{"id":4975,"date":"2026-02-27T23:08:23","date_gmt":"2026-02-27T22:08:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=4975"},"modified":"2026-02-27T23:08:23","modified_gmt":"2026-02-27T22:08:23","slug":"praemien-auf-der-lohnabrechnung-lohnbestandteil-oder-bedingte-schenkung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/02\/27\/praemien-auf-der-lohnabrechnung-lohnbestandteil-oder-bedingte-schenkung\/","title":{"rendered":"\u201ePr\u00e4mien\u201c auf der Lohnabrechnung \u2013 Lohnbestandteil oder (bedingte) Schenkung?"},"content":{"rendered":"<p>Konstellationen rund um eine geplante Unternehmensnachfolge sind arbeitsrechtlich oft heikel, weil sich arbeitsvertragliche Verg\u00fctung und unternehmerische Finanzierungsideen vermischen.<\/p>\n<p>Besonders riskant wird es, wenn Betr\u00e4ge \u00fcber die Lohnabrechnung laufen, aber nicht beim Arbeitnehmer ankommen, sondern \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 bei der Arbeitgeberin (oder bei deren Organen) \u201eparkiert\u201c werden.<\/p>\n<p>Ein solcher Fall lag dem Entscheid <a href=\"https:\/\/search.bger.ch\/ext\/eurospider\/live\/de\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza:\/\/21-01-2026-4A_379-2025&amp;lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BGer 4A_379\/2025 vom 21. Januar 2026<\/a> zugrunde: Die Arbeitgeberin wollte sp\u00e4ter argumentieren, es handle sich nicht um Lohn, sondern um eine (steuerlich motivierte) bedingte Donation im Hinblick auf den geplanten Firmenkauf. Der Arbeitnehmer hielt dem entgegen, es sei ein Teil seiner Verg\u00fctung gewesen, der ihm zustehe \u2013 zumal die Betr\u00e4ge als \u201ePr\u00e4mien\u201c ausgewiesen und sozialversicherungsrechtlich wie Lohn behandelt worden seien.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sachverhalt<\/h3>\n<p>Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen im Bereich Platten- und Bodenbelagsarbeiten, besch\u00e4ftigte den Arbeitnehmer seit 2008 unbefristet und vollzeitlich; ein schriftlicher Vertrag bestand nicht. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verwaltungsrat der Arbeitgeberin entwickelte sich \u00fcber die Jahre eine Vertrauensbeziehung. Gegen Ende 2018, als die Pensionierung des Verwaltungsrates n\u00e4her r\u00fcckte, stellte dieser dem Arbeitnehmer die \u00dcbernahme der Arbeitgeberin in Aussicht. Der Arbeitnehmer zeigte Interesse, verf\u00fcgte aber nicht \u00fcber die finanziellen Mittel; man sprach m\u00fcndlich \u00fcber ein Finanzierungssystem, ohne sich jedoch \u00fcber einen konkreten Kaufpreis zu einigen. Ab 2019 wurde der Arbeitnehmer bef\u00f6rdert und \u00fcbernahm neue Aufgaben (u.a. Baustellenf\u00fchrung, Sitzungen, Personalkontrolle, Materialbewirtschaftung und Arbeitsorganisation). Die Arbeitgeberin stellte ihm zudem ein Gesch\u00e4ftsfahrzeug zur Verf\u00fcgung. Der Arbeitsaufwand stieg, weil der Arbeitnehmer nun Personalverantwortung trug und teilweise auch samstags (Material vorbereiten) oder abends (Kundentermine) arbeiten musste. Ab 2020 erhielt er ein fixes Monatsgehalt (13x j\u00e4hrlich).<\/p>\n<p>Parallel dazu tauchten auf den Lohnabrechnungen Pr\u00e4mien auf, die sozialversicherungsrechtlich wie \u00fcbliches Einkommen behandelt wurden. Gleichzeitig wurde in denjenigen Monaten jeweils ein gleich hoher Betrag als \u201eacompte vers\u00e9\u201c vom Nettolohn abgezogen. Aber: Diese \u201ePr\u00e4mien\u201c wurden nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern auf ein Bankkonto \u00fcberwiesen, das auf den Namen des Verwaltungsrates lautete. In den Jahren 2019 bis Anfang 2022 kamen so insgesamt CHF 49\u2019500 zusammen. Als der Arbeitnehmer im M\u00e4rz 2022 k\u00fcndigte (nachdem sich die Aussicht auf die \u00dcbernahme zerschlagen hatte), verlangte er von der Arbeitgeberin die Auszahlung der einbehaltenen CHF 49\u2019500. Die Arbeitgeberin verweigerte dies und behauptete, es habe sich um eine \u00fcber vier Jahre verteilte \u201eSchenkung\u201c gehandelt, die unter der Bedingung gestanden habe, dass der Arbeitnehmer die Arbeitgeberin tats\u00e4chlich \u00fcbernehme; mit der K\u00fcndigung sei die Bedingung dahin gefallen und das \u201eangesparte\u201c Kapital verbleibe bei der Arbeitgeberin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verg\u00fctung oder nicht &#8211; bedingte Schenkung?<\/h3>\n<p>Im Kern ging es um die Frage, ob die fraglichen Betr\u00e4ge Teil der arbeitsvertraglichen Verg\u00fctung (Art. 322 OR) waren oder ob sie \u2013 wie die Arbeitgeberin behauptete \u2013 eine schenkungs\u00e4hnliche Zuwendung ausserhalb des Synallagmas \u201eArbeit gegen Lohn\u201c darstellten. Solche F\u00e4lle werden in der Praxis h\u00e4ufig \u00fcber zwei Schienen entschieden:<\/p>\n<ul>\n<li>Vertragsauslegung nach Art. 18 OR: Zuerst ist zu kl\u00e4ren, was die Parteien tats\u00e4chlich wollten (subjektive Auslegung). Gelingt dieser Nachweis, ist die Sache entschieden; andernfalls wird objektiv nach Vertrauensprinzip ausgelegt.<\/li>\n<li>Beweis- und Indizienlage: Gerade weil es hier keine schriftliche Abrede gab, gewinnen die \u201eharten\u201c Indizien aus der Abwicklung entscheidende Bedeutung: Lohnabrechnungen, Buchungen, Sozialabgaben, Begrifflichkeiten, Zeugen, gelebte Praxis.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Betreffend Auslegung gilt: Die Auslegung der Willensbekundungen der Parteien muss somit in zwei Phasen erfolgen, wobei zwei gesetzliche Grundlagen ins Spiel kommen: n\u00e4mlich die tats\u00e4chliche und gemeinsame Absicht der Parteien (Art. 18 Abs. 1 OR) und subsidi\u00e4r das Vertrauensprinzip.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst muss das Gericht also die tats\u00e4chliche und gemeinsame Absicht der Parteien erforschen und darf sich nicht mit ungenauen Ausdr\u00fccken oder Bezeichnungen aufhalten, die sie verwendet haben k\u00f6nnten. Diese (sogenannte subjektive) Auslegung ist eine Frage des Sachverhalts. Dabei k\u00f6nnen und m\u00fcssen alle Erkl\u00e4rungen und Haltungen der Parteien sowie die Umst\u00e4nde vor, w\u00e4hrend und nach dem Vertragsschluss ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Zweitens muss der Richter, wenn er den tats\u00e4chlichen und gemeinsamen Willen der Parteien nicht feststellen kann, etwa weil die Beweise fehlen oder nicht schl\u00fcssig sind, die Bedeutung ermitteln, die jede Partei nach Treu und Glauben vern\u00fcnftigerweise den Willenserkl\u00e4rungen der anderen Partei beimessen konnte und musste. Diese (sogenannte objektive) Auslegung ist eine Rechtsfrage. Ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen und d\u00fcrfen nur die Erkl\u00e4rungen und Einstellungen der Parteien sowie die Umst\u00e4nde, die der Willensbekundung vorausgingen oder sie begleiteten, nicht aber sp\u00e4tere Tatsachen.<\/p>\n<p>Wenn die Auslegung Zweifel an der Bedeutung aufkommen l\u00e4sst, m\u00fcssen sie gem\u00e4ss der Unklarheitsregel <em>(in dubio contra stipulatorem<\/em>) zum Nachteil des Verfassers ausgelegt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Warum die Gerichte die \u201eSchenkungsthese\u201c verwarfen<\/h3>\n<p>Die kantonalen Instanzen \u2013 und das Bundesgericht im Ergebnis ebenso \u2013 stellten auf eine Gesamtschau ab und folgten der Argumentation der Arbeitgeberin nicht. Zentrale Elemente waren:<\/p>\n<ul>\n<li>Erweiterte Funktion, mehr Verantwortung, h\u00f6here Verg\u00fctung: Die Bef\u00f6rderung und die zus\u00e4tzlichen Aufgaben bildeten einen plausiblen Hintergrund daf\u00fcr, dass die Verg\u00fctung insgesamt anstieg. Das sprach daf\u00fcr, dass die Pr\u00e4mien als Entgelt f\u00fcr die Arbeitsleistung verstanden wurden.<\/li>\n<li>Sozialversicherungsrechtliche Behandlung: Die Pr\u00e4mien wurden den \u00fcblichen Sozialabgaben unterstellt. Das ist nicht zwingend beweisend, aber ein starkes Indiz daf\u00fcr, dass die Arbeitgeberin selbst von Lohncharakter ausging oder zumindest Lohn \u201eabbilden\u201c wollte.<\/li>\n<li>Begrifflichkeit in der Lohnabrechnung (\u201eacompte vers\u00e9\u201c): Die Terminologie deutete darauf hin, dass es sich um einen Lohnbestandteil handelte, der anschliessend als eine Art \u201eAnzahlung\u201c\/Vorschuss im Hinblick auf die sp\u00e4tere \u00dcbernahme weitergeleitet wurde. Wer das \u00fcber die Lohnabrechnung strukturiert, nimmt in Kauf, dass Gerichte dies eben als Lohn behandeln.<\/li>\n<li>Keine Vermutung einer Schenkung: Die Arbeitgeberin wollte aus dem Umstand, dass die Betr\u00e4ge nicht an den Arbeitnehmer flossen, eine Donation ableiten. Die Gerichte betonten demgegen\u00fcber, dass eine Schenkung gerade nicht \u201eeinfach angenommen\u201c wird; sie braucht klare Anhaltspunkte.<\/li>\n<li>Zeugenw\u00fcrdigung: Aussagen von Zeugen, die die Arbeitgeberin st\u00fctzten, wurden als weniger belastbar gewertet, weil sie keinen direkten Kontakt zum Arbeitnehmer hatten bzw. prim\u00e4r die Sicht der Arbeitgeberin wiedergaben. Der Treuh\u00e4nder\/Buchhalter lieferte hingegen Hinweise, die eher zur Konstruktion \u201eLohn plus Weiterleitung f\u00fcr \u00dcbernahme\u201c passten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Folgen der gescheiterten \u00dcbernahme?<\/h3>\n<p>Ein weiterer Knackpunkt war die Frage, was mit den einbehaltenen Betr\u00e4gen geschieht, wenn die (m\u00fcndlich anvisierte) \u00dcbernahme nicht stattfindet. Die Gerichte nahmen an, dass beide Seiten letztlich \u2013 ausdr\u00fccklich oder stillschweigend \u2013 von der \u00dcbernahme abr\u00fcckten. In dieser Konstellation sei es nicht \u00fcberzeugend, die auf Lohnbasis zur\u00fcckbehaltenen Betr\u00e4ge \u201eeinfach bei der Arbeitgeberin zu belassen\u201c, zumal kein klarer Parteiwille nachgewiesen werden konnte, wonach die Betr\u00e4ge im Scheiternsfall definitiv der Arbeitgeberin zufallen sollten. Konsequenz: Die einbehaltenen CHF 49\u2019500 waren dem Arbeitnehmer auszuzahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Thema Bonus:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/05\/akzessorietaet-des-bonus-oger-zh\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Akzessoriet\u00e4t des Bonus (OGer ZH)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/10\/die-auslegung-von-bonusplaenen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Auslegung von Bonuspl\u00e4nen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/05\/uebersicht-ueber-die-bonusrechtsprechung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcbersicht \u00fcber die Bonusrechtsprechung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/12\/bonuskuerzung-bei-mutterschaft\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonusk\u00fcrzung bei Mutterschaft?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/09\/bonus-lohn-oder-echte-oder-unechte-gratifikation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonus \u2013 Lohn oder (echte oder unechte) Gratifikation?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/07\/bounus-bei-mittleren-und-hoeheren-einkommen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonus bei mittleren und h\u00f6heren Einkommen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/08\/31\/der-garantierte-bonus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der garantierte Bonus \u2013 geschuldet?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/09\/01\/immer-wieder-der-bonus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Immer wieder der Bonus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/24\/drei-bedeutungen-des-bonus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bedeutungen des Bonus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/19\/bonus-als-lohnbestandteil-qualifiziert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonus als Lohnbestandteil qualifiziert<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/03\/bonus-subjektivitaet-gratifikation\/\">Bonus \u2013 Subjektivit\u00e4t = Gratifikation<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/04\/freiwilliger-bonus-trotz-berechnungsbeispiel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Bonus trotz Berechnungsbeispiel<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/18\/bonuswegfall-bei-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonuswegfall bei K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/15\/vertraglicher-freiwilligkeitsvorbehalt-beim-bonus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt beim Bonus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/03\/06\/unzulaessige-verweigerung-des-bonus-gratifikation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unzul\u00e4ssige Verweigerung des Bonus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/07\/20\/keine-ungerechtfertigte-ungleichbehandlung-beim-bonus\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beim Bonus<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/03\/04\/ohne-bonus-kein-konkurrenzverbot\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ohne Bonus kein Konkurrenzverbot?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/09\/01\/leistungsorientierter-bonus-lohnbestandteil-oder-gratifikation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leistungsorientierter Bonus &#8211; Lohnbestandteil oder Gratifikation?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Konstellationen rund um eine geplante Unternehmensnachfolge sind arbeitsrechtlich oft heikel, weil sich arbeitsvertragliche Verg\u00fctung und unternehmerische Finanzierungsideen vermischen. 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