{"id":4659,"date":"2025-04-28T21:28:08","date_gmt":"2025-04-28T19:28:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4659"},"modified":"2025-04-28T21:28:08","modified_gmt":"2025-04-28T19:28:08","slug":"geplante-aenderungen-der-leistungen-der-erwerbsersatzordnung-eo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/28\/geplante-aenderungen-der-leistungen-der-erwerbsersatzordnung-eo\/","title":{"rendered":"Geplante \u00c4nderungen der Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO)"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und sie besser an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Die EO wurde urspr\u00fcnglich eingef\u00fchrt, um den Verdienstausfall von Dienstleistenden in der Armee zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert. Heute entsch\u00e4digt die EO auch Einkommensverluste im Zusammenhang mit Elternschaft. Abgedeckt sind insbesondere der Urlaub nach einer Geburt oder einer Adoption sowie der Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigten Kindern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2025 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vergangene Anpassungen<\/h3>\n<p>Seit 2021 wurde die EO mehrfach angepasst. Seit dem 1. Juli 2021 haben M\u00fctter Anspruch auf eine l\u00e4ngere Ausrichtung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung, sofern das Neugeborene direkt nach der Geburt w\u00e4hrend mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Die Mutterschaftsentsch\u00e4digung wird um die Anzahl Tage l\u00e4nger ausgerichtet, die das Neugeborene im Spital bleiben muss, maximal um 56 Tage. Auf die Verl\u00e4ngerung haben nur M\u00fctter Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder erwerbst\u00e4tig sind.<\/p>\n<p>Sodann wurde ein \u00fcber die EO entsch\u00e4digter Vaterschaftsurlaub eingef\u00fchrt, der auf die Volksinitiative vom 4. Juli 2017 \u00abF\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub &#8211; zum Nutzen der ganzen Familie\u00bb (18.052) zur\u00fcckgeht. Die Volksinitiative verlangte vom Bund, einen mindestens vierw\u00f6chigen gesetzlich vorgeschriebenen und \u00fcber die EO entsch\u00e4digten Vaterschaftsurlaub einzuf\u00fchren. Am 21. August 2018 beschloss die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderats (SGK-S) der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative gegen\u00fcberzustellen, die einen zweiw\u00f6chigen bezahlten Vaterschaftsurlaub beinhaltete, den erwerbst\u00e4tige V\u00e4ter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel beziehen k\u00f6nnen. Das Parlament verabschiedete den Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung vom 27. September 2019 und 60,3 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 f\u00fcr die Vorlage aus. Die EO-\u00c4nderung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.<\/p>\n<p>Ausserdem haben Eltern, die ihre Erwerbst\u00e4tigkeit unterbrechen m\u00fcssen, um ein gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigtes Kind zu betreuen, seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen \u00fcber die EO entsch\u00e4digten 14-w\u00f6chigen Betreuungsurlaub. Diese Gesetzes\u00e4nderung wurde mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbst\u00e4tigkeit und Angeh\u00f6rigenbetreuung, welches vom Parlament am 20. Dezember 2019 angenommen wurde, eingef\u00fchrt. Dieses geht zur\u00fcck auf verschiedene Entscheide, die das Parlament und der Bundesrat in den letzten Jahren gef\u00e4llt haben, um die Vereinbarkeit von Angeh\u00f6rigenbetreuung und Erwerbst\u00e4tigkeit zu verbessern.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus traten am 1. Juli 2022 die Gesetzes\u00e4nderungen im Zusammenhang mit der \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb in Kraft. Die Ehefrau der Mutter gilt seit dieser \u00c4nderung als anderer Elternteil, wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gem\u00e4ss dem Fortpflanzungsmedizingesetz vom 18. Dezember 19984 durch eine Samenspende gezeugt wurde (vgl. Art. 255a des Zivilgesetzbuchs). Aus diesem Grund hat sie ebenfalls Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub und die Vaterschaftsentsch\u00e4digung. Im Weiteren haben Personen, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiw\u00f6chigen Adoptionsurlaub, der nach denselben Regeln und Grunds\u00e4tzen entsch\u00e4digt wird, wie die anderen in der EO bestehenden Urlaube. Dieser Urlaub ist zur\u00fcckzuf\u00fchren auf die parlamentarische Initiative Romano vom 12. Dezember 2013 (13.478 \u00abEinf\u00fchrung einer Adoptionsentsch\u00e4digung\u00bb), welche die Einf\u00fchrung einer Erwerbsausfallentsch\u00e4digung bei der Adoption eines Kindes verlangte. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in der Schweiz keine einheitliche Regelung. Am 14. September 2021 stimmte das Parlament einem zweiw\u00f6chigen Adoptionsurlaub zu.<\/p>\n<p>Die letzte \u00c4nderung des EOG, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, betrifft die Taggelder f\u00fcr den hinterlassenen Elternteil und sieht eine Verl\u00e4ngerung des Vaterschafts- oder des Mutterschaftsurlaubs vor, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Diese \u00c4nderung geht auf die parlamentarische Initiative Kessler vom 8. Juni 2015 (15.434 \u00abMutterschaftsurlaub f\u00fcr hinterbliebene V\u00e4ter\u00bb) zur\u00fcck. Stirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes, werden dem Vater bzw. der Ehefrau der Mutter 98 zus\u00e4tzliche Taggelder gew\u00e4hrt, die ab dem Folgetag des Todestags am St\u00fcck zu beziehen sind. Im gleichen Sinn hat die Mutter, wenn der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter innerhalb der Rahmenfrist f\u00fcr den Bezug der Vaterschaftsentsch\u00e4digung stirbt, Anspruch auf 14 zus\u00e4tzliche Taggelder, die sie innerhalb einer Rahmenfrist von 6 Monaten ab dem Folgetag des Todestags frei beziehen kann. Die Gesetzes\u00e4nderung zog auch eine Reihe von redaktionellen \u00c4nderungen nach sich. Mit Inkrafttreten der Gesetzes\u00e4nderungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative der Gr\u00fcnliberalen Fraktion vom 5. Dezember 2013 (13.468 \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb wird der \u00abVaterschaftsurlaub\u00bb in \u00abUrlaub des andern Elternteils\u00bb) umbenannt und die \u00abVaterschaftsentsch\u00e4digung\u00bb heisst neu \u00abEntsch\u00e4digung des andern Elternteils\u00bb.<\/p>\n<p>Nun werden neuen \u00c4nderungen vorgeschlagen. Diese sind wie folgt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Leistungen werden vereinheitlicht<\/h3>\n<p>Derzeit werden bestimmte Leistungen nur Dienstleistenden gew\u00e4hrt. Dazu geh\u00f6ren die Betriebszulage, die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten und die Kinderzulage. K\u00fcnftig soll die Betriebszulage, mit der ein Teil der Fixkosten von Selbstst\u00e4ndigen w\u00e4hrend ihrer Dienstzeit gedeckt wird, auf alle EO-Bez\u00fcgerinnen und -Bez\u00fcger mit einer selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ausgeweitet werden. Die Betriebszulage unterst\u00fctzt sie dabei, die Kosten w\u00e4hrend ihres Urlaubs zu bestreiten. Auch die Zulage f\u00fcr Betreuungskosten wird gem\u00e4ss Vorlage beibehalten und auf alle EO-Anspruchsberechtigten ausgeweitet. Aufgehoben wird hingegen die Kinderzulage, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die Familienzulagen (FamZG) eingef\u00fchrt wurde und nun nicht mehr notwendig ist. Sie f\u00fchrt zu einer \u00dcberentsch\u00e4digung, da gem\u00e4ss FamZG f\u00fcr jedes Kind bereits Anspruch auf eine Zulage besteht, unabh\u00e4ngig von der beruflichen oder pers\u00f6nlichen Situation der Eltern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei l\u00e4ngerem Spitalaufenthalt der Mutter wird verl\u00e4ngert<\/h3>\n<p>Wenn ein Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss, kann die Mutterschaftsentsch\u00e4digung heute l\u00e4nger ausgerichtet werden. Bei einem l\u00e4ngeren Spitalaufenthalt der Mutter ist hingegen keine entsprechende Regel vorgesehen, obwohl sich die Mutter in diesem Fall nicht um das Neugeborene k\u00fcmmern kann. Der Entwurf sieht vor, dass die Mutterschaftsentsch\u00e4digung um die tats\u00e4chliche Dauer des Spitalaufenthalts der Mutter verl\u00e4ngert werden kann, wie bei einem l\u00e4ngeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen, h\u00f6chstens aber auf 56 Tage.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entsch\u00e4digung des andern Elternteils bei Tod des Kindes bleibt bestehen<\/h3>\n<p>Heute erlischt der Anspruch auf die Entsch\u00e4digung des andern Elternteils, die den vom Vater bzw. von der Ehefrau der Mutter bezogenen Urlaub entsch\u00e4digt, wenn das Neugeborene stirbt. Die \u00c4nderungsvorlage sieht vor, dass der Vater bzw. die Ehefrau der Mutter den Anspruch beh\u00e4lt, wenn das Neugeborene bei der Geburt oder innerhalb der ersten 14 Tage verstirbt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Anspruch auf Betreuungsentsch\u00e4digung bei Hospitalisierung des Kindes wird ausgeweitet<\/h3>\n<p>Wenn ein Kind w\u00e4hrend mindestens vier Tagen im Spital bleiben muss, soll ein Elternteil die Erwerbst\u00e4tigkeit unterbrechen und f\u00fcr die Dauer des Spitalaufenthalts eine Betreuungsentsch\u00e4digung erhalten k\u00f6nnen. Sobald das Kind wieder zu Hause ist, kann die Entsch\u00e4digung bis zu drei Wochen verl\u00e4ngert werden, sofern die Notwendigkeit der elterlichen Betreuung f\u00fcr die Zeit der Genesung \u00e4rztlich best\u00e4tigt ist. Die Entsch\u00e4digung kann jedoch w\u00e4hrend h\u00f6chstens 98 Tagen \u2012 Spitalaufenthalt und Genesung eingeschlossen \u2012 ausgerichtet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/12\/18\/neue-und-neuere-urlaubsformen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue und neuere Urlaubsformen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/04\/11\/neuer-urlaub-fuer-hinterbliebenen-elternteil\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neuer Urlaub f\u00fcr hinterbliebenen Elternteil<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/10\/10\/kein-betreuungsurlaub-waehrend-mutterschaftsentschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kein Betreuungsurlaub w\u00e4hrend Mutterschaftsentsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) vereinheitlichen und sie besser an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. 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