{"id":4186,"date":"2023-11-03T18:53:01","date_gmt":"2023-11-03T17:53:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4186"},"modified":"2023-12-30T18:28:50","modified_gmt":"2023-12-30T17:28:50","slug":"herausgabe-von-geldspenden-im-spital","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/11\/03\/herausgabe-von-geldspenden-im-spital\/","title":{"rendered":"Weisung zur Herausgabe von Geldspenden"},"content":{"rendered":"<p>Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber \u00fcber alles, was er bei seiner vertraglichen T\u00e4tigkeit f\u00fcr diesen von Dritten erh\u00e4lt, wie namentlich Geldbetr\u00e4ge, Rechenschaft abzulegen und ihm alles sofort herauszugeben (Art. 321b Abs. 1 OR).<\/p>\n<p>In <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-01-2011-4A_613-2010&amp;lang=de&amp;type=show_document&amp;zoom=YES&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_613\/2010 vom 25. Januar 2011<\/a> hatte sich das Bundesgericht mit der Frage der Rechtm\u00e4ssigkeit\/Missbr\u00e4uchlichkeit einer K\u00fcndigung zu befassen, die Geldgeschenke nicht weitergeleitet hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sachverhalt<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-01-2011-4A_613-2010&amp;lang=de&amp;type=show_document&amp;zoom=YES&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_613\/2010 vom 25. Januar 2011<\/a> lag der folgende Sachverhalt zugrunde:<\/p>\n<p>Am Stationsleiterinnen-Rapport eines Spitals wurde, dass Geldspenden von Angeh\u00f6rigen umgehend im Sekretariat zu Handen der Personalkasse abgeliefert werden m\u00fcssen. In der Folge wurden s\u00e4mtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter \u00fcber diese Regelung orientiert.<\/p>\n<p>Einer Mitarbeiterin der Pflege wurde in der Folge gek\u00fcndigt, weil sie nachweisbar zweimal Geldgeschenke (einmal Fr. 500.&#8211;, einmal Fr. 300.&#8211;) entgegengenommen hatte, ohne diese weisungsgem\u00e4ss unverz\u00fcglich der Heimleitung zu Handen des Personalfonds abzuliefern. Sie hatte der Heimleitung auch nicht Meldung erstattet, dass diese Spenden eingegangen waren. Die Spende von Fr. 500.&#8211; hatte Sie w\u00e4hrend f\u00fcnf Wochen zu Hause aufbewahrt.<\/p>\n<p>Gegen die K\u00fcndigung erhob die Arbeitnehmerin beim Bezirksgericht Uster Klage gegen die Arbeitgeberin und verlangte eine Entsch\u00e4digung wegen missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung nach\u00a0Art. 336a OR\u00a0in der H\u00f6he von Fr. 29&#8217;000.&#8211; und die Berichtigung des Arbeitszeugnisses.<\/p>\n<p>Das Gericht wies die Klage ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Obergerichts<\/h3>\n<p>Das Obergericht ging davon aus, eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung k\u00f6nne jedenfalls nur gegeben sein, wenn die Arbeitnehmerin selbst keine Pflichten aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verletzt habe. Es pr\u00fcfte daher, ob die Arbeitnehmerin durch ihr Verhalten ihrer Befolgungspflicht gegen\u00fcber den Weisungen der Arbeitgeberin nachgekommen sei. Dabei kam es zum Schluss, dass die umstrittene Weisung zur Weiterleitung von Geldspenden in die &#8222;Personalkasse&#8220; sowohl rechtm\u00e4ssig und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig als auch in der Branche \u00fcblich sei und demzufolge von der Arbeitnehmerin zu befolgen war. Die Arbeitnehmerin habe sich der Weisung zu Unrecht widersetzt und damit ihre Befolgungspflicht verletzt. Indem sie ihre Mitarbeitenden auf die von ihr behauptete Rechtswidrigkeit der Weisung hingewiesen und so ihre Rechtsauffassung, die von derjenigen der Arbeitgeberin abgewichen sei, kundgetan habe, habe sie auch ihre Treuepflicht gegen\u00fcber der Arbeitgeberin verletzt. Erschwerend falle ins Gewicht, dass sie ihre Untergebenen ohne Wissen der Arbeitgeberin orientiert habe. Aufgrund ihrer Treuepflicht h\u00e4tte sie sich zuerst an den Arbeitgeber wenden m\u00fcssen, wenn sie die Weisung f\u00fcr unrechtm\u00e4ssig gehalten habe. Indem sie dies unterlassen habe, habe sie eine weitere Treuepflichtverletzung begangen. Angesichts der Verletzung von Befolgungs- und Treuepflicht erweise sich die ausgesprochene K\u00fcndigung nicht als missbr\u00e4uchlich. Die K\u00fcndigung gegen\u00fcber der Arbeitnehmerin als Kaderangestellte mit erh\u00f6hter Treuepflicht beruhe auf einem sch\u00fctzenswerten Grund und sei daher rechtm\u00e4ssig. Auch die Art und Weise, wie die K\u00fcndigung erfolgt sei, sei nicht zu beanstanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Bundesgerichts<\/h3>\n<p>Vor Bundesgericht r\u00fcgte die Arbeitnehmerin, das Obergericht habe\u00a0Art. 321d OR\u00a0verletzt. Es liege schlicht keine Weisung vor, welche die Arbeitnehmerin h\u00e4tte verletzen k\u00f6nnen.\u00a0Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht:<\/p>\n<p><em>Das Obergericht bezog sich auf das Protokoll der Stationsleiterinnen-Sitzung vom 31. Juli 1996 und die der Lohnabrechnung vom November 1996 beigelegte Mitteilung, indem es festhielt, dass die Beschwerdef\u00fchrerin im Juli 1996 m\u00fcndlich und im November 1996 schriftlich seitens der Beschwerdegegnerin die konkrete Weisung mitgeteilt erhielt, wie mit Geldgeschenken von Heimbewohnern, Angeh\u00f6rigen oder Dritten umzugehen sei. Das Vorliegen dieser Weisung ist unbestritten. Insofern ist es irrelevant, ob diese Weisung auch in der Hausordnung vom 22. November 1982 enthalten ist. Es liegt jedenfalls eine m\u00fcndliche und schriftliche Weisung vom Juli bzw. November 1996 vor.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Das Obergericht ber\u00fccksichtigte die Hausordnung bei der Pr\u00fcfung, ob die betreffende Weisung im Widerspruch zu vertraglichen Vereinbarungen der Parteien stehen k\u00f6nnte. Dabei gelangte es im Gegenteil zum Schluss, dass die Hausordnung verschiedentlich auch das Personal einbeziehe oder dieses zumindest indirekt anspreche. Das Befolgen und Durchsetzen der Hausordnung lasse sich auch ohne ausdr\u00fcckliche Erw\u00e4hnung im Arbeitsvertrag unter die dort genannte Pflicht des Arbeitnehmers subsumieren, &#8222;die Interessen des Heims nach Kr\u00e4ften zu wahren&#8220;. Die Hausordnung sei folglich auch als Teil des Arbeitsverh\u00e4ltnisses anzusehen. Ziffer 13 der Hausordnung wonach es dem gesamten Personal untersagt ist, irgendwelche Trinkgelder und Geschenke entgegenzunehmen, widerspreche der strittigen Weisung nicht, sondern stelle vielmehr eine Wiederholung und Pr\u00e4zisierung dar. Eine Vertragswidrigkeit sei demnach nicht erkennbar. Dies wird von der Beschwerdef\u00fchrerin nicht in Frage gestellt.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Des Weiteren machte ei Arbeitnehmerin geltend, das Obergericht habe Art. 321b OR\u00a0verletzt, weil es ein Weisungsrecht hinsichtlich der Ablieferung von Geldspenden bejaht habe, obwohl diese gerade nicht f\u00fcr den Arbeitgeber bestimmt seien. Sie erachtete daher die Weisung als unrechtm\u00e4ssig, weshalb sie diese auch nicht zu befolgen gehabt habe. Auch dies wurde vom Bundesgericht verworfen:<\/p>\n<p><em>4.2 Es trifft zu, dass Trinkgelder und Gelegenheitsgeschenke nicht unter die Herausgabepflicht nach\u00a0Art. 321b OR\u00a0fallen, da sie f\u00fcr den Arbeitnehmer und nicht f\u00fcr den Arbeitgeber bestimmt sind (Staehelin, a.a.O., N. 2 zu\u00a0Art. 321b OR; Streiff\/von Kaenel, a.a.O., N. 3 zu\u00a0Art. 321b OR; PORTMANN, Basler Kommentar, Obligationenrecht, Bd. I, 4. Aufl. 2007, N. 1 zu\u00a0Art. 321b OR). Vorliegend ging es aber nicht um Trinkgelder an die Beschwerdef\u00fchrerin pers\u00f6nlich, sondern um Geldspenden, die nach der Darstellung der Beschwerdef\u00fchrerin als Wertsch\u00e4tzung und Dankbarkeit f\u00fcr einf\u00fchlsame Pflege und Begleitung im Sterben gedacht waren, als Linderung des erlittenen Leides auch der Pflegenden sowie zur St\u00e4rkung f\u00fcr die weitere gemeinsame Pfleget\u00e4tigkeit. Die strittigen Geldspenden sollten mithin das Personal f\u00fcr geleisteten Einsatz belohnen und f\u00fcr k\u00fcnftigen st\u00e4rken. Entsprechend waren die Geldbetr\u00e4ge gem\u00e4ss der strittigen Weisung nicht etwa an den Arbeitgeber herauszugeben, sondern vielmehr in den Personalfonds einzulegen, der dem gesamten Personal zugute kommt. Die Weisung ordnet mithin nicht eine \u00fcber\u00a0Art. 321b OR\u00a0hinausgehende Herausgabepflicht an den Arbeitgeber betreffend Geldbetr\u00e4ge an, die nicht f\u00fcr ihn bestimmt waren, sondern regelt das Vorgehen bei Geldspenden zuhanden des Personals. Sie verst\u00f6sst damit nicht gegen\u00a0Art. 321b Abs. 1 OR.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Im \u00dcbrigen musste die Hausordnung vom 22. November 1982 und insbesondere die darin enthaltene Ziffer 13, wonach es dem gesamten Personal untersagt ist, irgendwelche Trinkgelder und Geschenke entgegenzunehmen, der Beschwerdef\u00fchrerin nach den vorinstanzlichen Feststellungen sp\u00e4testens nach der Stationsleiterinnen-Sitzung vom 31. Juli 1996 bekannt sein, ohne dass sie bei der Heimleitung dagegen remonstriert h\u00e4tte. Ebenso wenig opponierte sie gem\u00e4ss dem Stationsleiterinnen-Protokoll an dieser Sitzung, an der festgehalten wurde, dass es nur eine Personalkasse gebe und dass alle Geldspenden dort abgegeben werden m\u00fcssten. Daraus durfte die Beschwerdegegnerin auf das Einverst\u00e4ndnis der Beschwerdef\u00fchrerin zum angeordneten Vorgehen schliessen.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Die Einw\u00e4nde der Beschwerdef\u00fchrerin gegen die vom Obergericht angenommene Verletzung der Befolgungspflicht gegen\u00fcber der Weisung betreffend Geldspenden erweisen sich als unbegr\u00fcndet. Das Obergericht nahm diesbez\u00fcglich zu Recht eine Vertragsverletzung durch die Beschwerdef\u00fchrerin an.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>5. Des weiteren bleibt auch der Vorwurf aufrecht, dass die Beschwerdef\u00fchrerin als leitende Angestellte ihre Treuepflicht (Art. 321a OR) gegen\u00fcber der Beschwerdegegnerin verletzte, indem sie ihre Untergebenen auf die von ihr behauptete Rechtswidrigkeit der Weisung hinwies und sie dadurch zumindest sinngem\u00e4ss anhielt, die Weisung nicht einzuhalten, wobei erschwerend ins Gewicht f\u00e4llt, dass sie ihre Untergebenen orientierte, ohne zuvor mit der Beschwerdegegnerin betreffend ihre abweichende Auffassung eine L\u00f6sung zu suchen.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die missbr\u00e4uchliche Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/23\/missbraeuchliche-art-und-weise-der-kuendigung-entschaedigung-geschuldet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Art und Weise der K\u00fcndigung \u2013 Entsch\u00e4digung geschuldet!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/04\/missbraeuchliche-entlassung-einer-arbeitnehmervertreterin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung einer Arbeitnehmervertreterin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/12\/der-arbeitgeber-war-schuld\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Arbeitgeber war schuld?!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/06\/anfechtung-der-kuendigung-wiedereinstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung der K\u00fcndigung \u2013 Wiedereinstellun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/26\/arbeitgeberkuendigung-erhoehte-fuersorgepflicht-bei-aelteren-arbeitnehmern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberk\u00fcndigung \u2013 Erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht bei \u00e4lteren Arbeitnehmern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/28\/missbraeuchliche-kuendigung-wegen-elektromagnetischer-felder\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung wegen elektromagnetischer Felder?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/07\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-schlaegerei\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Schl\u00e4gerei<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/02\/missbraeuchliche-entlassung-eines-militaerarztes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung eines Milit\u00e4rarztes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/07\/kuendigung-wegen-vertrauensverlust-nach-sexueller-affaere\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung wegen Vertrauensverlust nach sexueller Aff\u00e4re<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/13\/diskriminierung-bei-der-anstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Diskriminierung bei der Anstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Definition von Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/19\/aenderungskuendigungen-in-der-telekommunikationsbranche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungsk\u00fcndigungen bei Telekommunikations-Unternehmen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/03\/20\/post\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Massenentlassungen \u2013 die Grundlagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt? was kann man machen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/11\/schadenersatz-bei-missbraeuchlicher-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatz bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/28\/keine-missbraeuchliche-kuendigung-bei-nicht-zufriedenstellender-leistung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung bei mangelhafter Leistung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/05\/verpasste-fristen-bei-der-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verpasste Fristen bei der missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/02\/beruecksichtigung-der-anstellungsdauer-bei-poenalzahlung-art-336a-or\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ber\u00fccksichtigung der Anstellungsdauer bei P\u00f6nalzahlung (Art. 336a OR)?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/21\/klage-auf-feststellung-der-missbraeuchlichkeit-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Klage auf Feststellung der Missbr\u00e4uchlichkeit einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/04\/missbraeuchliche-kuendigungen-aufgrund-der-verletzung-des-gebotes-der-schonenden-rechtsausuebung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung aufgrund der Verletzung des Gebotes der schonenden Rechtsaus\u00fcbung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/23\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-ablauf-der-probezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Ablauf der Probezeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/06\/04\/entwicklungen-bei-der-alterskuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entwicklungen bei der Altersk\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/06\/10\/chambre-des-prudhommes-schuetzt-missbraeuchliche-alterskuendidung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Chambre des prud\u2019hommes best\u00e4tigt Missbr\u00e4uchlichkeit einer Altersk\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/03\/missbraeuchliche-alterskuendigung-eines-kochs-64-jaehrig-30-dienstjahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Altersk\u00fcndigung eines Kochs<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber \u00fcber alles, was er bei seiner vertraglichen T\u00e4tigkeit f\u00fcr diesen von Dritten erh\u00e4lt, wie namentlich Geldbetr\u00e4ge, Rechenschaft abzulegen und ihm alles sofort herauszugeben (Art. 321b Abs. 1 OR). 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