei diese nicht blenden darf (Reflexionsgrad &lt; 50 Prozent), die K\u00f6rperw\u00e4rme nicht ableitet und die Kanten abgerundet sind. Bez\u00fcglich H\u00f6he der Arbeitsfl\u00e4che soll vermerkt werden, dass wiederum differenziert wird, ob die Arbeit sitzend oder stehend verrichtet wird. Bei stehender Arbeit ist die Ellenbogenh\u00f6he massgebend. Muss eine feine Arbeit, beispielsweise Zeichnen, verrichtet werden, so betr\u00e4gt die Arbeitsh\u00f6he 5 bis 10 Zentimeter \u00fcber der Ellenbogenh\u00f6he, wobei eine Abst\u00fctzung der Unterarme notwendig ist. Wird eine Arbeit manuell verrichtet, so betr\u00e4gt die Arbeitsh\u00f6he 5 bis 10 Zentimeter unter der Ellenbogenh\u00f6he. Bei sitzender Arbeit ist die Arbeitsh\u00f6he 5 bis 10 Zentimeter \u00fcber der Ellenbogenh\u00f6he f\u00fcr Pr\u00e4zisionsarbeiten mit kurzer Sehdistanz vorgesehen (beispielsweise der Uhrmacher, der die Uhr unter der Lupe montiert). Diesem sind auch eine Abst\u00fctzung der Vorderarme beziehungsweise Handballen zu gew\u00e4hrleisten. Wird hingegen Bildschirm-, Schreib- oder Lesearbeit verrichtet, so entspricht die Arbeitsh\u00f6he der Ellenbogenh\u00f6he. Zur Einrichtung der Arbeitsfl\u00e4che geh\u00f6ren zudem \u2013 bei einem Bildschirmarbeitsplatz \u2013 das Vorhandensein einer externen Maus und Tastatur, Bewegungsraum um die Arbeitsfl\u00e4che, gute Arbeitsplatzbeleuchtung und eine Sicht ins Freie bei st\u00e4ndigen Arbeitspl\u00e4tzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Temperaturen<\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss ArGV 3 sind die Raumtemperatur, die Luftgeschwindigkeit und die relative Luftfeuchtigkeit so zu bemessen und aufeinander abzustimmen, dass ein der Gesundheit nicht abtr\u00e4gliches und der Art der Arbeit angemessenes Raumklima gew\u00e4hrleistet ist. Zudem hat der Arbeitgebende daf\u00fcr zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden vor \u00fcberm\u00e4ssiger Sonneneinwirkung sowie W\u00e4rmestrahlung, die durch Betriebseinrichtungen und Arbeitsvorg\u00e4nge verursacht wird, gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss der Wegleitung betr\u00e4gt die Lufttemperatur bei sitzenden, vor allem geistigen T\u00e4tigkeiten (zum Beispiel Bildschirmarbeit) idealerweise 21 bis 23 Grad. Bei sitzender leichter Handarbeit werden 20 bis 22 Grad empfohlen. Bei hohen Aussentemperaturen (beispielsweise Sommer) sind die empfohlenen Lufttemperaturen nach oben anzupassen (bis maximal 28 Grad). Je st\u00e4rker die k\u00f6rperliche Belastung, desto tiefer ist die zu empfehlende Temperatur. So werden unter anderem bei mittelschwerer Arbeit im Stehen (zum Beispiel Arbeit an der Maschine) 15 Grad als ad\u00e4quat empfunden. Bei diesen in der Wegleitung genannten Temperaturen handelt es sich aber nicht um zwingende Temperaturen, die nicht \u00fcberschritten werden d\u00fcrfen, sondern um Empfehlungen. Abweichungen davon k\u00f6nnen ein Indiz sein, dass die Verordnung 3 nicht eingehalten wird.<\/p>\n<p>Am 24. Oktober 2022 hat das Seco nun ein Merkblatt zum Gesundheitsschutz am Arbeits\u00adplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen erlassen. Dabei h\u00e4lt dieses fest, dass das Potenzial des Energiesparens auch am Arbeitsplatz soweit m\u00f6glich ausgesch\u00f6pft werden soll. Dabei wurden insbesondere auch tiefere Raumtemperaturen vorgeschlagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/10\/01\/temperaturen-und-arbeitsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Temperaturen und Arbeitsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Beitrag ist zuerst bei<a href=\"https:\/\/www.missmoneypenny.ch\/article\/feiertage-im-arbeitsrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0Miss Moneypenny\u00a0<\/a>erschienen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen der F\u00fcrsorgepflicht hat der Arbeitgebende zum Schutz von Leben, Gesundheit und pers\u00f6nlicher Integrit\u00e4t der Arbeitnehmenden jene Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und nach den Verh\u00e4ltnissen des Betriebs angemessen sind. 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