{"id":4134,"date":"2023-10-02T20:19:49","date_gmt":"2023-10-02T18:19:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4134"},"modified":"2023-10-02T20:19:49","modified_gmt":"2023-10-02T18:19:49","slug":"bezahlte-oder-unbezahlte-pausen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/02\/bezahlte-oder-unbezahlte-pausen\/","title":{"rendered":"Bezahlte oder unbezahlte Pausen?"},"content":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgesetz sieht einerseits H\u00f6chstarbeitszeiten vor. Andererseits gibt es auch Bestimmungen, die Arbeitgeber zu Arbeitsunterbr\u00fcchen verpflichten, damit sich die Arbeitnehmenden erholen und verpflegen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Als <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> im rechtlichen Sinne gelten Unterbrechungen der Arbeit zum Zwecke der Erholung und Verpflegung. Technisch bedingte Arbeitsunterbr\u00fcche gelten hingegen nicht als <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> im Sinne des Arbeitsgesetzes. Wird eine <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause<\/a> eingeschaltet, gilt diese grunds\u00e4tzlich nicht als Arbeitszeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mindestpausen<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgesetz sieht in Art. 15 vor, dass zwingend <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> von gewisser Dauer gew\u00e4hrt werden m\u00fcssen, die nach der Dauer der Arbeit abgestuft sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a0Anordnung durch Arbeitgeber<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollen die <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> in der Mitte der Arbeitszeit liegen, denn sie sollen der Erholung und Verpflegung dienen. Der Arbeitgeber ist f\u00fcr die Einhaltung der Pausenregelung verantwortlich. Deshalb sind die <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> durch ihn anzuordnen und zu \u00fcberwachen. Kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin \u00fcber die <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a> verf\u00fcgen und den Arbeitsplatz verlassen, so wird die Pause nicht an die Arbeitszeit angerechnet. \u00a0Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Pause den Arbeitsplatz verlassen k\u00f6nnte, aber dennoch am Platz verbleibt. Muss der Arbeitgeber die Pausen am Arbeitsplatz verbringen, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen, so geltend die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bezahlte <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen<\/a>?<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Pausen nicht zu entsch\u00e4digen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber die Pausen am Arbeitsplatz verbringen muss, etwa um Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Dann gelten die entsprechenden Pausen als Arbeitszeit. Dies soll anhand des Entscheides <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F06-10-2010-4A_343-2010&amp;lang=de&amp;type=show_document&amp;zoom=YES&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_343\/2010 vom 6 Oktober 2010<\/a> dargestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Pausen einer Kassiererin im Casino \u2013 <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F06-10-2010-4A_343-2010&amp;lang=de&amp;type=show_document&amp;zoom=YES&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_343\/2010 vom 6 Oktober 2010<\/a><\/h4>\n<p>Im Juni 2009 erhob eine Arbeitnehmerin, die beim Casino als Kassierin arbeitete, Klage beim Gewerblichen Schiedsgericht des Kantons Basel-Stadt und verlangte von der Arbeitgeberin im Wesentlichen Fr. 7&#8217;214.40 nebst Zins. Sie machte geltend, sie habe das Casino w\u00e4hrend der Pausen nicht verlassen d\u00fcrfen, sondern Bereitschaftsdienst leisten und die Pausen oft unterbrechen m\u00fcssen, wenn dies ihre Vorgesetzten als geboten erachtet h\u00e4tten. Daher seien ihr die Pausen als Arbeitszeit anzurechnen und zu entsch\u00e4digen.<\/p>\n<p>Materiell hielt die Vorinstanz fest, die Angestellten des Casinos h\u00e4tten die Pausen in einem der vorgesehenen Pausenr\u00e4umen verbringen k\u00f6nnen und seien nicht mit einem Pager oder Handy ausger\u00fcstet gewesen. Deshalb seien sie f\u00fcr die Vorgesetzten auch nicht jederzeit verf\u00fcgbar gewesen. Die Arbeitgeberin anerkenne zwar, es sei gelegentlich vorgekommen, dass Mitarbeiterinnen ihre Pausen h\u00e4tten unterbrechen m\u00fcssen. Die unterbrochenen Pausen h\u00e4tten jedoch nachgeholt werden d\u00fcrfen. Dies habe die Arbeitnehmerin nicht bestritten. Die Vorinstanz hielt zudem fest, die Arbeitnehmerin und ihre damaligen Arbeitskollegen h\u00e4tten das Casino w\u00e4hrend den Pausen unbestrittenermassen nicht verlassen d\u00fcrfen. Die Arbeitnehmerin habe ihre Pausen nicht an ihrem Arbeitsplatz, d.h. an der Kasse, sondern in einem Pausenraum verbringen m\u00fcssen. Ein eigens zur Verbringung der Pausen eingerichteter Raum sei kein Ort, an dem sich die Arbeitnehmer zur Ausf\u00fchrung der ihnen zugewiesenen Arbeit aufzuhalten haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Bundesgericht: keine Entsch\u00e4digungspflicht<\/h4>\n<p>Das Bundesgericht f\u00fchrte aus, dass nach\u00a0Art. 15 Abs. 2 ArG\u00a0 Pausen als Arbeitszeit gelten, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen d\u00fcrfen. Als Arbeitsplatz gelte jeder Ort im Betrieb oder ausserhalb des Betriebs, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausf\u00fchrung der ihm zugewiesenen Arbeit aufzuhalten hat (Art. 18 Abs. 5 ArGV 1). Die Arbeitnehmerin behaupte zwar, die zwingend im Betrieb des Arbeitgebers zu verbringenden Pausen seien zu entsch\u00e4digen, zitiere aber weder eine einschl\u00e4gige Rechtsprechung noch Lehrmeinungen, die ihre Ansicht unterst\u00fctzten. In der Literatur werde vielmehr die Auffassung vertreten, unter Arbeitsplatz im Sinne von\u00a0Art. 15 Abs. 2 ArG\u00a0sei derjenige Ort zu verstehen, an dem der Arbeitnehmer seine gew\u00f6hnliche T\u00e4tigkeit verrichte. Soweit eine Pause in einem speziell daf\u00fcr vorgesehenen Raum abzuhalten sei, verlasse der Arbeitnehmer daher bereits seinen Arbeitsplatz, selbst wenn sich der Pausenraum im selben Geb\u00e4ude wie der Arbeitsplatz befinde. Der Arbeitnehmer m\u00fcsse nicht notwendig auch das Betriebsgeb\u00e4ude verlassen k\u00f6nnen (Roland A. M\u00fcller, in: Handkommentar zum Arbeitsgesetz, 2005, N. 22 f. zu\u00a0Art. 15 ArG). Vor diesem Hintergrund sei es nicht geradezu willk\u00fcrlich (vgl. zum Begriff der Willk\u00fcr\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=show_document&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=&amp;rank=0&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F132-III-209%3Ade&amp;number_of_ranks=0#page209\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 132 III 209<\/a>\u00a0E. 2.1 S. 211), Pausen, die in einem von mehreren eigens zur Verbringung der Pausen eingerichteten R\u00e4ume, zu verbringen sind, nicht als entsch\u00e4digungspflichtige Arbeitszeit zu qualifizieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Exkurs: Pause oder Freizeit?<\/h4>\n<p>Im Sachverhalt, welcher dem\u00a0<a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bger\/090227_4A_528-2008.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid 4A_528\/2008 vom 27. Februar 2009<\/a>\u00a0zugrunde lag, stellte sich die Frage, ob die Mittagspausen als Pausen oder Arbeitszeit zu qualifizieren waren: Der Arbeitnehmer konnte einen Mittagsschlaf machen und auch das Geb\u00e4ude f\u00fcr Eink\u00e4ufe und \u00c4hnliches verlassen. Ein Unterschied zu manchen Arbeitnehmern anderer Gesch\u00e4ftszweige bestand insofern, als der Beschwerdef\u00fchrer aufgrund seiner speziellen T\u00e4tigkeit als Rettungssanit\u00e4ter bei einem Notruf gelegentlich auch w\u00e4hrend der Pausen ausr\u00fccken musste, was ihn in der Gestaltung seiner Pausen etwas einschr\u00e4nkte. Trotzdem wurden diese Pausen nicht als Arbeitszeit qualifiziert. Denn die Pausenzeiten m\u00fcssen auch gem\u00e4ss diesem Entscheid nicht die gleiche Gestaltungsfreiheit gew\u00e4hren wie die eigentliche Freizeit. Die Einschr\u00e4nkung wegen der grunds\u00e4tzlichen Einsatzbereitschaft war nicht derart, dass der Beschwerdef\u00fchrer die fragliche Zeit nicht mehr f\u00fcr sich als Pause h\u00e4tte verbringen k\u00f6nnen. Entscheidend war, dass er jeweils insgesamt 1.5 Stunden f\u00fcr seine eigenen Belange (Verpflegung, Erholung, Besorgungen) nutzen konnte. Das Bundesgericht sch\u00fctzte daher den kantonalen Entscheid, welcher eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Mittagspausen abgelehnte.<\/p>\n<p>Aus dem Entscheid ist allerdings nicht ersichtlich, warum das Gericht nicht annahm, es w\u00fcrde Pikettdienst geleistet. In diesem Fall w\u00e4re die entsprechende Zeit als Arbeitszeit anzurechnen gewesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zu Pausen:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgesetz sieht einerseits H\u00f6chstarbeitszeiten vor. 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