{"id":4664,"date":"2025-05-05T20:06:52","date_gmt":"2025-05-05T18:06:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4664"},"modified":"2025-05-05T20:14:47","modified_gmt":"2025-05-05T18:14:47","slug":"fristlose-entlassung-eines-polizisten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/05\/05\/fristlose-entlassung-eines-polizisten\/","title":{"rendered":"Fristlose Entlassung eines Polizisten"},"content":{"rendered":"<p>In <a href=\"https:\/\/www.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/03-01-2024-1C_330-2023&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 1C_330\/2023 vom 3. Januar 2024<\/a> hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die fristlose Entlassung eines Z\u00fcrcher Polizisten, der sich auf sozialen Medien aktiv an einer coronamassnahmenkritischen Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; beteiligt hatte, gerechtfertigt war. Diese Vereinigung von Polizisten und Polizistinnen kritisierte gem\u00e4ss Austrittsverf\u00fcgung der Kantonspolizei Z\u00fcrich in anonymen Beitr\u00e4gen die im Rahmen der COVID-Massnahmen beschlossene Zertifikationspflicht als rechtswidrig, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und sch\u00e4dlich und suggerierte, dass sich Polizeiangeh\u00f6rige wegen Amtsmissbrauchs und N\u00f6tigung strafbar machten, wenn sie die Zertifikationspflicht durchsetzen w\u00fcrden<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer war seit September 2008 als Polizist bei der Kantonspolizei Z\u00fcrich angestellt. Nach verschiedenen T\u00e4tigkeiten war er ab dem 1. M\u00e4rz 2019 als Stationierter der Polizeistation W\u00e4denswil zugeteilt. Ab dem 1. Mai 2021 absolvierte er ein Praktikum beim Dienst Digitale Ermittlungen der Kriminalpolizei. Mit Verf\u00fcgung vom 4. November 2021 l\u00f6ste die Kantonspolizei das Arbeitsverh\u00e4ltnis wegen Verletzung der Treuepflicht gem\u00e4ss \u00a7 49 des Personalgesetzes des Kantons Z\u00fcrich vom 27. September 1998 (PG\/ZH; LS 177.10) mit sofortiger Wirkung auf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vorbringen der Parteien<\/h3>\n<p>Die Kantonspolizei ging in ihrer &#8222;Austrittsverf\u00fcgung&#8220; vom 4. November 2021 davon aus, der Arbeitnehmer habe sich aktiv an der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; beteiligt. Diese Vereinigung von Polizisten und Polizistinnen kritisiere in anonymen Beitr\u00e4gen die im Rahmen der COVID-Massnahmen beschlossene Zertifikationspflicht als rechtswidrig, unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und sch\u00e4dlich und suggeriere, dass sich Polizeiangeh\u00f6rige wegen Amtsmissbrauchs und N\u00f6tigung strafbar machten, wenn sie die Zertifikationspflicht durchsetzten. Polizeiangeh\u00f6rige w\u00fcrden aufgefordert, ihre Dienstpflichten zu verletzen und die COVID-Vorschriften nicht mehr durchzusetzen. Zudem seien auf der Webseite &#8222;Handlungsempfehlungen&#8220; ver\u00f6ffentlicht worden, die u.a. dazu aufforderten, Strafanzeige gegen Polizisten einzureichen, welche die Zertifikationspflicht durchsetzen wollten; daf\u00fcr sei auf der Webseite ein Formular &#8222;Strafanzeige N\u00f6tigung\/Amtsmissbrauch&#8220; aufgeschaltet worden. Ersteller dieses Dokuments sei gem\u00e4ss den Metadaten &#8222;A.________&#8220; (d.h. der Arbeitnehmer). Dabei k\u00f6nne offenbleiben, ob er das Formular selbst bearbeitet und auf die Plattform gestellt oder lediglich, in Kenntnis des beabsichtigen Verwendungszwecks, ein Strafanzeigeformular als Grundlage zur Verf\u00fcgung gestellt habe. Unmittelbar nach dessen Befragung am 1. Oktober 2021 sei das Dokument auf der Plattform ausgewechselt worden und lasse seither keinen Autor mehr erkennen. Auf der Plattform (in der Rubrik &#8222;\u00dcber uns&#8220;) sei zudem ein vom Arbeitnehmer und einem Korpskollegen verfasster Brief an die Polizeipersonalverb\u00e4nde VKPZ und VSPB vom 10. Februar 2021 mit Kritik an den Corona-Massnahmen verlinkt gewesen, mit dem Hinweis, dieses Schreiben sei &#8222;durch uns&#8220; an den VSPB gesandt worden, wobei &#8222;wir fordern, dass&#8230;&#8220;. Mit dieser Formulierung w\u00fcrden die Autoren des Briefs auch als die Betreiber der Plattform wahrgenommen.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer bestritt, sich aktiv an der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; beteiligt zu haben. Er habe einzig an einer von dieser Plattform organisierten Chatgruppe teilgenommen. In diesem Rahmen sei angefragt worden, ob jemand ein Formular f\u00fcr die Anzeige von Ehrverletzungsdelikten zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nne. Da er Zugang zu solchen Formularen gehabt habe, habe er ein solches Dokument \u00fcbermittelt, ohne sich Gedanken zu dessen Verwendungszweck zu machen. Insbesondere sei es ihm nicht in den Sinn gekommen, dass dieses in irgend einer Form f\u00fcr einen Download auf der Webseite &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; Verwendung finden k\u00f6nnte. Auch der von ihm mitverfasste Brief an den VSPB sei ohne sein Wissen und Zutun aufgeschaltet worden. Vor Verwaltungsgericht (Triplik vom 14. November 2022) reichte er eine &#8222;Stellungnahme Urheberschaft&#8220; von B.________, ehemaligem Assistenz-Staatsanwalt und Vorstandsmitglied von &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220;, und die Kopie einer E-Mail vom 24. September 2021 ein, um zu belegen, dass B.________ das Strafanzeigeformular fertiggestellt und samt der dazugeh\u00f6rigen Handlungsanweisung zur Aufschaltung an die Plattform \u00fcbermittelt habe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Verwaltungsgerichts<\/h3>\n<p>Das Verwaltungsgericht erachtete die Behauptung des Beschwerdef\u00fchrers, seine Mitwirkung habe sich auf das \u00dcbermitteln des Formulars f\u00fcr die Anzeige von Ehrverletzungsdelikten beschr\u00e4nkt, als nicht glaubhaft. Die von B.________ eingereichte Stellungnahme qualifizierte es als reine Schutzbehauptung. Insgesamt erachtete es das Verwaltungsgericht als hinreichend erstellt, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer aktiv an der Plattform &#8222;Wir \u00fcber uns&#8220; beteiligt hatte. Zu diesem Schluss habe der Kanton &#8211; aufgrund der Befragung des Beschwerdef\u00fchrers, dessen Stellungnahme und der weiteren Umst\u00e4nde &#8211; bereits im Zeitpunkt der K\u00fcndigung kommen k\u00f6nnen. In antizipierter Beweisw\u00fcrdigung verzichtete das Verwaltungsgericht auf weitere Beweismittel, namentlich auf die vom Beschwerdef\u00fchrer beantragte Zeugeneinvernahme B.________s.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verfahren vor Bundesgericht<\/h3>\n<p>Vor Bundesgericht r\u00fcgte der Arbeitnehmer eine offensichtlich unrichtige und rechtsverletzende Sachverhaltsfeststellung durch die Vorinstanz (Art. 97 Abs. 1 BGG). Das Verwaltungsgericht habe die beantragte Zeugeneinvernahme von B.________ in willk\u00fcrlicher antizipierter Beweisw\u00fcrdigung abgelehnt und dadurch das rechtliche Geh\u00f6r verletzt (Art. 29 Abs. 2 BV). Er reicht neue Unterlagen (E-Mails) zu den Akten, um den Nachweis der letzten \u00dcberarbeitung des Strafanzeige-Formulars durch B.________ zu erbringen. Der Sachverhalt sei entsprechend zu berichtigen (Art. 105 Abs. 2 BGG) und f\u00fcr die Beurteilung der Frage, ob die fristlose K\u00fcndigung gerechtfertigt sei, zugrunde zu legen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Bundesgerichts<\/h3>\n<p>Das Bundesgericht folgte der Argumentation des Arbeitnehmers nicht und sch\u00fctzte den Entscheid des Verwaltungsgerichts:<\/p>\n<p><em>4.1.2. Aus den Akten ergibt sich jedoch, dass der Beschwerdef\u00fchrer seine Aussage mehrfach angepasst hat, um den Einw\u00e4nden der Gegenseite Rechnung zu tragen:<\/em><\/p>\n<p><em>Bei der Befragung vom 1. Oktober 2021 sagte er, er k\u00f6nne sich nicht erkl\u00e4ren, weshalb sein Name und Kurzzeichen (CARE) in den Metadaten als &#8222;Autor&#8220; des Strafanzeigeformulars erscheine; Metadaten k\u00f6nne jeder ver\u00e4ndern. Mit Stellungnahme vom 1. November 2021 erkl\u00e4rte er dann, den Betreibern der Webseite ein Anzeigeformular f\u00fcr Ehrverletzungsdelikte zur Verf\u00fcgung gestellt zu haben, weshalb er in den Metadaten als Autor des Dokuments genannt werde; mit der \u00c4nderung und Aufschaltung des Formulars habe er jedoch nichts zu tun gehabt. In der Rekursschrift vom 6. Dezember 2021 beharrte der Beschwerdef\u00fchrer darauf, das Strafanzeigeformular weder verfasst noch ver\u00f6ffentlicht zu haben, ohne weitere Erkl\u00e4rungen abzugeben. Im \u00dcbrigen sei an diesem Formular auch nichts zu beanstanden; im Gegenteil gew\u00e4hrleiste es den gleichen Zugang zum Recht.<\/em><\/p>\n<p><em>Nachdem im Rekursentscheid festgehalten worden war, schon das &#8222;zur Verf\u00fcgung stellen&#8220; des Strafanzeigeformulars an die Betreiber der Plattform stelle eine gravierende Treuepflichtverletzung dar, pr\u00e4zisierte der Beschwerdef\u00fchrer vor Verwaltungsgericht, er habe das Dokument nicht direkt den Betreibern \u00fcbermittelt. Vielmehr sei er in einem Gruppenchat von &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; angefragt worden, ob jemand ein Formular f\u00fcr die Anzeige von Ehrverletzungsdelikten zur Verf\u00fcgung stellen k\u00f6nne. Da er Zugang zu solchen Formularen gehabt habe, habe er ein solches \u00fcbermittelt, ohne sich Gedanken zum Verwendungszweck zu machen.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Kantonspolizei wandte dagegen in ihrer Vernehmlassung ein, dass der Name des Beschwerdef\u00fchrers nicht als Verfasser des Dokuments in den Metadaten erscheinen w\u00fcrde, wenn er ein Strafanzeigeformular lediglich \u00fcbermittelt h\u00e4tte: Nur, wer ein Word-Dokument &#8222;von Grund auf&#8220; erstelle, erscheine bei dessen Umwandlung in ein PDF-Dokument als &#8222;Autor&#8220;. In der Replik vom 5. September 2022 (Rz 18 S. 8) wies der Beschwerdef\u00fchrer nochmals auf die Manipulierbarkeit von Metadaten hin. Erst in der Triplik vom 14. November 2022 erg\u00e4nzte er, er habe nicht das Strafanzeigeformular als solches \u00fcbermittelt, sondern dessen Text in ein neues Worddokument kopiert, weil er der anfragenden Person das Dokument nicht mit dem Polizeilogo habe \u00fcberlassen wollen. Er erkl\u00e4rte, der unter einem Pseudonym auftretende Chatpartner, an welchen er das Formular \u00fcbermittelt habe, habe von der K\u00fcndigung erfahren und sich daraufhin bei ihm gemeldet. Er habe mitgeteilt, dass er das Dokument in ein Formular f\u00fcr die Anzeige von N\u00f6tigung und Amtsmissbrauch umgearbeitet und zwecks \u00dcberpr\u00fcfung an den damaligen Assistenzstaatsanwalt B.________ weitergeleitet habe. Der Chatteilnehmer sei offensichtlich selbst Polizist und bestehe auf strikter Anonymit\u00e4t, weshalb seine Identit\u00e4t nicht offengelegt werden k\u00f6nne. Dagegen habe B.________ best\u00e4tigt, das Strafanzeigeformular fertiggestellt und zusammen mit einer entsprechenden Handlungsanweisung an die Administratoren der Webseite \u00fcbermittelt zu haben. Daf\u00fcr reichte der Beschwerdef\u00fchrer eine &#8222;Stellungnahme Urheberschaft&#8220; von B.________ und die Kopie einer E-Mail vom 24. September 2021 mit 6 Anh\u00e4ngen (Handlungsempfehlungen, Strafanzeige und Vorlage Einsprache, je als Word- und als PDF-Dokument) zu den Akten. Diese wurde vom Konto &#8220; liberate.corona@ protonmail.com &#8220; an die Adresse info@wirfuereuch.ch verschickt.<\/em><\/p>\n<p><em>4.1.3. Dem Beschwerdef\u00fchrer ist einzur\u00e4umen, dass die zuletzt geschilderte Version die im Dokument enthaltenen Metadaten erkl\u00e4ren w\u00fcrde. Das Verwaltungsgericht erachtete die Schilderung aber aus anderen Gr\u00fcnden als nicht plausibel: Es verwies auf die sich in zentralen Aspekten widersprechenden Aussagen des Beschwerdef\u00fchrers und hielt fest, es leuchte nicht ein, weshalb ein Polizist in einem Gruppenchat von &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; bei anderen Polizeiangeh\u00f6rigen um eine Vorlage f\u00fcr eine Strafanzeige f\u00fcr Ehrverletzungsdelikte h\u00e4tte bitten sollen, obwohl er in seiner Funktion als Polizist zweifellos selbst die M\u00f6glichkeit gehabt h\u00e4tte, sich ohne grossen Aufwand ein entsprechendes Dokument zu beschaffen. Mit diesem Argument setzt sich der Beschwerdef\u00fchrer nicht auseinander, weshalb er keine Willk\u00fcr zu begr\u00fcnden vermag.<\/em><\/p>\n<p><em>Erstaunlich erscheint zudem, dass der Beschwerdef\u00fchrer ein neues Word-Dokument (ohne das Polizeilogo) erstellte, obwohl es angeblich einzig um die \u00dcbermittlung eines offiziellen Strafanzeigeformulars ging, noch dazu an einen anderen Polizisten.<\/em><\/p>\n<p><em>H\u00e4tte sich der Sachverhalt schliesslich wie geschildert zugetragen, h\u00e4tte dem Beschwerdef\u00fchrer (der zuletzt in der Abteilung Cybercrime eingesetzt war) schon bei seiner Befragung vom 1. Oktober 2021 einfallen m\u00fcssen, dass er k\u00fcrzlich ein Word-Dokument mit einer Strafanzeigenvorlage an ein Mitglied der Chatgruppe \u00fcbermittelt hatte und dies der Grund sein k\u00f6nnte, weshalb er im aufgeschalteten (abge\u00e4nderten) Dokument weiterhin als Autor genannt werde. In dieser Situation w\u00e4re zu erwarten gewesen, dass er schon damals, sp\u00e4testens aber bei der Gew\u00e4hrung des rechtlichen Geh\u00f6rs am 1. November 2021, den Vorgang detailliert darlegt, anstatt sich mit Vermutungen und vagen Hinweisen zu begn\u00fcgen. Dies w\u00e4re auch ohne Kenntnis der Identit\u00e4t des Chatpartners m\u00f6glich gewesen.<\/em><\/p>\n<p><em>4.2. Das Verwaltungsgericht erwog weiter, f\u00fcr eine aktive Beteiligung des Beschwerdef\u00fchrers bei &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; spreche der Umstand, dass die Metadaten kurz nach dessen Befragung am 1. Oktober 2021 aus dem Strafanzeigeformular entfernt worden seien. Wie es ihm als (angeblich) Unbeteiligtem m\u00f6glich gewesen sei, die L\u00f6schung der Metadaten innert kurzer Frist zu veranlassen, habe der Beschwerdef\u00fchrer nicht nachvollziehbar erkl\u00e4ren k\u00f6nnen (E. 5.1.3).<\/em><\/p>\n<p><em>Der Beschwerdef\u00fchrer erachtet diesen R\u00fcckschluss als v\u00f6llig unhaltbar. \u00dcber den Gruppenchat habe jeder Teilnehmer direkten Zugang zu den Administratoren der Plattform gehabt; der Beschwerdef\u00fchrer habe somit umgehend nach seiner Befragung mittels einfacher Nachricht im Gruppenchat die Administratoren um Entfernung der Meta-Daten bitten k\u00f6nnen, welcher Bitte diese offenkundig umgehend nachgekommen seien.<\/em><\/p>\n<p><em>Diese Darstellung bleibt indessen vage (ohne Details zu Zeitpunkt und Inhalt seiner Meldung); zudem erstaunt, dass die Administratoren so rasch auf die Mitteilung eines beliebigen Chatgruppenteilnehmers reagiert haben sollen. Insofern erscheint die Beweisw\u00fcrdigung des Verwaltungsgerichts nicht willk\u00fcrlich.<\/em><\/p>\n<p><em>4.3. Als weiteres Indiz ber\u00fccksichtigte das Verwaltungsgericht die gemeinsamen Aktionen des Beschwerdef\u00fchrers mit einem Kollegen, der sich im hier interessierenden Zeitraum bei &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; als Presseverantwortlicher engagiert habe. Mit diesem zusammen habe er den Brief vom 10. Februar 2021 an die Polizeipersonalverb\u00e4nde verfasst und am 28. April 2021 beim Kommandanten der Kantonspolizei vorgesprochen. Der erw\u00e4hnte Brief sei auf der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr uns&#8220; verlinkt und in der Rubrik &#8222;\u00dcber uns&#8220; als Initiative der Plattformbetreiber dargestellt worden. Es erscheine vor diesem Hintergrund lebensfremd anzunehmen, dass der Beschwerdef\u00fchrer sich nicht \u00fcber Inhalt und Ziele der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; ausgetauscht habe. Sein Vorbringen, er habe nicht gewusst und nicht wissen k\u00f6nnen, dass das (von ihm erstellte bzw. zumindest zur Verf\u00fcgung gestellte) Strafanzeigeformular auf der Plattform bereitgestellt werden w\u00fcrde, sei nicht glaubhaft (E. 5.1.4).<\/em><\/p>\n<p><em>Der Beschwerdef\u00fchrer wendet dagegen nur ein, das Schreiben vom 10. Februar 2021 sei ohne sein Zutun auf der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; ver\u00f6ffentlicht worden. Dagegen bestreitet er nicht, \u00fcber Inhalt und Ziele der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; informiert gewesen zu sein. Insofern erscheint es jedenfalls nicht willk\u00fcrlich anzunehmen, er habe bei der \u00dcbermittlung des Strafanzeigeformulars wissen k\u00f6nnen und m\u00fcssen, dass und in welchem Kontext es auf der Plattform Verwendung finden k\u00f6nnte.<\/em><\/p>\n<p><em>4.4. Das Verwaltungsgericht qualifizierte die &#8222;Stellungnahme Urheberschaft&#8220; von B.________ als Schutzbehauptung: Dessen Schilderung, die \u00fcberarbeitete Strafanzeige von einer Polizeibeamtin erhalten zu haben, widerspreche derjenigen des Beschwerdef\u00fchrers, wonach er das Formular an einen anderen Polizisten \u00fcbermittelt habe, der es umgearbeitet und an B.________ weitergeleitet habe. \u00dcberdies sei die Stellungnahme erst ein Jahr nach der zu beurteilenden K\u00fcndigung verfasst worden. Schliesslich weise das Formular gewisse juristische Fehler und Ungenauigkeiten auf, die B.________ als Assistenzstaatsanwalt h\u00e4tten auffallen m\u00fcssen. Es leuchte auch nicht ein, weshalb dieser bei der Erstellung eines Strafanzeigeformulars auf Hilfe angewiesen gewesen sei.<\/em><\/p>\n<p><em>4.4.1. Der Beschwerdef\u00fchrer r\u00fcgt eine willk\u00fcrliche antizipierte Beweisw\u00fcrdigung und die Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs. Vor Bundesgericht legt er neue E-Mails vor, um zu belegen, dass B.________ das modifizierte Strafanzeigenformular (&#8222;Strafanzeige wegen N\u00f6tigung und Amtsmissbrauch&#8220;) finalisiert und, zusammen mit den von ihm verfassten &#8222;Handlungsanweisungen&#8220;, den Administratoren der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; \u00fcbermittelt habe.<\/em><\/p>\n<p><em>4.4.2. Es erscheint fraglich, ob diese neuen Beweismittel zul\u00e4ssig sind.<\/em><\/p>\n<p><em>Der Beschwerdef\u00fchrer bringt dazu vor, B.________ habe sich am 16. November 2022 auf sein Ersuchen hin bereit erkl\u00e4rt, eine &#8222;Stellungnahme Urheberschaft&#8220; zu verfassen, um sich als letzter Autor des Strafanzeigen-Formulars zu erkennen zu geben. Allerdings habe er die Kommunikationskan\u00e4le nicht aufdecken wollen, um die Anonymit\u00e4t der \u00fcbrigen Mitglieder zu wahren. Erst nachdem das Verwaltungsgericht die Stellungnahme B.________s als Schutzbehauptung abgetan und sich geweigert habe, diesen als Zeugen einzuvernehmen, habe sich der Beschwerdef\u00fchrer veranlasst gesehen, weitere Mails einzureichen.<\/em><\/p>\n<p><em>Diese Erkl\u00e4rung \u00fcberzeugt insofern nicht, als auch die jetzt eingereichten Mails lediglich belegen, dass ein Word-Dokument &#8222;Strafanzeige N\u00f6tigung und Amtsmissbrauch&#8220; am 24. September 2021 an das Konto &#8220; liberate.corona@protonmail.com &#8220; geschickt, vom Nutzer dieser Mail-Adresse in ein PDF umgewandelt und anschliessend, zusammen mit den Handlungsempfehlungen, zwecks Aufschaltung auf die Webseite an die Adresse &#8220; info@wirfuereuch.ch &#8220; geschickt wurde (nur letzteres E-mail lag schon dem Verwaltungsgericht vor). Da alle Namen und Mailadressen geschw\u00e4rzt wurden, kann daraus gerade nicht entnommen werden, wer das vom Beschwerdef\u00fchrer erstellte Word-Dokument \u00fcberarbeitet und weitergeleitet hat; insofern bleibt die Anonymit\u00e4t gewahrt.<\/em><\/p>\n<p><em>Letztlich kann die Frage offenbleiben, denn aufgrund der Schw\u00e4rzungen tragen die Mails nichts zur Beantwortung der Frage bei, von wem B.________ die \u00fcberarbeitete Strafanzeige erhalten hat.<\/em><\/p>\n<p><em>4.4.3. Aus dem gleichen Grund ist auch nicht ersichtlich, welchen Beweiswert die Einvernahme von B.________ als Zeuge gehabt h\u00e4tte. Denn gem\u00e4ss Beweisantrag (Triplik vom 14. November 2022 Rz. 7, 29-31) sollte dieser best\u00e4tigen, dass er das Dokument finalisiert und an die Plattform versandt habe. Daraus ergibt sich nicht, wer das Strafanzeigeformular \u00fcberarbeitet und an B.________ weitergeleitet hat.<\/em><\/p>\n<p><em>Den Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte allenfalls die Aussage entlasten k\u00f6nnen, wonach B.________ die \u00fcberarbeitete Version des Strafanzeigeformulars von einer Polizeibeamtin erhalten habe. Das Verwaltungsgericht durfte jedoch willk\u00fcrfrei davon ausgehen, dass diese Aussage im Widerspruch zur Darstellung des Beschwerdef\u00fchrers stehe, der stets von einem (m\u00e4nnlichen) Polizisten gesprochen hatte. Der Einwand des Beschwerdef\u00fchrers, die Mitglieder von &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; seien immer darauf bedacht gewesen, nicht zu viele Informationen \u00fcber ihre Kontaktpersonen zu verraten (Namens\u00e4nderung, abweichende Geschlechtsangaben, etc.), erkl\u00e4rt nicht, weshalb der Beschwerdef\u00fchrer &#8211; der angeblich kein aktives Mitglied, sondern blosser Teilnehmer einer Chatgruppe war &#8211; durchwegs von einer m\u00e4nnlichen Kontaktperson gesprochen hat.<\/em><\/p>\n<p><em>Insofern durfte das Verwaltungsgericht ohne Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs auf die beantragte Zeugeneinvernahme verzichten, weil diese nichts an seiner \u00dcberzeugung zu \u00e4ndern verm\u00f6chte, wonach der Beschwerdef\u00fchrer das Strafanzeigeformular entweder selbst verfasst oder zumindest in Kenntnis von dessen Verwendungszweck zur Verf\u00fcgung gestellt habe.<\/em><\/p>\n<p><em>4.5. Bei einer gesamthaften Betrachtung l\u00e4sst die Beweisw\u00fcrdigung des Verwaltungsgerichts keine Willk\u00fcr erkennen. Zwar m\u00f6gen einzelne Elemente, f\u00fcr sich allein genommen, eine andere Interpretation zulassen; in der Gesamtsicht erscheint es jedoch keinesfalls unhaltbar, auf die aktive Mitwirkung des Beschwerdef\u00fchrers an der Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; zu schliessen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zur fristlosen K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/20\/fristlose-kuendigung-durch-mitarbeiterin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung durch Mitarbeiterin<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/20\/sofortige-reaktion-bei-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sofortige Reaktion bei fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/08\/entschaedigung-bei-ungerechtfertigter-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung bei ungerechtfertigter fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/27\/fristlose-entlassung-wegen-sexueller-belaestigung\/\">Fristlose Entlassung wegen sexueller Bel\u00e4stigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/18\/rechtliche-grundlagen-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtliche Grundlagen der fristlosen Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/15\/ungerechtfertigte-fristlose-kuendigung-wegen-lohnaussstand\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose K\u00fcndigung wegen Lohnaussstand<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/25\/occassionsbrenner-treuepflichtverletzung-fristlose-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Occassionsbrenner \u2013 Treuepflichtverletzung \u2013 fristlose Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/12\/fristlose-entlassung-entscheide-aus-2016-2017\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung \u2013 Entscheide aus 2016\/2017<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/27\/fristlose-entlassung-des-bekanntesten-investmentbankers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung des bekanntesten Investmentbankers!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/16\/entscheide-zur-fristlosen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheide zur fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/17\/beurteilung-einer-fristlosen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beurteilung einer fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/17\/fristlose-kuendigung-wegen-massiver-ueberschreitung-der-hoechstgeschwindigkeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen massiver \u00dcberschreitung der H\u00f6chstgeschwindigkeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/28\/ungerechtfertigte-fristlose-kuendigung-trotz-wiederholt-fehlerhafter-arbeitsausfuehrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose K\u00fcndigung trotz wiederholt fehlerhafter Arbeitsausf\u00fchrung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/26\/fristloses-verlassen-der-arbeitsstelle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristloses Verlassen der Arbeitsstelle<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/13\/fristlose-entlassung-eines-leitenden-arbeitnehmers-konkrete-umstaende-sind-entscheidend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung eine leitenden Arbeitnehmers \u2013 konkrete Umst\u00e4nde sind entscheidend<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/16\/stiftwurf-ohne-verletzte-ungerechtfertigte-fristlose-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stiftwurf ohne Verletzte \u2013 ungerechtfertigte fristlose Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/22\/wuergegriff-am-hals-fristlose-kuendigung-ist-gerechtfertigt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">W\u00fcrgegriff am Hals \u2013 fristlose K\u00fcndigung ist gerechtfertigt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/21\/fristlose-oder-ordentliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose oder ordentliche Entlassung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/17\/fristlose-kuendigung-wegen-reglementsverstoessen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Reglementsverst\u00f6ssen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/26\/rasches-handeln-bei-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rasches Handeln bei der fristlosen K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/05\/fristlose-kuendigung-nach-kant-personalgesetz-zh-willkuerpruefung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung nach kant. Personalgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/14\/auswirkungen-einer-krankheit-nach-erfolgter-ungerechtfertigter-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen einer Krankheit nach erfolgter ungerechtfertigter fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/08\/12\/faelligkeit-und-verzinsung-der-forderungen-bei-ungerechtfertigter-fristloser-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00e4lligkeit und Verzinsung von Forderungen bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/26\/fristloses-verlassen-der-arbeitsstelle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristloses Verlassen der Stelle<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/06\/09\/fristlose-kuendigung-wegen-aussage-vor-gericht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Aussage vor Gericht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/04\/fristlose-kuendigung-wegen-sexueller-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/07\/14\/fristlose-kuendigung-eines-bankdirektors\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung eines Bankdirektors<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/16\/koennen-arbeitnehmer-fristlos-kuendigen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00f6nnen Arbeitnehmer fristlos k\u00fcndigen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/11\/01\/fristlose-kuendigung-wegen-hass-posts-im-internet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Hass-Posts im Internet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/10\/21\/fristlose-entlassung-wegen-fahrens-in-angetrunkenem-zustand-mit-dem-geschaeftsauto\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit dem Gesch\u00e4ftsauto<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/09\/30\/fristlose-entlassung-auch-bei-bagatelldeklikten-moeglich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung auch bei Bagatelldeklikten m\u00f6glich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/07\/12\/fristlose-kuendigung-wegen-maskenverweigerung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Maskenverweigerung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/06\/04\/fristlose-kuendigung-11-monate-nach-verdacht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung 11 Monate nach Verdacht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/12\/anfechtung-des-arbeitsvertrages-oder-fristlose-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung des Arbeitsvertrages oder fristlose Entlassung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/01\/26\/gerechtfertigte-fristlose-entlassung-wegen-sexueller-belaestigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gerechtfertigte fristlose Entlassung wegen sexueller Bel\u00e4stigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/07\/22\/fristlose-kuendigung-wegen-unterlassener-gewinnherausgabe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen unterlassener Gewinnherausgabe<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/05\/25\/ungerechtfertigte-fristlose-entlassung-des-finanzdirektors\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungerechtfertigte fristlose Entlassung des Finanzdirektors<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/24\/fristlose-kuendigung-wegen-budgetueberschreitung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Budget\u00fcberschreitung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/03\/bedingte-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bedingte fristlose K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/18\/licenziamento-immediato-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Licenziamento immediato \u2013 fristlose K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/07\/fristlose-kuendigung-wegen-katzenfarm\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Katzenfarm<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/09\/29\/ungueltige-aufhebungsvereinbarung-bei-fristloser-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltige Aufhebungsvereinbarung bei fristloser Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/08\/15\/fristloses-verlassen-der-stelle-arbeitsverweigerung-oder-doch-nicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristloses Verlassen der Stelle \u2013 Arbeitsverweigerung oder doch nicht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/05\/fristlose-kuendigung-nach-kant-personalgesetz-zh-willkuerpruefung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung nach kant. Personalgesetz (ZH) \u2013 Willk\u00fcrpr\u00fcfung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/30\/aussageverhalten-waehrend-interner-untersuchung-und-fehlende-reue-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aussageverhalten w\u00e4hrend interner Untersuchung und fehlende Reue \u2013 fristlose K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/17\/aufhebungsvereinbarung-oder-fristloser-rausschmiss\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufhebungsvereinbarung oder fristloser Rausschmiss?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/08\/heimliche-tonbandaufnahme-von-mitarbeitergespraechen-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Heimliche Tonbandaufnahme von Mitarbeitergespr\u00e4chen \u2013 fristlose K\u00fcndigung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/09\/fristlose-kuendigung-nach-sichtung-von-sms-nachrichten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung nach Sichtung von SMS-Nachrichten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/08\/entschaedigung-bei-ungerechtfertigter-fristloser-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung bei ungerechtfertigter fristloser K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/11\/fehler-im-zeiterfassungssystem-fristlose-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fehler im Zeiterfassungssystem \u2013 fristlose K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/01\/22\/entschaedigung-trotz-gerechtfertigter-fristloser-entlassung-oeff-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung trotz gerechtfertigter fristloser Entlassung (\u00f6ffentliches Dienstrecht)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/08\/vertrag-mit-mindestdauer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertrag mit Mindestdauer \u2013 K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/27\/die-kuendigungsparitaet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigungsparit\u00e4t<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/15\/die-e-mail-gilt-als-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eDie E-Mail gilt als K\u00fcndigung\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/17\/kuendigung-per-sms-whats-up-fax-telex\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung per SMS, WhatsApp, E-Mail<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/02\/kuendigung-eines-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/10\/gekuendigt-und-ab-zum-arzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt und ab zum Arzt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/13\/die-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/28\/zeitpunkt-der-zustellung-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Zeitpunkt der Zustellung einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/17\/e-mail-kuendigung-waehrend-den-ferien-zeitpunkt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">E-Mail K\u00fcndigung w\u00e4hrend den Ferien \u2013 Zeitpunkt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/04\/fristlose-kuendigung-wegen-sexueller-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/07\/05\/notwendige-anhoerung-bei-verdacht-auf-strafbares-verhalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendige Anh\u00f6rung wegen Verdacht aus strafbares Verhalten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/10\/fristlose-kuendigung-nach-abwerbeversuch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">fristlose K\u00fcndigung nach Abwerbeversuch<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In BGer 1C_330\/2023 vom 3. Januar 2024 hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob die fristlose Entlassung eines Z\u00fcrcher Polizisten, der sich auf sozialen Medien aktiv an einer coronamassnahmenkritischen Plattform &#8222;Wir f\u00fcr Euch&#8220; beteiligt hatte, gerechtfertigt war. 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