{"id":4422,"date":"2024-08-17T17:07:13","date_gmt":"2024-08-17T15:07:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4422"},"modified":"2024-08-17T17:07:13","modified_gmt":"2024-08-17T15:07:13","slug":"der-tod-des-arbeitgebers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/17\/der-tod-des-arbeitgebers\/","title":{"rendered":"Der Tod des Arbeitgebers"},"content":{"rendered":"<p>Der Tod eines Arbeitgebers kann f\u00fcr ein Unternehmen sowohl in organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht weitreichende Folgen haben. Gem\u00e4ss Art. 338a OR gelten f\u00fcr den Tod des Arbeitgebers besondere Bestimmungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Allgmeines<\/h3>\n<p>Mit dem Tod des <em>Arbeitnehmers<\/em> erlischt das Arbeitsverh\u00e4ltnis, da der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Regel pers\u00f6nlich zu erbringen hat. Stirbt hingegen der <em>Arbeitgeber<\/em>, so geht das Arbeitsverh\u00e4ltnis in der Regel auf die Erben des Arbeitgebers \u00fcber, ohne dass sich der Inhalt des bestehenden Arbeitsvertrages \u00e4ndert. Wurde das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit R\u00fccksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen, so sieht Art. 338a Abs. 2 den Ausnahmefall vor, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Tod des Arbeitgebers endet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00dcbergang des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst ist auf den in Abs. 1 von Art. 338a OR geregelten Grundsatz hinzuweisen. Stirbt der Arbeitgeber so geht das Arbeitsverh\u00e4ltnis in der Regel nicht automatisch unter, sondern geht auf die Erben des verstorbenen Arbeitgebers \u00fcber und diese treten in die Rechtsstellung des Arbeitgebers ein. F\u00fcr diesen Eintritt der Erben gelten sinngem\u00e4ss die Regeln der Betriebsnachfolge nach Art. 333 OR. Die Erben haben die M\u00f6glichkeit, sich dem \u00dcbergang entziehen, indem sie von ihrem Ausschlagungsrecht Gebrauch machen. Das Ausschlagungsrecht bleibt dabei jedem einzelnen Erben vorbehalten. Machen alle Erben von ihrem Ausschlagungsrecht Gebrauch oder wird die amtliche Liquidation verlangt, so geht die Erbschaft auf den Nachlass \u00fcber, der sodann liquidiert wird.<\/p>\n<p>Dem Arbeitnehmer wird ein Recht auf Ablehnung beim Wechsel des Arbeitgebers zugestanden. Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt dabei m\u00f6glicherweise sogar zweimal die M\u00f6glichkeit den \u00dcbergang abzulehnen. Erstmals erfolgt eine Anwendung dieser Regelung beim Tod des Arbeitgebers und der darauffolgenden \u00dcbertragung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses auf die Erben (Erbengesamtheit). Ein weiterer Fall liegt bei der Erbteilung vor, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis auf einzelne Erben oder Dritte \u00fcbergeht soll (vgl. Art. 333 OR). Im Falle der Ablehnung wird das Arbeitsverh\u00e4ltnis unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen K\u00fcndigungsfrist aufgel\u00f6st, dabei wirken allf\u00e4llige vertragliche Fristen nicht mehr als bindend. Der Arbeitnehmer hat das Recht, von den Erben eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr den durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses entstandenen Schaden zu verlangen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf vollen Schadenersatz, sondern lediglich auf eine angemessene Entsch\u00e4digung. Die H\u00f6he des Schadenersatzes wird durch die Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher Umst\u00e4nde des Einzelfalls festgelegt. In der Lehre wird eine maximale H\u00f6he des Schadenersatzes festgesetzt, um einer Ungleichbehandlung zu den anderen missbr\u00e4uchlich oder fristlos Entlassenen vorzubeugen. Der Schadenersatz wird zeitlich bis zur ordentlichen K\u00fcndigungsfrist des Arbeitsverh\u00e4ltnisses begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arbeitsverh\u00e4ltnis mit R\u00fccksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen<\/h3>\n<p>Sofern das Arbeitsverh\u00e4ltnis ausnahmsweise mit R\u00fccksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen wurde, endet es mit dessen Tod. Dies setzt allerdings voraus, dass im Arbeitsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden und mit den Erben keine Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses verabredet wurde. Eine pers\u00f6nliche Bindung besteht dann, wenn die pers\u00f6nlichen Dienste f\u00fcr den Arbeitgeber von ausschlaggebender Bedeutung sind und im Vordergrund der Arbeitsleistung stehen. Im Folgenden werden Beispiele f\u00fcr Arbeitsverh\u00e4ltnisse angef\u00fchrt, bei denen die Person des Arbeitgebers von ausschlaggebender Bedeutung ist. Dazu z\u00e4hlen unter anderem die Privatsekret\u00e4re, die Pfleger, die Haush\u00e4lter oder die Privatchauffeure.<\/p>\n<p>Eine Konstellation, die hier Erw\u00e4hnung finden soll, ist jene bei vereinbarter Gewinnbeteiligung. In diesem Fall ist die Person des Arbeitgebers aus weniger gewichtigen Gr\u00fcnden von Bedeutung. Der Arbeitgeber ist durch die M\u00f6glichkeit, sein Ablehnungsrecht wahrzunehmen, ausreichend gesch\u00fctzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/08\/vertrag-mit-mindestdauer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertrag mit Mindestdauer \u2013 K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/27\/die-kuendigungsparitaet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigungsparit\u00e4t<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/15\/die-e-mail-gilt-als-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eDie E-Mail gilt als K\u00fcndigung\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/17\/kuendigung-per-sms-whats-up-fax-telex\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung per SMS, WhatsApp, E-Mail<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/02\/kuendigung-eines-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/10\/gekuendigt-und-ab-zum-arzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt und ab zum Arzt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/13\/die-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/28\/zeitpunkt-der-zustellung-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Zeitpunkt der Zustellung einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/17\/e-mail-kuendigung-waehrend-den-ferien-zeitpunkt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">E-Mail K\u00fcndigung w\u00e4hrend den Ferien \u2013 Zeitpunkt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/04\/fristlose-kuendigung-wegen-sexueller-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/07\/05\/notwendige-anhoerung-bei-verdacht-auf-strafbares-verhalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendige Anh\u00f6rung wegen Verdacht aus strafbares Verhalten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\/<\/a><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/vivienne-tschanz-b378b81a0\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vivienne-Lee Tschanz<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Tod eines Arbeitgebers kann f\u00fcr ein Unternehmen sowohl in organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht weitreichende Folgen haben. 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