{"id":4342,"date":"2024-05-17T20:51:23","date_gmt":"2024-05-17T18:51:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4342"},"modified":"2024-05-17T21:26:08","modified_gmt":"2024-05-17T19:26:08","slug":"zeitpunkt-der-ausstellung-des-arbeitszeugnisses","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/17\/zeitpunkt-der-ausstellung-des-arbeitszeugnisses\/","title":{"rendered":"Zeitpunkt der Ausstellung des Arbeitszeugnisses"},"content":{"rendered":"<p>Abgeleitet aus der F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers und der Pflicht, die Pers\u00f6nlichkeit der Arbeitsnehmer zu sch\u00fctzen, ergeht aus Art. 330a OR das Recht des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. Gem\u00e4ss dem Wortlaut von Art. 330a Abs. 1 OR kann der Arbeitnehmer jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen. Jederzeit meint sowohl w\u00e4hrend dem laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis wie auch am Schluss desselben. Das Zeugnis, welches w\u00e4hrend des ungek\u00fcndigten Arbeitsverh\u00e4ltnisses ausgestellt wird, ist das sogenannte Zwischenzeugnis. Anders sieht es beim Schlusszeugnis aus, dieses wird erst nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ausgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>Der Anspruch auf jederzeitige Ausstellung kann jedoch durch zwei Faktoren beschr\u00e4nkt werden. Zun\u00e4chst ist die zeitliche Komponente zu beachten. Dabei wird der Anspruch durch die Verj\u00e4hrung begrenzt. Dies wurde erstmals im aktuellen Entscheid des Bundesgerichts (<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/18\/verjaehrungfrist-fuer-zeugnisforderungen-10-jahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">4A_295\/2020 vom 28. Dezember 2020<\/a>) entschieden.\u00a0 Im Allgemeinen sieht Art. 128 Abs. 3 OR f\u00fcr Forderungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis eine Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren vor. Unter diese Frist fallen u.a der Lohnanspruch und das Ferienguthaben. Das Bundesgericht entschied nun im genannten Entscheid, dass der Zeugnisanspruch unter die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4ss Art. 127 OR f\u00e4llt und somit zehn Jahre ab Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses dauert. Das Bundesgericht begr\u00fcndet dies damit, der Anspruch auf Ausstellung des Zeugnisses sei keine geldwerte Forderung und falle deshalb nicht unter die verk\u00fcrzte Frist. Es weist zudem daraufhin die verk\u00fcrzte Verj\u00e4hrungsfrist in Art. 128 Abs. 3 OR w\u00fcrde die Position des Arbeitnehmers im Vergleich zum Arbeitgeber verschlechtern.<\/p>\n<p>Andererseits kann der Anspruch durch den Grundsatz von Treu und Glauben eingeschr\u00e4nkt werden. Daraus resultiert, dass der Arbeitnehmer bei der Ausstellung des Zwischenzeugnisses eines berechtigten Interesses bedarf. An das berechtigte Interesse, sollen allerdings keine allzu hohen Anforderungen gekn\u00fcpft werden. Das berechtigte Interesse liegt beispielhaft dann vor, wenn dem Arbeitnehmer die K\u00fcndigung in Aussicht gestellt wird, wenn das Zwischenzeugnis f\u00fcr die Zulassung zu einer Weiterbildung notwendig ist oder wenn der Arbeitnehmer einen Stellenwechsel ernsthaft in Betracht zieht. Ein ungen\u00fcgender Grund ist dagegen, wenn der Arbeitnehmer nur seine Qualifizierung durch den Arbeitgeber in Erfahrung bringen will. Der Nachweis des berechtigten Interesses soll dem Arbeitgeber die M\u00f6glichkeit geben, sich vor allf\u00e4lligem Rechtsmissbrauch durch den Arbeitnehmer zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die F\u00e4lligkeit<\/h3>\n<p>Die Forderung auf Ausstellung des Zeugnisses wird f\u00e4llig, sobald die Ausstellung vom Arbeitnehmer ausdr\u00fccklich einverlangt wird, in jedem Fall jedoch gem\u00e4ss Art. 339 Abs. 1 OR im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Der Arbeitgeber wird erst dann verpflichtet und kann den Anspruch erst dann erf\u00fcllen, wenn der Anspruch durch den Arbeitnehmer im Sinne von Art. 75 OR geltend gemacht wird. Dies gilt ebenso f\u00fcr den Fall der automatischen F\u00e4lligkeit des Arbeitszeugnisses im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Frist zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses<\/h3>\n<p>Fraglich ist, innert welcher Frist das Arbeitszeugnis durch den Arbeitgeber ausgestellt auszustellen ist. Eine gefestigte Gerichtspraxis zu dieser Frage besteht nicht.<\/p>\n<p>In der Lehre werden verschiedene Ansichten vertreten. So wird ein Zeitfenster von zwei Tagen (f\u00fcr eine Arbeitsbest\u00e4tigung) bis zwei Wochen (f\u00fcr ein Vollzeugnis) als angemessen angesehen. Einzelne Stimmen in der Lehre fordern k\u00fcrzere Fristen, wie im Normalfall zwei bis drei Tage und in Ausnahmef\u00e4llen eine Woche, andere bei Grosskonzernen Fristen von \u00fcber zwei Wochen.<\/p>\n<p>Klar ist, dass das Zeugnis so rasch wie m\u00f6glich durch die Arbeitgeberin auszustellen ist. Differenzierungen im Einzelfall bzw. bez\u00fcglich Fallgruppen sind unumg\u00e4nglich. So ist etwa danach zu unterscheiden, ob eine Arbeitsbest\u00e4tigung oder ein Vollzeugnis verlangt wird. Auf der Seite der Arbeitgeberin ist etwa danach zu differenzieren, ob es sich um ein inhabergef\u00fchrtes Kleinstunternehmen, ein KMU oder um einen internationalen Grosskonzern handelt. Angemessen sind die folgenden Fristen f\u00fcr die Ausstellung des Zeugnisses:<\/p>\n<ul>\n<li>Ausstellung einer Arbeitsbest\u00e4tigung: ein bis zwei Arbeitstage.<\/li>\n<li>Ausstellung eines Vollzeugnisses: drei bis sieben Arbeitstage.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei besonderen Umst\u00e4nden, wenn z.B. der Vorgesetzte, der f\u00fcr den materiellen Inhalt des Zeugnisses verantwortlich ist, l\u00e4nger abwesend oder nicht mehr im Unternehmen t\u00e4tig ist oder wenn es sich um einen internationalen Konzern mit sehr komplexen Strukturen handelt, kann eine l\u00e4ngere Frist angemessen sein. Mehr als zehn Arbeitstage d\u00fcrften aber nur in den seltensten F\u00e4llen in Frage kommen, etwa bei einer besonderen Lage (Art. 6 EpG) oder einer ausserordentlichen Lage (Art. 7 EpG). Hier kann es der Arbeitgeberin u.U. nicht zugemutet werden, nur zehn Arbeitstage Zeit f\u00fcr die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses zu (vgl. hierzu etwa Etter, Kommentierung zu Art. 330a OR, in: Etter\/Facincani\/Sutter (Hrsg.), Arbeitsvertrag, Bern 2021).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zu Arbeitszeugnissen<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erw\u00e4hnung l\u00e4ngerer Absenzen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/10\/rueckgabeanspruch-des-arbeitgebers-auf-das-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckgabeanspruch des Arbeitgebers auf das Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorgehen bei einer Zeugnisklage \u2013 Erf\u00fcllungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/18\/verjaehrungfrist-fuer-zeugnisforderungen-10-jahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/24\/die-arbeitsbestaetigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Arbeitsbet\u00e4tigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/09\/referenzen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referenzen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/15\/zeugnisinhalt-verhalten-gegenueber-kunden-mitarbeitenden-und-vorgesetzten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeugnisinhalt: Verhalten gegen\u00fcber Kunden, Mitarbeitenden und Vorgesetzten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/28\/die-erstellung-von-arbeitszeugnissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstellung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li>W<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/22\/wir-bedauern-das-ausscheiden-bedauernsbekundungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ir bedauern das Ausscheiden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/12\/02\/rechtliche-zulaessigkeit-von-arbeitszeugnissen-mit-schulnoten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zul\u00e4ssigkeit von Arbeitszeugnissen mit Schulnoten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/11\/05\/arbeitszeugnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeugnisse<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/02\/17\/3859\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Streitwert des Arbeitszeugnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/09\/14\/krankheiten-und-negative-aeusserungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krankheiten und negative \u00c4usserungen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/01\/02\/hinweis-zu-den-umstaenden-des-austritts-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hinweis zu den Umst\u00e4nden des Austritts im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/02\/23\/moeglichkeiten-bei-einer-zeugnisklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6glichkeiten bei einer Zeugnisklage<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a>\/<a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/vivienne-tschanz-b378b81a0\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vivienne-Lee Tschanz<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abgeleitet aus der F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers und der Pflicht, die Pers\u00f6nlichkeit der Arbeitsnehmer zu sch\u00fctzen, ergeht aus Art. 330a OR das Recht des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. 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