{"id":488,"date":"2018-07-31T09:15:03","date_gmt":"2018-07-31T07:15:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=488"},"modified":"2020-11-20T06:36:22","modified_gmt":"2020-11-20T05:36:22","slug":"geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/","title":{"rendered":"Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section admin_label=&#8220;section&#8220;]<br \/>\n\t\t[et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220;]<br \/>\n\t\t\t[et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243;]<br \/>\n\t\t\t\t[et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220;]<br \/>\n\t\t\t\t\tVermehrt werden K\u00fcndigungen wegen <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchlichkeit<\/a> angefochten. In der Regel wird vom gek\u00fcndigten Mitarbeiter vorgeworfen, ihm sei missbr\u00e4uchlich gek\u00fcndigt worden &#8211; aber auch der Arbeitgeber k\u00f6nnte sich auf die Missbr\u00e4uchlichkeit einer durch den Arbeitnehmer ausgesprochenen K\u00fcndigung berufen (siehe hierzu den allgemeinen Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/strong><\/a>).<\/p>\n<p>Liegt eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung vor, so kann die gek\u00fcndigte Partei eine Entsch\u00e4digung verlangen. Die wird vom Richter festgesetzt und darf den Betrag von<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\"> 6 Monatsl\u00f6hnen nicht \u00fcbersteigen<\/a> (in der Regel max. 2 bis 3 Monatsl\u00f6hne &#8211; siehe hier etwa den Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>H\u00f6he der Entsch\u00e4digung<\/strong><\/a>). Wurde das Konsultationsverfahren im Rahmen einer Massenentlassung nicht eingehalten, betr\u00e4gt der Betrag maximal 2 Monatsl\u00f6hne (siehe etwa den Beitrag zu <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/03\/20\/post\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Massenentlassung<\/strong><\/a>). Vorliegen soll das Verfahren kurz erl\u00e4utert werden. Auf die materiellen Voraussetzungen einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung wird an dieser Stelle nicht eingegangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Form der Einsprache<\/h3>\n<p>Wer eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung geltend machen und eine Entsch\u00e4digung verlangen will, muss schriftlich bei der k\u00fcndigenden Partei Einsprache erheben. Eine E-Mail gen\u00fcgt nicht, ausser diese verf\u00fcge \u00fcber eine elektronische Unterschrift. Es empfiehlt sich, die Einsprache daher auf Papier auszudrucken und zu unterschreiben und eingeschrieben (zu Beweiszwecken) der Gegenpartei zuzustellen.<\/p>\n<p>Die Einsprache muss vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist bei der Gegenpartei eintreffen (auch bei einer K\u00fcndigung w\u00e4hrend der Probezeit &#8211; siehe aber zur speziellen Rechtslage den Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/14\/missbraeuchliche-kuendigung-waehrend-der-probezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Probezeit<\/strong><\/a>). Es gen\u00fcgt in der Regel also nicht, wenn die Einsprache am letzten Tag der K\u00fcndigungsfrist auf die Post gebracht wird. Normalerweise wird sie in einem solchen Fall zu sp\u00e4t bei der Gegenpartei eintreffen. Der rechtzeitige Poststempel gen\u00fcgt also nicht. Auch im Falle einer Freistellung gen\u00fcgt die Einhaltung der Frist bis zum Ende des formellen Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Der Einsprache gleichgestellt ist die Einleitung eine Schlichtungsgesuchs beim Friedensrichter \/ Schlichtungsstelle.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Inhalt der Einsprache<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind an die Formulierung keine zu hohen Erwartungen zu stellen.<\/p>\n<p>Im Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2014 (<a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bger\/140908_4A_320-2014.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">4A_320\/2014 vom 8. September 2014<\/a>)\u00a0 hat dieses aber festgehalten, dass es gen\u00fcgt der Gegenseite mitzuteilen, dass man mit der K\u00fcndigung nicht einverstanden sei. Daraus wird nun zum Teil abgeleitet, dass der Arbeitnehmer immer die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses anbieten m\u00fcsse, ansonsten man nicht davon ausgehen k\u00f6nne, er sei mit der K\u00fcndigung nicht einverstanden. Daher empfiehlt sich etwa der folgende Text:<\/p>\n<p><em>\u201eIch betrachte diese K\u00fcndigung als missbr\u00e4uchlich und erhebe dagegen Einsprache im Sinne von Art. 336b OR. Ich bin bereit, das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortzusetzen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Zusammen mit der Einsprache wird in der Regel auch gleich die Begr\u00fcndung f\u00fcr die K\u00fcndigung sowie das <a href=\"https:\/\/www.hrtoday.ch\/de\/article\/einsicht-in-das-personaldossier-%E2%80%93-welche-moglichkeiten-gibt-es\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Personaldossier<\/a> verlangt. Das blosse Verlangen einer schriftlichen Begr\u00fcndung f\u00fcr die K\u00fcndigung stellt aber noch keine Einsprache dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zweck der Einsprache<\/h3>\n<p>Die Einsprache bezweckt grunds\u00e4tzlich, dass man sich \u00fcber die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses einigt, was dadurch geschehen kann, dass die K\u00fcndigung zur\u00fcckgezogen wird. Gelingt eine Einigung (was in der Praxis allerdings selten der Fall sein d\u00fcrfte), kann keine Entsch\u00e4digung mehr gefordert werden.<\/p>\n<p>Wird die Einsprache nicht g\u00fcltig erhoben, stimmt die Partei, der gek\u00fcndigt worden ist, der K\u00fcndigung im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung zu. Dem Gek\u00fcndigten steht nur eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der K\u00fcndigung zu.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Klage innert 180 Tagen<\/h3>\n<p>Kommt es zu keiner Einigung, ist innert 180 Tagen nach Ablauf des Arbeitsverh\u00e4ltnisses Klage bei der zust\u00e4ndigen Schlichtungsstelle einzureichen. Wird die Frist nicht gewahrt, ist der Anspruch verwirkt. Als Startpunkt f\u00fcr die Berechnung gilt der letzte Tag des Arbeitsvertrages, auch wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis aufgrund einer Sperrfrist gem\u00e4ss Art. 336c OR verl\u00e4ngert wurde.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass die Frist nach Tagen und nicht Monaten bemessen ist. Wird beispielsweise per Ende April gek\u00fcndigt, l\u00e4uft die Frist nicht am 31. Oktober, sondern bereits einige Tage vorher ab.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h3>Verfahren nach Art. 10 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes<\/h3>\n<p>Eine Spezialit\u00e4t gibt es, sofern die Klage aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (Art. 10 Abs. 3 GlG) erhoben werden soll. In diesem Fall muss keine Einsprache erhoben, die Klage jedoch vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist eingereicht werden.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zum Thema<\/h4>\n<ul>\n<li><a style=\"font-size: 14px;\" href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/23\/missbraeuchliche-art-und-weise-der-kuendigung-entschaedigung-geschuldet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Art und Weise der K\u00fcndigung \u2013 Entsch\u00e4digung geschuldet!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/07\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-schlaegerei\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Schl\u00e4gerei<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/02\/missbraeuchliche-entlassung-eines-militaerarztes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung eines Milit\u00e4rarztes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/04\/missbraeuchliche-entlassung-einer-arbeitnehmervertreterin\/\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung einer Arbeitnehmervertreterin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/12\/der-arbeitgeber-war-schuld\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Arbeitgeber war schuld?!<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/06\/anfechtung-der-kuendigung-wiedereinstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung der K\u00fcndigung \u2013 Wiedereinstellun<\/a>g<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\">Gek\u00fcndigt? Was kann man da machen?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/19\/aenderungskuendigungen-in-der-telekommunikationsbranche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungsk\u00fcndigungen bei Telekommunikations-Unternehmen?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><br \/>\n\t\t\t\t[\/et_pb_text]<br \/>\n\t\t\t[\/et_pb_column]<br \/>\n\t\t[\/et_pb_row]<br \/>\n\t[\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vermehrt werden K\u00fcndigungen wegen Missbr\u00e4uchlichkeit angefochten. 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In der Regel wird vom gek\u00fcndigten Mitarbeiter vorgeworfen, ihm sei missbr\u00e4uchlich gek\u00fcndigt worden - aber auch der Arbeitgeber k\u00f6nnte sich auf die Missbr\u00e4uchlichkeit einer durch den Arbeitnehmer ausgesprochenen K\u00fcndigung berufen (siehe hierzu den allgemeinen Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung<\/strong><\/a>).\r\n\r\nLiegt eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung vor, so kann die gek\u00fcndigte Partei eine Entsch\u00e4digung verlangen. Die wird vom Richter festgesetzt und darf den Betrag von<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\"> 6 Monatsl\u00f6hnen nicht \u00fcbersteigen<\/a> (in der Regel max. 2 bis 3 Monatsl\u00f6hne - siehe hier etwa den Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>H\u00f6he der Entsch\u00e4digung<\/strong><\/a>). Wurde das Konsultationsverfahren im Rahmen einer Massenentlassung nicht eingehalten, betr\u00e4gt der Betrag maximal 2 Monatsl\u00f6hne (siehe etwa den Beitrag zu <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/03\/20\/post\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Massenentlassung<\/strong><\/a>). Vorliegen soll das Verfahren kurz erl\u00e4utert werden. Auf die materiellen Voraussetzungen einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung wird an dieser Stelle nicht eingegangen.\r\n\r\n&nbsp;\r\n<h3>Form der Einsprache<\/h3>\r\nWer eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung geltend machen und eine Entsch\u00e4digung verlangen will, muss schriftlich bei der k\u00fcndigenden Partei Einsprache erheben. Eine E-Mail gen\u00fcgt nicht, ausser diese verf\u00fcge \u00fcber eine elektronische Unterschrift. Es empfiehlt sich, die Einsprache daher auf Papier auszudrucken und zu unterschreiben und eingeschrieben (zu Beweiszwecken) der Gegenpartei zuzustellen.\r\n\r\nDie Einsprache muss vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist bei der Gegenpartei eintreffen (auch bei einer K\u00fcndigung w\u00e4hrend der Probezeit - siehe aber zur speziellen Rechtslage den Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/14\/missbraeuchliche-kuendigung-waehrend-der-probezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>Probezeit<\/strong><\/a>). Es gen\u00fcgt in der Regel also nicht, wenn die Einsprache am letzten Tag der K\u00fcndigungsfrist auf die Post gebracht wird. Normalerweise wird sie in einem solchen Fall zu sp\u00e4t bei der Gegenpartei eintreffen. Der rechtzeitige Poststempel gen\u00fcgt also nicht. Auch im Falle einer Freistellung gen\u00fcgt die Einhaltung der Frist bis zum Ende des formellen Arbeitsverh\u00e4ltnisses.\r\n\r\nDer Einsprache gleichgestellt ist die Einleitung eine Schlichtungsgesuchs beim Friedensrichter \/ Schlichtungsstelle.\r\n\r\n&nbsp;\r\n<h3>Inhalt der Einsprache<\/h3>\r\nGrunds\u00e4tzlich sind an die Formulierung keine zu hohen Erwartungen zu stellen.\r\n\r\nIm Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2014 (<a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/dfr\/bger\/140908_4A_320-2014.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">4A_320\/2014 vom 8. September 2014<\/a>)\u00a0 hat dieses aber festgehalten, dass es gen\u00fcgt der Gegenseite mitzuteilen, dass man mit der K\u00fcndigung nicht einverstanden sei. Daraus wird nun zum Teil abgeleitet, dass der Arbeitnehmer immer die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses anbieten m\u00fcsse, ansonsten man nicht davon ausgehen k\u00f6nne, er sei mit der K\u00fcndigung nicht einverstanden. Daher empfiehlt sich etwa der folgende Text:\r\n\r\n<em>\u201eIch betrachte diese K\u00fcndigung als missbr\u00e4uchlich und erhebe dagegen Einsprache im Sinne von Art. 336b OR. Ich bin bereit, das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortzusetzen.\u201c<\/em>\r\n\r\nZusammen mit der Einsprache wird in der Regel auch gleich die Begr\u00fcndung f\u00fcr die K\u00fcndigung sowie das <a href=\"https:\/\/www.hrtoday.ch\/de\/article\/einsicht-in-das-personaldossier-%E2%80%93-welche-moglichkeiten-gibt-es\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Personaldossier<\/a> verlangt. Das blosse Verlangen einer schriftlichen Begr\u00fcndung f\u00fcr die K\u00fcndigung stellt aber noch keine Einsprache dar.\r\n\r\n&nbsp;\r\n<h3>Zweck der Einsprache<\/h3>\r\nDie Einsprache bezweckt grunds\u00e4tzlich, dass man sich \u00fcber die Fortf\u00fchrung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses einigt, was dadurch geschehen kann, dass die K\u00fcndigung zur\u00fcckgezogen wird. Gelingt eine Einigung (was in der Praxis allerdings selten der Fall sein d\u00fcrfte), kann keine Entsch\u00e4digung mehr gefordert werden.\r\n\r\nWird die Einsprache nicht g\u00fcltig erhoben, stimmt die Partei, der gek\u00fcndigt worden ist, der K\u00fcndigung im Sinne einer unwiderlegbaren Vermutung zu. Dem Gek\u00fcndigten steht nur eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der K\u00fcndigung zu.\r\n\r\n&nbsp;\r\n<h3>Klage innert 180 Tagen<\/h3>\r\nKommt es zu keiner Einigung, ist innert 180 Tagen nach Ablauf des Arbeitsverh\u00e4ltnisses Klage bei der zust\u00e4ndigen Schlichtungsstelle einzureichen. Wird die Frist nicht gewahrt, ist der Anspruch verwirkt. Als Startpunkt f\u00fcr die Berechnung gilt der letzte Tag des Arbeitsvertrages, auch wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis aufgrund einer Sperrfrist gem\u00e4ss Art. 336c OR verl\u00e4ngert wurde.\r\n\r\nZu beachten ist, dass die Frist nach Tagen und nicht Monaten bemessen ist. Wird beispielsweise per Ende April gek\u00fcndigt, l\u00e4uft die Frist nicht am 31. Oktober, sondern bereits einige Tage vorher ab.\r\n<h4><\/h4>\r\n<h3>Verfahren nach Art. 10 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes<\/h3>\r\nEine Spezialit\u00e4t gibt es, sofern die Klage aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (Art. 10 Abs. 3 GlG) erhoben werden soll. In diesem Fall muss keine Einsprache erhoben, die Klage jedoch vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist eingereicht werden.\r\n<h4><\/h4>\r\n<h4><\/h4>\r\n<h4>Weitere relevante Beitr\u00e4ge zum Thema<\/h4>\r\n<ul>\r\n \t<li><a style=\"font-size: 14px;\" href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/23\/missbraeuchliche-art-und-weise-der-kuendigung-entschaedigung-geschuldet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Art und Weise der K\u00fcndigung \u2013 Entsch\u00e4digung geschuldet!<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/07\/missbraeuchliche-kuendigung-nach-schlaegerei\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung nach Schl\u00e4gerei<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/02\/missbraeuchliche-entlassung-eines-militaerarztes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung eines Milit\u00e4rarztes<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/04\/missbraeuchliche-entlassung-einer-arbeitnehmervertreterin\/\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung einer Arbeitnehmervertreterin<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/01\/missbraeuchliche-kuendigung-einer-krankenschwester\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6he der Entsch\u00e4digung bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/31\/geltendmachung-einer-missbraeuchlichen-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geltendmachung einer missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigun<\/a>g<\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/12\/der-arbeitgeber-war-schuld\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Arbeitgeber war schuld?!<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/06\/anfechtung-der-kuendigung-wiedereinstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfechtung der K\u00fcndigung \u2013 Wiedereinstellun<\/a>g<\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/01\/01\/gekuendigt-was-kann-man-da-machen\/\">Gek\u00fcndigt? Was kann man da machen?<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\r\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/19\/aenderungskuendigungen-in-der-telekommunikationsbranche\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungsk\u00fcndigungen bei Telekommunikations-Unternehmen?<\/a><\/li>\r\n<\/ul>\r\n&nbsp;\r\n\r\nAutor: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a>","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-488","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/488","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=488"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/488\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2659,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/488\/revisions\/2659"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/513"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=488"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=488"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=488"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}