{"id":4136,"date":"2023-10-03T19:39:06","date_gmt":"2023-10-03T17:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4136"},"modified":"2023-10-03T20:21:44","modified_gmt":"2023-10-03T18:21:44","slug":"missbraeuchliche-alterskuendigung-eines-kochs-64-jaehrig-30-dienstjahre","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/03\/missbraeuchliche-alterskuendigung-eines-kochs-64-jaehrig-30-dienstjahre\/","title":{"rendered":"Missbr\u00e4uchliche Altersk\u00fcndigung eines Kochs (64-j\u00e4hrig\/30 Dienstjahre)"},"content":{"rendered":"<p>Der <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/15-05-2023-4A_117-2023&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid des Bundesgerichts 4A_117\/2023 vom 15. Mai 2023<\/a> befasste sich mit der Thematik der Altersk\u00fcndigung und thematisiert insbesondere die Frage der Missbr\u00e4uchlichkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Allgemeines zur missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/h3>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 335 Abs. 1 OR kann ein unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis grunds\u00e4tzlich von jeder Partei gek\u00fcndigt werden. Es gilt das Prinzip der K\u00fcndigungsfreiheit; das Vorliegen von besonderen Gr\u00fcnden ist grunds\u00e4tzlich nicht notwendig \u2013 ausser dies ist vereinbart. Eine K\u00fcndigung ist aber missbr\u00e4uchlich, wenn sie aus bestimmten, in Art. 336 OR umschriebenen unzul\u00e4ssigen Gr\u00fcnden ausgesprochen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Missbr\u00e4uchliche Altersk\u00fcndigungen<\/h3>\n<p>Durch Art. 336 OR wird das Rechtsmissbrauchsverbot von Art. 2 Abs. 2 ZGB konkretisiert (BGE 134 III 108 E 7.1). Somit ist Art. 336 nicht abschliessend. Somit fallen auch gegen das Rechtsmissbrauchsverbot fallende F\u00e4lle darunter, die eine mit den in Art. 336 OR genannten vergleichbare Schwere aufweisen (BGE 136 III E 2.). In den letzten Jahren haben das Bundesgericht sowie auch vermehrt kantonale Gerichte K\u00fcndigungen von \u00e4lteren Arbeitnehmern mit langer Dienstzeit als missbr\u00e4uchlich erachtet. Dabei geht es um \u00e4ltere Arbeitnehmer mit langer Dienstzeit, wobei das Bundesgericht bis heute offenliess, wann ein Arbeitnehmer als \u00e4lter (ab ca. 58 bis 60 Jahren) und wann eine Dienstzeit als lang betrachtet werden darf (ab 12 bis 15 Dienstjahren).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>L\u00f6sungssuche notwendig<\/h3>\n<p>In einem Entscheid aus dem Jahr 2014 (BGer 4A_384\/2014 vom 12. November 2014) hielt das Bundesgericht fest, dass f\u00fcr die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer K\u00fcndigung das fortgeschrittene Alter eines Arbeitnehmers mit langer Dienstzeit eine massgebliche Rolle spiele. F\u00fcr diese Arbeitnehmerkategorie gelte eine erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers. Daraus sei zu schliessen, dass bei \u00e4lteren Arbeitnehmern der Art und Weise der K\u00fcndigung besondere Beachtung zu schenken sei. Der Arbeitnehmer habe namentlich Anspruch darauf, rechtzeitig \u00fcber die beabsichtigte K\u00fcndigung informiert und angeh\u00f6rt zu werden, und der Arbeitgeber sei verpflichtet, nach L\u00f6sungen zu suchen, welche eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses erm\u00f6glichen. Ein absoluter K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr diese Kategorie von Arbeitnehmenden bestehe indes dennoch nicht, w\u00fcrde ein solcher doch das Prinzip der K\u00fcndigungsfreiheit grunds\u00e4tzlich in Frage stellen. H\u00f6chstrichterlich sei denn auch schon einger\u00e4umt worden, dass sich eine K\u00fcndigung unter Umst\u00e4nden, selbst kurz vor der Pensionierung, als unumg\u00e4nglich erweisen k\u00f6nne. Diesfalls w\u00fcrde aber ein in erh\u00f6htem Masse schonendes Vorgehen verlangt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Einzelfallbetrachtung notwendig<\/h3>\n<p>In neuster Zeit hielt das Bundesgericht aber vermehrt fest, man k\u00f6nne nicht allgemeine Regeln aufstellen und es sei im Einzelfall zu pr\u00fcfen, ob die zus\u00e4tzlichen Pflichten tats\u00e4chlich zur Anwendung gelangten. Hier zwei exemplarische Beispiele:<\/p>\n<p>So hielt das Bundesgericht etwa mit der K\u00fcndigung eines Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers fest (<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/01\/kein-kuendigungsschutz-aus-alterskuendigung-fuer-geschaeftsfuehrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_44\/2021 vom 2. Juni 2021)<\/a>, dass bei einem Vorsitzenden der Gesch\u00e4ftsleitung sich eine Weiterbesch\u00e4ftigung im Unternehmen in einer anderen Form, zum Beispiel in einer Unterabteilung, eher schwierig gestalte d\u00fcrfte. Bei einem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, der erhebliche Entscheidkompetenzen habe und grosse Verantwortung habe, sei das Interesse der Arbeitgeberin an der K\u00fcndigungsfreiheit entsprechend hoch zu gewichten. Im Rahmen der Abw\u00e4gung sei sodann (zumindest erg\u00e4nzend) auch der relativ hohe Lohn des Arbeitnehmers mit zu ber\u00fccksichtigen. Aus diesem Grund sei nicht von einer missbr\u00e4uchlichen Altersk\u00fcndigung auszugehen.<\/p>\n<p>Auch in einem anderen Fall hielt das Bundesgericht fest (<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/03\/07\/keine-alterskuendigung-bei-ungewissheit-ueber-krankheitsverlauf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_390\/2021 vom 1. Februar 2022)<\/a>, wenn die eine Arbeitnehmerin im K\u00fcndigungszeitpunkt zwar nur noch zehn Monate vom gesetzlichen Rentenalter entfernt gewesen sei, sei es f\u00fcr die beklagte Arbeitgeberin nicht missbr\u00e4uchlich gewesen, sie zu entlassen, wenn insbesondere nicht gewusst habe, wann die Arbeitnehmerin nach mehr als sechs Monaten krankheitsbedingter Abwesenheit wieder an ihren Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren konnte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/15-05-2023-4A_117-2023&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid des Bundesgerichts 4A_117\/2023 vom 15. Mai 2023<\/a><\/h3>\n<p>Im vorliegenden Fall arbeitete ein Arbeitnehmer w\u00e4hrend rund 30 Jahren als Koch in einem Restaurant. Zuletzt war er als stellvertretender K\u00fcchenchef angestellt. Der Arbeitgeber k\u00fcndigte das Arbeitsverh\u00e4ltnis rund 11 Monate vor der Pensionierung des zum K\u00fcndigungszeitpunkt 64-j\u00e4hrigen Arbeitnehmers.<\/p>\n<p>Nach der K\u00fcndigung bestand insbesondere Uneinigkeit dar\u00fcber, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entsch\u00e4digung wegen missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung und Lohnersatz schuldet. Es stellte sich also die Frage nach der Missbr\u00e4uchlichkeit der ausgesprochenen K\u00fcndigung.<\/p>\n<p>Die erste Instanz sprach dem Arbeitnehmer eine Entsch\u00e4digung von 4 \u00bd Monatsl\u00f6hnen zu, was das kantonale Berufungsgericht sch\u00fctzte. Der Arbeitgeber zog den Fall an das Bundesgericht weiter.<\/p>\n<p>Er brachte dabei insbesondere Folgendes vor:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Schreiben \u00fcber die Aussch\u00f6pfung der Krankentaggeldleistungen h\u00e4tte der Arbeitnehmer als Vorwarnung f\u00fcr die K\u00fcndigung verstehen m\u00fcssen<\/li>\n<li>Die K\u00fcndigung sei f\u00fcr den Arbeitnehmer nicht unerwartet gekommen nachdem eine bestehende Sperrfrist abgelaufen sei<\/li>\n<li>Die K\u00fcndigung habe es dem dauernd arbeitsunf\u00e4higen Arbeitnehmer erm\u00f6glicht, nach der Einstellung der Krankentaggeldzahlungen einer massiven Lohneinbusse zu entgehen und den fehlenden Lohnersatz bei den Sozialversicherungen einzufordern<\/li>\n<li>Die K\u00fcndigung sei aus betrieblichen Gr\u00fcnden unabdingbar gewesen, zumal er als Arbeitgeber auf ein voll funktionierendes Team angewesen sei<\/li>\n<li>Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung sei allein das schwere Knieleiden und die damit verbundene zweifelhafte Einsatzf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers und gerade nicht dessen Alter gewesen<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bundesgericht: Nicht fehlendes K\u00fcndigungsrecht, sondern missbr\u00e4uchliche Art und Weise der Aus\u00fcbung<\/h3>\n<p>Das Bundesgericht sch\u00fctzte den Entscheid der Vorinstanz unter Bezugnahme auf deren Ausf\u00fchrungen (<a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/15-05-2023-4A_117-2023&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid des Bundesgerichts 4A_117\/2023 vom 15. Mai 2023<\/a>).<\/p>\n<p>Namentlich hielt die Vorinstanz fest, dass der Arbeitnehmer nach der jahrzehntelangen Zusammenarbeit nicht mit einer K\u00fcndigung habe rechnen m\u00fcssen, alleine weil die Einstellung von Krankentaggeldzahlungen in Aussicht gestellt worden sei, was unter diesen Umst\u00e4nden genauso f\u00fcr den blossen Ablauf einer Sperrfrist gelte. Zum Argument der Umgehung der Lohneinbusse hielt die Vorinstanz fest, dass \u2013 selbst wenn die K\u00fcndigung die f\u00fcr den Arbeitnehmer finanziell g\u00fcnstigere L\u00f6sung gewesen w\u00e4re \u2013\u00a0 dies nicht dazu f\u00fchre, dass der Arbeitgeber von seiner Pflicht, zusammen mit dem Arbeitnehmer nach einer sozialvertr\u00e4glicheren Alternative zu suchen, entbunden werde. Mit Blick auf die betriebliche Notwendigkeit der K\u00fcndigung hielt das Bundesgericht fest, dass eine K\u00fcndigung nach langer Dienstdauer und kurz vor der Pensionierung stets, eine schonende Rechtsaus\u00fcbung verlange. Von einer reinen Altersk\u00fcndigung sei niemand ausgegangen.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hielt fest, dass das Obligationenrecht keine Pflicht, die Gegenpartei vor Aussprechen einer K\u00fcndigung anzuh\u00f6ren oder sie zu verwarnen, kenne. Es betonte weiter, dass im Privatrecht eine generelle Pflicht, eine K\u00fcndigung auf Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, fehle. Es ist also gerade nicht verlangt, vorg\u00e4ngig an eine K\u00fcndigung stets mildere Massnahmen zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Vorinstanz hielt fest, dass nach einer langen Dienstzeit eines Arbeitnehmers beim Arbeitgeber und kurz bevorstehender Pensionierung des Ersteren eine erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht bestehe und diese einer K\u00fcndigung durch den Arbeitgeber zwar nicht entgegenstehe, aber eine (besonders) schonende Rechtsaus\u00fcbung gebiete. Dies stehe in keinem Widerspruch zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Dabei habe er den Arbeitnehmer fr\u00fchzeitig \u00fcber die beabsichtigte K\u00fcndigung zu informieren und eine sozialvertr\u00e4glichere Alternative zur K\u00fcndigung zumindest zu pr\u00fcfen. Der Arbeitgeber habe bei \u00e4lteren Arbeitnehmern der Art und Weise der K\u00fcndigung besondere Beachtung zu schenken, wobei sich der Umfang seiner F\u00fcrsorgepflicht auch bei \u00e4lteren Arbeitnehmern nach den Gesamtumst\u00e4nden bestimme.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall sei unbestritten, dass der im Zeitpunkt der K\u00fcndigung 64-j\u00e4hrige Arbeitnehmer w\u00e4hrend rund 30 Jahren f\u00fcr den Arbeitgeber gearbeitet und nur rund 11 Monate vor der Pensionierung gestanden h\u00e4tte. Damit habe die Vorinstanz richtigerweise angenommen, dass den Arbeitgeber eine erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht treffe. Sie habe sich mit dem Einwand des Arbeitgebers, er h\u00e4tte nur wegen der fehlenden Einsatzf\u00e4higkeit des Arbeitnehmers gek\u00fcndigt, auseinandergesetzt, gleichwohl aus der klarerweise bestehenden erh\u00f6hten F\u00fcrsorgepflicht abgeleitet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fr\u00fchzeitig \u00fcber die beabsichtigte K\u00fcndigung h\u00e4tte informieren und eine sozialvertr\u00e4glichere Alternative h\u00e4tte pr\u00fcfen m\u00fcssen. Damit werde dem Arbeitgeber nicht das K\u00fcndigungsrecht abgesprochen, sondern vielmehr die Art und Weise der ausgesprochenen K\u00fcndigung als missbr\u00e4uchlich qualifiziert.<\/p>\n<p>Insgesamt liege damit eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung des Arbeitgebers vor. Damit sch\u00fctzte das Bundesgericht den Entscheid der Vorinstanz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die missbr\u00e4uchliche Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/23\/missbraeuchliche-art-und-weise-der-kuendigung-entschaedigung-geschuldet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Art und Weise der K\u00fcndigung \u2013 Entsch\u00e4digung geschuldet!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/04\/missbraeuchliche-entlassung-einer-arbeitnehmervertreterin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung einer Arbeitnehmervertreterin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/12\/der-arbeitgeber-war-schuld\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Arbeitgeber war schuld?!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/06\/anfechtung-der-kuendigung-wiedereinstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung der K\u00fcndigung \u2013 Wiedereinstellun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/26\/arbeitgeberkuendigung-erhoehte-fuersorgepflicht-bei-aelteren-arbeitnehmern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberk\u00fcndigung \u2013 Erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht bei \u00e4lteren Arbeitnehmern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/28\/missbraeuchliche-kuendigung-wegen-elektromagnetischer-felder\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung wegen elektromagnetischer Felder?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/07\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-schlaegerei\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Schl\u00e4gerei<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/02\/missbraeuchliche-entlassung-eines-militaerarztes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung eines Milit\u00e4rarztes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/07\/kuendigung-wegen-vertrauensverlust-nach-sexueller-affaere\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung wegen Vertrauensverlust nach sexueller Aff\u00e4re<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/13\/diskriminierung-bei-der-anstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Diskriminierung bei der Anstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Definition von Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/19\/aenderungskuendigungen-in-der-telekommunikationsbranche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungsk\u00fcndigungen bei Telekommunikations-Unternehmen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/03\/20\/post\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassungen \u2013 die Grundlagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt? was kann man machen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/11\/schadenersatz-bei-missbraeuchlicher-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatz bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/28\/keine-missbraeuchliche-kuendigung-bei-nicht-zufriedenstellender-leistung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung bei mangelhafter Leistung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/05\/verpasste-fristen-bei-der-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verpasste Fristen bei der missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/02\/beruecksichtigung-der-anstellungsdauer-bei-poenalzahlung-art-336a-or\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ber\u00fccksichtigung der Anstellungsdauer bei P\u00f6nalzahlung (Art. 336a OR)?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/21\/klage-auf-feststellung-der-missbraeuchlichkeit-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klage auf Feststellung der Missbr\u00e4uchlichkeit einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/04\/missbraeuchliche-kuendigungen-aufgrund-der-verletzung-des-gebotes-der-schonenden-rechtsausuebung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung aufgrund der Verletzung des Gebotes der schonenden Rechtsaus\u00fcbung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/23\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-ablauf-der-probezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Ablauf der Probezeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/06\/04\/entwicklungen-bei-der-alterskuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entwicklungen bei der Altersk\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/06\/10\/chambre-des-prudhommes-schuetzt-missbraeuchliche-alterskuendidung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Chambre des prud\u2019hommes best\u00e4tigt Missbr\u00e4uchlichkeit einer Altersk\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\/<\/a>Laura Meier<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Entscheid des Bundesgerichts 4A_117\/2023 vom 15. 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