{"id":4747,"date":"2025-08-28T15:57:56","date_gmt":"2025-08-28T13:57:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4747"},"modified":"2025-08-28T16:03:22","modified_gmt":"2025-08-28T14:03:22","slug":"referenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/08\/28\/referenzen\/","title":{"rendered":"Referenzen"},"content":{"rendered":"<p>Referenzen sind im Arbeitsrecht weit verbreitet. Doch es findet sich nirgends im Obligationenrecht eine gesetzliche Bestimmung, die sich mit den Referenzen auseinandersetzt. Auch in <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\">GAV<\/a>\u00a0und\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/14\/normalarbeitsvertraege-nav\/\">NAV<\/a>\u00a0lassen sich keine Regelungen finden. Die Pflicht zur Erteilung einer Referenz wird als Ausfluss der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/18\/fuersorgepflicht-unfall-an-stanzmaschine\/\">F\u00fcrsorgepflicht (Art. 328OR)<\/a>\u00a0des Arbeitgebers verstanden, die auch nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses weiterwirkt. Sodann leitete sich die Pflicht zur Referenz auch aus der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\">Zeugnispflicht<\/a>\u00a0(Art. 330a OR) ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was sind Referenzen im Arbeitsrecht?<\/h3>\n<p>Im Allgemeinen wird als Referenz verstanden, wenn ein ehemaliger Arbeitgeber gegen\u00fcber einem potentiellen Arbeitgeber Ausk\u00fcnfte \u00fcber einen Bewerber erteilt. Referenzen erf\u00fcllen grunds\u00e4tzlich den gleichen Zweck wie das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\">Arbeitszeugnis<\/a>. Die Referenz soll der Beurteilung der Bewerbenden dienen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die verpflichtete Person<\/h3>\n<p>Zur Referenz verpflichtet ist der (bisherige) Arbeitgeber. Jedoch muss diese Person einen Arbeitnehmer auch wirklich beurteilen k\u00f6nnen. Das kann etwa Probleme bereiten, wenn der direkte Vorgesetze auch nicht mehr beim Arbeitgeber arbeitet.<\/p>\n<p>Es gibt auch spezielle Konstellationen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/18\/personalverleih-was-ist-das\/\">Personalverleih<\/a>: Es ist der Verleiher als formaler Arbeitgeber zur Referenz verpflichtet. Es muss sich gegebenenfalls beim Einsatzbetrieb informieren.<\/li>\n<li>Referenzpflicht im Konkurs: F\u00e4llt der Arbeitnehmer in Konkurs, so verbleibt die Pflicht zur Referenz beim konkursiten Arbeitgeber. F\u00fchrt die Konkursverwaltung das Gesch\u00e4ft weiter,\u00a0 wird diese f\u00fcr die Zeit nach der Konkurser\u00f6ffnung referenzpflichtig.<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/13\/fallstricke-des-betriebsueberganges\/\">Betriebs\u00fcbernahme<\/a>: Im Falle der Betriebs\u00fcbernahme geht die Pflicht zur Erteilung der Referenzauskunft auf den \u00dcbernehmer des Betriebes \u00fcber (eine Ausnahme besteht gegebenenfalls f\u00fcr die Zeit ab der \u00dcbernahme bis zu dem Tag, an welchem das Arbeitsverh\u00e4ltnis h\u00e4tte beendet werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Tod des Arbeitgebers: Sofern die Erben die Erbschaft antreten, geht die Referenzpflicht auf diese \u00fcber.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhalt und Umfang von Referenzen<\/h3>\n<p>Thema der Referenz ist die Vertiefung des Arbeitszeugnisses (Johannes Sokoll, Referenzen im Arbeitsrecht, Z\u00fcrich\/St. Gallen 2016, S. 15). Auch Referenzen m\u00fcssen den Zeugnisgrunds\u00e4tzen entsprechen und wahr und auf die Eignung des Arbeitnehmers beschr\u00e4nkt sein (vgl. Art. 328b OR). Der Arbeitgeber muss sich dabei auf die Hauptthemen, n\u00e4mlich die Leistung des Arbeitnehmers und sein Verhalten w\u00e4hrend der Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses beschr\u00e4nken. Grundlage und Leitplanke f\u00fcr den Inhalt der Referenzauskunft bildet immer das ausgestellte Arbeitszeugnis (ZK-Staehelin, Art. 330a OR N 27; BSK OR-I-Portmann\/Rudolph, Art. 330a N 11; Br\u00fchwiler, Einzelarbeitsvertrag, Kommentar zu den Art. 319-343 OR, 3. Aufl., Art. 330a N 10; Sokoll, a.a.O., S. 37, 40). Da Referenzen dazu dienen, das Arbeitszeugnis zu vertiefen, hat der Arbeitnehmer auch keine Ausk\u00fcnfte zu erwarten, welche die Wertung des Arbeitszeugnisses in Frage stellen (Sokoll, a.a.O., S. 41).<\/p>\n<p>Umgekehrt l\u00e4sst sich daraus schliessen, dass der Arbeitgeber auch keine Ausk\u00fcnfte \u00fcber Themen geben muss, welche im Arbeitszeugnis in keiner Weise erw\u00e4hnt sind. Zwar kann sich aufsichtsrechtlich f\u00fcr Arbeitgeber eine Pflicht auf Referenzeinholung ergeben, so etwa bei Banken, da die in leitender Funktion bei einer Bank t\u00e4tigen Personen einen guten Ruf geniessen und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bieten m\u00fcssen (Art. 3 Abs. 2 lit. c BankG; BSK BankG-Winzeler, Art. 3 N 16). Der neue Arbeitgeber hat jedoch keinen selbst\u00e4ndigen Anspruch auf Referenzerteilung. Das Bankengesetz enth\u00e4lt keinerlei branchenspezifische Vorschriften \u00fcber die Einholung bzw. Erteilung von Referenzausk\u00fcnften der ehemaligen und zuk\u00fcnftigen Arbeitgeber. Es ist daher davon auszugehen, dass auch gegen\u00fcber Angestellten von Banken die gleichen Grunds\u00e4tze gelten, indem sich die Referenzausk\u00fcnfte auf die Leistung des Arbeitnehmers und sein Verhalten beim ehemaligen Arbeitgeber im Rahmen des ausgestellten Arbeitszeugnisses beschr\u00e4nken. Die Referenzauskunft kann grunds\u00e4tzlich jederzeit eingefordert werden, doch ist dem Arbeitgeber ein angemessener Zeitraum f\u00fcr die Auskunftserteilung zuzugestehen. Eine gefestigte Rechtsprechung oder vorherrschende Lehrmeinung, was unter einem angemessenen Zeitraum zu verstehen ist, besteht bis anhin nicht. Bei einer Referenzanfrage gegen\u00fcber einem ehemaligen Arbeitnehmer spielt der Umstand eine Rolle, wie lange er bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden ist (Sokoll, a.a.O., S. 13).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Haftung<\/h3>\n<p>Wie beim Arbeitszeugnis kann die falsche, mangelnde, unterlassene oder unzul\u00e4ssigerweise erteilte Referenz haftungsbegr\u00fcndend sein (auch Genugtuung w\u00e4re denkbar). Stets ist aber der Zusammenhang mit einem Schaden zu beweisen (siehe hierzu auch den\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\">Beitrag zur Haftung im Zusammenhang mit Zeugnissen<\/a>). Das kann sich f\u00fcr einen Kl\u00e4ger als Knacknuss erweisen. Ein Arbeitnehmer muss zum Beispiel darlegen, dass er aufgrund der \u00abfalschen\u00bb Referenz eine neue Stelle nicht erhalten hat. Bei nicht erteilter Auskunft d\u00fcrfte etwa zuerst ein Verzugsfall vorliegen (Art. 102 ff. OR). Ein neuer Arbeitgeber m\u00fcsste etwa beweisen, dass er einen Arbeitnehmer aufgrund der falschen Referenz angestellt hat.<\/p>\n<p>Im\u00a0<a href=\"https:\/\/www.gerichte-zh.ch\/fileadmin\/user_upload\/entscheide\/oeffentlich\/LA230015-O8.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid LA230015 vom 23. Juli 2024 hatte sich das Obergericht des Kantons Z\u00fcrich<\/a>\u00a0mit der Frage zu befassen, ob eine Arbeitgeberin aufgrund einer unterlassenen Referenz schadenersatzpflichtig wurde, da aufgrund der unterlassenen Referenz eine neue Stelle nicht angetreten werden konnte. Denn der Arbeitsvertrag mit einer neuen Arbeitgeberin stand namentlich unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Referenzauskunft.<\/p>\n<p>Das Obergericht wies dies Klage ab. Gem\u00e4ss Obergericht war der Ansicht, der verlangte Inhalt der Referenz sprenge offensichtlich den Kontext des konkreten Arbeitszeugnisses. Aus diesem Grund habe die Arbeitgeberin die Referenz auch verweigern d\u00fcrfen.<\/p>\n<p><em>c) Wie oben ausgef\u00fchrt, stellte sich die Beklagte auch im Berufungsverfahren auf den Standpunkt, dass die Referenzauskunft gem\u00e4ss den Vorgaben des Kl\u00e4gers bzw. seiner k\u00fcnftigen Arbeitgeberin Ausk\u00fcnfte h\u00e4tte enthalten m\u00fcssen, welche nicht Teil des Arbeitszeugnisses waren und damit auch nicht Teil der darin enthaltenen Bewertung des Kl\u00e4gers (Urk. 118 Rz. 46, 83). Dieser Auffassung ist zu folgen. Das f\u00fcr den Kl\u00e4ger ausgestellte Arbeitszeugnis beinhaltet einerseits eine Qualifikation der Leistungen des Kl\u00e4gers in fachlicher Hinsicht und andererseits eine Beurteilung seines Verhaltens in pers\u00f6nlicher Hinsicht. Bez\u00fcglich beider Komponenten stellte die Beklagte dem Kl\u00e4ger ein gutes Zeugnis aus. Sie attestierte ihm gute Fachkenntnisse in seinem T\u00e4tigkeitsbereich; er habe gute Leistungen erbracht und ihre Erwartungen in jeder Hinsicht erf\u00fcllt (Urk. 5\/18). Die Beklagte \u00e4usserte sich in diesem Zeugnis jedoch in keiner Weise dar\u00fcber, ob gegen den Kl\u00e4ger bez\u00fcglich seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit irgendwelche Beschwerden h\u00e4ngig seien, ob sie Informationen habe, welche f\u00fcr den Antrag oder die Registrierung des Kl\u00e4gers als Approved Person relevant sein k\u00f6nnten und ob der Kl\u00e4ger als Person eingestuft werden k\u00f6nne, welche alle Anforderungen von ausl\u00e4ndischen Regulationsbeh\u00f6rden (wie z.B. der FCA) betreffend Eignung, Redlichkeit und Kompetenz erf\u00fclle (Urk. 25 Rz. 116; Urk. 5\/39). Das Ansinnen der F._____, welche die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen der Referenzauskunft verlangte, sprengt somit offensichtlich den Kontext des konkreten Arbeitszeugnisses, forderte die neue Arbeitgeberin mit diesen spezifischen Fragen von der Beklagten doch praktisch eine Garantie daf\u00fcr, dass der Kl\u00e4ger keinerlei Altlasten aus seiner T\u00e4tigkeit im Finanzbereich bei der Beklagten aufweise und s\u00e4mtliche Erfordernisse zwecks Erlangung des Status als \u201eFCA Approved Person\u201c erf\u00fclle. Auch die Vorinstanz ging davon aus, dass die verlangte Referenz mithin unter anderem darauf abgezielt habe, in Erfahrung zu bringen, ob der Kl\u00e4ger die Anforderungen der britischen Aufsichtsbeh\u00f6rde erf\u00fclle (Urk. 119 S. 34). Die Beklagte musste sich zu diesem Thema im Arbeitszeugnis nicht \u00e4ussern. Der Kl\u00e4ger hat das Arbeitszeugnis auch nicht beanstandet oder angefochten. Dabei ist es unerheblich, ob die Auskunft f\u00fcr den Kl\u00e4ger positiv oder negativ ausgefallen w\u00e4re. Die Beklagte hatte keine Verpflichtung, eine solche Referenz gegen\u00fcber der F._____ abzugeben. Auf eine Auskunft, welche ein Thema beschl\u00e4gt, das im Arbeitszeugnis in keiner Weise erw\u00e4hnt wird, hat der Kl\u00e4ger keinen Anspruch. Wie erw\u00e4hnt, besteht grunds\u00e4tzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Auskunftsinhalt. Die F._____ selbst verf\u00fcgte ohnehin \u00fcber keinen selbst\u00e4ndigen Anspruch.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>Der Anspruch auf Erteilung der Referenz\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/12\/03\/arbeitsrecht-und-verjaehrung\/\">verj\u00e4hrt<\/a>\u00a0nach 10 Jahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zustimmung des Arbeitnehmers<\/h3>\n<p>Referenzausk\u00fcnfte d\u00fcrfen nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers eingeholt bzw. erteilt werden.<\/p>\n<p>Nennt ein Bewerber ehemalige Arbeitgeber als Referenzen darf daraus geschlossen werden, dass im Rahmen der Bewerbung diese kontaktiert werden d\u00fcrfen. Der ehemalige Arbeitgeber darf die Referenzauskunft ebenfalls nur mit Zustimmung erteilen. Im Falle, bei welchem lediglich eine Arbeitsbest\u00e4tigung verlangt wird, darf keine Referenz erteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Frist zur Erteilung einer Referenz<\/h3>\n<p>In\u00a0<a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/17-06-2025-4A_493-2024&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\">BGer 4A_493\/2024 vom 16. Juni 2025<\/a>\u00a0hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, innert welcher Frist der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Referenz zu erteilen. Die Frage stellte sich im Zusammenhang mit einer m\u00f6glichen Haftung der Arbeitgeberin f\u00fcr eine zu sp\u00e4te Referenzerteilung. Die Arbeitgeberin hatte 10 Tage nach Ersuchen der Referenz die Referenzerteilung abgelehnt.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht hielt hierzu fest, dass die Frage nach der Frist, innert welcher eine Arbeitszeugnis ausgestellt werden m\u00fcsse bislang vom Bundesgericht nicht beantwortet worden sei:<\/p>\n<p><em>4.4.2.\u00a0Die Frage, innert welcher Frist der Arbeitgeber ein Zeugnis oder eine Arbeitsbest\u00e4tigung auszustellen hat, ist bislang vom Bundesgericht nicht behandelt worden und in der Lehre umstritten. Ausgangspunkt bildet\u00a0Art. 75 OR, wonach eine Schuldverpflichtung bei Fehlen einer anderslautenden Regelung \u201esogleich\u201c zu erf\u00fcllen ist (STREIFF \/ VON KAENEL\/RUDOLPH, a.a.O., N. 2 zu\u00a0Art. 330a OR; ETTER, in: Etter\/ Facincani\/Sutter (Hrsg.), St\u00e4mplis Handkommentar, Arbeitsvertrag, 2021, N. 7 zu\u00a0Art. 330a OR; THALMANN \/ M\u00dcLLER, a.a.O., S. 98). Die Auslegung dieses Begriffs hat nach Treu und Glauben zu erfolgen, weshalb dem Schuldner gen\u00fcgend Zeit einger\u00e4umt werden muss, um die Leistung unter normalen Umst\u00e4nden erbringen zu k\u00f6nnen (STREIFF \/ VON KAENEL \/ RUDOLPH, a.a.O., N. 2 zu\u00a0Art. 330a OR; WYSS, a.a.O., Rz. 9.96). Daraus schliesst ein Teil der Lehre, dass eine Arbeitsbest\u00e4tigung innert einigen Tagen und ein Vollzeugnis innert zwei bis drei Wochen auszustellen ist (STREIFF \/ VON KAENEL\/RUDOLPH, a.a.O., N. 2 zu\u00a0Art. 330a OR; AUBERT, in: Dunand\/Mahon (Hrsg.), St\u00e4mplis Handkommentar, Commentaire du contrat de travail, 2. Aufl. 2022,N. 6 zu\u00a0Art. 330a OR; BR\u00dcHWILLER, a.a.O., N. 1 zu\u00a0Art. 330a OR). Nach anderer Lehrmeinung sollte ein Arbeitszeugnis innert wenigen Tagen ausgestellt werden und eine Frist von mehr als zehn Arbeitstagen d\u00fcrfte nur in den seltensten F\u00e4llen angemessen sein (ETTER, a.a.O., N. 7 zu\u00a0Art. 330a OR; THALMANN \/ M\u00dcLLER, a.a.O., S. 99).\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Im Ergebnis kommt es gem\u00e4ss Bundesgericht auf die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls an, innert welcher Frist eine Referenz erteilt werden m\u00fcsse. Bei der Bestimmung der angemessenen Frist sind insbesondere die Komplexit\u00e4t und der Umfang der verlangten Referenz, die Gr\u00f6sse des Betriebs des f\u00fcr die Referenz angefragten Arbeitgebers sowie der Umstand zu ber\u00fccksichtigen, wie lange die fragliche Anstellung beim angefragten Arbeitgeber zur\u00fcckliegt. Dass im vorliegenden Fall die Vorinstanz eine Frist von 10 Tagen bis zur Ablehnung der Referenzerteilung als angemessen betrachte, sei nicht als bundesrechtswidrig zu beurteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zu Arbeitszeugnissen und Referenzen<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erw\u00e4hnung l\u00e4ngerer Absenzen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/10\/rueckgabeanspruch-des-arbeitgebers-auf-das-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckgabeanspruch des Arbeitgebers auf das Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorgehen bei einer Zeugnisklage \u2013 Erf\u00fcllungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/18\/verjaehrungfrist-fuer-zeugnisforderungen-10-jahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/24\/die-arbeitsbestaetigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Arbeitsbet\u00e4tigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/15\/zeugnisinhalt-verhalten-gegenueber-kunden-mitarbeitenden-und-vorgesetzten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeugnisinhalt: Verhalten gegen\u00fcber Kunden, Mitarbeitenden und Vorgesetzten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/28\/die-erstellung-von-arbeitszeugnissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstellung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li>W<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/22\/wir-bedauern-das-ausscheiden-bedauernsbekundungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ir bedauern das Ausscheiden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/12\/02\/rechtliche-zulaessigkeit-von-arbeitszeugnissen-mit-schulnoten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zul\u00e4ssigkeit von Arbeitszeugnissen mit Schulnoten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/11\/05\/arbeitszeugnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeugnisse<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/02\/17\/3859\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Streitwert des Arbeitszeugnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/09\/14\/krankheiten-und-negative-aeusserungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krankheiten und negative \u00c4usserungen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/01\/02\/hinweis-zu-den-umstaenden-des-austritts-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hinweis zu den Umst\u00e4nden des Austritts im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/02\/23\/moeglichkeiten-bei-einer-zeugnisklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6glichkeiten bei einer Zeugnisklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/17\/zeitpunkt-der-ausstellung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ausstellung des Arbeitszeugnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/15\/arbeitszeugnis-2-0-das-arbeitszeugnis-der-zukunft\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Arbeitszeugnis 2.0 \u2013 Das Arbeitszeugnis der Zukunft<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/01\/24\/das-enddatum-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Enddatum im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/02\/die-adresse-des-zeugnisempfaengers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Adresse des Zeugnisempf\u00e4ngers<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/19\/vollstreckung-eines-vergleichs-vor-schlichtungsbehoerde-zum-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vollstreckung eines Vergleichs vor Schlichtungsbeh\u00f6rde zum Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/28\/wahrheit-und-klarheit-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wahrheit und Klarheit im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/01\/unterschrift-im-arbeitszeugnis-unterzeichnung-mit-qualifizierter-elektronischer-signatur\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterschrift im Arbeitszeugnis \u2013 Unterzeichnung mit qualifizierter elektronischer Signatur?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/20\/wohlwollendes-arbeitszeugnis-um-jeden-preis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wohlwollendes Zeugnis um jeden Preis?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/27\/haftung-bei-unterlassener-referenzerteilung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung bei unterlassener Referenzerteilung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/09\/referenzen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referenzen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/06\/19\/nennung-covid-fehlverhalten-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nennung Covid-Fehlverhalten im Arbeitszeugnis?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/08\/01\/frist-zur-erteilung-einer-referenz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Frist zur Erteilung einer Referenz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"entry-content\">\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Referenzen sind im Arbeitsrecht weit verbreitet. Doch es findet sich nirgends im Obligationenrecht eine gesetzliche Bestimmung, die sich mit den Referenzen auseinandersetzt. Auch in GAV\u00a0und\u00a0NAV\u00a0lassen sich keine Regelungen finden. Die Pflicht zur Erteilung einer Referenz wird als Ausfluss der\u00a0F\u00fcrsorgepflicht (Art. 328OR)\u00a0des Arbeitgebers verstanden, die auch nach Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses weiterwirkt. 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