{"id":4139,"date":"2023-10-06T20:01:29","date_gmt":"2023-10-06T18:01:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4139"},"modified":"2023-10-06T20:01:29","modified_gmt":"2023-10-06T18:01:29","slug":"ueberstunden-beweiswert-nachtraeglicher-eigener-zeitaufzeichnungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/06\/ueberstunden-beweiswert-nachtraeglicher-eigener-zeitaufzeichnungen\/","title":{"rendered":"\u00dcberstunden: Beweiswert nachtr\u00e4glicher eigener Zeitaufzeichnungen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\">\u00dcberstunden<\/a>\u00a0bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Auch im Arbeitsrecht gilt grunds\u00e4tzlich\u00a0<a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/19070042\/index.html\">Art. 8 ZGB<\/a>. Dieser lautet wie folgt: \u00abWo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.\u00bb<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss dieser Regel muss also der Arbeitnehmer, welcher Anspr\u00fcche aus \u00dcberstunden geltend machen will, die \u00dcberstunden beweisen. Ihm obliegt also der Nachweis von \u00dcberstunden. Oft sind die einzigen Beweismittel zum Nachweis der Anzahl \u00dcberstunden die Behauptungen des Arbeitnehmers, wie etwa seine eigenen Aufzeichnungen.<\/p>\n<p>Soweit ein Beweis der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\">\u00dcberstunden<\/a>\u00a0nicht m\u00f6glich ist, kann das Gericht die Anzahl der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\">\u00dcberstunden<\/a>\u00a0nach Art. 42 OR sch\u00e4tzen (Art. 42 OR stammt aus dem Haftpflichtrecht lautet wie folgt: \u00a0Der nicht ziffernm\u00e4ssig nachweisbare Schaden ist nach Ermessen des Richters mit R\u00fccksicht auf den gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge und auf die vom Gesch\u00e4digten getroffenen Massnahmen abzusch\u00e4tzen). Auch im Entscheid BGer\u00a0<a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bger\/180717_4A_482-2017.html\">4A_482\/2017 vom 17. Juli 2018 des Bundesgerichts<\/a>\u00a0hielt dieses fest: Der Arbeitnehmer muss aber f\u00fcr die Sch\u00e4tzung alles M\u00f6gliche vorlegen, um das Vorliegen von \u00dcberstunden zu belegen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Arbeitsgerichts Z\u00fcrich 2012, Nr. 2<\/h3>\n<p>Dass der Beweis f\u00fcr geleistete \u00dcberstunden bisweilen schwierig sein kann, soll anhand des Entscheids des Arbeitsgerichts Z\u00fcrich 2012, Nr. 2 aufgezeigt werden.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin (Arbeitnehmerin) machte geltend, sie habe in den Monaten Dezember 2010 bis Februar 2011 ab der zweiten Dezemberwoche w\u00f6chentlich 16,5 \u00dcberstunden geleistet. Die Kl\u00e4gerin arbeitete in einer Bar. Die Beklagte bestritt das und hielt entgegen, die Kl\u00e4gerin habe 47 Minusstunden gehabt, welche ihr freiwillig bezahlt worden seien. Die Kl\u00e4gerin hatte einerseits die Lohnabrechnungen, andererseits auch die von der Beklagten gef\u00fchrten monatlichen Zeiterfassungstabellen gem\u00e4ss L-GAV unterzeichnete.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Arbeitsgericht konnte der Beweis der geleisteten \u00dcberstunden nicht erbracht werden:<\/p>\n<ul>\n<li>Aus der vom kl\u00e4gerischen Rechtsvertreter mit Blick auf den Zeitraum 1. Dezember 2010 bis 17. Januar 2011 angesprochenen Auff\u00e4lligkeit, dass immer exakt neun Arbeitsstunden verbucht wurden, obwohl die Schliessungszeit der Bar offenbar variierte, lasse sich \u2013 selbst wenn man die Zeiterfassung als nicht korrekt unterstellen w\u00fcrde \u2013 nicht ohne Weiteres die Leistung von \u00dcberstunden ableiten, da die Kl\u00e4gerin doch gem\u00e4ss den unterschiedlichen Tagesarbeitszeiten der Folgewochen regelm\u00e4ssig auch weniger als neun Stunden pro Tag gearbeitet habe.<\/li>\n<li>Es d\u00fcrfe schliesslich nicht unber\u00fccksichtigt bleiben, dass die Kl\u00e4gerin jeweils nicht bloss die Lohnabrechnungen, sondern auch die von der Beklagten gef\u00fchrten monatlichen Zeiterfassungstabellen gem\u00e4ss L-GAV unterzeichnete. Auch wenn diese immerhin hinsichtlich der einzelnen Arbeitstage bzw. Ruhe-\/Freitage mit der Arbeitszeit\u00fcbersicht der Beklagten \u00fcbereinstimmten, w\u00fcrden sie betreffend die t\u00e4glichen Arbeitszeiten (Dauer) zwar in weiten Teilen von der Arbeitszeit\u00fcbersicht abweichen. Ein positiver \u00dcberstundensaldo zugunsten der Kl\u00e4gerin resultiere jedoch auch aus dieser Berechnungsgrundlage nicht.<\/li>\n<li>Die Kl\u00e4gerin begn\u00fcge sich mit einer an einem einzigen Tag und mehrere Monate nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses aus dem Ged\u00e4chtnis erstellten Auflistung der geltend gemachten \u00dcberstunden \u00fcber einen Zeitraum von beinahe drei Monaten, deren Beweiswert sich als unzureichend herausstellte. Auch die Aussagen der angerufenen Zeugen vermochten die kl\u00e4gerische Sachdarstellung nicht zu erh\u00e4rten. Die von der Beklagten stammenden Unterlagen schliesslich w\u00fcrden zwar bisweilen so stark voneinander abweichen, dass ihr Beweiswert ebenso in Frage stehe. Dies allein zwinge aber keineswegs zum Schluss, dass die Kl\u00e4gerin \u00dcberstunden geleistet habe.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Gericht war der Ansicht, dass nicht habe dargelegt werden, dass \u00dcberstunden geleistet worden seien. Aus diesem Grund bleibe auch f\u00fcr die Anwendbarkeit von Art. 42 Abs. 2 OR kein Raum:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Keine Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR<\/h3>\n<p>Nachdem es der Kl\u00e4gerin bereits mit den von ihr bezeichneten Beweismitteln nicht gelungen ist, den Nachweis der Leistung von \u00dcberstunden zu erbringen, l\u00e4sst sich dies auch nicht aus den von der Beklagten eingereichten Unterlagen folgern. Art. 42 Abs. 2 OR ist indes grunds\u00e4tzlich nur anwendbar, soweit dem Gericht keine Zweifel am Bestehen abgeltungspflichtiger Mehrstunden bleiben, da daf\u00fcr vorausgesetzt ist, dass aufgrund der vorgebrachten Umst\u00e4nde die Leistung solcher \u00dcberstunden nicht bloss im Bereich des m\u00f6glichen liegt, sondern als ann\u00e4hernd sicher erscheint (Urteil des BGer 4C.307\/2006 vom 26. M\u00e4rz 2007 E. 3.2). Zwar kann die Beweislasterleichterung nach Art. 42 Abs. 2 OR nicht nur f\u00fcr das Ausmass der \u00dcberzeit, sondern auch f\u00fcr die Leistung als solche anwendbar sein. Voraussetzung daf\u00fcr ist aber, dass sich aufgrund der konkreten Umst\u00e4nde ein genauer Beweis als unm\u00f6glich oder unzumutbar erweist. Diese Voraussetzung ist nicht schon dann erf\u00fcllt, wenn der Beweis im konkreten Fall misslingt. Die fehlende Beweisbarkeit muss aus objektiven Gr\u00fcnden gegeben sein (Urteil des BGer 4A_338\/2011 vom 14. Dezember 2011 E. 2.2).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zum \u00dcberstunden:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/18\/pflicht-zur-befolgung-von-weisungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflicht zur Befolgung von Weisungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/10\/ueberstunden-ueberzeit-entschaedigung-fuer-angehoerige-des-kaders\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden-\/\u00dcberzeit-Entsch\u00e4digung f\u00fcr Angeh\u00f6rige des Kaders<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg als Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/30\/leitender-angestellter-vs-hoeherer-leitender-angestellter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leitender Angestellter vs. h\u00f6herer leitender Angestellter<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/26\/ueberstundenregelung-bei-unechtem-vertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstundenregelung bei unechtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/21\/kompensation-von-ueberstunden-und-ferien-waehrend-einer-verlaengerten-kuendigungsfrist\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kompensation von \u00dcberstunden w\u00e4hrend einer verl\u00e4ngerten K\u00fcndigungsfrist<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/21\/probleme-beim-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Probleme beim Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/09\/24\/ueberstunden-kompensation-und-entschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden: Kompensation und Entsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/08\/13\/missbraeuchliche-forderung-der-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung der \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberstunden\u00a0bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. 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