{"id":4910,"date":"2026-01-04T21:04:21","date_gmt":"2026-01-04T20:04:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4910"},"modified":"2026-01-04T21:04:21","modified_gmt":"2026-01-04T20:04:21","slug":"fristenrisiken-bei-postvertraegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/01\/04\/fristenrisiken-bei-postvertraegen\/","title":{"rendered":"Fristenrisiken bei Postvertr\u00e4gen"},"content":{"rendered":"<p>Der Beginn des Laufs gerichtlicher Fristen bildet einen zentralen Bezugspunkt des Verfahrensrechts. Gerichtliche Fristen dienen der Gew\u00e4hrleistung von Rechtssicherheit, der Verfahrensbeschleunigung sowie der Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten. Eine unzutreffende Bestimmung des fristausl\u00f6senden Ereignisses hat regelm\u00e4ssig erhebliche prozessuale Folgen, da sie zum Verlust verfahrensrechtlicher Handlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fchren kann. Die pr\u00e4zise Festlegung des Fristbeginns ist daher eine grundlegende Voraussetzung effektiver Rechtswahrnehmung.<\/p>\n<p>Hieran schliesst die Frage der fristgerechten Vornahme der Prozesshandlung an. F\u00fcr die Wahrung einer Gerichtsfrist ist es nicht ausreichend, dass das fristgebundene Schriftst\u00fcck innerhalb der Frist lediglich erstellt wird. Eingaben m\u00fcssen sp\u00e4testens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung \u00fcbergeben werden. Eingaben, die innert der Frist irrt\u00fcmlich bei einem unzust\u00e4ndigen schweizerischen Gericht eingereicht werden, gelten als rechtzeitig eingereicht. Ist ein anderes Gericht in der Schweiz zust\u00e4ndig, leitet das unzust\u00e4ndige Gericht die Eingabe von Amtes wegen weiter.<\/p>\n<p>Bei elektronischer Einreichung ist f\u00fcr die Wahrung einer Frist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Quittung ausgestellt wird, die best\u00e4tigt, dass alle Schritte abgeschlossen sind, die auf der Seite der Partei f\u00fcr die \u00dcbermittlung notwendig sind.<\/p>\n<p>Anhand zweier k\u00fcrzlich ergangener Entscheid sollen die Risiken dargestellt werden, die sich im Zusammenhang mit Zustell- und Abholvertr\u00e4gen mit der Post ergeben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Scan Service<\/h3>\n<p>Beim Scan Service wird die Post durch die Kunden erm\u00e4chtigt, die an ihn adressierten, \u00fcber das Scanning empfangbaren Sendungen entgegenzunehmen. Diese Erm\u00e4chtigung schliesst ausdr\u00fccklich auch eingeschriebene Sendungen, Gerichtsurkunden und Betreibungsurkunden ein, wobei die beiden Letzteren unge\u00f6ffnet als A-Post Plus weitergeleitet werden. Die Sendungen gelten mit ihrer Entgegennahme an einem der Verarbeitungsstandorte der Post als an den Kunden zugestellt.<\/p>\n<p>Im Rahmen des <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F30-06-2025-5A_266-2025&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteils 5A_266\/2025 vom 30. Juni 2025<\/a> verwiesen werden. war das Bundesgericht auf eine Beschwerde der damaligen Beschwerdef\u00fchrer (im Revisionsverfahren nun Gesuchsteller) gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 27. M\u00e4rz 2025 wegen Versp\u00e4tung nicht eingetreten.<\/p>\n<p>Am 30. Juli 2025 hatten die Gesuchsteller um Revision des<a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F30-06-2025-5A_266-2025&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> Urteils 5A_266\/2025 vom 30. Juni 2025<\/a> ersucht. Am 12. September 2025 haben die Gesuchsteller das Revisionsgesuch schliesslich erg\u00e4nzt und ein Eventualgesuch um Fristwiederherstellung im Verfahren<a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F30-06-2025-5A_266-2025&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> 5A_266\/2025<\/a> gestellt.<\/p>\n<p>Im <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F03-11-2025-5F_40-2025&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entscheid 5F_40\/2025 vom 3. November<\/a> wurde das Revisionsgesuch abgewiesen:<\/p>\n<p><em>5. F\u00fcr den Fall ihres Unterliegens im Revisionsverfahren stellen die Gesuchsteller ein Fristwiederherstellungsgesuch im Verfahren 5A_266\/2025. Sie machen geltend, aufgrund des hier Vorgetragenen (d.h. offenbar aufgrund des unter anderem zu Art. 138 ZPO und Art. 44 BGG und zu den AGB Gesagten) sei ausreichend dargetan, dass ihr Rechtsvertreter die &#8222;Track &amp; Trace Dienstleistung der Schweizerischen Post schuldlos ausser Acht&#8220; gelassen habe. Er habe sich noch nie ein Fristvers\u00e4umnis zuschulden kommen lassen und er sei im hiesigen Verfahren f\u00fcr ihn komplett \u00fcberraschend erstmals mit den einschl\u00e4gigen AGBs des C3.________-Postdienstleisters konfrontiert worden.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Es ist nicht Zweck eines Fristwiederherstellungsgesuchs, die bereits im Rahmen eines wegen Versp\u00e4tung erfolgten Nichteintretensentscheids behandelten Rechtsfragen erneut zu diskutieren. Im \u00dcbrigen kann keine Rede davon sein, dass die Gesuchsteller bzw. ihr Rechtsvertreter unverschuldet davon abgehalten wurden, fristgerecht zu handeln (Art. 50 Abs. 1 BGG). Die Gesuchsteller bzw. ihr Rechtsvertreter h\u00e4tten sich rechtzeitig dar\u00fcber informieren m\u00fcssen, welche Folgen die Benutzung der von ihnen gew\u00e4hlten Zustelldienstleistung haben kann.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Das Fristwiederherstellungsgesuch ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Abholvertr\u00e4ge mit der Post<\/h3>\n<p>Auch Abholvertr\u00e4ge mit der Post k\u00f6nnen heikel sein, wenn es um den Nachweis der Fristwahrung geht. So gilt das Datum des Poststempels vermutungsweise auch als Datum der \u00dcbergabe der Sendung an die Post.\u00a0Wird die Postsendung aber einen Tag zuvor der Post \u00fcbergeben, so gilt grunds\u00e4tzlich dieser Tag als zur Bestimmung der Wahrung der Frist, doch tr\u00e4gt der Versender hierzu die Beweislast.<\/p>\n<p>Die Oberstaatsanwaltschaft hatte Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts an das Bundesgericht erhoben. Es stellte sich die Frage nach der Rechtzeitigkeit der Beschwerde (<a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F18-09-2025-6B_1360-2023&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 6B_1360\/2023, 6B_1361\/2023 vom 18. November 2025<\/a>):<\/p>\n<p><em>Die Beschwerdef\u00fchrerin spricht sich f\u00fcr fristgerechte \u00dcbergabe der Beschwerdeeingaben an die Schweizerische Post aus. Sie verweist auf den Abholvertrag zwischen der Kantonspolizei Z\u00fcrich und der Post CH AG, der auch die Postsendungen der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Z\u00fcrich mit umfasse. Aus dem Abholvertrag ergebe sich, dass die Postsendungen (Briefe und Pakete) durch die Post CH AG im Polizei- und Justizzentrum von Montag bis Freitag jeweils zwischen 15:15 Uhr und 16:00 Uhr abgeholt w\u00fcrden. Die zwei fraglichen Pakete seien von einer Mitarbeiterin der Beschwerdef\u00fchrerin am 11. Dezember 2023 um ca. 14:45 Uhr im internen Postb\u00fcro des Polizei- und Justizzentrums rechtzeitig abgegeben worden, um zur vertraglich vereinbarten Abholzeit durch die Post CH AG abgeholt zu werden. Dass sich die Pakete mit den Beschwerden tats\u00e4chlich unter der durch die Post CH AG am 11. Dezember 2023 im Polizei- und Justizzentrum abgeholten Post befunden h\u00e4tten, ergebe sich aus der E-Mail des internen Postb\u00fcros vom 15. Dezember 2023 und dem Schreiben der Post CH AG vom 19. Dezember 2023. Zudem lasse der Umstand, dass die fraglichen Sendungen am 12. Dezember 2023, 07:13 Uhr bzw. 07:15 Uhr, im Paketzentrum Frauenfeld registriert worden seien, keinen anderen Schluss zu, als dass diese am Vortag, d.h. am 11. Dezember 2023, fristgem\u00e4ss von der Post CH AG abgeholt resp. entgegengenommen worden seien.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Das Bundesgericht vertrat die Auffassung, die Beschwerde sei rechtzeitig erfolgt, da die rechtzeitige \u00dcbergabe habe nachgewiesen werden k\u00f6nnen:<\/p>\n<p>Das Bundesgericht f\u00fchrte aus, dass die Beschwerde in Strafsachen innert 30 Tagen beim Bundesgericht einzureichen sei und die Frist nur dann gewahrt sei, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist beim Gericht eingehe oder rechtzeitig der Post \u00fcbergeben werde. Wer die Sendung nach Schalterschluss in einen Briefkasten wirft, muss unaufgefordert vor Ablauf der Frist Beweise f\u00fcr die Rechtzeitigkeit erbringen. Wird die Sendung hingegen w\u00e4hrend der \u00d6ffnungszeiten der Post an einen Kurier im Rahmen eines Abholvertrags \u00fcbergeben, schafft dies keine verfahrensm\u00e4ssige Unsicherheit, und die rechtsuchende Person muss weder den Zeitpunkt der \u00dcbergabe behaupten noch Beweise beibringen. Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdef\u00fchrerin die Pakete im Rahmen eines Abholvertrags \u00fcbergeben, die nachtr\u00e4glich eingereichten Beweise best\u00e4tigen die fristgerechte Einreichung der Beschwerden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zu prozessualen Fragen:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/23\/uebersetzung-fremdsprachiger-beweismittel-im-arbeitsprozess\/\">\u00dcbersetzung fremdsprachiger Beweismittel im Arbeitsprozess?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/27\/neue-prozessuale-fristenfalle\/\">Neue prozessuale Fristenfalle<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/02\/12\/keine-strafprozessualen-garantien-bei-internen-untersuchungen\/\">Keine strafprozessualen Garantien bei internen Untersuchungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/14\/prozessvertretung-durch-gewerkschaften\/\">Prozessvertretung durch Gewerkschaften<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/23\/glaubhaftmachung-in-gleichstellungsprozessen\/\">Glaubhaftmachung in Gleichstellungsprozessen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/28\/geplante-aenderung-der-zivilprozessordnung-auswirkungen-auf-den-arbeitsprozess\/\">Geplante \u00c4nderung der Zivilprozessordnung \u2013 Auswirkungen auf den Arbeitsprozess<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/09\/oertlich-zustaendiges-gericht-beim-arbeitsprozess\/\">\u00d6rtlich zust\u00e4ndiges Gericht beim Arbeitsprozess<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/06\/11\/einsprache-gegen-die-kuendigung-art-336b-or-und-novenschranke\/\">Einsprache gegen die K\u00fcndigung (Art. 336b OR) und Novenschranke<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/02\/schadenersatz-wegen-mobbing-und-soziale-untersuchungsmaxime\/\">Schadenersatz wegen Mobbing und soziale Untersuchungsmaxime<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/09\/11\/arbeitsrecht-soziale-untersuchungsmaxime-art-247-abs-2-zpo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrecht \u2013 soziale Untersuchungsmaxime (Art. 247 Abs. 2 ZPO)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/10\/11\/befangener-gerichtspraesident\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Befangner Gerichtspr\u00e4sident<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/27\/einschreiben-prepaid-beweisschwierigkeiten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einschreiben Prepaid &#8211; Beweisschwierigkeiten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Beginn des Laufs gerichtlicher Fristen bildet einen zentralen Bezugspunkt des Verfahrensrechts. 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