{"id":3968,"date":"2023-04-21T20:46:03","date_gmt":"2023-04-21T18:46:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=3968"},"modified":"2023-04-21T20:46:03","modified_gmt":"2023-04-21T18:46:03","slug":"arztzeugnisse-und-vertrauensarzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/04\/21\/arztzeugnisse-und-vertrauensarzt\/","title":{"rendered":"Arztzeugnisse und Vertrauensarzt"},"content":{"rendered":"<p>Ist ein Arbeitnehmender krank und damit arbeitsunf\u00e4hig, greifen verschiedene Rechtsfolgen: Einerseits ist der Lohn, sofern eine unverschuldete Arbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt, f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit weiterhin geschuldet. Der Grundsatz \u00abohne Arbeit kein Lohn\u00bb greift nicht. Andererseits greift der zeitliche K\u00fcndigungsschutz: Nach Art. 336c Abs. 1 Bst. b OR darf eine K\u00fcndigung nicht erfolgen, w\u00e4hrend der Arbeitnehmende ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist. Das im ersten Dienstjahr w\u00e4hrend 30 Tagen, ab zweitem bis und mit f\u00fcnftem Dienstjahr w\u00e4hrend 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr w\u00e4hrend 180 Tagen.<\/p>\n<p>Erfolgt die K\u00fcndigung w\u00e4hrend dieser \u00adSperrfrist, ist sie qualifiziert rechtswidrig und es besteht grunds\u00e4tzlich ein Anspruch auf \u00adWeiterbesch\u00e4ftigung. Erfolgte die K\u00fcndigung jedoch vor Beginn einer Sperrfrist und ist die K\u00fcndigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, wird diese unterbrochen und erst nach Beendigung fortgesetzt. Das Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses verschiebt sich somit nach hinten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Beweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/h3>\n<p>Aufgrund der vorgenannten Rechtsfolgen kommt dem Beweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit aufgrund einer Krankheit in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu. W\u00e4hrend die Beweislast f\u00fcr die Arbeitsunf\u00e4higkeit grunds\u00e4tzlich beim Arbeitnehmenden liegt, ist die direkte Beweisf\u00fchrung \u00fcber den Rechtsbegriff der Arbeitsunf\u00e4higkeit ausgeschlossen. F\u00fcr den Beweis kommen s\u00e4mtliche m\u00f6glichen Beweismittel in Betracht. Ein Arztzeugnis stellt kein absolutes Beweismittel dar, sondern lediglich eine Parteibehauptung. Es bleibt deshalb die Frage der Beweisw\u00fcrdigung, ob die entscheidende gerichtliche Instanz, die Arbeitgebenden oder die Krankentaggeldversicherung darauf abstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Beweiswert von Arztzeugnissen<\/h3>\n<p>Obwohl der Beweis der Arbeitsunf\u00e4higkeit wegen Krankheit oder Unfall \u2013 und ausnahmsweise auch derjenige der Arbeitsf\u00e4higkeit \u2013 in der Regel durch \u00e4rztliches Zeugnis erbracht wird, bewirkt dieser Anscheins\u00adbeweis keine Beweislastumkehr. Ein Richter oder eine Richterin muss sich auch \u00fcber Arztzeugnisse hinwegsetzen d\u00fcrfen, wenn sich aus den Umst\u00e4nden begr\u00fcndete Zweifel an der ausgewiesenen Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmenden ergeben.<\/p>\n<p>So k\u00f6nnen etwa das Verhalten des Arbeitnehmenden w\u00e4hrend der attestierten Krankheitszeit, h\u00e4ufige Arztwechsel, das versp\u00e4tete Aufsuchen einer \u00c4rztin, die fachliche Reputation des Arztes oder dessen Ruf f\u00fcr Gef\u00e4lligkeitszeugnisse Zweifel an der Beweiskraft aufkommen lassen. Gleiches gilt f\u00fcr F\u00e4lle, in denen der vom Arzt oder der \u00c4rztin bescheinigte Beginn der Arbeitsun\u00adf\u00e4higkeit ohne nachvollziehbare Gr\u00fcnde mehrere Tage vor der Erstkonsultation liegen oder wenn sich Zeugnisse ohne eigene Feststellungen des Arztes alleine auf Patientenschilderungen st\u00fctzen.<\/p>\n<p>Das Arztzeugnis ist somit ein wichtiges Indiz f\u00fcr die Arbeitsunf\u00e4higkeit. Wird nur eine Krankheit attestiert, so bedeutet das jedoch nicht, dass eine Arbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt. Dem Wortlaut des Arztzeugnisses kommt daher grosse Bedeutung zu. Oft wird das Zeugnis des Arbeitnehmenden, zumindest in der Anfangsphase einer Krankheit, durch dessen Hausarzt oder dessen Haus\u00e4rztin aus\u00adgestellt. Es empfiehlt sich aufseiten beider Parteien, von Spezialisten ausgestellte Zeugnisse beizubringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>R\u00fcckwirkende Arztzeugnisse?<\/h3>\n<p>Arbeitgebende sehen sich regelm\u00e4ssig damit konfrontiert, dass ihnen Arbeitnehmende Arztzeugnisse zustellen, die eine Arbeitsunf\u00e4higkeit ab einem fr\u00fcheren Zeitpunkt als dem Arzttermin bescheinigen. Das st\u00f6sst in der Regel aufseiten der Arbeitgebenden auf Unverst\u00e4ndnis und die Beweiskraft solcher Zeugnisse wird infrage gestellt. Die Rechtsprechung ist hier grossz\u00fcgig. Die Gerichte halten hierzu regelm\u00e4ssig fest, dass ein r\u00fcckwirkend ausgestelltes Arztzeugnis nicht unproblematisch sei, es k\u00f6nne aber nicht von vornherein als ung\u00fcltig erachtet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arztbesuch nach K\u00fcndigung<\/h3>\n<p>In einigen F\u00e4llen, bei denen der Arbeit\u00adnehmende nach erfolgter K\u00fcndigung einen Arzt oder eine \u00c4rztin aufsuchte, hat die Rechtsprechung korrigierend eingegriffen und festgehalten, dass aufgrund der konkreten Umst\u00e4nde davon auszugehen sei, der Arbeitnehmende sei im K\u00fcndigungszeitpunkt selbst noch nicht krank gewesen. Dabei geht es aber nicht darum, dass es missbr\u00e4uchlich ist, unmittelbar nach der K\u00fcndigung einen Arzt oder eine \u00c4rztin aufzusuchen.<\/p>\n<p>In den nachfolgenden Entscheiden konnte aber \u2013 trotz Arztzeugnissen \u2013 nicht bewiesen werden, dass der Arbeitnehmende im Zeitpunkt des Empfangs der K\u00fcndigung tats\u00e4chlich krank war. Es ist somit jeder Fall separat zu beurteilen und es w\u00e4re falsch anzunehmen, dass ein nach einer K\u00fcndigung ausgestelltes Arztzeugnis keine Beweiswirkung zum Zustand des Arbeitnehmenden entfalten kann. Es ist aber im Einzelfall zu beurteilen, ob der Arbeitnehmende, der das r\u00fcckwirkende Zeugnis vorlegt, bereits im K\u00fcndigungszeitpunkt oder erst danach krank wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Vertrauensarzt<\/h3>\n<p>Der Arbeitgebende hat die M\u00f6glichkeit, einen Besuch beim Vertrauensarzt anzuordnen, sofern er Zweifel an der Richtigkeit des durch den Arbeitnehmenden eingereichten Zeugnisses hat beziehungsweise objektive Anhaltspunkte, die an den eingereichten Arbeitszeugnissen zweifeln lassen. Hierf\u00fcr muss er aber die Kosten \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmende ist verpflichtet, der Aufforderung des Besuchs des Vertrauensarztes nachzukommen, dies aufgrund seiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht. Zweifel k\u00f6nnen insbesondere dann bestehen, wenn ein Arztzeugnis aufgrund einer Telefonkonsultation oder mit einer langen R\u00fcckwirkung ausgestellt wird, oder auch, wenn Arztzeugnisse stets im Zusammenhang mit speziellen Ereignissen vorgelegt werden. Verweigert ein Arbeitnehmender den Gang zum Vertrauensarzt trotz Abmahnung, verliert er seinen Lohnanspruch.<\/p>\n<p>Oft kommt es vor, dass sich dann das Arztzeugnis des Arbeitnehmenden und dasjenige des Vertrauensarztes widersprechen. In diesem Fall ist es eine Frage der Beweisw\u00fcrdigung, auf welches Arztzeugnis abgestellt werden soll. Man k\u00f6nnte versucht sein anzunehmen, dass jeweils der Spezialist oder die Spezialistin Recht bekommen soll. So hat das Bundesgericht etwa im Urteil BGer 4A_631\/2009 vom 17. Februar 2010 festgehalten, dass es nicht willk\u00fcrlich sei, auf den Befund des behandelnden Arztes oder der behandelnden \u00c4rztin abzustellen. Aufgrund der besseren Fallkenntnisse kann es daher durchaus vorkommen, dass dem Hausarzt mehr geglaubt wird als dem Spezialisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge im Zusammenhang mit der Arbeitsunf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/10\/gekuendigt-und-ab-zum-arzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt und ab zum Arzt<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/08\/rueckwirkende-arztzeugnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckwirkende Arztzeugnisse<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/26\/krankentaggeldversicherung-beim-personalverleih\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krankentaggeldversicherung beim Personalverleih<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/03\/kuendigung-bei-vom-arbeitgeber-verschuldeter-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung bei vom Arbeitgeber verschuldeter Krankheit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/26\/missbraeuchliche-kuendigung-wegen-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung wegen Krankheit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/28\/lohnzahlung-bei-krankheit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnzahlung bei Krankheit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/19\/der-zeitliche-kuendigungsschutz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der zeitliche K\u00fcndigungsschutz<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/15\/vorteile-fuer-geimpfte-arbeitnehmer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorteile f\u00fcr geimpfte Arbeitnehmer?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/08\/arbeitsplatzbezogene-arbeitsunfaehigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/10\/lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnfortzahlungspflicht bei \u00abverschnupften\u00bb Kindern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/24\/der-vertrauensarzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Vertrauensarzt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/06\/13\/krankentaggeld-bei-arbeitsplatzbezogener-arbeitsunfaehigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krankentaggeld bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/13\/rechtsfolgen-des-zeitlichen-kuendigungsschutzes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtsfolgen des zeitlichen K\u00fcndigungsschutzes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/05\/18\/unbeachtlichkeit-ereignisbezogener-arztzeugnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unbeachtlichkeit ereignisbezogener Arztzeugnisse?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Beitrag ist zuerst bei<a href=\"https:\/\/www.missmoneypenny.ch\/article\/feiertage-im-arbeitsrecht\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0Miss Moneypenny\u00a0<\/a>erschienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ist ein Arbeitnehmender krank und damit arbeitsunf\u00e4hig, greifen verschiedene Rechtsfolgen: Einerseits ist der Lohn, sofern eine unverschuldete Arbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt, f\u00fcr eine beschr\u00e4nkte Zeit weiterhin geschuldet. 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