{"id":4480,"date":"2024-10-15T17:31:59","date_gmt":"2024-10-15T15:31:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4480"},"modified":"2024-10-16T03:58:31","modified_gmt":"2024-10-16T01:58:31","slug":"out-look-kalendereintraege-als-nachweis-von-ueberzeit-und-ueberstunden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/10\/15\/out-look-kalendereintraege-als-nachweis-von-ueberzeit-und-ueberstunden\/","title":{"rendered":"Outlook-Kalendereintr\u00e4ge als Nachweis von \u00dcberzeit und \u00dcberstunden"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcberstunden und \u00dcberzeiten bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Auch im Arbeitsrecht gilt grunds\u00e4tzlich Art. 8 ZGB. Dieser lautet wie folgt: \u00abWo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.\u00bb<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss dieser Regel muss also der Arbeitnehmer, welcher Anspr\u00fcche aus \u00dcberstunden und \u00dcberzeiten geltend machen will, die \u00dcberstunden bzw. \u00dcberzeiten beweisen. Ihm obliegt also der Nachweis von \u00dcberstunden bzw. \u00dcberzeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des AGer ZH, 2023 Nr. 3<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgericht Z\u00fcrich hatte sich im Entscheid mit der Geltendmachung von \u00dcberzeiten auseinanderzusetzen. Diesem Entscheid lag der folgende Sachverhalt zugrunde:<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin war im Bereich der Unternehmensberatung t\u00e4tig. Der Arbeitnehmer trat per 1. November 2013 bei der Arbeitgeberin ein und arbeitete zuletzt im Rang eines Directors. Die Parteien vereinbarten, dass alle \u00dcberstunden mit dem Lohn abgegolten seien. \u00dcberzeit sollte mit Freizeit anstelle von Lohn abgegolten werden. Der Arbeitnehmer forderte vor Arbeitsgericht Z\u00fcrich unter anderem die Bezahlung von nicht abgegoltener \u00dcberzeit in der H\u00f6he von Fr. 126&#8217;514.80. Der nachfolgende Auszug behandelt die Fragestellung der rechtsgen\u00fcglichen Behauptungen von \u00dcberzeit sowie der Beweiserbringung unter Zuhilfenahme des Outlook-Kalenders.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ungen\u00fcgende Darlegung der Arbeitsstunden<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgericht wies die Klage ab mit der Begr\u00fcndung, die geltend gemachten Arbeits- und \u00dcberstunden seien nicht gen\u00fcgend substantiiert behauptet gewesen.<\/p>\n<p><em>Der Kl\u00e4ger l\u00e4sst schliesslich einl\u00e4ssliche Behauptungen zu seinen geltend gemachten Arbeitsstunden vermissen und beschr\u00e4nkt sich darauf, jeweils eine (stets runde) Stundenanzahl pro Tag sowie die ausgerechnete w\u00f6chentliche \u00dcberzeit aufzulisten. Dies gen\u00fcgt nicht. Der Kl\u00e4ger w\u00e4re hinsichtlich des Quantitativs der geleisteten Arbeitsstunden zumindest gehalten gewesen, sich konkret dazu zu \u00e4ussern, von wann bis wann und mit welchen Pausen er an welchen Tagen gearbeitet habe. Solchermassen hinreichend substantiierte Behauptungen fehlen indessen durchwegs.<\/em><\/p>\n<p><em>Ebenso fehlen konkrete Angaben, zu welchen Zeiten, aufgrund welcher Arbeiten und mit welchen Projekten bzw. f\u00fcr welche Partner die geltend gemachten \u00dcberzeitstunden zu leisten waren. Solches h\u00e4tte der Kl\u00e4ger aber wenigstens in den Grundz\u00fcgen in den Rechtsschriften darlegen m\u00fcssen.<\/em><\/p>\n<p><em>Insgesamt ist entsprechend auch die Behauptung hinsichtlich der Anzahl Stunden Arbeits- bzw. \u00dcberzeit als nicht gen\u00fcgend substantiiert zu qualifizieren.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Outlook-Kalendereintr\u00e4ge als Beweismittel<\/h3>\n<p>F\u00fcr das Arbeitsgericht Z\u00fcrich stellen die Outlook-Kalendereintr\u00e4ge keinen gen\u00fcgenden Nachweis f\u00fcr die geltend gemachten Arbeitsstunden dar.<\/p>\n<p>Ein elektronischer Kalender dient gem\u00e4ss Arbeitsgericht als Gedankenst\u00fctze und als Planungs- und Organisationsinstrument. Kalendereintr\u00e4ge sollen grunds\u00e4tzlich zuk\u00fcnftige Ereignisse festhalten und nicht die Vergangenheit wiedergeben.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber bezwecke die Arbeitszeiterfassung des Arbeitnehmers das Gegenteil: Es werden die geleisteten Arbeitszeiten eingetragen, um einen verbindlichen \u00dcberblick \u00fcber die Leistungen und An-\/Abwesenheiten zu erhalten. Eine Zeiterfassung dient somit der exakten Widerspiegelung der geleisteten Arbeitszeit. Es ist demgegen\u00fcber v\u00f6llig \u00fcblich, dass im Kalender erfasste Termine nicht wie geplant stattfinden, etwas mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen, abgesagt oder verschoben werden. So w\u00fcrden sich wohl R\u00fcckschl\u00fcsse darauf ziehen lassen, woran der Arbeitnehmer gearbeitet habe, also welche Projekte an bestimmten Tagen im Vordergrund standen, mit wem er Besprechungen zu welchen Projekten abgehalten hat und durchaus auch, ob viel Arbeit anstand. Es sei jedoch aufgrund der Outlookeintr\u00e4ge nicht m\u00f6glich, genau zu ermitteln, wie viel Zeit die Termine jeweils effektiv in Anspruch genommen habe und somit auch, wann der Kl\u00e4ger mit der Arbeit jeweils begonnen und diese beendet oder wie lange er effektiv gearbeitet habe.<\/p>\n<p><em>Der Kl\u00e4ger versucht vorliegend jedoch, seine in der Vergangenheit angeblich erbrachten \u00dcberzeitstunden anhand seiner Kalendereintr\u00e4ge zu belegen. Vor dem Gesagten ist evident, dass ihm dies nicht gelingen kann. Bereits aus der Natur eines Kalenders ergibt sich, dass dieser kein geeignetes Beweismittel f\u00fcr geleistete Arbeitsstunden darstellen kann. Vorliegend kann zudem auch in tats\u00e4chlicher Hinsicht &#8211; wie vorstehend dargelegt &#8211; gezeigt werden, dass anhand der Kalendereintr\u00e4ge die geleistete Arbeitszeit im vom Kl\u00e4ger behaupteten Quantitativ nicht abgeleitet werden kann. Wenn der Kl\u00e4ger weiterhin vorbringt, er habe Arbeitsbeginn und -schluss jeweils nicht im Kalender eingetragen und auf den Arbeitswegen und nach der Arbeit zu Hause auch noch gearbeitet, so wird dieser Umstand noch verst\u00e4rkt.<\/em><\/p>\n<p>Ungeachtet der vorstehenden Ausf\u00fchrungen des Arbeitsgerichts erscheint es m.E. nicht aussichtslos, \u00dcberstunden und \u00dcberzeit auch aufgrund von Outlook-Eintr\u00e4gen nachzuweisen und es erscheint in jedem Fall doch empfehlenswert, diese als zus\u00e4tzliche Beweismittel zu nennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zum \u00dcberstunden:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/18\/pflicht-zur-befolgung-von-weisungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflicht zur Befolgung von Weisungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/10\/ueberstunden-ueberzeit-entschaedigung-fuer-angehoerige-des-kaders\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden-\/\u00dcberzeit-Entsch\u00e4digung f\u00fcr Angeh\u00f6rige des Kaders<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg als Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/30\/leitender-angestellter-vs-hoeherer-leitender-angestellter\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leitender Angestellter vs. h\u00f6herer leitender Angestellter<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/26\/ueberstundenregelung-bei-unechtem-vertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstundenregelung bei unechtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/21\/kompensation-von-ueberstunden-und-ferien-waehrend-einer-verlaengerten-kuendigungsfrist\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kompensation von \u00dcberstunden w\u00e4hrend einer verl\u00e4ngerten K\u00fcndigungsfrist<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/21\/probleme-beim-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Probleme beim Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/09\/24\/ueberstunden-kompensation-und-entschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden: Kompensation und Entsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/08\/13\/missbraeuchliche-forderung-der-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung der \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/06\/ueberstunden-beweiswert-nachtraeglicher-eigener-zeitaufzeichnungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden: Beweiswert nachtr\u00e4glicher eigener Aufzeichnungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/07\/nachtraeglicher-verzicht-auf-aufgelaufene-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtr\u00e4glicher Verzicht auf aufgelaufene \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/12\/verwirkung-von-ueberstunden-und-ueberzeitentschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verwirkung von \u00dcberstunden- und \u00dcberzeitentsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberstunden und \u00dcberzeiten bilden regelm\u00e4ssig Gegenstand arbeitsrechtlicher Streitigkeiten. Auch im Arbeitsrecht gilt grunds\u00e4tzlich Art. 8 ZGB. 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