{"id":4804,"date":"2025-10-19T14:57:34","date_gmt":"2025-10-19T12:57:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4804"},"modified":"2025-10-19T16:27:27","modified_gmt":"2025-10-19T14:27:27","slug":"schadenersatzpflicht-wegen-abgesagter-ferien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/10\/19\/schadenersatzpflicht-wegen-abgesagter-ferien\/","title":{"rendered":"Schadenersatzpflicht wegen abgesagter Ferien"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">Das Verwaltungsgericht Z\u00fcrich hatte sich in einem Fall mit der Frage der Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers wegen abgesagten Ferien auseinanderzusetzen (<a href=\"https:\/\/entscheidsuche.ch\/docs\/ZH_Verwaltungsgericht\/ZH_VG_001_-VB-2024-00203_2025-03-13.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">VB.2024.00203 vom 13.3.2025<\/a>). Im Rahmen der Anstellung war er zeitweise als Protokollf\u00fchrer bei der Staatsanwaltschaft t\u00e4tig. Der Arbeitnehmer hatte mit seiner Partnerin eine sechsw\u00f6chige Auslandreise geplant und dies auch so vorg\u00e4ngig eingegeben. Die Ferien wurden ihm in der Folge nicht bewilligt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verstoss gegen F\u00fcrsorgepflicht<\/h3>\n<p>Das Verwaltungsgericht befand, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund fehlender klarer Regelungen zur Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Stellvertretungen und widerspr\u00fcchlicher Kommunikation gegen die F\u00fcrsorgepflicht verstossen habe. Das Vorgehen sei treuwidrig gewesen und dem Arbeitnehmer Schadenersatz zuzusprechen: Im massgeblichen Zeitpunkt fehlte f\u00fcr Ferienabwesenheiten von Protokollf\u00fchrenden bei der Staatsanwaltschaft eine (klare) Regelung der Stellvertretung bzw. herrschte innerhalb der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft Uneinigkeit dar\u00fcber, wer eine solche Stellvertretung organisieren m\u00fcsse. Diesen Mangel muss sich die Staatsanwaltschaft als Einsatzbetrieb vorwerfen lassen. Das weitere Vorgehen des Beschwerdegegners, dem Beschwerdef\u00fchrer den l\u00e4ngeren Ferienbezug nicht zu verweigern, sondern ihn stattdessen im Glauben zu lassen, er k\u00f6nne die Ferien beziehen, wenn er eine Stellvertretung organisiere, damit Unm\u00f6gliches bzw. Unzul\u00e4ssiges von ihm zu verlangen und ihm nach der Buchung der Ferien und nachdem er sein M\u00f6glichstes getan hatte, eine geeignete Stellvertretungsl\u00f6sung zu finden, kurz vor Ferienantritt den Ferienbezug zu verweigern bzw. diesen nicht zu genehmigen, ist treuwidrig. Der Beschwerdegegner hat damit gegen die arbeitgeberische F\u00fcrsorgepflicht verstossen, wobei hier aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde aus dem Verstoss eine Schadenersatzpflicht des Beschwerdegegners resultiert.<\/p>\n<p><em>4.4\u00a0Wie sich zeigt, fehlte im massgeblichen Zeitpunkt bei Ferienabwesenheiten von Protokollf\u00fchrenden bei der Staatsanwaltschaft eine (klare) Regelung der Stellvertretung bzw. herrschte innerhalb der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft Uneinigkeit dar\u00fcber, wer eine solche Stellvertretung organisieren m\u00fcsse. Diesen Mangel muss sich die Staatsanwaltschaft als Einsatzbetrieb vorwerfen lassen. Angesichts der komplexen personellen Strukturen h\u00e4tte es eines formalisierten Verfahrens bedurft mit Vorgaben, wie bei einem Ferienbezug von Protokollf\u00fchrenden vorzugehen ist, bzw. bedarf es eines solchen.<\/em><\/p>\n<p><em>Die von den beiden Vorgesetzten des Beschwerdef\u00fchrers bei der Staatsanwaltschaft\u00a0XY und deren Leiter stattdessen ad hoc (und bloss m\u00fcndlich) gemachte Vorgabe, sich als arbeitnehmende Person selbst um eine geeignete Ferienstellvertretung zu k\u00fcmmern, h\u00e4lt sodann vor \u00a7\u00a081 VVO bzw. der arbeitgeberischen F\u00fcrsorgepflicht nicht stand, zumal hier nicht der Bezug unbezahlten Urlaubs infrage stand (vgl. VGr, 30.\u00a0September 2009, PB.2009.00010, E.\u00a02.4, wonach die Bestellung einer Stellvertretung aus der F\u00fcrsorgepflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers folgt). Zwar kam dem Beschwerdef\u00fchrer kein Anspruch zu, sechs Wochen Ferien (bezahlte Ferien und Kompensation von \u00dcberzeit) am St\u00fcck zu beziehen, und h\u00e4tte ihm der Bezug etwa aus betrieblichen Gr\u00fcnden von vornherein verweigert oder aber davon abh\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnen, dass er sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen, den anderen Protokollf\u00fchrenden, hinsichtlich ihrer jeweiligen Abwesenheiten im Fr\u00fchjahr\/Sommer 2022 abspricht. Mit der Verpflichtung, sich selbst\u00e4ndig um seine Stellvertretung w\u00e4hrend der gesamten sechsw\u00f6chigen Abwesenheit zu k\u00fcmmern und in diesem Zusammenhang eine von den jeweiligen Vorgesetzten abgesegnete Liste mit den potenziellen Stellvertreterinnen und Stellvertretern f\u00fcr jeden einzelnen Tag einzureichen, wurde der Beschwerdef\u00fchrer indes vor eine unl\u00f6sbare Aufgabe gestellt, zumal ihm gegen\u00fcber den letztgenannten Personen keinerlei Weisungsbefugnisse zukamen. Es kommt hinzu, dass die von C, D und E formulierten Vorgaben an eine akzeptable Stellvertretungsl\u00f6sung unklar waren bzw. Raum f\u00fcr Interpretation liessen (&#8222;Abwesenheit [von der] Polizei zu tragen&#8220;; &#8222;Ich habe Dir schon vor zwei Monaten gesagt, dass die Kapo einen Ersatz stellen m\u00fcsste&#8220;; &#8222;Seine l\u00e4ngere Abwesenheit stand von ganz Anfang an unter dem klaren Vorbehalt einer externen Stellvertretung&#8220;; &#8222;entgegen den Vorschriften keine Stellvertretung durch die Kapo w\u00e4hrend der gew\u00fcnschten Ferienabwesenheit organisiert hat&#8220;). So ist nicht klar, was die Betreffenden unter einer externen Stellvertretung bzw. einer Stellvertretung durch (externe) Mitarbeitende der Kantonspolizei verstanden. Es ist insofern nachvollziehbar, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer in dieser unklaren Situation an die Aussage seines Mentors bei der Kantonspolizei hielt und \u2013 nachdem diese die Organisation einer Stellvertretung abgelehnt hatte\u00a0\u2013 selbst unter den anderen Protokollf\u00fchrenden bei der Staatsanwaltschaft, das heisst unter seinen Kolleginnen und Kollegen, die die gleiche Arbeit erledigten, m\u00f6gliche Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter suchte. Zuletzt gen\u00fcgte E denn auch offenbar die vom Beschwerdef\u00fchrer entsprechend organisierte &#8222;interne&#8220; Vertretung. Vor Vorinstanz machte der Beschwerdegegner gar selbst geltend, der Beschwerdef\u00fchrer sei im Vorfeld mehrfach darauf aufmerksam gemacht worden, &#8222;unter den aktuell bei anderen Amtsstellen t\u00e4tigen Protokollf\u00fchrenden einen Stellvertreter suchen zu m\u00fcssen&#8220;, wobei &#8222;ein Polizist, der aktuell nicht als Protokollf\u00fchrer t\u00e4tig ist, als Stellvertreter nicht in Frage komme&#8220;.<\/em><\/p>\n<p><em>Da sich seine Vorgesetzten bei der Staatsanwaltschaft von Anfang an geweigert hatten, ihm bei der Suche nach Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern zu helfen bzw. ihn einfach an die Kantonspolizei verwiesen, ohne den Ferienbezug zu verweigern, kann dem Beschwerdef\u00fchrer auch kein Vorwurf gemacht werden, wenn er nach ihrer Information im Februar 2022 Ferien buchte und seine Vorgesetzten nicht in die Suche nach geeigneten Stellvertretungen einbezog. Gleiches gilt insofern, als er bei den Vorgesetzten der angefragten Personen nicht selbst um Zustimmung zu den Stellvertretungen ersuchte, sondern auf das Wort seiner Kolleginnen und Kollegen vertraute, die erforderliche Einwilligung einzuholen, zumal ihm \u2013 wie gesagt \u2013 keinerlei Weisungsbefugnisse gegen\u00fcber den Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lten wie auch den anderen Protokollf\u00fchrenden zukam.<\/em><\/p>\n<p><em>Die weiteren Einwendungen, die E in seinem E-Mail vom 9.\u00a0April 2022 gegen den Ferienbezug vorbringt (Einwilligung der \u00fcbrigen Leitenden Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte und Gleichbehandlung aller Angestellten), waren schliesslich soweit ersichtlich vorg\u00e4ngig gegen\u00fcber dem Beschwerdef\u00fchrer nie kommuniziert worden. Sie konnten ihm insofern auch nicht nachtr\u00e4glich entgegengehalten werden.<\/em><\/p>\n<p><em>4.5\u00a0Das geschilderte Vorgehen des Beschwerdegegners, dem Beschwerdef\u00fchrer den l\u00e4ngeren Ferienbezug nicht zu verweigern, sondern ihn stattdessen im Glauben zu lassen, er k\u00f6nne die Ferien beziehen, wenn er eine Stellvertretung organisiere, diesbez\u00fcglich Unm\u00f6gliches bzw. Unzul\u00e4ssiges von ihm zu verlangen und ihm nach der Buchung der Ferien und nachdem er sein M\u00f6glichstes getan hatte, eine geeignete Stellvertretungsl\u00f6sung zu finden, kurz vor Ferienantritt den Ferienbezug zu verweigern bzw. diesen nicht zu genehmigen, ist treuwidrig.<\/em><\/p>\n<p><em>Der Beschwerdegegner hat damit gegen die arbeitgeberische F\u00fcrsorgepflicht verstossen, wobei hier aufgrund der besonderen Umst\u00e4nde aus dem Verstoss eine Schadenersatzpflicht des Beschwerdegegners resultiert.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Umfang des Schadenersatzes<\/h3>\n<p>Das Verwaltungsgericht beschr\u00e4nkte den Schadenersatz auf den reinen Verm\u00f6gensschaden. Weiteren Schadenersatz f\u00fcr den verpassten Feriengenuss bzw. &#8222;verpfuschte Ferien&#8220; lehnte das Verwaltungsgericht ab:<\/p>\n<p><em>5.2\u00a0Der verpasste Feriengenuss stellt nach herrschender Lehre und Rechtsprechung keinen ersatzf\u00e4higen Schaden dar (vgl. BGE\u00a0132 III 379 E.\u00a03.3.2, 129 III 331 E.\u00a02.1, 115 I 474 E.\u00a03; statt vieler sodann Rolf H. Weber\/Susan Emmenegger, Berner Kommentar, 2020, Art.\u00a097 OR N.\u00a0227\u00a0ff. mit Hinweisen).<\/em><\/p>\n<p><em>Eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die &#8222;verpfuschten Ferien&#8220; kann der Beschwerdef\u00fchrer auch nicht unter dem Titel Genugtuung erh\u00e4ltlich machen. Der Genugtuungsanspruch setzt nach \u00a7\u00a011 des Haftungsgesetzes vom 14.\u00a0September 1969 (LS 170.1) eine besonders schwere Verletzung in den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen voraus. Eine solche ist hier weder dargetan noch ersichtlich.<\/em><\/p>\n<p><em>5.3\u00a0Dem Beschwerdef\u00fchrer ist daher nur der reine Verm\u00f6gensschaden zu ersetzen, der ihm dadurch entstanden ist, dass er aufgrund der kurzfristigen Nichtbewilligung bzw. der Verk\u00fcrzung seiner Ferien gewisse Buchungen kostenpflichtig stornieren oder umbuchen musste bzw. gewisse gebuchte und bezahlte Leistungen ohne R\u00fcckerstattung nicht in Anspruch nehmen konnte. Die diesbez\u00fcglichen Kosten setzen sich laut dem Beschwerdef\u00fchrer wie folgt zusammen: Fr.\u00a06&#8217;577.- f\u00fcr verfallene und nicht r\u00fcckerstattungsf\u00e4hige Fl\u00fcge sowie f\u00fcr Umbuchungen, Fr.\u00a04&#8217;611.- f\u00fcr die nicht erstatteten Kosten einer Segelreise vom 7. bis am 14.\u00a0Mai 2022, Fr.\u00a02&#8217;308.- f\u00fcr die nicht erstatteten Kosten f\u00fcr eine Unterkunft f\u00fcr die Zeit vom 30.\u00a0April bis am 6.\u00a0Mai 2022 und Fr.\u00a0238.-. f\u00fcr die Annulation einer weiteren Unterkunft f\u00fcr die Zeit vom 14. bis am 17.\u00a0Mai 2022. Entgegen dem Beschwerdegegner sind die betreffenden Ausgaben nachvollziehbar und belegt. Dem Beschwerdef\u00fchrer steht daher ein Anspruch auf Schadenersatz in H\u00f6he von insgesamt Fr.\u00a013&#8217;734.- zu.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/02\/achtung-keine-auszahlung-des-ferienlohnes-bei-vollzeitbeschaeftigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Achtung: Keine Auszahlung des Ferienlohnes bei Vollzeitbesch\u00e4ftigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/11\/03\/ist-der-bezug-von-ferien-waehrend-der-freistellung-moeglich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ist der Bezug von Ferien w\u00e4hrend der Freistellung m\u00f6glich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/12\/notwendiger-protest-bei-kurzfristig-angeordneten-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendiger Protest bei kurzfristig angeordneten Ferien<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Z\u00fcrich hatte sich in einem Fall mit der Frage der Schadenersatzpflicht des 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