{"id":3878,"date":"2023-03-01T22:37:53","date_gmt":"2023-03-01T21:37:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3878"},"modified":"2023-03-01T22:37:53","modified_gmt":"2023-03-01T21:37:53","slug":"staendige-erreichbarkeit-des-arbeitnehmers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/01\/staendige-erreichbarkeit-des-arbeitnehmers\/","title":{"rendered":"St\u00e4ndige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers"},"content":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit stellen sich verschiedene Fragen: eine st\u00e4ndige Erreichbarkeit kann zu psychischen und physischen Belastungen f\u00fchren und sich daher als unrechtm\u00e4ssig erweisen. Denn im schweizerischen Recht gibt es verschiedene Normen, welche den Arbeitgeber verpflichten, f\u00fcr das Wohl seiner Arbeitnehmer zu sorgen und \u00fcberm\u00e4ssige Belastungen zu vermeiden. Im Zentrum steht die F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR). Gem\u00e4ss Art. 328 Abs. 2 OR muss der Arbeitgeber im betrieblichen Alltag die erforderlichen und technisch sowie finanziell zumutbaren Massnahmen treffen, damit das Leben und die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/07\/stress-am-arbeitsplatz-wann-haftet-ein-arbeitgeber\/\">Gesundheit der Arbeitnehmer<\/a>\u00a0keinen Schaden erleiden. Art. 6 des Arbeitsgesetzes sieht zudem vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verh\u00e4ltnissen des Betriebes angemessen sind. Ob jeweils die zul\u00e4ssigen Grenzen \u00fcberschritten sind, ist im Einzelfall zu beurteilen. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber aber haftet, sollte es aufgrund der \u00fcberm\u00e4ssigen Belastung zur Erkrankung des Arbeitnehmers kommen.<\/p>\n<p>Eine der wichtigsten Fragen, die sich im Zusammenhang mit der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit stellen ist, ob die Zeit, w\u00e4hrend der sich der Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung zu halten hat bzw. erreichbar sein muss, als Arbeitszeit gilt uns somit grunds\u00e4tzlich zu entsch\u00e4digen ist. Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1 zum Arbeitsgesetz h\u00e4lt fest, dass als Arbeitszeit diejenige Zeit gilt, w\u00e4hrend der sich ein Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung des Arbeitgebers halten muss. Aus dieser Regel wird werden die folgenden Punkte abgeleitet:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Zeit, w\u00e4hrend der ein Arbeitnehmer telefoniert, ist zu entl\u00f6hnen;<\/li>\n<li>Wird ein Arbeitnehmer so oft in seiner Freizeit telefonisch gest\u00f6rt, dass die Zwischenzeit zwischen den Telefonaten nicht mehr sinnvoll als Freizeit betrachtet werden kann, ist die ganze Zeit als Arbeitszeit zu qualifizieren;<\/li>\n<li>Die reine Rufbereitschaft ist zu entl\u00f6hnen, allerdings kann ein tieferer Satz als f\u00fcr die Hauptarbeit verg\u00fctet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00c4hnliche Grunds\u00e4tze gelten f\u00fcr die Ferien. Muss der Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Ferien immer telefonisch erreichbar sein, d\u00fcrfte dies nicht mehr als Ferienbezug gelten, da der Erholungszweck vereitelt wird, ausser es handelt sich nur um (seltene) Notfallanrufe. Siehe hierzu auch den Beitrag zum\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\">Ferienrecht<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Gesundheitsschutz durch Nichterreichbarkeit in Freizeit &#8211; Motion<\/strong><\/h3>\n<p>Der Bundesrat wird mit der Motion 21.3139 \u00abGesundheitsschutz. In der schweizerischen Gesetzgebung das Recht verankern, in der Freizeit nicht erreichbar zu sein\u00bb von Greta Gysin, Nationalr\u00e4tin Gr\u00fcne Partei der Schweiz, beauftragt, eine \u00c4nderung des Arbeitsgesetzes auszuarbeiten, die f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht vorsieht, w\u00e4hrend ihrer Freizeit (ausserhalb der Arbeitszeit) f\u00fcr den Arbeitgeber nicht erreichbar zu sein.<\/p>\n<p>Die Motion sieht wie folgt aus:<\/p>\n<p>\u00ab<em>Die Covid-19-Pandemie hat zu einer starken Verbreitung der Arbeit im Homeoffice gef\u00fchrt. Die Trennung zwischen Privat- und Berufsleben ist f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer weniger klar. Homeoffice ist in der Tat ein zweischneidiges Schwert: W\u00e4hrend das Arbeiten zuhause auf der einen Seite einen klaren Gewinn bringt (z. B. weniger Pendlerverkehr, Schutz vor gesundheitlichen Risiken in Zeiten der Pandemie, Flexibilit\u00e4t, Vorteile f\u00fcr die Vereinbarkeit von Beruf und Familie), gibt es auf der anderen Seite reale Risiken f\u00fcr die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Travail Suisse sch\u00e4tzt, dass 30 Prozent der Angestellten im Jahr 2020 sehr h\u00e4ufig mit dem Problem der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit konfrontiert waren (Barometer Gute Arbeit, Travail Suisse). Arbeitet man von zuhause aus, so wird eindeutig eine viel gr\u00f6ssere Erreichbarkeit verlangt. Zudem \u00fcberlagern sich die Arbeit und der Privatbereich auch \u00f6rtlich, und es ist viel schwieriger, sich auszuloggen. Die Flexibilisierung der Arbeitsformen muss begleitet werden von einer Anpassung der Bestimmungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In Bezug auf den Gesundheitsschutz muss ein eindeutiges und klares Zeichen gesetzt werden. Darum braucht es ein allgemeines Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in ihrer Freizeit nicht erreichbar zu sein. Ansonsten k\u00f6nnte ihre Gesundheit, insbesondere ihre psychische Gesundheit (Stress, \u00dcberarbeitung, famili\u00e4re Konflikte), darunter leiden. Die Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben w\u00fcrden immer mehr verwischt. Dieses Recht wurde \u00fcbrigens bereits in verschiedenen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen festgeschrieben, so in denjenigen von Swisscom, Post, SBB und SBB Cargo.<\/em>\u00bb<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Stellungnahme durch den Bundesrat<\/strong><\/h3>\n<p>Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Die Begr\u00fcndung des Bundesrates lautet dabei:<\/p>\n<p><em>\u00abWie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Mazzone\u00a0<a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20173201\">17.3201<\/a>\u00a0\u201eAbschalten ausserhalb der Arbeitszeit\u201c ausgef\u00fchrt hat, gelten heute schon gesetzliche Schranken f\u00fcr die st\u00e4ndige Erreichbarkeit. W\u00e4hrend der Ruhezeit besteht kein Anspruch des Arbeitgebers, die Arbeitnehmenden erreichen zu k\u00f6nnen und diese haben das Recht, nicht erreichbar zu sein. Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden ist es aber unter dem Aspekt der psychosozialen Risiken wichtig, Zeitfenster zu definieren, w\u00e4hrend denen die Leistung erbracht werden muss und wann nicht.<\/em><\/p>\n<p><em>Die konkrete Ausgestaltung ist je nach Betrieb verschieden und kann durch interne Richtlinien, durch entsprechende Klauseln in den Einzelarbeitsvertr\u00e4gen oder durch Vereinbarungen festgelegt werden, die mit der internen Arbeitnehmervertretung oder \u2013 wie die Beispiele der Motion\u00e4rin zeigen \u2013 zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nden kollektiv getroffen werden. Zudem hat das Parlament inzwischen entschieden, der parlamentarischen Initiative Burkart\u00a0<\/em><a href=\"https:\/\/www.parlament.ch\/de\/ratsbetrieb\/suche-curia-vista\/geschaeft?AffairId=20160484\">16.484<\/a><em>\u00a0\u201eMehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice\u201c Folge zu geben. Diese zielt darauf ab, das Arbeitsgesetz anzupassen, um den Zeitrahmen f\u00fcr die individuelle Tages- und Abendarbeit auszudehnen. Auch Arbeitst\u00e4tigkeiten w\u00e4hrend der Ruhezeiten sind ein Thema. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Frage der Erreichbarkeit im Rahmen dieser Revisionsarbeiten zu diskutieren ist und es daher nicht angezeigt ist, ein paralleles Revisionsprojekt in Angriff zu nehmen.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/10\/01\/temperaturen-und-arbeitsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Temperaturen und Arbeitsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zusammenhang mit der st\u00e4ndigen Erreichbarkeit stellen sich verschiedene Fragen: eine st\u00e4ndige Erreichbarkeit kann zu psychischen und physischen Belastungen f\u00fchren und sich daher als unrechtm\u00e4ssig erweisen. 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