{"id":4440,"date":"2024-09-10T20:48:03","date_gmt":"2024-09-10T18:48:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4440"},"modified":"2024-09-10T21:38:14","modified_gmt":"2024-09-10T19:38:14","slug":"vorschriften-fuer-toiletten-im-arbeitsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/09\/10\/vorschriften-fuer-toiletten-im-arbeitsrecht\/","title":{"rendered":"Vorschriften f\u00fcr Toiletten im Arbeitsrecht"},"content":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgesetz enth\u00e4lt verschiedene Regeln betreffend Gesundheitsschutz, H\u00f6chstarbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit usw. Auf dem Verordnungsweg werden die Bestimmungen weiter konkretisiert.<\/p>\n<p>Gest\u00fctzt auf die Bestimmungen des\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\">Arbeitsgesetzes<\/a>\u00a0hat der Bundesrat am 18. August 1993 die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsschutz; SR 822.113) erlassen. Diese Verordnung wird\u00a0in der (nicht justiziablen) 200-seitigen Wegleitung des Seco, welche zahlreiche Empfehlungen enth\u00e4lt, weiter konkretisiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Toilettenvorschriften am Arbeitsplatz<\/h3>\n<p>Art. 29 ArGV 3 regelt Anforderungen an die Sozialr\u00e4ume (Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsr\u00e4ume sowie Sanit\u00e4tsr\u00e4ume). Diese Bestimmung lautet wie folgt:<\/p>\n<p><em>1 Die Bestimmungen \u00fcber die Gestaltung und Benutzung der Arbeitsr\u00e4ume gelten sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr Garderoben, Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsr\u00e4ume sowie Sanit\u00e4tsr\u00e4ume.<\/em><\/p>\n<p><em>2 Alle Anlagen nach Absatz 1 m\u00fcssen in hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden.<\/em><\/p>\n<p><em>3 F\u00fcr Frauen und M\u00e4nner sind getrennte Garderoben, Waschanlagen und Toiletten oder zumindest eine getrennte Benutzung dieser Einrichtungen vorzusehen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konkretisierung in der Wegleitung<\/h3>\n<p>Die Wegleitung zur Verordnung Nr. 3 sieht zur Benutzung von Garderoben, Waschanlagen und Toiletten (Art. 29 Abs. 3 ArGV 3) folgende Konkretisierungen vor:<\/p>\n<p><em>In der Regel sind nach Geschlechtern getrennte Garderoben, Waschanlagen und Toiletten vorzusehen. Eine getrennte Benutzung der gleichen Einrichtungen (die abgeschlossen werden k\u00f6nnen) ist nur ausnahmsweise zul\u00e4ssig, z.B. in Betrieben mit einer kleinen Anzahl gleichzeitig besch\u00e4ftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (bis zu 10 Personen) mit wenig verschmutzender T\u00e4tigkeit, wie B\u00fcrobetriebe, oder auf Baustellen mit erschwerten Bedingungen, z.B. kurzzeitige oder Kleinbaustellen mit Sozialr\u00e4umen in Baucontainern.<\/em><\/p>\n<p><em>Wo nur eine geringe Verschmutzung entsteht und wie in B\u00fcrobetrieben ein Umziehen nicht notwendig ist, kommt eine offene, nicht nach Geschlechtern aufgeteilte Garderobe in Frage, welche der Aufbewahrung von Strassenkleidern dient. Aus mehreren Gr\u00fcnden ersetzen die Umkleidekabinen in einer gemeinsamen Garderobe getrennte Garderoben nicht und entsprechen ebenso wenig einer getrennten Benutzung:<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>Es ist zweifellos unangenehm, sich mit allen Kleidern zu den Kabinen begeben zu m\u00fcssen. Dieses Problem wird bei der Benutzung von Duschen noch verst\u00e4rkt.<\/em><\/li>\n<li><em>In einer gemeinsamen Garderobe f\u00fchlen sich nicht alle wohl. Auch dieses Gef\u00fchl kann beim Betreten und Verlassen der Dusche verst\u00e4rkt werden.<\/em><\/li>\n<li><em>Eine gemeinsame Garderobe stellt ein erh\u00f6htes Risiko in Bezug auf Bel\u00e4stigungen (z.B. sexueller Art) dar.<\/em><\/li>\n<li><em>Je nach Anzahl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Arbeitszeiten ist mit Wartezeiten zu rechnen.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Garderoben, Waschanlagen und Toiletten f\u00fcr Behinderte erfordern besondere bauliche Massnahmen. Eine geschlechterweise Aufteilung dieser R\u00e4ume ist jedoch wegen der kleineren Zahl Behinderter im allgemeinen nicht erforderlich. In Betrieben mit einem hohen Anteil an Behinderten, wie Behindertenwerkst\u00e4tten, muss der besonderen Situation Rechnung getragen werden.<\/em><\/p>\n<p>Wie aus den vorstehenden Bestimmungen zu entnehmen ist, sind UniSex \u2013 WCs im Arbeitsrecht grunds\u00e4tzlich \u2013 sofern keine Ausnahme vorliegt \u2013 im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anzahl und Ort der Toiletten<\/h3>\n<p>Art. 32 ArGV 3 enth\u00e4lt auch Vorgaben zur Anzahl, Ort und Ausgestaltung der Toiletten:<\/p>\n<p><em>1\u00a0In der N\u00e4he der Arbeitspl\u00e4tze, Pausenr\u00e4ume, Umkleider\u00e4ume und Duschen oder Waschgelegenheiten sind Toiletten in ausreichender Zahl zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/em><\/p>\n<p><em>2\u00a0Die Zahl der Toiletten richtet sich nach der Zahl der gleichzeitig im Betrieb besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer.<\/em><\/p>\n<p><em>3\u00a0Toiletten sind von den Arbeitsr\u00e4umen durch l\u00fcftbare Vorr\u00e4ume zu trennen und ausreichend zu l\u00fcften.<\/em><\/p>\n<p><em>4\u00a0In der N\u00e4he der Toiletten m\u00fcssen zweckm\u00e4ssige Einrichtungen und Mittel zum Waschen und Trocknen der H\u00e4nde vorhanden sein.<\/em><\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Art. 37 ArgV 3 sind sanit\u00e4re Einrichtungen zudem sauber und in gutem, funktionst\u00fcchtigem Zustand zu halten.<\/p>\n<p>Hierzu die Wegleitung pr\u00e4zisierend:<\/p>\n<ul>\n<li><em>Toiletten sind in separaten R\u00e4umen einzurichten; sie sind auch von den Garderoben durch W\u00e4nde vollst\u00e4ndig abzutrennen.<\/em><\/li>\n<li><em>Toilettenr\u00e4ume f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner m\u00fcssen voneinander durch W\u00e4nde abgetrennt sein, welche vom Boden bis zur Decke reichen; geeignet sind feste Mauern, wie Backsteinw\u00e4nde.<\/em><\/li>\n<li><em>Betriebe, welche Behinderte im Rollstuhl besch\u00e4f-tigen, sollten in den entsprechenden Geschossen Toiletten f\u00fcr die Ben\u00fctzung mit dem Rollstuhl einrichten.<\/em><\/li>\n<li><em>\u00d6ffentliche oder \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Toiletten, z. B. im Gastgewerbe, in Warenh\u00e4usern, Bahnh\u00f6fen, Spit\u00e4lern, sollen nicht als Personaltoiletten dienen.<\/em><\/li>\n<li><em>Die Benutzung der Toiletten muss kostenfrei sein.<\/em><\/li>\n<li><em>Baustellen werden \u00fcblicherweise mit Containern, Baracken etc. ausger\u00fcstet, welche Toiletten enthalten. Diese m\u00fcssen ausreichend gel\u00fcftet werden k\u00f6nnen. Sie sind mit einer zweckm\u00e4ssigen Beleuchtung zu versehen. Der Reinigung und dem Unterhalt dieser Einrichtungen ist die n\u00f6tige Aufmerksamkeit zu schenken.<\/em><\/li>\n<li><em>F\u00fcr alleinarbeitende Personen im Handel muss der Arbeitgeber schriftlich klare Abl\u00e4ufe festhalten (z. B. im Betriebsreglement), die es der\/ dem Angestellten erlauben, den Arbeitsplatz zu verlassen, um eine Toilette aufzusuchen. Der\/ die Angestellte muss \u00fcber die Abl\u00e4ufe informiert werden. Zum Beispiel kann mit benachbarten Gesch\u00e4ften ein \u00dcberwachungssystem des Ladens sichergestellt werden oder das Gesch\u00e4ft w\u00e4hrend der Abwesenheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin geschlossen werden, indem ein Schild \u00abBin in 5 Minuten zur\u00fcck\u00bb angebracht wird oder das Gitter oder die Storen kurz heruntergelassen werden.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Toiletten sollen m\u00f6glichst dezentral angeordnet und so gelegen sein, dass die Geb\u00e4ude nicht verlassen werden m\u00fcssen. Der Weg vom Arbeitsplatz bzw. von anderen Sozialr\u00e4umen, wie Garderoben und Waschanlagen, Ess- und Aufenthaltsr\u00e4umen, soll nicht zu lang sein. Die Entfernung vom Arbeitsplatz soll nicht mehr als 100 m oder eine Geschossh\u00f6he betragen. Toiletten sollen nicht \u00fcber Garderoben zug\u00e4nglich sein.<\/em><\/p>\n<p><em>In der Regel sind einzurichten: 1. in Betrieben mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten eine Toilette und ein Pissoir f\u00fcr die M\u00e4nner und eine Toilette f\u00fcr die Frauen, 2. in Betrieben mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten eine Toilette und ein Pissoir f\u00fcr je 15 M\u00e4nner und eine Toilette f\u00fcr je 10 Frauen, 3. in Betrieben mit bis zu 100 Besch\u00e4ftigten eine Toilette und ein Pissoir f\u00fcr je 20 M\u00e4nner und eine Toilette f\u00fcr je 12 Frauen, 4. in Betrieben mit mehr als 100 Besch\u00e4ftigten eine Toilette und ein Pissoir f\u00fcr je 25 M\u00e4nner und eine Toilette f\u00fcr je 15 Frauen. Vor allem bei Betrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind wegen der grossen Vielfalt in den verschiedenen Branchen Abweichungen von den obigen Anforderungen in Bezug auf die Anzahl der Toiletten und die Aufteilung nach Geschlechtern m\u00f6glich. Erforderlich ist eine situationsbezogene Beurteilung f\u00fcr den Einzelfall. Beispielsweise kann in Betrieben mit bis zu 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit wenig verschmutzender T\u00e4tigkeit, wie in kleinen B\u00fcrobetrieben, eine Toilette gen\u00fcgen (Standard Wohnungsbau).<\/em><\/p>\n<p><em>Auf Baustellen soll auf ca. 20 Besch\u00e4ftigte mindestens eine Toilette vorhanden sein. Unter erschwerten Bedingungen kann die Einrichtung solcher Anlagen wegfallen, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass Toiletten in gen\u00fcgender Zahl vorhanden sind, die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt und kostenlos ben\u00fctzt werden k\u00f6nnen, z.B. Toiletten in Roh- und Umbauten, Toiletten in anderen Liegenschaften, wie \u00f6ffentliche Toiletten, Gastst\u00e4tten.<\/em><\/p>\n<p><em>Toiletten und Pissoirs sind von Arbeitsr\u00e4umen durch einen Vorraum zu trennen. Auf Vorr\u00e4ume kann verzichtet werden, wenn Toiletten von Treppenh\u00e4usern oder G\u00e4ngen aus zug\u00e4nglich sind. Zweckm\u00e4ssigerweise werden innerhalb des Toilettenraumes die einzelnen Toilettenzellen voneinander bzw. vom Vorraum durch Zwischenw\u00e4nde abgetrennt.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Toilettenzellen m\u00fcssen von innen abschliessbar sein und mit Kleiderhaken ausger\u00fcstet werden. Toilettenanlagen und Vorr\u00e4ume sind ausreichend nat\u00fcrlich oder k\u00fcnstlich zu l\u00fcften. Wenn Toiletten k\u00fcnstlich gel\u00fcftet werden m\u00fcssen, z.B. infolge fehlender Fensterl\u00fcftung (fensterlose R\u00e4ume), ist mindestens ein 5-facher Luftwechsel in der Stunde vorzusehen. Fensterlose Toiletten und Vorr\u00e4ume sind k\u00fcnstlich ins Freie zu entl\u00fcften. Die k\u00fcnstliche L\u00fcftung kann dauernd oder nur zeitweise in Betrieb sein. Das Einschalten wird vorzugsweise durch Bet\u00e4tigung des Schalters f\u00fcr die elektrische Beleuchtung erreicht. Zweckm\u00e4ssigerweise l\u00e4uft die k\u00fcnstliche L\u00fcftung \u00fcber einen Nachlaufzeitschalter.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Einrichtungen zum Waschen und Trocknen der H\u00e4nde sind ausserhalb der Toiletten, d.h. in den Vorr\u00e4umen oder, wenn keine solchen m\u00f6glich sind, in unmittelbarer N\u00e4he der Zug\u00e4nge zu den Toiletten anzuordnen. Zweckm\u00e4ssige Einrichtungen sind Waschbecken mit fliessendem Wasser. Reinigungsmittel sind vorzugsweise Dispenser mit fl\u00fcssiger Seife (Seifenst\u00fccke sollten aus hygienischen Gr\u00fcnden eher vermieden werden). Zum Trocknen der H\u00e4nde eignen sich Handt\u00fccher aus Papier und Rollen aus gewobenen Stoffen. Sie m\u00fcssen in gen\u00fcgender Zahl vorhanden sein. Warmlufttrockner erscheinen aus hygienischen Gr\u00fcnden weniger geeignet.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/10\/01\/temperaturen-und-arbeitsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Temperaturen und Arbeitsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/24\/24-stunden-betreuung-unter-dem-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">24-Stunden-Betreuung unter dem Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/08\/geplantes-bundesgesetz-ueber-die-arbeitsbedingungen-in-der-pflege\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geplantes Bundesgesetz \u00fcber die Arbeitsbedingungen in der Pflege<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/04\/14\/keine-ueberzeitentschaedigung-fuer-berufsunteroffizier\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine \u00dcberzeitentsch\u00e4digung f\u00fcr Berufsunteroffizier<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/03\/31\/arbeitsfrei-am-ostermontag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei am Ostermontag?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/24\/arbeitsfrei-am-2-januar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei am 2. Januar?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/01\/11\/umfang-der-arbeitsbefreiung-stillender-muetter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Umfang der Arbeitsbefreiung stillender M\u00fctter<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/31\/stillen-oder-milch-abpumpen-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stillen oder Milch abpumpen am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgesetz enth\u00e4lt verschiedene Regeln betreffend Gesundheitsschutz, H\u00f6chstarbeits- und Ruhezeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit usw. 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