{"id":4759,"date":"2025-09-02T18:50:10","date_gmt":"2025-09-02T16:50:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4759"},"modified":"2025-09-02T18:50:10","modified_gmt":"2025-09-02T16:50:10","slug":"haeufige-teilzeitarbeit-bei-frauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/09\/02\/haeufige-teilzeitarbeit-bei-frauen\/","title":{"rendered":"H\u00e4ufige Teilzeitarbeit bei Frauen"},"content":{"rendered":"<p>Die\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/31\/teilzeitarbeit\/\">Teilzeitarbeit<\/a>\u00a0wird in verschiedenen Facetten erlebt.\u00a0 Als regelm\u00e4ssige\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/31\/teilzeitarbeit\/\">Teilzeitarbeit<\/a>, Arbeit im Stundenlohn, Arbeit auf Abruf, Job-Sharing oder als Mehrfachbesch\u00e4ftigung. Insbesondere bei der Arbeit auf Abruf, kann es sein, dass sich die Arbeitszeit als sehr unregelm\u00e4ssig erweist.<\/p>\n<p>Regelm\u00e4ssige Teilzeitarbeit\u00a0 liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende einen fixen Prozentsatz hinsichtlich Arbeitsumfang er vollen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit oder X Tage pro Woche vereinbart haben. Von unregelm\u00e4ssiger Teilzeitarbeit wird gesprochen, wenn der Einsatz in sehr unregelm\u00e4ssigen Abst\u00e4nden und\/oder Zeiteinheiten geleistet wird.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich wird die Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeit unterschieden. Die Unterscheidung ist hier, dass diese nicht analog der Teilzeit auf einem fortdauernden Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht, \u00a0sondern einzelne Arbeitseins\u00e4tze vereinbart werden. Pflicht ist, bei jeden neuen Arbeitseinsatz einen neuen Arbeitsvertrag zu erstellen. Hier ist zu beachten, dass je h\u00e4ufiger nacheinander diese Arbeitseins\u00e4tze stattfinden, je h\u00f6her das Risiko ist, dass vor Gericht in einem Streitfall nicht mehr von Gelegenheitsarbeit gesprochen wird sondern von Teilzeitarbeit. Dies h\u00e4tte dann zur Folge, dass der Mitarbeiter entsprechende Anspr\u00fcche geltend machen kann (wie z.B. K\u00fcndigungsschutz, Ferienanspruch, Lohnfortzahlung, etc.).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mehrere Arbeitsverh\u00e4ltnisse<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich darf der Arbeitnehmer parallel zu seiner Besch\u00e4ftigung\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/04\/03\/nebentaetigkeiten-wenn-eine-arbeit-zu-wenig-ist\/\">Nebent\u00e4tigkeiten<\/a>\u00a0aus\u00fcben, auch wenn sie gegen Entgelt ausge\u00fcbt werden. Verboten ist aber insbesondere die entgeltliche Aus\u00fcbung von Nebent\u00e4tigkeiten, sofern sie gegen die Treuepflicht verst\u00f6sst, insbesondere wenn dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert wird (Art. 321a Abs. 3 OR), worunter auch das Beraten der Konkurrenz verstanden wird. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes ist aber nicht nur die entgeltliche konkurrenzierende T\u00e4tigkeit untersagt. Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht (Art. 321a Abs. 1 OR) wird abgeleitet, dass selbst die unentgeltliche konkurrenzierende T\u00e4tigkeit unter Umstanden nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p>Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht wird zudem weiter abgeleitet, dass nicht nur die (entgeltliche oder unentgeltliche) konkurrenzierende T\u00e4tigkeit nicht zul\u00e4ssig ist, sondern dass weitere Nebent\u00e4tigkeiten unzul\u00e4ssig sein k\u00f6nnen. Es wird insbesondere als Verstoss gegen die Treuepflicht erachtet, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund der Nebent\u00e4tigkeit nicht mehr in der Lage ist, die volle Arbeitsleistung zu erbringen. Arbeitet ein Arbeitnehmer in einem Tendenzbetrieb, kann die Zul\u00e4ssigkeit von Nebenbesch\u00e4ftigungen weiter eingeschr\u00e4nkt sein.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund darf auch ein Teilzeitangestellter nicht so viele T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, sofern dadurch die Leistungsf\u00e4higkeit w\u00e4hrend der Arbeit beeintr\u00e4chtigt wird. In Bezug auf konkurrenzierende T\u00e4tigkeiten ist in der Regel davon auszugehen, dass davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber weiss, dass ein Arbeitnehmer nicht nur f\u00fcr ihn t\u00e4tig ist.<\/p>\n<p>Wenn ein Mitarbeiter mit Teilzeitpensum verschiedenen T\u00e4tigkeiten nachgeht, muss sichergestellt werden, dass die totale Arbeitszeit die vom Arbeitsgesetz vorgeschriebene H\u00f6chstarbeitszeit nicht \u00fcberschreitet. Die Vorschriften zu den Pausen (Art. 15 ArG) und t\u00e4glicher Ruhezeit (Art. 15a ArG) sind auch dann einzuhalten, wenn der Arbeitnehmer am gleichen Tag f\u00fcr mehrere Arbeitgeber t\u00e4tig ist. Nicht restlos gekl\u00e4rt ist die Frage, welcher von mehreren Arbeitgebern f\u00fcr die Entsch\u00e4digung von \u00dcberzeit verantwortlich ist, sollten die H\u00f6chstarbeitszeiten \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>1,9 Millionen Personen teilzeiterwerbst\u00e4tig<\/h3>\n<p>Im 2. Quartal 2024 waren in der Schweiz insgesamt 1,9 Millionen Personen teilzeiterwerbst\u00e4tig, d.h. zu einem Besch\u00e4ftigungsgrad von weniger als 90%. Dies entspricht einer Teilzeitquote von 38,7%. Verglichen mit dem 2. Quartal 1991 stieg die Quote um beachtliche 13,3 Prozentpunkte. Erwerbst\u00e4tige Frauen arbeiten 2,8-mal \u00f6fter Teilzeit als M\u00e4nner (58,4% gegen\u00fcber 21,1%), jedoch war die Zunahme seit 1991 bei Letzteren ausgepr\u00e4gter (+13,3 Prozentpunkte gegen\u00fcber +9,2 Prozentpunkte bei den Frauen).<\/p>\n<p>Mit dem Alter nimmt die Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit zu. 15- bis 24-J\u00e4hrige sind zu 28,2% teilzeiterwerbst\u00e4tig gegen\u00fcber 86,3% bei den 65-J\u00e4hrigen und \u00c4lteren (25- bis 39-J\u00e4hrige: 32,9%; 40- bis 54-J\u00e4hrige: 38,7%; 55- bis 64-J\u00e4hrige: 42,7%).<\/p>\n<p>Dies sind einige Ergebnisse aus der Publikation <a href=\"https:\/\/www.bfs.admin.ch\/bfs\/de\/home\/aktuell\/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.36057566.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00abTeilzeiterwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz 2024\u00bb<\/a> des Bundesamtes f\u00fcr Statistik (BFS). Nachfolgend werde einige weitere Ergebnisse aus der Publikation dargestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Drei Viertel der erwerbst\u00e4tigen M\u00fctter arbeiten Teilzeit<\/h3>\n<p>Die Familiensituation \u00fcbt bei Frauen einen grossen Einfluss auf den Besch\u00e4ftigungsgrad aus. So sind 74,9% der M\u00fctter mit Kind im Haushalt teilzeiterwerbst\u00e4tig (gegen\u00fcber 14,3% der V\u00e4ter in derselben Situation). Unabh\u00e4ngig vom Geschlecht sinkt der Teilzeitanteil tendenziell mit zunehmendem Alter des j\u00fcngsten Kindes: Bei V\u00e4tern von 16,4% bei j\u00fcngstem Kind unter 4 Jahren auf 10,0% bei j\u00fcngstem Kind zwischen 13 und 17 Jahren. Bei Frauen entspricht der h\u00f6chste Wert 79,2%, wenn das j\u00fcngste Kind zwischen 4 und 12 Jahren alt ist, und er sinkt auf 66,1% mit j\u00fcngstem Kind zwischen 18 und 24 Jahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>F\u00fchrungspersonen sind seltener teilzeiterwerbst\u00e4tig<\/h3>\n<p>Im Jahr 2024 waren 24,0% der Arbeitnehmenden mit F\u00fchrungsfunktion teilzeiterwerbst\u00e4tig (Arbeitnehmende in Unternehmensleitung oder mit Vorgesetztenfunktion), bei Arbeitnehmenden ohne Vorgesetztenfunktion ist dieser Anteil mit 45,5% fast doppelt so hoch. Diese deutliche Differenz l\u00e4sst sich sowohl bei Frauen (44,1% gegen\u00fcber 64,7%) als auch bei M\u00e4nnern feststellen (12,1% gegen\u00fcber 24,0%).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ein Drittel der Frauen arbeitet aufgrund von Kinderbetreuungspflichten Teilzeit<\/h3>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen reduzierten Besch\u00e4ftigungsgrad sind zwischen den Geschlechtern sehr unterschiedlich verteilt. 2024 wurde von den Frauen am h\u00e4ufigsten die Kinderbetreuung als Teilzeitgrund genannt (32,3% der teilzeiterwerbst\u00e4tigen Frauen; M\u00e4nner: 11,8%). \u00abAndere famili\u00e4re oder pers\u00f6nliche Verpflichtungen\u00bb sind bei Frauen ebenfalls deutlich st\u00e4rker verbreitet als bei M\u00e4nnern (11,8% gegen\u00fcber 3,8%). M\u00e4nner nennen im Gegenzug doppelt so oft die \u00abAus- und Weiterbildung\u00bb als Teilzeitgrund (14,0% gegen\u00fcber 7,7% bei den Frauen).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Frauen sind knapp dreimal h\u00e4ufiger unterbesch\u00e4ftigt als M\u00e4nner<\/h3>\n<p>Im Jahr 2024 waren 254 000 unterbesch\u00e4ftigte Teilzeiterwerbst\u00e4tige zu verzeichnen, d.h. Personen die mehr arbeiten m\u00f6chten und die innerhalb von drei Monaten f\u00fcr einen h\u00f6heren Besch\u00e4ftigungsgrad verf\u00fcgbar w\u00e4ren. Frauen sind mit einer Unterbesch\u00e4ftigungsquote (Anteil Unterbesch\u00e4ftigte an der Erwerbsbev\u00f6lkerung) von 7,5% h\u00e4ufiger betroffen als M\u00e4nner (2,8%). W\u00e4hrend unterbesch\u00e4ftigte M\u00e4nner mehrheitlich den Wunsch nach einer Vollzeitt\u00e4tigkeit \u00e4ussern (63,4%; Frauen: 44,1%), ist bei Frauen der Wunsch nach Erh\u00f6hung des Teilzeitpensums st\u00e4rker ausgepr\u00e4gt (55,9%; M\u00e4nner: 36,6%).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Schweiz liegt im europ\u00e4ischen Vergleich an zweiter Position hinter den Niederlanden<\/h3>\n<p>Im europ\u00e4ischen Vergleich nimmt die Schweiz bez\u00fcglich Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit eine Spitzenposition ein. Mit einer Teilzeitquote von 41,5% wird sie nur von den Niederlanden \u00fcbertroffen (42,8%; internationale Definition, d.h. Besch\u00e4ftigungsgrad von weniger als 100%). Im europ\u00e4ischen Schnitt arbeiten 18,7% der Erwerbst\u00e4tigen Teilzeit. In den Nachbarl\u00e4ndern der Schweiz ist Teilzeit sehr unterschiedlich verbreitet (\u00d6sterreich: 31,3%; Deutschland: 30,6%; Frankreich: 17,5%; Italien: 17,0%). Die tiefsten Werte sind f\u00fcr Bulgarien (1,7%), Rum\u00e4nien (3,2%), Kroatien (3,8%) und die Slowakei (4,6%) zu verzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Siehe hierzu auch (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/26\/ueberstundenregelung-bei-unechtem-vertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstundenregelung bei unechtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/04\/entschaedigung-fuer-bereitschaftsdienst-bei-echter-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr Bereitschaftsdienst bei echter Arbeit auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/31\/teilzeitarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Teilzeitarbeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/05\/mindestabruf-bei-echten-arbeitsvertrag-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mindestabruf bei echtem Vertrag auf Abruf<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/arbeitsrechtliche-entscheide-des-bger-im-november-2018\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrechtliche Entscheide des BGer im November 2018<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/29\/kurzarbeitsentschaedigung-fuer-mitarbeitende-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzarbeitentsch\u00e4digung f\u00fcr Mitarbeitenden auf Abruf<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/30\/arbeitsanspruch-bei-unechter-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsanspruch bei unechter Arbeit auf Abruf<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/11\/23\/kein-handlungsbedarf-bei-der-arbeit-auf-abruf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kein Handlungsbedarf bei der Arbeit auf Abruf<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/04\/21\/starke-zunahme-bei-teilzeitarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Starke Zunahme der Teilzeitarbeit<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie <a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die\u00a0Teilzeitarbeit\u00a0wird in verschiedenen Facetten erlebt.\u00a0 Als regelm\u00e4ssige\u00a0Teilzeitarbeit, Arbeit im Stundenlohn, Arbeit auf Abruf, Job-Sharing oder als Mehrfachbesch\u00e4ftigung. 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