{"id":4811,"date":"2025-10-23T21:44:31","date_gmt":"2025-10-23T19:44:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4811"},"modified":"2025-10-23T21:44:31","modified_gmt":"2025-10-23T19:44:31","slug":"breites-ermessen-des-arbeitgebers-bei-zeugnisformulierungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/10\/23\/breites-ermessen-des-arbeitgebers-bei-zeugnisformulierungen\/","title":{"rendered":"Breites Ermessen des Arbeitgebers bei Zeugnisformulierungen"},"content":{"rendered":"<p>Das Arbeitszeugnis hat eine Doppelfunktion, welche zwei unterschiedliche Bed\u00fcrfnisse bedient. Es soll einerseits das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers f\u00f6rdern und andererseits zuk\u00fcnftigen Arbeitgeberinnen ein m\u00f6glichst genaues Abbild von den F\u00e4higkeiten und der Pers\u00f6nlichkeit des Arbeitnehmers geben. Aus diesem doppelten Zweck lassen sich einige Grunds\u00e4tze ableiten, an welchen sich das Arbeitszeugnis inhaltlich zu orientieren hat. Das Zeugnis hat mithin insbesondere dem Grundsatz der Wahrheit, sowie den Grunds\u00e4tzen der Klarheit und der Vollst\u00e4ndigkeit zu entsprechen. Der Grundsatz des Wohlwollens hat zum Zweck, das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers zu f\u00f6rdern, oder dieses zumindest nicht unn\u00f6tigerweise zu erschweren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zeugnishoheit beim Arbeitgeber<\/h3>\n<p>Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-04-2025-1C_400-2024&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">1C_400\/2024 vom 23. April 2025<\/a> einmal mehr hervorgeht, kommt dem Arbeitgeber bei der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses aber ein breites Ermessen zu. Grunds\u00e4tzlich sind Formulierung und Wortwahl des Arbeitszeugnisses der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber \u00fcberlassen. Der Arbeitnehmende hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist daher nicht verpflichtet, vom Arbeitnehmenden gew\u00fcnschte Formulierungen zu \u00fcbernehmen (<a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?lang=de&amp;type=show_document&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=&amp;rank=0&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F144-II-345%3Ade&amp;number_of_ranks=0#page345\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGE 144 II 345<\/a>\u00a0E. 5.2.3 mit Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur). Es besteht sodann kein Anspruch, ein gutes Zeugnis in ein sehr gutes Zeugnis umformulieren zu lassen, es sei denn, die arbeitnehmende Person vermag ihre \u00fcberdurchschnittlichen Leistungen nachzuweisen (vgl. Urteil 4A_117\/2007, 4A_127\/2007 vom 13. September 2007 E. 7.1).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verlangte Zeugnis\u00e4nderungen<\/h3>\n<h3><span style=\"color: #666666; font-size: 14px;\">Ein Thurgauer Staatsanwalt verlangte im Rahmen einer subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde (der Streitwert f\u00fcr die Beschwerde in Zivilsachen war nicht erreicht) die nachfolgenden Zeugnis\u00e4nderungen:<\/span><\/h3>\n<p><em>&#8222;Er m\u00f6chte das Zeugnis um einen Absatz erg\u00e4nzt haben, wonach er im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Einarbeitung und Qualifizierung einer ausserordentlichen Staatsanw\u00e4ltin erste F\u00fchrungserfahrungen habe sammeln k\u00f6nnen (Berichtigungsantrag 1). Sodann verlangt er verschiedene Umformulierungen im Arbeitszeugnis: &#8222;Fundierte&#8220; Fachkenntnisse sollen durch &#8222;sehr gute&#8220;, eventualiter &#8222;\u00e4usserst fundierte und breite juristische Kenntnisse&#8220; ersetzt werden mit der Erg\u00e4nzung, dass er dieses Wissen nicht nur &#8222;gekonnt&#8220;, sondern &#8222;gekonnt und erfolgreich&#8220; bei der t\u00e4glichen Arbeit eingesetzt habe (Berichtigungsantrag 2). Dass er sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht &#8222;stets gute Endprodukte&#8220; geliefert habe, soll durch &#8222;jederzeit hochwertige und fehlerfreie Endprodukte&#8220;, eventualiter &#8222;sehr gute und fehlerfreie&#8220;, subeventualiter &#8222;stets gute bis sehr gute Endprodukte&#8220; ersetzt werden (Berichtigungsantrag 3). In pers\u00f6nlicher Hinsicht soll ihm ebenfalls ein &#8222;sehr gutes&#8220; und nicht nur ein &#8222;gutes&#8220; Zeugnis ausgestellt werden (Berichtigungsantrag 4).&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Mit der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde kann ausschliesslich die Verletzung von verfassungsm\u00e4ssigen Rechten ger\u00fcgt werden (Art. 116 BGG). Das Bundesgericht pr\u00fcft die Verletzung von Grundrechten nicht von Amtes wegen, sondern nur insofern, als eine solche R\u00fcge in der Beschwerde vorgebracht und begr\u00fcndet worden ist (Art. 117 i.V.m.\u00a0Art. 106 Abs. 2 BGG). Dies bedeutet, dass klar und detailliert anhand der Erw\u00e4gungen des angefochtenen Entscheids darzulegen ist, inwiefern verfassungsm\u00e4ssige Rechte verletzt worden sein sollen. Die Pr\u00fcfung des Bundesgerichts ist somit eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Das Begehren des Thurgauer Staatsanwaltes wurde abgelehnt, mit der folgenden Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Erster Berichtigungsantrag<\/h4>\n<p><em>6.2.\u00a0Wie die Vorinstanz gest\u00fctzt auf die j\u00e4hrlichen Leistungsbeurteilungen schl\u00fcssig dargelegt hat, hat der Beschwerdef\u00fchrer keine \u00fcberdurchschnittliche Leistung nachweisen k\u00f6nnen, weshalb er auch keinen Anspruch hat, das bereits gute Zeugnis in ein sehr gutes umformulieren zu lassen. Daran verm\u00f6gen auch die weitschweifigen Einw\u00e4nde des Beschwerdef\u00fchrers im bundesgerichtlichen Verfahren nichts zu \u00e4ndern; das Bundesgericht pr\u00fcft seine R\u00fcgen (u.a. Verletzung der Zeugnisgrunds\u00e4tze) im Verfahren der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde nur auf Willk\u00fcr oder andere Verfassungsverletzungen hin (vgl. E. 2.1 hiervor). \u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Die Vorinstanz hat sich bei ihrer Beurteilung berechtigterweise auf die j\u00e4hrlichen Leistungsbeurteilungen (&#8222;Zielvereinbarung\/Beurteilung\/F\u00f6rderung&#8220; [ZBF]) abgest\u00fctzt. Wie bereits dargelegt (E. 4.1 hiervor), trifft es entgegen dem Beschwerdef\u00fchrer gerade nicht zu, dass die Vorinstanz der Leistungsbeurteilung des letzten, zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zust\u00e4ndigen Vorgesetzten und dessen Ermessen ohne sachliche Gr\u00fcnde absoluten Vorrang einger\u00e4umt h\u00e4tte. Weshalb sie nicht auch auf dessen Leistungsbeurteilungen in den Jahren 2018 bis 2020 h\u00e4tte abstellen d\u00fcrfen, wird vom Beschwerdef\u00fchrer nicht rechtsgen\u00fcglich dargelegt. Er kann sich mit Blick auf das Willk\u00fcrverbot nicht mit dem Einwand begn\u00fcgen, er habe zu diesem Vorgesetzten kein gutes Verh\u00e4ltnis gepflegt. Wie die Vorinstanz f\u00fcr das Bundesgericht verbindlich festgestellt hat, hat sich der Beschwerdef\u00fchrer nur bei der ZBF des Jahres 2020 in Bezug auf das Fachwissen und Fachk\u00f6nnen gegen die &#8222;B&#8220;-Bewertung des damaligen Vorgesetzten gewehrt. Gegen die \u00fcbrigen &#8222;B&#8220;-Bewertungen hat er nicht opponiert.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Dass das auf den j\u00e4hrlichen ZBF beruhende Arbeitszeugnis nicht der Wahrheit entsprechen soll oder nicht wohlwollend oder unvollst\u00e4ndig sein soll, ist nicht hinreichend dargelegt; ein diesbez\u00fcglicher Verstoss gegen das Willk\u00fcrverbot ist jedenfalls nicht erkennbar. Dies ist in Bezug auf die einzelnen Berichtigungsbegehren nachfolgend kurz aufzuzeigen.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Zweiter Berichtigungsantrag<\/h4>\n<p><em>6.2.1.\u00a0Hinsichtlich des zweiten Berichtigungsantrags (&#8222;sehr gute&#8220; anstatt &#8222;fundierte&#8220; Fachkenntnisse, eventualiter &#8222;\u00e4usserst fundierte und breite juristische Kenntnisse&#8220;) scheint der Beschwerdef\u00fchrer dem Zwischenzeugnis ein h\u00f6heres Gewicht beimessen zu wollen als der von der Vorinstanz vorgenommenen Gesamtschau der Jahresbeurteilungen, denen insgesamt drei &#8222;B&#8220;-Beurteilungen (Anforderungen erf\u00fcllt) und drei &#8222;A&#8220;-Beurteilungen (Anforderungen \u00fcbertroffen) zugrunde lagen. Selbst wenn die Formulierung &#8222;sehr gut&#8220; als leicht bessere Qualifizierung als &#8222;fundiert&#8220; verstanden werden kann, ist es jedenfalls nicht willk\u00fcrlich, wenn die Vorinstanz unter Ber\u00fccksichtigung der drei &#8222;B&#8220;-Bewertungen (am Schluss des Arbeitsverh\u00e4ltnisses) und drei &#8222;A&#8220;-Bewertungen des fr\u00fcheren Vorgesetzten zum Schluss gekommen ist, es best\u00fcnden keine objektivierbaren Nachweise daf\u00fcr, dass ihm eine Qualifizierung seines Fachwissens bzw. Fachk\u00f6nnens mit &#8222;sehr gut&#8220; zust\u00fcnde. Mit seinen Ausf\u00fchrungen vermag der Beschwerdef\u00fchrer jedenfalls kein \u00fcberdurchschnittliches Fachwissen bzw. -k\u00f6nnen nachzuweisen. \u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Es ist dem Beschwerdef\u00fchrer zwar einzur\u00e4umen, dass die Vorinstanz keine Ausf\u00fchrungen zur beantragten Berichtigung, &#8222;gekonnt&#8220; durch &#8222;gekonnt und erfolgreich&#8220; zu ersetzen, gemacht hat. Allerdings ist dies wohl darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass er diesen Antrag in seiner Beschwerde vor der Vorinstanz selber auch nicht begr\u00fcndet hat. Jedenfalls dringt der Beschwerdef\u00fchrer auch hier mit seiner Geh\u00f6rs- und Willk\u00fcrr\u00fcge nicht durch, zumal die vorinstanzliche Begr\u00fcndung (implizit) auch diesen Eventualantrag abdeckt. Dasselbe gilt f\u00fcr die von ihm ger\u00fcgte Verletzung der Begr\u00fcndungspflicht, dass sich die Vorinstanz nicht explizit zum Eventualantrag &#8222;\u00e4usserst fundierte und breite juristische Kenntnisse&#8220; ge\u00e4ussert habe.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Dritter Berichtigungsantrag<\/h4>\n<p><em>6.2.2.\u00a0Zum dritten Berichtigungsantrag ([er lieferte sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht] &#8222;jederzeit hochwertige und fehlerfreie Endprodukte&#8220;, eventualiter &#8222;sehr gute und fehlerfreie&#8220;, subeventualiter &#8222;stets gute bis sehr gute Endprodukte&#8220;, anstatt &#8222;stets gute Endprodukte&#8220;) hielt die Vorinstanz fest, zwar seien die ZBF-Bewertungen w\u00e4hrend der gesamten Anstellungsdauer f\u00fcr Arbeitsqualit\u00e4t und Arbeitsquantit\u00e4t nur in den letzten drei Jahren 2018 bis 2020 (und dies auch nur teilweise) mit &#8222;B&#8220; bewertet worden. Dies stehe mit der Einsch\u00e4tzung der Personalrekurskommission in Widerspruch, dass in den ZBF mehr &#8222;B&#8220;-Bewertungen als &#8222;A&#8220;-Bewertungen vorl\u00e4gen. Dieser Umstand allein w\u00fcrde aber h\u00f6chstens eine \u00c4nderung im Sinne des Subeventualantrages (&#8222;stets gute bis sehr gute Endprodukte&#8220;) rechtfertigen. Zu ber\u00fccksichtigen sei aber auch das vom Vorgesetzten verortete sprachliche Verbesserungspotential (Anwendung der heute geltenden Rechtschreibregeln und der verschiedenen Dimensionen der Textverst\u00e4ndlichkeit, Einfachheit und K\u00fcrze\/Pr\u00e4gnanz beim schriftlichen Ausdruck), das relativ grundlegende Punkte betreffe und einer Gesamtbewertung in der vom Beschwerdef\u00fchrer in Haupt- sowie auch Eventual- und Subeventualantrag gew\u00fcnschten Formulierung entgegenst\u00fcnde. \u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Es ist nicht willk\u00fcrlich, wenn die Vorinstanz auch den Umstand mitber\u00fccksichtigt hat, dass in der ZBF 2019 ein sprachlicher Verbesserungsbedarf festgestellt worden ist. Der Beschwerdef\u00fchrer vermag nicht nachvollziehbar darzutun und es ist auch nicht ersichtlich, weshalb dieser Umstand in der Gesamtbewertung keine Relevanz haben und den Grundsatz der Vollst\u00e4ndigkeit sowie der Richtigkeit verletzen sollte. Dass auch der sprachliche Ausdruck im Zusammenhang mit der vom Beschwerdef\u00fchrer verlangten Berichtigung (&#8222;jederzeit hochwertige und fehlerfreie Endprodukte&#8220;) vom Bedeutung ist, leuchtet ein. Wenn die Vorinstanzen in einer Gesamtw\u00fcrdigung die vom Beschwerdef\u00fchrer abgelieferten Endprodukte deshalb als &#8222;gut&#8220; bewerteten, ist dies jedenfalls unter Willk\u00fcrgesichtspunkten nicht zu beanstanden.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Vierter Berichtigungsantrag<\/h4>\n<p><em>6.2.3.\u00a0Schliesslich halten die vorinstanzlichen Erw\u00e4gungen auch hinsichtlich des vierten Berichtigungsantrags (&#8222;sehr gutes&#8220; anstatt &#8222;gutes&#8220; pers\u00f6nliches Zeugnis) vor dem Willk\u00fcrverbot stand. Der Beschwerdef\u00fchrer vermag nicht aufzuzeigen, dass die Vorinstanz auch bei seiner Verhaltensbeurteilung nicht die gesamte Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ber\u00fccksichtigt h\u00e4tte. Entgegen seinem Einwand hat die Vorinstanz weder das Zwischenzeugnis vom 31. Mai 2018 v\u00f6llig ausgeblendet noch das Kriterium der Teamf\u00e4higkeit willk\u00fcrlich zu stark ber\u00fccksichtigt. \u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Wie die Vorinstanz zutreffend festh\u00e4lt, ist die Teamf\u00e4higkeit des Beschwerdef\u00fchrers in den Jahren 2018, 2019 und 2020 mit &#8222;B&#8220; bewertet und auch seine Kritikf\u00e4higkeit in den Jahren 2019 und 2020 als verbesserungsbed\u00fcrftig bezeichnet worden. Auch wenn die Beurteilungen in pers\u00f6nlicher Hinsicht im Zwischenzeugnis und in den Beurteilungen des fr\u00fcheren Vorgesetzten besser ausgefallen sind, erscheint es jedenfalls nicht willk\u00fcrlich, wenn die Vorinstanz aufgrund des in den letzten Jahren festgestellten Verbesserungspotentials nicht beanstandet hat, dass die Generalstaatsanwaltschaft das pers\u00f6nliche Verhalten bei einer Gesamtw\u00fcrdigung immerhin &#8211; wohl unter Ber\u00fccksichtigung der letzten Jahre &#8211; noch als &#8222;gut&#8220; bewertet hat.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zu Arbeitszeugnissen<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/23\/unterzeichnung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/06\/sind-krankheiten-im-arbeitszeugnis-zu-erwaehnen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sind Krankheiten im Arbeitszeugnis zu erw\u00e4hnen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/31\/erwaehnung-laengerer-absenzen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erw\u00e4hnung l\u00e4ngerer Absenzen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/10\/rueckgabeanspruch-des-arbeitgebers-auf-das-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckgabeanspruch des Arbeitgebers auf das Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/22\/prozessuales-vorgehen-bei-einer-zeugnisklage-erfuellungsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vorgehen bei einer Zeugnisklage \u2013 Erf\u00fcllungsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/18\/verjaehrungfrist-fuer-zeugnisforderungen-10-jahre\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/27\/haftung-fuer-ein-falsches-zeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung f\u00fcr ein falsches Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/24\/die-arbeitsbestaetigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Arbeitsbet\u00e4tigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/09\/referenzen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Referenzen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/15\/zeugnisinhalt-verhalten-gegenueber-kunden-mitarbeitenden-und-vorgesetzten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeugnisinhalt: Verhalten gegen\u00fcber Kunden, Mitarbeitenden und Vorgesetzten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/28\/die-erstellung-von-arbeitszeugnissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstellung von Arbeitszeugnissen<\/a><\/li>\n<li>W<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/22\/wir-bedauern-das-ausscheiden-bedauernsbekundungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ir bedauern das Ausscheiden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/12\/02\/rechtliche-zulaessigkeit-von-arbeitszeugnissen-mit-schulnoten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zul\u00e4ssigkeit von Arbeitszeugnissen mit Schulnoten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/11\/05\/arbeitszeugnisse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeugnisse<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/02\/17\/3859\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Streitwert des Arbeitszeugnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/09\/14\/krankheiten-und-negative-aeusserungen-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krankheiten und negative \u00c4usserungen im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/01\/02\/hinweis-zu-den-umstaenden-des-austritts-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Hinweis zu den Umst\u00e4nden des Austritts im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/02\/23\/moeglichkeiten-bei-einer-zeugnisklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">M\u00f6glichkeiten bei einer Zeugnisklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/17\/zeitpunkt-der-ausstellung-des-arbeitszeugnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ausstellung des Arbeitszeugnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/15\/arbeitszeugnis-2-0-das-arbeitszeugnis-der-zukunft\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Arbeitszeugnis 2.0 \u2013 Das Arbeitszeugnis der Zukunft<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/01\/24\/das-enddatum-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Enddatum im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/02\/die-adresse-des-zeugnisempfaengers\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Adresse des Zeugnisempf\u00e4ngers<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/19\/vollstreckung-eines-vergleichs-vor-schlichtungsbehoerde-zum-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vollstreckung eines Vergleichs vor Schlichtungsbeh\u00f6rde zum Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/28\/wahrheit-und-klarheit-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wahrheit und Klarheit im Arbeitszeugnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/01\/unterschrift-im-arbeitszeugnis-unterzeichnung-mit-qualifizierter-elektronischer-signatur\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterschrift im Arbeitszeugnis \u2013 Unterzeichnung mit qualifizierter elektronischer Signatur?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/20\/wohlwollendes-arbeitszeugnis-um-jeden-preis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wohlwollendes Zeugnis um jeden Preis?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/06\/19\/nennung-covid-fehlverhalten-im-arbeitszeugnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nennung Covid-Fehlverhalten im Arbeitszeugnis?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div class=\"entry-content\">\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitszeugnis hat eine Doppelfunktion, welche zwei unterschiedliche Bed\u00fcrfnisse bedient. Es soll einerseits das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers f\u00f6rdern und andererseits zuk\u00fcnftigen Arbeitgeberinnen ein m\u00f6glichst genaues Abbild von den F\u00e4higkeiten und der Pers\u00f6nlichkeit des Arbeitnehmers geben. Aus diesem doppelten Zweck lassen sich einige Grunds\u00e4tze ableiten, an welchen sich das Arbeitszeugnis inhaltlich zu orientieren hat. Das [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":517,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4811","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4811","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4811"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4811\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4812,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4811\/revisions\/4812"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/517"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4811"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4811"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4811"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}