{"id":4335,"date":"2024-05-08T15:33:19","date_gmt":"2024-05-08T13:33:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4335"},"modified":"2024-05-08T15:41:45","modified_gmt":"2024-05-08T13:41:45","slug":"geplantes-bundesgesetz-ueber-die-arbeitsbedingungen-in-der-pflege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/08\/geplantes-bundesgesetz-ueber-die-arbeitsbedingungen-in-der-pflege\/","title":{"rendered":"Geplantes Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege"},"content":{"rendered":"<p>Zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in die Vernehmlassung geschickt. Zudem startet der Bund mit den Kantonen am 1. Juli eine breite Ausbildungsoffensive, um die Zahl der Pflegefachleute zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Umsetzung der Pflegeinitiative<\/h3>\n<p>Der Bedarf an professioneller Pflege wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Dies vor dem Hintergrund eines Mangels an Fachkr\u00e4ften, insbesondere im Pflegebereich. Um die Qualit\u00e4t der Pflege erhalten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen mehr diplomierte Pflegefachleute ausgebildet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden, damit die Fachleute l\u00e4nger im Beruf bleiben. Beides waren Forderungen der \u00abInitiative f\u00fcr eine starke Pflege (Pflegeinitiative)\u00bb, die am 28. November 2021 von der Stimmbev\u00f6lkerung angenommen wurde und in zwei Etappen umgesetzt wird. Die erste konzentriert sich auf die Ausbildung und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Die zweite Etappe widmet sich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklung in der Pflege. Der Gesetzesentwurf ist Gegenstand der Vernehmlassung.<\/p>\n<p>Das Parlament hat am 16. Dezember 2022 das Bundesgesetz zur F\u00f6rderung der Ausbildung im Bereich Pflege verabschiedet. Das Gesetz wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Die Vorlage beinhaltet Folgendes:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Ausbildungsoffensive, welche die Ausbildung der Pflegepersonen auf Terti\u00e4rstufe f\u00f6rdern und die Zahl der Bildungsabschl\u00fcsse in Pflege h\u00f6here Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erh\u00f6hen soll. Hier lesen Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/berufe-im-gesundheitswesen\/gesundheitsberufe-der-tertiaerstufe\/vi-pflegeinitiative\/ausbildungsoffensive.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mehr zur Ausbildungsoffensive.<\/a><\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt, sprich ohne \u00e4rztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen k\u00f6nnen. Hier erfahren Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/berufe-im-gesundheitswesen\/gesundheitsberufe-der-tertiaerstufe\/vi-pflegeinitiative\/direkte-abrechnung-der-pflegeleistungen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mehr zur direkten Abrechnung der Pflegeleistungen.<\/a><\/li>\n<li>Das F\u00f6rderprogramm \u00abEffizienz in der medizinischen Grundversorgung\u00bb (EmGv). Hier lesen Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/berufe-im-gesundheitswesen\/gesundheitsberufe-der-tertiaerstufe\/vi-pflegeinitiative\/foerderprogramm-effizienz-in-der-medizinischen-grundversorgung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mehr zum F\u00f6rderprogramm EmGv.<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die rechtlichen Grundlagen der 1. Etappe treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Am gleichen Tag wird ausserdem das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home\/berufe-im-gesundheitswesen\/gesundheitsberufe-der-tertiaerstufe\/vi-pflegeinitiative\/vi-pflegeinitiative-monitoring.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nationale Monitoring Pflegepersonal<\/a>\u00a0ver\u00f6ffentlicht. Das Monitoring soll erm\u00f6glichen, die Wirkung der im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative getroffenen Massnahmen regelm\u00e4ssig und langfristig zu \u00fcberpr\u00fcfen und stellt Bund und Kantonen Steuerungswissen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Ausbildungsoffensive<\/h4>\n<p>Um die Zahl der Abschl\u00fcsse in der Pflege zu erh\u00f6hen, starten Bund und Kantone Mitte Jahr eine breite Ausbildungsoffensive. Diese Ausbildungsoffensive besteht aus drei Teilen. Erstens unterst\u00fctzen die Kantone Spit\u00e4ler, Pflegeheime und Spitexorganisationen, die praktische Ausbildungspl\u00e4tze f\u00fcr diplomierte Pflegefachkr\u00e4fte anbieten, finanziell. Zweitens k\u00f6nnen sie Personen, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder h\u00f6heren Fachschule absolvieren, bei Bedarf finanziell unterst\u00fctzen. Drittens erhalten Fachhochschulen und h\u00f6here Fachschulen Zusch\u00fcsse, um zus\u00e4tzliche Ausbildungspl\u00e4tze zu schaffen.<\/p>\n<p>Grundlage ist das neue Ausbildungsf\u00f6rderungsgesetz Pflege, das der Bundesrat auf den 1. Juli 2024 in Kraft setzt. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre k\u00f6nnen die Kantone Bundesbeitr\u00e4ge beantragen. Der Bund beteiligt sich bis maximal zur H\u00e4lfte an den Kosten der Kantone. Insgesamt soll die Ausbildung im Bereich der Pflege durch Bund und Kantone w\u00e4hrend acht Jahren mit knapp einer Milliarde Franken gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<h4>Abrechnung der Leistungen<\/h4>\n<p>Um ein weiteres Anliegen der Pflegeinitiative zu erf\u00fcllen, k\u00f6nnen Pflegefachpersonen ab dem 1. Juli 2024 bestimmte Leistungen ohne \u00e4rztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Dazu wurde das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) entsprechend angepasst. Es handelt sich um Leistungen der Abkl\u00e4rung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege. Sollte es aufgrund der direkten Abrechnung zu einer Mengenausweitung der Leistungen und in der Folge zu einem Anstieg der Krankenkassenpr\u00e4mien kommen, m\u00fcssen die Tarifpartner einen Kontrollmechanismus aushandeln.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Berufliche Entwicklung f\u00f6rdern<\/h4>\n<p>Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, sollen auch die beruflichen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten verbessert werden. So sollen der Masterabschluss und das Berufsprofil der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten (Advanced Practice Nurse \u2013 APN) auf Bundesebene geregelt werden. Diese hochqualifizierten Fachleute k\u00f6nnen in der Grundversorgung wichtige Aufgaben \u00fcbernehmen und damit die Pflegeteams, aber auch die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte entlasten. Heute k\u00f6nnen APN ausschliesslich Pflegeleistungen gegen\u00fcber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen. Im Auftrag des Bundesrates pr\u00fcft das BAG bis Ende 2025, ob und wie APN in Zukunft auch weitere Leistungen abrechnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Monitoring Pflege<\/h4>\n<p>Ein Nationales Monitoring des Pflegepersonals soll ab Mitte 2024 messen, ob die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und Bund, Kantonen und Arbeitgebern ein Steuerungsinstrument zur Verf\u00fcgung stellen. Gemessen werden beispielsweise die Zahl der offenen Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschl\u00fcsse, die Fluktuationsrate, der Bestand der Pflegepersonen oder die Pflegequalit\u00e4t aus Sicht der Patientinnen und Patienten. Das Monitoring soll auf der Webseite des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Neues Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege<\/h3>\n<p>Der Bundesrat will neben der Ausbildungsf\u00f6rderung auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern und damit die weiteren Elemente der Initiative umsetzen. Er schickt dazu den Entwurf eines neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) in die Vernehmlassung. Bessere Arbeitsbedingungen sollen dazu beitragen, mehr Personen f\u00fcr den Pflegeberuf zu gewinnen und Pflegende l\u00e4nger im Beruf zu halten. Fr\u00fchzeitige Berufsaustritte sind einer der Hauptgr\u00fcnde f\u00fcr den Personalmangel in der Pflege. Die Vernehmlassung zum neuen Gesetz \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege und zur Revision des Gesundheitsberufegesetz dauert bis zum 29. August 2024.<\/p>\n<p>Das Gesetz soll die Arbeitsbedingungen in einigen zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen. Dazu geh\u00f6rt etwa die fr\u00fchzeitige Ank\u00fcndigung von Dienstpl\u00e4nen. Kurzfristige und ungeplante Arbeitseins\u00e4tze sind f\u00fcr Pflegende sehr belastend und werden h\u00e4ufig als Grund genannt, den Pflegeberuf zu verlassen. Um die Planbarkeit zu erh\u00f6hen und die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu verbessern, sollen Dienstpl\u00e4ne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen sind weiterhin m\u00f6glich, m\u00fcssen aber mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto h\u00f6her soll der Ausgleich sein. Durch die Reduktion der w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden und einer w\u00f6chentlichen Normalarbeitszeit von zwischen 38 und 42 Stunden soll die Gesundheit der Pflegenden gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Zehn Bereiche<\/h4>\n<p>Es sollen f\u00fcr zehn Bereiche Vorgaben zu den Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Diese Vorgaben gehen teilweise \u00fcber die geltenden Regeln des Arbeitsgesetzes (ArG) und des zwingenden Arbeitsvertragsrechts gem\u00e4ss Obligationenrecht (OR) hinaus:<\/p>\n<ul>\n<li>W\u00f6chentliche H\u00f6chstarbeitszeit und Ausgleich von \u00dcberzeit<\/li>\n<li>W\u00f6chentliche Normalarbeitszeit<\/li>\n<li>Ausgleich von \u00dcberstunden<\/li>\n<li>Ausgleich von Nachtarbeit<\/li>\n<li>Ausgleich der Sonn- und Feiertagsarbeit<\/li>\n<li>Umkleidezeit<\/li>\n<li>Mindestdauer und Entl\u00f6hnung von Pausen<\/li>\n<li>Anrechnung und Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdienst<\/li>\n<li>Ank\u00fcndigung von Dienstpl\u00e4nen und Bereitschafts- und Pikettdienst<\/li>\n<li>Kompensation f\u00fcr kurzfristige Eins\u00e4tze<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Vorgaben anderer Gesetze (insb. OR, ArG, kantonale Personalgesetze) bleiben grunds\u00e4tzlich anwendbar. Das BGAP hat aber in den 10 genannten Bereichen Vorrang, da diese Regelungen \u00fcber die Vorgaben in bestehenden Gesetzen hinausgehen bzw. f\u00fcr die Arbeitnehmenden g\u00fcnstiger ausfallen. F\u00fcr Gesundheitsschutzbestimmungen wie etwa der Mutterschaftsschutz, die maximale Anzahl Arbeitstage in Folge oder Vorgaben zur Ergonomie am Arbeitsplatz f\u00fcr das Pflegepersonal gelten weiterhin zwingende Vorgaben aus anderen Gesetzen.<\/p>\n<p>Allf\u00e4llige Vorgaben in GAV und Einzelarbeitsvertr\u00e4gen, die zugunsten der Arbeitnehmenden von den Arbeitsbedingungen des Vorentwurfs des BGAP abweichen, bleiben aber weiterhin g\u00fcltig bleiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Verhandlungspflicht f\u00fcr Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Mit dem neuen Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege k\u00f6nnen nur einzelne Punkte angegangen werden. Zus\u00e4tzlich sind weitere Anstrengungen durch die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die Kantone erforderlich, um f\u00fcr gute Arbeits- und Lohnbedingungen zu sorgen. Die Sozialpartner sollen deshalb verpflichtet werden, Gespr\u00e4che zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und \u00fcber Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) zu verhandeln. Der Bundesrat schickt hierzu zwei Varianten in die Vernehmlassung. Gem\u00e4ss Variante 1, die der Bundesrat pr\u00e4feriert, soll es zul\u00e4ssig sein, in einem GAV von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abzuweichen. Variante 2 sieht vor, dass die neuen Vorgaben nicht unterschritten werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zu Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/15\/neuer-gav-fuer-coiffeure\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neuer GAV f\u00fcr Coiffeure<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/01\/30\/ein-gav-zur-umsetzung-der-pflegeinitiative\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ein GAV zur Umsetzung der Pflegeinitiative\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/06\/gav-fuer-velokuriere\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">GAV f\u00fcr Velokurriere<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/10\/16\/der-gav-personalverleih\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der GAV Personalverleih<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/14\/gesamtarbeitsvertrag-fulfillment\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesamtarbeitsvertrag Fulfillment\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/13\/arbeitszeit-ist-nicht-zwingend-entschaedigungspflichtig\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeit ist nicht zwingend entsch\u00e4digungspflichtig<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/02\/11\/des-ende-kantonaler-mindestloehne\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Ende kantonaler Mindestl\u00f6hne?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/04\/21\/anwendbarkeit-des-landesmantelvertrags-fuer-das-schweizerische-bauhauptgewerbe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anwendbarkeit des Landesmantelvertrags f\u00fcr das Schweizerische Bauhauptgewerbe<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. 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