{"id":5146,"date":"2026-06-24T22:24:47","date_gmt":"2026-06-24T20:24:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5146"},"modified":"2026-06-24T22:24:47","modified_gmt":"2026-06-24T20:24:47","slug":"mittagszulagen-im-bauhauptgewerbe-pauschale-behauptungen-genuegen-auch-im-vereinfachten-verfahren-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/06\/24\/mittagszulagen-im-bauhauptgewerbe-pauschale-behauptungen-genuegen-auch-im-vereinfachten-verfahren-nicht\/","title":{"rendered":"Mittagszulagen im Bauhauptgewerbe: Pauschale Behauptungen gen\u00fcgen auch im vereinfachten Verfahren nicht"},"content":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht Andelfingen hatte sich im <a href=\"https:\/\/www.gerichte-zh.ch\/fileadmin\/user_upload\/entscheide\/oeffentlich\/AH250001-B10.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil AH250001 vom 15. Dezember 2025<\/a> mit der gerichtlichen Geltendmachung von Mittagszulagen nach dem <a href=\"https:\/\/baumeister.swiss\/arbeitgeberpolitik-und-recht\/landesmantelvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Landesmantelvertrag f\u00fcr das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV)<\/a> zu befassen. Der Entscheid zeigt anschaulich, dass Arbeitnehmende auch im vereinfachten arbeitsrechtlichen Verfahren ihre Forderungen konkret darlegen m\u00fcssen. Die soziale Untersuchungsmaxime entbindet nicht von der Behauptungs- und Substantiierungslast.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sachverhalt<\/h3>\n<p>Der Kl\u00e4ger war von Februar 2018 bis M\u00e4rz 2024 bei der beklagten Arbeitgeberin in einem 100%-Pensum als Bauarbeiter mit Fachkenntnissen B in der Abteilung Bohren\/Fr\u00e4sen angestellt. Im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses hatte er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Spesenverg\u00fctung bzw. Mittagsentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer machte geltend, ihm seien f\u00fcr die Jahre 2019 bis 2024 zu wenige Mittagszulagen ausbezahlt worden. Er verlangte insgesamt CHF 9\u2019296.\u2013, entsprechend 581 behaupteten nicht verg\u00fcteten Mittagszulagen \u00e0 CHF 16.\u2013.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung reichte er zun\u00e4chst eine selbst erstellte Excel-Tabelle ein. Diese enthielt nach Auffassung des Gerichts jedoch lediglich eine monatsweise Zusammenfassung. Sp\u00e4ter legte er dem Gericht ein rund 2\u2019000 Seiten umfassendes Unterlagenkonvolut vor, darunter Arbeitsrapporte, Lohnabrechnungen und Bankbelege.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin bestritt die Forderung. Sie machte geltend, die Mittagsentsch\u00e4digungen seien ordnungsgem\u00e4ss ausbezahlt worden. Zudem seien die Anspr\u00fcche nicht hinreichend substantiiert und teilweise verj\u00e4hrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Rechtlicher Rahmen<\/h3>\n<p>In diesem Zusammenhang gilt gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/baumeister.swiss\/arbeitgeberpolitik-und-recht\/landesmantelvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Art. 60 Abs. 2 LMV<\/a>, dass der Betrieb nach M\u00f6glichkeit f\u00fcr eine ausreichende Verpflegung anstelle einer Barentsch\u00e4digung sorgt. Fehlt eine solche betriebliche Verpflegungsm\u00f6glichkeit oder k\u00f6nnen Arbeitnehmende w\u00e4hrend der Mittagspause nicht nach Hause zur\u00fcckkehren, ist ihnen eine Mittagessenentsch\u00e4digung von mindestens CHF 16.\u2013 auszurichten. Ein Anspruch auf die Mittagszulage besteht nur dann, wenn die Arbeitsbedingungen es unm\u00f6glich machen, zu Hause oder an einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Ort zu Mittag zu essen; als \u201ezu Hause\u201c gilt hierbei auch der Anstellungsort. Zudem ist eine mindestens 30-min\u00fctige arbeitsfreie Zeit einzuhalten. Die Mittagszulage wird nur geschuldet, wenn die Baustelle mehr als 15 Minuten Fahrzeit vom Wohn- oder Arbeitsort entfernt liegt und eine Mittagspause von mindestens einer Stunde eingehalten wird, sofern der Arbeitgeber nicht anderweitig eine kostenlose Verpflegungsm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung stellt (SKV [Schweizerische Parit\u00e4tische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe; Anmerkung Gericht] 22\/2007 vom 8. Mai 2007; pr\u00e4zisiert in SKV 132\/2013 vom 28. Oktober 2013).<\/p>\n<p>Die Mittagszulage setzt damit nicht nur einen Arbeitseinsatz ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes voraus, sondern konkrete Umst\u00e4nde, welche eine Verpflegung zu Hause, am Anstellungsort oder an einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Ort ausschliessen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Entscheid des Gerichts<\/h3>\n<p>Das Arbeitsgericht wies die Klage ab.<\/p>\n<p>Es hielt zun\u00e4chst fest, dass der Arbeitnehmer die Beweislast f\u00fcr die Notwendigkeit und die H\u00f6he der einzelnen Auslagen tr\u00e4gt. Wer Mittagszulagen einklagt, muss deshalb darlegen und beweisen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr die Zulage an den einzelnen geltend gemachten Arbeitstagen erf\u00fcllt waren und dass die Zulagen nicht bereits vollst\u00e4ndig ausbezahlt wurden.<\/p>\n<p>Diesen Anforderungen gen\u00fcgte der Kl\u00e4ger nach Auffassung des Gerichts nicht. Die von ihm eingereichte Excel-Tabelle beschr\u00e4nkte sich auf eine monatsweise Zusammenfassung. Daraus ergab sich nicht, an welchen konkreten Tagen der Kl\u00e4ger eine Mittagszulage beanspruchte, wo er an diesen Tagen arbeitete, wie lange die Fahrt zum Wohn- oder Anstellungsort dauerte und ob tats\u00e4chlich eine Mittagspause von mindestens einer Stunde eingehalten wurde.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass der Kl\u00e4ger selbst einr\u00e4umte, seine Tabelle k\u00f6nne Fehler enthalten.<\/p>\n<p>Auch das sp\u00e4ter eingereichte Unterlagenkonvolut half dem Kl\u00e4ger nicht weiter. Das Gericht qualifizierte dies als unzul\u00e4ssigen Pauschalverweis. Es sei weder Aufgabe des Gerichts noch der Gegenpartei, aus umfangreichen Beilagen die anspruchsbegr\u00fcndenden Tatsachen herauszusuchen.<\/p>\n<p>Besonders bemerkenswert ist, dass die eingereichten Arbeitsrapporte zwar Angaben zu Datum, Baustelle, Ort, T\u00e4tigkeit und Anzahl ausgef\u00fchrter Arbeiten enthielten. Nach Auffassung des Gerichts liessen sie aber gerade keine R\u00fcckschl\u00fcsse darauf zu, ob die Arbeitgeberin an den jeweiligen Tagen eine kostenlose Verpflegungsm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung stellte oder ob eine Mittagspause von mindestens einer Stunde eingehalten wurde. Gerade diese Angaben w\u00e4ren f\u00fcr die Beurteilung des Anspruchs wesentlich gewesen.<\/p>\n<p>Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass die geltend gemachten 581 Mittagszulagen weder nach einzelnen Arbeitstagen aufgeschl\u00fcsselt noch in Bezug auf die massgeblichen Anspruchsvoraussetzungen konkret begr\u00fcndet waren. Mangels gen\u00fcgender Substantiierung bestand kein Anspruch auf Beweisf\u00fchrung. Ein nicht hinreichend substantiierter Sachverhalt ist prozessual dem nicht bewiesenen Sachverhalt gleichgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Soziale Untersuchungsmaxime ersetzt die Mitwirkungspflicht nicht<\/h3>\n<p>Prozessual interessant ist der Entscheid insbesondere wegen der Anwendung der<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/09\/11\/arbeitsrecht-soziale-untersuchungsmaxime-art-247-abs-2-zpo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> sozialen Untersuchungsmaxime<\/a>. Aufgrund des Streitwerts und der arbeitsrechtlichen Natur der Streitigkeit wurde das vereinfachte Verfahren durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war an der Hauptverhandlung zun\u00e4chst nicht anwaltlich vertreten und der deutschen Sprache nicht m\u00e4chtig. Das Gericht stellte deshalb Verst\u00e4ndnis- und Sachverhaltsfragen, wies ihn ausdr\u00fccklich auf seine Substantiierungspflicht hin und forderte ihn nach der Hauptverhandlung auf, s\u00e4mtliche Arbeitsrapporte, Lohnabrechnungen und Bankbelege einzureichen sowie seine Forderung vollst\u00e4ndig zu substantiieren.<\/p>\n<p>Trotzdem ersetzt die soziale Untersuchungsmaxime die Mitwirkungspflicht der Parteien nicht. Die Parteien bleiben daf\u00fcr verantwortlich, die wesentlichen Tatsachen zu behaupten und die erforderlichen Beweismittel zu bezeichnen. Die gerichtliche Fragepflicht dient nicht dazu, eine ungen\u00fcgend begr\u00fcndete Klage aus umfangreichen Beilagen zu rekonstruieren.<\/p>\n<p>Der Entscheid erinnert damit daran, dass auch im vereinfachten arbeitsrechtlichen Verfahren nicht gen\u00fcgt, eine Forderung pauschal zu behaupten und auf Beilagen zu verweisen. Die Gegenpartei muss in die Lage versetzt werden, die Forderung substantiiert zu bestreiten. Ebenso muss das Gericht erkennen k\u00f6nnen, \u00fcber welche konkreten Tatsachen Beweis abzunehmen w\u00e4re.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>Erg\u00e4nzend befasste sich das Gericht mit der Verj\u00e4hrung. Es hielt fest, dass f\u00fcr die geltend gemachten Mittagszulagen die f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist nach Art. 128 Ziff. 3 OR anwendbar sei. Die Forderungen stammten aus einem Arbeitsverh\u00e4ltnis und st\u00fcnden in engem Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit.<\/p>\n<p>Da aus den Akten nicht klar hervorging, wann das Schlichtungsgesuch gestellt worden war, ging das Gericht zugunsten des Kl\u00e4gers vom 14. November 2024 aus. Damit w\u00e4ren allf\u00e4llige Anspr\u00fcche bis zum 14. November 2019 ohnehin verj\u00e4hrt gewesen.<\/p>\n<p>Dieser Punkt war allerdings nicht der Hauptgrund f\u00fcr die Klageabweisung. Entscheidend war vielmehr, dass der Kl\u00e4ger seine Forderung nicht hinreichend konkret nach einzelnen Arbeitstagen und Anspruchsvoraussetzungen substantiiert hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Praxishinweis<\/h3>\n<p>Wer Mittagszulagen nach LMV gerichtlich geltend machen will, sollte die Forderung taggenau aufbereiten. Eine blosse Monats\u00fcbersicht oder ein allgemeiner Verweis auf Arbeitsrapporte, Lohnabrechnungen und Bankbelege gen\u00fcgt nicht.<\/p>\n<p>Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darstellung pro Arbeitstag, insbesondere mit Angaben zu Datum, Einsatzort, Wohn- oder Anstellungsort, Fahrzeit, Dauer der Mittagspause, fehlender betrieblicher Verpflegungsm\u00f6glichkeit, bereits ausgerichteten Entsch\u00e4digungen und geltend gemachter Differenz.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber zeigt der Entscheid, wie wichtig eine saubere Dokumentation von Einsatzorten, Arbeitszeiten, Pausenregelungen und ausgerichteten Spesen ist. Je besser diese Angaben dokumentiert sind, desto einfacher l\u00e4sst sich sp\u00e4ter nachvollziehen, ob eine Mittagszulage geschuldet war oder nicht.<\/p>\n<p>Der Entscheid ist keine h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung, sondern ein erstinstanzliches Urteil mit Berufungsm\u00f6glichkeit. F\u00fcr die Praxis ist er dennoch instruktiv: Auch im arbeitsrechtlichen Verfahren mit sozialer Untersuchungsmaxime m\u00fcssen Anspr\u00fcche so konkret behauptet werden, dass die Gegenseite sie substantiiert bestreiten und das Gericht dar\u00fcber Beweis abnehmen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zu Spesen und Auslagen (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/25\/entschaedigung-fuer-das-private-generalabonnement-ga\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr das private Generalabonnement (GA)?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/11\/verjaehrung-von-spesen-und-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">V<\/a><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/02\/11\/verjaehrung-von-spesen-und-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">erj\u00e4hrung von Spesen und Auslagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/22\/spezifizierung-von-spesen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Spezifizierung von Spesen bei Kreditkarten<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/22\/homeoffice-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Homeoffice, was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/02\/03\/geschaeftsreisen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesch\u00e4ftsreisen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/12\/03\/arbeitsrecht-und-verjaehrung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsrecht und Verj\u00e4hrung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/20\/das-telefon-und-die-arbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Telefon und die Arbeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/08\/kann-ein-arbeitsvertrag-muendlich-abgeschlossen-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kann ein Arbeitsvertrag m\u00fcndlich abgeschlossen werden?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/09\/entschaedigung-fuer-das-halbtax-abo\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr das Halbtax-Abo<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/13\/ersatz-der-verpflegungskosten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersatz der Verpflegungskosten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/29\/anzug-und-krawatte-obligatorisch-zur-entschaedigung-von-kleidern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anzug und Krawatte obligatorisch \u2013 Zur Entsch\u00e4digung von Kleidern<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/11\/ersatz-der-aufwendungen-fuer-das-geschaeftsfahrzeug-motorfahrzeuge\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersatz der Aufwendungen f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsfahrzeug<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/07\/verguetung-von-spesen-und-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verg\u00fctung von Spesen und Auslagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/08\/31\/beweis-der-notwendigkeit-der-auslagen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Beweis der Notwendigkeit der Auslagen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/05\/01\/ersatz-aller-notwendigen-spesen-eines-handelsreisenden-pauschale-ungenuegend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ersatz aller notwendigen Spesen eines Handelsreisenden \u2013 Pauschale ungen\u00fcgend<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Arbeitsgericht Andelfingen hatte sich im Urteil AH250001 vom 15. 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