{"id":5134,"date":"2026-06-18T09:53:14","date_gmt":"2026-06-18T07:53:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5134"},"modified":"2026-06-18T09:53:14","modified_gmt":"2026-06-18T07:53:14","slug":"vorsichts-gegen-und-ersatzkuendigungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/06\/18\/vorsichts-gegen-und-ersatzkuendigungen\/","title":{"rendered":"Vorsichts-, Gegen- und Ersatzk\u00fcndigungen"},"content":{"rendered":"<p>K\u00fcndigungen sind im Arbeitsrecht h\u00e4ufig weniger einfach, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Zwar gilt im schweizerischen Arbeitsrecht grunds\u00e4tzlich die K\u00fcndigungsfreiheit. Ein unbefristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis kann daher von beiden Parteien ordentlich gek\u00fcndigt werden, sofern K\u00fcndigungsfristen und K\u00fcndigungstermine eingehalten werden. Dennoch stellen sich in der Praxis immer wieder heikle Fragen: Darf vorsorglich gek\u00fcndigt werden? Kann eine bereits gek\u00fcndigte Partei ihrerseits nochmals k\u00fcndigen? Und was gilt, wenn unklar ist, ob eine fr\u00fchere K\u00fcndigung \u00fcberhaupt wirksam war?<\/p>\n<p>Diese Fragen zeigen sich insbesondere bei Vorsichts-, Gegen- und Ersatzk\u00fcndigungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die K\u00fcndigung als empfangsbed\u00fcrftige Erkl\u00e4rung<\/h3>\n<p>Die K\u00fcndigung ist eine einseitige, empfangsbed\u00fcrftige Willenserkl\u00e4rung. Sie entfaltet ihre Wirkung erst, wenn sie der anderen Partei zugeht. F\u00fcr die k\u00fcndigende Partei ist deshalb nicht nur entscheidend, dass sie k\u00fcndigen will, sondern auch, dass sie den Zugang der K\u00fcndigung beweisen kann.<\/p>\n<p>In der Praxis entstehen gerade hier Unsicherheiten. Wurde die K\u00fcndigung rechtzeitig zugestellt? Fiel der Zugang in eine Sperrfrist? War die Erkl\u00e4rung klar genug formuliert? Solche Fragen k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zus\u00e4tzliche K\u00fcndigungen aussprechen, um die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses abzusichern oder zu beschleunigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vorsichtsk\u00fcndigungen: K\u00fcndigung auf Verdacht<\/h3>\n<p>Von einer Vorsichtsk\u00fcndigung wird gesprochen, wenn eine Partei k\u00fcndigt, weil sie einer m\u00f6glichen K\u00fcndigung der anderen Partei zuvorkommen will. Typisch ist etwa der Fall, dass ein Arbeitgeber vermutet, ein Arbeitnehmer suche bereits eine neue Stelle, und deshalb selbst k\u00fcndigt.<\/p>\n<p>Eine solche K\u00fcndigung ist nicht schon deshalb unzul\u00e4ssig, weil sie vorsorglich erfolgt. Sie kann etwa dann zul\u00e4ssig sein, wenn der Arbeitgeber nachvollziehbare organisatorische Gr\u00fcnde geltend machen kann. Heikel wird es jedoch, wenn die K\u00fcndigung bloss auf Vermutungen beruht oder als Reaktion auf ein zul\u00e4ssiges Verhalten des Arbeitnehmers erscheint.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Risiko der Missbr\u00e4uchlichkeit<\/h3>\n<p>Hier im Zentrum steht die Frage der\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/31\/die-missbraeuchliche-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchlichkeit einer Vorsichtsk\u00fcndigung<\/a>.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist eine Vorsichtsk\u00fcndigung nicht per se als missbr\u00e4uchlich einzustufen, namentlich dann nicht, wenn sie organisatorisch begr\u00fcndet ist. Jedoch d\u00fcrfte, sofern der Arbeitnehmer beweisen kann, dass der Arbeitgeber ihm wegen eines Verdachts, wonach der Arbeitnehmer sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung umgesehen hat, gek\u00fcndigt hat, immer ein gewisses Risiko vorhanden sein, dass ein Arbeitsgericht eine solche K\u00fcndigung als missbr\u00e4uchlich ansieht. Insbesondere, wenn es sich um einen Racheakt des Arbeitgebers handeln sollte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Gegenk\u00fcndigungen: K\u00fcndigung trotz bereits erfolgter K\u00fcndigung<\/h3>\n<p>Eine Gegenk\u00fcndigung liegt vor, wenn eine Partei nach Erhalt einer K\u00fcndigung ihrerseits ebenfalls k\u00fcndigt. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn die erste K\u00fcndigung nicht auf den n\u00e4chstm\u00f6glichen Termin, sondern auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt ausgesprochen wurde.<\/p>\n<p>In einem solchen Fall kann die gek\u00fcndigte Partei ein Interesse daran haben, das Arbeitsverh\u00e4ltnis fr\u00fcher zu beenden. Sie kann daher grunds\u00e4tzlich unter Einhaltung der massgeblichen K\u00fcndigungsfrist eine eigene K\u00fcndigung aussprechen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wann eine Gegenk\u00fcndigung Sinn macht<\/h3>\n<p>Praktische Bedeutung hat die Gegenk\u00fcndigung vor allem dann, wenn die zuerst k\u00fcndigende Partei eine l\u00e4ngere K\u00fcndigungsfrist gew\u00e4hrt, als gesetzlich oder vertraglich erforderlich w\u00e4re. Die andere Partei muss eine solche Verl\u00e4ngerung nicht zwingend akzeptieren. Sie kann selbst k\u00fcndigen und dadurch einen fr\u00fcheren Beendigungstermin herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>Anders ist die Lage, wenn die erste K\u00fcndigung bereits auf den fr\u00fchestm\u00f6glichen zul\u00e4ssigen Termin ausgesprochen wurde. Dann bleibt f\u00fcr eine Gegenk\u00fcndigung auf einen noch fr\u00fcheren Zeitpunkt in der Regel kein Raum.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ersatzk\u00fcndigungen: Absicherung bei unklarer Beendigungslage<\/h3>\n<p>Eine Ersatzk\u00fcndigung wird vorsorglich ausgesprochen, falls eine fr\u00fchere K\u00fcndigung unwirksam, nichtig oder nicht beweisbar zugestellt wurde. Sie dient damit der Absicherung einer unklaren Beendigungslage.<\/p>\n<p>Wichtig ist: Die Ersatzk\u00fcndigung heilt eine fr\u00fchere mangelhafte K\u00fcndigung nicht r\u00fcckwirkend. Sie wirkt vielmehr selbst\u00e4ndig. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis endet also nicht aufgrund der ersten K\u00fcndigung, wenn diese unwirksam war, sondern fr\u00fchestens aufgrund der sp\u00e4ter ausgesprochenen Ersatzk\u00fcndigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Klare Formulierung ist entscheidend<\/h3>\n<p>Bei Ersatzk\u00fcndigungen kommt der Formulierung besondere Bedeutung zu. F\u00fcr die empfangende Partei muss klar erkennbar sein, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis jedenfalls beendet werden soll, falls die fr\u00fchere K\u00fcndigung keine Wirkung entfaltet hat.<\/p>\n<p>Unklare oder widerspr\u00fcchliche Erkl\u00e4rungen k\u00f6nnen neue Unsicherheiten schaffen. Eine Ersatzk\u00fcndigung sollte deshalb deutlich machen, dass sie vorsorglich und zus\u00e4tzlich ausgesprochen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sperrfristen und Zustellungsprobleme<\/h3>\n<p>Besonders relevant sind Ersatzk\u00fcndigungen bei Sperrfristen und Zustellungsproblemen. Wird eine Arbeitgeberk\u00fcndigung w\u00e4hrend einer Sperrfrist ausgesprochen, ist sie nichtig. Eine sp\u00e4tere Ersatzk\u00fcndigung kann dann sinnvoll sein, sofern sie ausserhalb der Sperrfrist erfolgt.<\/p>\n<p>Auch bei Zweifeln an der Zustellung kann eine Ersatzk\u00fcndigung angezeigt sein. Da die k\u00fcndigende Partei den Zugang der K\u00fcndigung beweisen muss, kann eine erneute K\u00fcndigung helfen, sp\u00e4tere Beweisprobleme zu vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Praktische Bedeutung f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer<\/h3>\n<p>Vorsichts-, Gegen- und Ersatzk\u00fcndigungen zeigen, wie wichtig eine sorgf\u00e4ltige K\u00fcndigungsstrategie ist. Arbeitgeber sollten insbesondere pr\u00fcfen, ob ein sachlicher Grund dokumentiert werden kann, ob Sperrfristen bestehen und ob die Zustellung beweisbar ist. Arbeitnehmer wiederum sollten nach Erhalt einer K\u00fcndigung pr\u00fcfen, ob eine Gegenk\u00fcndigung sinnvoll sein kann, etwa um das Arbeitsverh\u00e4ltnis fr\u00fcher zu beenden.<\/p>\n<p>In allen Konstellationen gilt: Der Zeitpunkt, die Formulierung, die Zustellung und das Motiv der K\u00fcndigung k\u00f6nnen entscheidend sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Vorsichts-, Gegen- und Ersatzk\u00fcndigungen sind zul\u00e4ssige arbeitsrechtliche Instrumente, k\u00f6nnen aber erhebliche Risiken bergen. Vorsichtsk\u00fcndigungen sind besonders missbrauchsanf\u00e4llig, wenn sie auf blossem Verdacht oder unzul\u00e4ssigen Motiven beruhen. Gegenk\u00fcndigungen k\u00f6nnen eine fr\u00fchere Beendigung erm\u00f6glichen, wenn die erste K\u00fcndigung nicht auf den fr\u00fchestm\u00f6glichen Termin erfolgt ist. Ersatzk\u00fcndigungen wiederum sind ein wichtiges Mittel, um Unsicherheiten \u00fcber die Wirksamkeit oder Zustellung einer fr\u00fcheren K\u00fcndigung abzusichern.<\/p>\n<p>Wer k\u00fcndigt, sollte deshalb nicht nur den Beendigungswillen klar \u00e4ussern, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zur K\u00fcndigung (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/02\/15\/die-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/08\/vertrag-mit-mindestdauer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertrag mit Mindestdauer \u2013 K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/27\/die-kuendigungsparitaet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigungsparit\u00e4t<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/15\/die-e-mail-gilt-als-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eDie E-Mail gilt als K\u00fcndigung\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/17\/kuendigung-per-sms-whats-up-fax-telex\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung per SMS, WhatsApp, E-Mail<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/02\/kuendigung-eines-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/10\/gekuendigt-und-ab-zum-arzt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt und ab zum Arzt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/05\/13\/die-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/12\/28\/zeitpunkt-der-zustellung-einer-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Zeitpunkt der Zustellung einer K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/17\/e-mail-kuendigung-waehrend-den-ferien-zeitpunkt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">E-Mail K\u00fcndigung w\u00e4hrend den Ferien \u2013 Zeitpunkt?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/05\/04\/fristlose-kuendigung-wegen-sexueller-belaestigung-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen sexueller Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/07\/05\/notwendige-anhoerung-bei-verdacht-auf-strafbares-verhalten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendige Anh\u00f6rung wegen Verdacht aus strafbares Verhalten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/10\/fristlose-kuendigung-nach-abwerbeversuch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">fristlose K\u00fcndigung nach Abwerbeversuch<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/05\/25\/fristlose-entlassung-eines-pflegemitarbeiters\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung eines Pflegemitarbeiters<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/03\/18\/fristlose-entlassung-im-schweizerischen-arbeitsrecht-voraussetzungen-grenzen-und-praxisrisiken\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose Entlassung im schweizerischen Arbeitsrecht: Voraussetzungen, Grenzen und Praxisrisiken<\/a><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/05\/14\/aufhebungsvertrag-im-schweizer-arbeitsrecht-zulaessig-aber-nur-bei-klarem-konsens-und-echtem-ausgleich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufhebungsvertrag im Schweizer Arbeitsrecht: zul\u00e4ssig, aber nur bei klarem Konsens und echtem Ausgleich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/07\/26\/aufhebung-der-kuendigungsformvorschriften\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufhebung der K\u00fcndigungsformvorschriften<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/07\/23\/bedenkfrist-bei-aufhebungsvereinbarungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bedenkfrist bei Aufhebungsvereinbarungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/07\/22\/zulaessige-aufhebung-des-arbeitsvertrages-wegen-pandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zul\u00e4ssige Aufhebung des Arbeitsvertrages wegen Pandemie?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/09\/29\/ungueltige-aufhebungsvereinbarung-bei-fristloser-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ung\u00fcltige Aufhebungsvereinbarung bei fristloser Entlassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/17\/aufhebungsvereinbarung-oder-fristloser-rausschmiss\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufhebungsvereinbarung oder fristloser Rausschmiss?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/06\/14\/ersatzkuendigung-bei-unklarer-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersatzk\u00fcndigung bei unklarer Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcndigungen sind im Arbeitsrecht h\u00e4ufig weniger einfach, als sie auf den ersten Blick erscheinen. 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