{"id":4023,"date":"2023-06-04T16:41:07","date_gmt":"2023-06-04T14:41:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4023"},"modified":"2023-06-04T16:41:07","modified_gmt":"2023-06-04T14:41:07","slug":"fristlose-kuendigung-11-monate-nach-verdacht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/06\/04\/fristlose-kuendigung-11-monate-nach-verdacht\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung 11 Monate nach Verdacht?"},"content":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4ssig ist im Zusammenhang mit fristlosen K\u00fcndigungen strittig, ob diese noch rechtzeitig ausgesprochen wurden. Rechtsprechung und Lehre verlangen, dass der Arbeitgeber die fristlose K\u00fcndigung umgehend ausspricht. Andernfalls wird angenommen, die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sei f\u00fcr ihn zumutbar.<\/p>\n<p>Die zivilrechtliche Praxis zu Art. 337 OR, die eine fristlose K\u00fcndigung grunds\u00e4tzlich nur innert einer Zeitspanne von wenigen Arbeitstagen erlaubt, kann jedoch nicht ohne Weiteres auf \u00f6ffentlich-rechtliche Anstellungsverh\u00e4ltnisse \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Aufgrund der Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens wird dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitgeber eine l\u00e4ngere Reaktionsfrist zugestanden. Im \u00f6ffentlichen Personalrecht ergeht die K\u00fcndigung in der Regel in Form einer schriftlich begr\u00fcndeten Verf\u00fcgung. Der K\u00fcndigung geht dabei oft eine Untersuchung voraus, insbesondere, wenn Verdachtsmomente zu erh\u00e4rten beziehungsweise zu widerlegen sind. Zudem ist dem Angestellten vor der K\u00fcndigung das rechtliche Geh\u00f6r einzur\u00e4umen. Hinzu kommen die speziellen Verfahrensabl\u00e4ufe in der Verwaltung, die es h\u00e4ufig nicht erlauben, unverz\u00fcglich \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu entscheiden.<\/p>\n<p>Die Reaktionsfrist beginnt schliesslich erst zu laufen, wenn der Arbeitgeber gen\u00fcgend sichere Kenntnis der Umst\u00e4nde hat. Der Arbeitgeber muss den Sachverhalt zwar bef\u00f6rderlich abkl\u00e4ren, darf sich aber die f\u00fcr eine sorgf\u00e4ltige Erstellung des Sachverhaltes n\u00f6tige Zeit nehmen.<\/p>\n<p>Auch im <a href=\"\/Users\/Nicolas\/Downloads\/A-4618_2021.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid BVGer A-4618\/2021 vom 18. April 2023<\/a> war strittig, ob die fristlose Entlassung rechtzeitig ausgesprochen wurde. Diese wurde 11 Monate nach Entdeckung von Unregelm\u00e4ssigkeiten ausgesprochen: Dem Entscheid lag der folgende Sachverhalt zugrunde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sachverhalt <a href=\"\/Users\/Nicolas\/Downloads\/A-4618_2021.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid BVGer A-4618\/2021 vom 18. April 2023<\/a><\/h3>\n<p>Nachdem die SBB diverse Unregelm\u00e4ssigkeiten in Bezug auf die Auftragsvergaben aufgedeckt hatte, mit denen der Arbeitnehmer zu tun gehabt hatte, reichte sie am 26. Oktober 2020 Strafanzeige gegen ihn ein. Am 25. November 2020 er\u00f6ffnete die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsf\u00fchrung und Betrug. Am 12. M\u00e4rz 2021 stellte die SBB den Arbeitnehmer bis zur vollst\u00e4ndigen Kl\u00e4rung des Sachverhalts frei. Am 7. September 2021 befragte die SBB den Arbeitnehmer und am 10. September 2021 gew\u00e4hrte sie ihm das rechtliche Geh\u00f6r zur beabsichtigten fristlosen K\u00fcndigung. Am 22. September 2021 l\u00f6ste die SBB das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Arbeitnehmer wegen wichtiger Gr\u00fcnde fristlos auf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vorbringen des Arbeitnehmers gegen die Rechtzeitigkeit der fristlosen K\u00fcndigung<\/h3>\n<p>Unter anderem war durch das Bundesverwaltungsgericht zu pr\u00fcfen, ob die fristlose Entlassung rechtzeitig erfolgte:<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer brachte vor, die fristlose K\u00fcndigung sei nicht gerechtfertigt, weil die SBB die Reaktionsfrist f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung nicht eingehalten habe. Die SBB habe die K\u00fcndigung erst rund elf Monate nach der Strafanzeige ausgesprochen, womit diese versp\u00e4tet erfolgt sei. Die SBB habe ihre Strafanzeige am 26. Oktober 2020 eingereicht und bereits vorher umfangreiche Abkl\u00e4rungen vorgenommen. Dennoch habe sie damals darauf verzichtet, das Arbeitsverh\u00e4ltnis zu beenden oder ihn mit den Vorw\u00fcrfen zu konfrontieren. Die Bundesanwaltschaft habe der SBB daraufhin am 27. November 2020 ein Mitteilungsverbot auferlegt, das sie am 10. M\u00e4rz 2021 wieder aufgehoben habe. Am 23. M\u00e4rz 2021 habe sich die zust\u00e4ndige Person der Abteilung Legal Counsel der SBB telefonisch bei der zust\u00e4ndigen Bundesermittlerin erkundigt, ob die SBB den Beschwerdef\u00fchrer aus arbeitsrechtlicher Sicht mit den Vorw\u00fcrfen konfrontieren d\u00fcrfe. Die Bundesermittlerin habe dies best\u00e4tigt. Am 21. April 2021 habe die SBB Einsicht in die Akten der Bundesanwaltschaft erhalten. Danach habe sie nochmals f\u00fcnf Monate gewartet, bis sie ihn auf den 7. September 2021 zu einer Sachverhaltsabkl\u00e4rung eingeladen habe. Entgegen den Behauptungen der SBB habe weder die Bundesanwaltschaft noch die Bundeskriminalpolizei verf\u00fcgt, dass aufgrund der laufenden Ermittlungen interne Untersuchungen und Befragungen zu unterlassen seien. Es habe auch im August 2021 keine \u00abErlaubnis\u00bb der Bundesanwaltschaft gegeben, ihn zu befragen. In den Strafakten bef\u00e4nde sich kein Hinweis auf einen solchen Kontakt zwischen den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und der SBB. Gem\u00e4ss Aktenverzeichnis der Bundesanwaltschaft habe es zwischen ihr und der SBB nach dem 19. April und dem 15. Juli erst am 15. Dezember 2021 wieder einen Kontakt gegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><a href=\"\/Users\/Nicolas\/Downloads\/A-4618_2021.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid BVGer A-4618\/2021 vom 18. April 2023<\/a><\/h3>\n<p>Das Verwaltungsgericht best\u00e4tigte die Rechtzeitigkeit der fristlosen Entlassung, insbesondere weil glaubhaft vorgebracht werden konnte, dass Gr\u00fcnde f\u00fcr die verz\u00f6gerte Kontaktnahme mit dem Arbeitnehmer vorlagen:<\/p>\n<p><em>7.5.3 Die Vorinstanz reichte am 26. Oktober 2020 Strafanzeige gegen den Beschwerdef\u00fchrer ein. Vom 27. November 2020 bis am 10. M\u00e4rz 2021 galt gest\u00fctzt auf Art. 73 Abs. 2\u00a0\u00a0StPO\u00a0ein Mitteilungsverbot der Bundesanwaltschaft. Am 10. M\u00e4rz 2021 hob die Bundesanwaltschaft das Mitteilungsverbot auf, woraufhin die Vorinstanz den Beschwerdef\u00fchrer am 11. M\u00e4rz 2021 freistellte. Am 19. August 2021 lud die Vorinstanz den Beschwerdef\u00fchrer auf den 31. August 2021 zu einem Gespr\u00e4ch zur Abkl\u00e4rung des Sachverhaltes ein. Das Gespr\u00e4ch fand schliesslich am 7. September 2021 statt, nachdem der Beschwerdef\u00fchrer die Vorinstanz am 29. August 2021 \u00fcber seine Ferienabwesenheit bis am 4. September 2021 informiert hatte. Nach dem Gespr\u00e4ch forderte die Vorinstanz den Beschwerdef\u00fchrer mit Schreiben vom 10. September 2021 auf, zum Entwurf der K\u00fcndigungsverf\u00fcgung Stellung zu nehmen und sprach schliesslich am 22. September 2021 die fristlose K\u00fcndigung aus.<\/em><\/p>\n<p><em>7.5.4 Dass die Vorinstanz den Beschwerdef\u00fchrer nicht vor Ergehen des Mitteilungsverbots befragte, ist nachvollziehbar: Erstens war der Beschwerdef\u00fchrer krankheitsbedingt arbeitsunf\u00e4hig und zweitens lagen der Vorinstanz zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle relevanten Tatsachen vor, zum Beispiel bez\u00fcglich der gef\u00e4lschten Dokumente, die in der Strafanzeige vom 26. Oktober 2020 noch nicht erw\u00e4hnt wurden. Vom 27. November 2020 bis am 10. M\u00e4rz 2021 war sodann aufgrund des Mitteilungsverbots unbestrittenermassen keine Befragung m\u00f6glich.<\/em><\/p>\n<p><em>Zu beurteilen bleibt die Frage, ob der Umstand, dass die Vorinstanz den Beschwerdef\u00fchrer vom 10. M\u00e4rz 2021 bis zum 19. August 2021 nicht zum Sachverhalt befragte, darauf schliessen l\u00e4sst, dass ihr die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zumutbar war und die fristlose K\u00fcndigung damit nicht gerechtfertigt. F\u00fcr diesen Zeitraum liegt keine formelle Verf\u00fcgung der Bundesanwaltschaft oder der Bundespolizei vor, welche die Befragung des Beschwerdef\u00fchrers verboten h\u00e4tte. Die Dauer von f\u00fcnf Monaten &#8211; w\u00e4hrend der die Vorinstanz auch keine anderen Sachverhaltsabkl\u00e4rungen vornahm &#8211; spricht grunds\u00e4tzlich gegen ein endg\u00fcltig zerst\u00f6rtes Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen ihr und dem Beschwerdef\u00fchrer und ist entsprechend rechtfertigungsbed\u00fcrftig.<\/em><\/p>\n<p><em>Gem\u00e4ss Rechtsprechung des Bundesgerichts ist es jedoch zul\u00e4ssig, mit einer fristlosen K\u00fcndigung bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zu warten, wenn ein strafrechtlicher Sachverhalt oder dessen rechtliche W\u00fcrdigung relevant sein k\u00f6nnte (vgl. BGE\u00a0<a href=\"https:\/\/entscheide.weblaw.ch\/cache.php?link=BGE-138-I-113\">138 I 113<\/a>\u00a0E. 6.4.1 mit Verweis auf das Urteil des BGer\u00a0<a href=\"https:\/\/entscheide.weblaw.ch\/cache.php?link=25.04.2000_1P.47-2000\">1P_47\/2000<\/a>\u00a0vom 25. April 2000 E. 2b). Vorliegend wartete die Vorinstanz zwar nicht den Abschluss des Strafverfahrens insgesamt ab, jedoch ergaben sich aus dem Strafverfahren (zus\u00e4tzliche) Sachverhaltselemente und Beweismittel, auf welche die Vorinstanz ihre K\u00fcndigung st\u00fctzte.<\/em><\/p>\n<p><em>Dar\u00fcber hinaus macht die Vorinstanz glaubhaft geltend, ihr sei sehr daran gelegen gewesen, dem Beschwerdef\u00fchrer so schnell wie m\u00f6glich zu k\u00fcndigen. Sie habe dies nur deshalb nicht fr\u00fcher getan, weil sie von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden darum gebeten worden sei, mit der Befragung zu warten. Die Vorinstanz f\u00fchrt diesbez\u00fcglich aus, sie habe sich am 23. M\u00e4rz 2021 bei der Bundeskriminalpolizei erkundigt, ob eine Befragung des Beschwerdef\u00fchrers m\u00f6glich sei. Am darauffolgenden Tag sei sie \u00fcber ihre Rechtsvertreterin informiert worden, dass keine arbeitsrechtliche Befragung stattfinden d\u00fcrfe. Zudem sei sie darum gebeten worden, nicht direkt mit den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu kommunizieren, sondern nur \u00fcber die Rechtsvertreterin. Anl\u00e4sslich der strafrechtlichen Einvernahme des Beschwerdef\u00fchrers am 14. April 2021 habe sie sich bei der zust\u00e4ndigen Bundesermittlerin nach dem weiteren Vorgehen erkundigt. Diese habe mitgeteilt, dass sie informieren werde, wenn eine Befragung stattfinden k\u00f6nne. Im Juni 2021 habe sich die Vorinstanz \u00fcber die Rechtsvertreterin erneut erkundigt, ob eine Befragung nun m\u00f6glich sei. Am 16. August 2021 sei ihr schliesslich erlaubt worden, den Beschwerdef\u00fchrer zu befragen.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Vorinstanz legt zum Beweis dieser Vorbringen zwar keine entsprechenden Aufforderungen der Ermittlungsbeh\u00f6rden vor, wie der Beschwerdef\u00fchrer zu Recht moniert. Immerhin belegt sie aber mit einer internen E-Mail vom 16. August 2021, dass die zust\u00e4ndige Person von Legal Counsel SBB an diesem Tag den direkten Vorgesetzten des Beschwerdef\u00fchrers und HR dar\u00fcber informierte, dass sie von der Bundesanwaltschaft gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die Befragung des Beschwerdef\u00fchrers erhalten habe. Die Ausf\u00fchrungen der Vorinstanz dazu, wieso sie den Beschwerdef\u00fchrer nicht fr\u00fcher befragte, sind zudem ausf\u00fchrlich und nachvollziehbar. Demgegen\u00fcber l\u00e4sst der Beschwerdef\u00fchrer offen, woher er die Information hat, die zust\u00e4ndige Bundesermittlerin habe der Vorinstanz am 23. M\u00e4rz 2021 telefonisch mitgeteilt, sie (die Vorinstanz) m\u00fcsse selber entscheiden, wie sie arbeitsrechtlich vorgehen wolle. Dar\u00fcber hinaus hatte die Vorinstanz bereits mit der Einreichung einer Strafanzeige gegen den Beschwerdef\u00fchrer klar belegt, dass sie das Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers als gravierend ansah. Schliesslich ist in verschiedener Hinsicht ersichtlich, dass die Vorinstanz sich um ein beschleunigtes Verfahren bem\u00fchte, was ebenfalls unterstreicht, dass sie die Anschuldigungen als schwerwiegend einsch\u00e4tzte. So stellte sie den Beschwerdef\u00fchrer unmittelbar nach Aufhebung des Mitteilungsverbots frei und bem\u00fchte sich nach dem 16. August 2021 umgehend um einen Gespr\u00e4chstermin. Die Vorinstanz bem\u00fchte sich im Rahmen des M\u00f6glichen, das Verfahren voranzutreiben. Die vom Beschwerdef\u00fchrer gestellten Beweismittelantr\u00e4ge sind nach dem Gesagten mangels Relevanz respektive in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung abzuweisen, zumal es sich dabei vor allem um Zeugenbefragungen handelt, die vom Bundesverwaltungsgericht lediglich als subsidi\u00e4re Beweismittel angeordnet werden (vgl. Art. 14 Abs.1 Bst. c\u00a0\u00a0VwVG).<\/em><\/p>\n<p><em>Nach dem Gesagten ist glaubhaft, dass die Vorinstanz mit der Befragung des Beschwerdef\u00fchrers zuwartete, weil die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Strafverfahrens sie darum gebeten hatten. Dass dem Aktenverzeichnis der Bundesanwaltschaft nach dem 15. Juli 2021 erst wieder im Dezember 2021 ein Kontakt zwischen ihr und der Vorinstanz entnommen werden kann, \u00e4ndert daran nichts. Es erscheint ohne Weiteres vorstellbar, dass solche f\u00fcr das Strafverfahren unbedeutende Kontakte keinen direkten Niederschlag in den Strafakten fanden.<\/em><\/p>\n<p><em>7.5.5 Insgesamt ist damit nicht davon auszugehen, dass die Vorinstanz unzul\u00e4ssig lange mit der fristlosen K\u00fcndigung zuwartete und ihr die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zumutbar gewesen w\u00e4re.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zur fristlosen K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/20\/fristlose-kuendigung-durch-mitarbeiterin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung durch Mitarbeiterin<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/20\/sofortige-reaktion-bei-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sofortige Reaktion bei fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/08\/entschaedigung-bei-ungerechtfertigter-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung bei ungerechtfertigter fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/27\/fristlose-entlassung-wegen-sexueller-belaestigung\/\">Fristlose Entlassung wegen sexueller Bel\u00e4stigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/18\/rechtliche-grundlagen-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtliche Grundlagen der fristlosen Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/15\/ungerechtfertigte-fristlose-kuendigung-wegen-lohnaussstand\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose K\u00fcndigung wegen Lohnaussstand<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/25\/occassionsbrenner-treuepflichtverletzung-fristlose-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Occassionsbrenner \u2013 Treuepflichtverletzung \u2013 fristlose Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/12\/fristlose-entlassung-entscheide-aus-2016-2017\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung \u2013 Entscheide aus 2016\/2017<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/27\/fristlose-entlassung-des-bekanntesten-investmentbankers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung des bekanntesten Investmentbankers!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/16\/entscheide-zur-fristlosen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheide zur fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/17\/beurteilung-einer-fristlosen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beurteilung einer fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/fristlose-kuendigung-wegen-massiver-ueberschreitung-der-hoechstgeschwindigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen massiver \u00dcberschreitung der H\u00f6chstgeschwindigkeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/28\/ungerechtfertigte-fristlose-kuendigung-trotz-wiederholt-fehlerhafter-arbeitsausfuehrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose K\u00fcndigung trotz wiederholt fehlerhafter Arbeitsausf\u00fchrung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/26\/fristloses-verlassen-der-arbeitsstelle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristloses Verlassen der Arbeitsstelle<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/13\/fristlose-entlassung-eines-leitenden-arbeitnehmers-konkrete-umstaende-sind-entscheidend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung eine leitenden Arbeitnehmers \u2013 konkrete Umst\u00e4nde sind entscheidend<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/16\/stiftwurf-ohne-verletzte-ungerechtfertigte-fristlose-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stiftwurf ohne Verletzte \u2013 ungerechtfertigte fristlose Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/22\/wuergegriff-am-hals-fristlose-kuendigung-ist-gerechtfertigt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">W\u00fcrgegriff am Hals \u2013 fristlose K\u00fcndigung ist gerechtfertigt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/21\/fristlose-oder-ordentliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose oder ordentliche Entlassung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/17\/fristlose-kuendigung-wegen-reglementsverstoessen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Reglementsverst\u00f6ssen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/26\/rasches-handeln-bei-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rasches Handeln bei der fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/05\/fristlose-kuendigung-nach-kant-personalgesetz-zh-willkuerpruefung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung nach kant. Personalgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/14\/auswirkungen-einer-krankheit-nach-erfolgter-ungerechtfertigter-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen einer Krankheit nach erfolgter ungerechtfertigter fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/08\/12\/faelligkeit-und-verzinsung-der-forderungen-bei-ungerechtfertigter-fristloser-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00e4lligkeit und Verzinsung von Forderungen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/07\/fristlose-kuendigung-wegen-katzenfarm\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Katzenfarm<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/18\/licenziamento-immediato-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Licenziamento immediato<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/03\/bedingte-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bedingte fristlose K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/24\/fristlose-kuendigung-wegen-budgetueberschreitung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Budget\u00fcberschreitung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/05\/25\/ungerechtfertigte-fristlose-entlassung-des-finanzdirektors\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose Entlassung des Finanzdirektors<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/08\/vertrag-mit-mindestdauer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertrag mit Mindestdauer \u2013 K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/27\/die-kuendigungsparitaet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigungsparit\u00e4t<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/15\/die-e-mail-gilt-als-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eDie E-Mail gilt als K\u00fcndigung\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/17\/kuendigung-per-sms-whats-up-fax-telex\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung per SMS, WhatsApp, E-Mail<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/02\/kuendigung-eines-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/10\/gekuendigt-und-ab-zum-arzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt und ab zum Arzt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/13\/die-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/28\/zeitpunkt-der-zustellung-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Zeitpunkt der Zustellung einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/17\/e-mail-kuendigung-waehrend-den-ferien-zeitpunkt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">E-Mail K\u00fcndigung w\u00e4hrend den Ferien \u2013 Zeitpunkt?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4ssig ist im Zusammenhang mit fristlosen K\u00fcndigungen strittig, ob diese noch rechtzeitig ausgesprochen wurden. Rechtsprechung und Lehre verlangen, dass der Arbeitgeber die fristlose K\u00fcndigung umgehend ausspricht. Andernfalls wird angenommen, die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sei f\u00fcr ihn zumutbar. Die zivilrechtliche Praxis zu Art. 337 OR, die eine fristlose K\u00fcndigung grunds\u00e4tzlich nur innert einer Zeitspanne von wenigen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1546,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4023","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4023","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4023"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4023\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4024,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4023\/revisions\/4024"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1546"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4023"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4023"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4023"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}