{"id":5152,"date":"2026-06-29T07:50:57","date_gmt":"2026-06-29T05:50:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5152"},"modified":"2026-06-29T07:50:57","modified_gmt":"2026-06-29T05:50:57","slug":"jugendurlaub-soll-auf-zwei-wochen-verlaengert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/06\/29\/jugendurlaub-soll-auf-zwei-wochen-verlaengert-werden\/","title":{"rendered":"Jugendurlaub soll auf zwei Wochen verl\u00e4ngert werden"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will den Jugendurlaub st\u00e4rken. Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren sollen k\u00fcnftig nicht mehr nur eine, sondern zwei Arbeitswochen unbezahlten Jugendurlaub pro Dienstjahr beziehen k\u00f6nnen, wenn sie sich ehrenamtlich in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit engagieren.<\/p>\n<p>Zugleich soll der Anwendungsbereich erweitert werden: Jugendurlaub soll k\u00fcnftig nicht nur bei T\u00e4tigkeiten innerhalb von Vereinen oder Organisationen m\u00f6glich sein, sondern auch bei Eins\u00e4tzen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, etwa in Jugendzentren, Jugendh\u00e4usern, soziokulturellen Zentren oder vergleichbaren Einrichtungen.<\/p>\n<p>Wichtig ist: Die \u00c4nderung ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die Botschaft zur \u00c4nderung des Obligationenrechts verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug. Der Gesetzesentwurf untersteht dem fakultativen Referendum; das Inkrafttreten wird der Bundesrat bestimmen (siehe auch den Beitrag<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/05\/29\/geplante-veraenderung-des-jugendurlaubs\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> geplante \u00c4nderung des Jugendurlaubes<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Heutige Regelung<\/h3>\n<p>Nach geltendem Recht haben Arbeitgebende Arbeitnehmenden bis zum vollendeten 30. Altersjahr Jugendurlaub bis zu insgesamt einer Arbeitswoche pro Dienstjahr zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Voraussetzung ist, dass die arbeitnehmende Person unentgeltlich eine leitende, betreuende oder beratende T\u00e4tigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation aus\u00fcbt oder eine daf\u00fcr notwendige Aus- oder Weiterbildung absolviert.<\/p>\n<p>Der Jugendurlaub ist unbezahlter Urlaub. Es besteht somit kein gesetzlicher Lohnanspruch. Zul\u00e4ssig bleiben aber g\u00fcnstigere Regelungen, etwa im Arbeitsvertrag, in einem Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Zwei Wochen statt eine Woche<\/h3>\n<p>Die wichtigste \u00c4nderung betrifft die Dauer des Jugendurlaubs. K\u00fcnftig soll der Anspruch bis zu zwei Arbeitswochen pro Dienstjahr betragen.<\/p>\n<p>Damit reagiert der Bundesrat auf zwei gleichlautende parlamentarische Motionen, welche eine St\u00e4rkung des Jugendurlaubs verlangten. Hintergrund ist insbesondere, dass ehrenamtliche Eins\u00e4tze in der Kinder- und Jugendarbeit h\u00e4ufig mehr als eine Woche dauern, etwa bei Lagern, Kursen oder Leitungsfunktionen. Nach geltendem Recht m\u00fcssen Arbeitnehmende f\u00fcr l\u00e4ngere Eins\u00e4tze teilweise Ferien beziehen oder eine andere L\u00f6sung mit dem Arbeitgeber finden.<\/p>\n<p>Mit der Verl\u00e4ngerung soll das ehrenamtliche Engagement junger Arbeitnehmender erleichtert werden. Der Jugendurlaub bleibt aber unbezahlter Urlaub. Es handelt sich somit nicht um eine zus\u00e4tzliche bezahlte Ferienwoche.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausweitung auf die offene Kinder- und Jugendarbeit<\/h3>\n<p>Neben der Verl\u00e4ngerung des Jugendurlaubs soll auch der Anwendungsbereich angepasst werden.<\/p>\n<p>Nach geltendem Recht muss die T\u00e4tigkeit im Rahmen einer kulturellen oder sozialen Organisation erfolgen. Der Entwurf sieht vor, dieses Organisationserfordernis zu streichen. Jugendurlaub soll k\u00fcnftig allgemein f\u00fcr unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende T\u00e4tigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit im kulturellen oder sozialen Bereich gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Damit soll der Jugendurlaub auch T\u00e4tigkeiten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit erfassen. Gemeint sind etwa Eins\u00e4tze in Jugendzentren, Jugendh\u00e4usern, soziokulturellen Zentren, Robinson-Spielpl\u00e4tzen oder vergleichbaren Einrichtungen.<\/p>\n<p>Die Revision tr\u00e4gt damit der Entwicklung Rechnung, dass ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit heute nicht mehr nur in klassischen Vereinsstrukturen stattfindet. Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt und professionalisiert. Sie findet h\u00e4ufig nicht in einem Verein mit Mitgliedschaftsstruktur statt, erf\u00fcllt aber ebenfalls wichtige Aufgaben in der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was bleibt gleich?<\/h3>\n<p>Die \u00fcbrigen Voraussetzungen sollen im Wesentlichen unver\u00e4ndert bleiben.<\/p>\n<p>Der Jugendurlaub setzt weiterhin voraus, dass die arbeitnehmende Person unter 30 Jahre alt ist. Der Einsatz muss unentgeltlich erfolgen. Erfasst sind leitende, betreuende oder beratende T\u00e4tigkeiten sowie die daf\u00fcr notwendige Aus- und Weiterbildung.<\/p>\n<p>Nicht erfasst sind rein berufliche T\u00e4tigkeiten oder kommerzielle Eins\u00e4tze. Der Jugendurlaub soll ehrenamtliches Engagement erm\u00f6glichen, nicht aber zus\u00e4tzliche Erwerbst\u00e4tigkeit oder kommerzielle T\u00e4tigkeiten beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Ebenfalls unver\u00e4ndert bleibt, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer \u00fcber Zeitpunkt und Dauer des Jugendurlaubs einigen sollen. Dabei sind die beidseitigen Interessen zu ber\u00fccksichtigen. Kommt keine Einigung zustande, muss der Jugendurlaub gew\u00e4hrt werden, wenn die arbeitnehmende Person den Anspruch zwei Monate im Voraus geltend gemacht hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Nachweis der T\u00e4tigkeit<\/h3>\n<p>Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die arbeitnehmende Person ihre T\u00e4tigkeit und Funktion in der Jugendarbeit nachweist.<\/p>\n<p>Gerade bei der geplanten Ausweitung auf die offene Kinder- und Jugendarbeit ist dieser Punkt praktisch wichtig. Der Nachweis soll best\u00e4tigen, dass tats\u00e4chlich eine leitende, betreuende oder beratende T\u00e4tigkeit oder eine daf\u00fcr notwendige Aus- oder Weiterbildung im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit vorliegt.<\/p>\n<p>Arbeitnehmende sollten deshalb fr\u00fchzeitig eine Best\u00e4tigung der betreffenden Organisation oder Einrichtung einholen. Sinnvoll ist, dass daraus hervorgeht, f\u00fcr welchen Zeitraum der Einsatz geplant ist, welche Funktion \u00fcbernommen wird und dass es sich um eine unentgeltliche T\u00e4tigkeit beziehungsweise eine notwendige Aus- oder Weiterbildung handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bezug in Tagen oder Halbtagen<\/h3>\n<p>Der Jugendurlaub muss nicht zwingend am St\u00fcck bezogen werden. Wie bisher kann er je nach Absprache auch tage- oder halbtageweise bezogen werden.<\/p>\n<p>Entscheidend ist, dass die Modalit\u00e4ten mit dem Arbeitgeber koordiniert werden. Kommt keine Einigung zustande, ist die gesetzliche zweimonatige Voranzeigefrist zu beachten.<\/p>\n<p>Nicht bezogene Jugendurlaubstage verfallen am Ende des Kalenderjahres. Zugunsten der Arbeitnehmenden k\u00f6nnen jedoch g\u00fcnstigere Regelungen vorgesehen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Teilzwingender Charakter<\/h3>\n<p>Art. 329e OR ist teilzwingend. Von der gesetzlichen Regelung kann daher zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden.<\/p>\n<p>Arbeitgeber k\u00f6nnen somit grossz\u00fcgigere L\u00f6sungen vorsehen, etwa bezahlten Jugendurlaub, eine l\u00e4ngere Dauer oder g\u00fcnstigere Modalit\u00e4ten. Eine vertragliche Einschr\u00e4nkung zulasten der Arbeitnehmenden w\u00e4re demgegen\u00fcber nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>\u00dcbergangsrecht<\/h3>\n<p>Der Anspruch auf zwei Wochen Jugendurlaub soll ab Inkrafttreten der neuen Regelung gelten. Dies gilt auch f\u00fcr Arbeitsverh\u00e4ltnisse, die bereits vorher bestanden haben, sofern die \u00fcbrigen Voraussetzungen im Zeitpunkt des Urlaubs erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Jahr des Inkrafttretens ist allerdings zu beachten, dass der Z\u00e4hler nicht neu auf null gestellt wird. Wer im betreffenden Jahr bereits eine Woche Jugendurlaub nach bisherigem Recht bezogen hat, kann nach Inkrafttreten der neuen Regelung nur noch eine weitere Woche beanspruchen, nicht nochmals zwei zus\u00e4tzliche Wochen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Auswirkungen auf Arbeitgeber<\/h3>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber bedeutet die Vorlage vor allem einen erh\u00f6hten organisatorischen Koordinationsbedarf. Da der Jugendurlaub weiterhin unbezahlt bleibt und grunds\u00e4tzlich fr\u00fchzeitig angek\u00fcndigt werden muss, geht der Bundesrat davon aus, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt bleiben.<\/p>\n<p>Praktisch relevant ist die \u00c4nderung insbesondere f\u00fcr Betriebe mit Lernenden und j\u00fcngeren Arbeitnehmenden, die sich in Sportvereinen, Jugendverb\u00e4nden, Pfadi, Musikvereinen, kulturellen Organisationen, sozialen Einrichtungen, politischen Organisationen oder k\u00fcnftig auch in der offenen Jugendarbeit engagieren.<\/p>\n<p>Arbeitgeber sollten ihre Personalreglemente und internen Prozesse pr\u00fcfen, sobald die Revision definitiv beschlossen und das Inkrafttreten bekannt ist. Sinnvoll ist insbesondere eine klare Regelung dazu, wie Jugendurlaub beantragt werden muss, welche Nachweise verlangt werden und wie die Abwesenheit intern koordiniert wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Praktische Hinweise f\u00fcr Arbeitnehmende<\/h3>\n<p>Arbeitnehmende, die Jugendurlaub beziehen m\u00f6chten, sollten den Einsatz m\u00f6glichst fr\u00fchzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen. Dies gilt besonders bei l\u00e4ngeren Abwesenheiten, bei Ferienzeiten oder in Betrieben mit knapper Personalplanung.<\/p>\n<p>Empfehlenswert ist zudem, den Antrag schriftlich zu stellen und eine Best\u00e4tigung der Organisation oder Einrichtung beizulegen. Daraus sollte hervorgehen, welche T\u00e4tigkeit \u00fcbernommen wird, weshalb diese T\u00e4tigkeit unter die ausserschulische Jugendarbeit f\u00e4llt und f\u00fcr welchen Zeitraum der Einsatz geplant ist.<\/p>\n<p>Zu beachten ist schliesslich, dass der Jugendurlaub unbezahlt ist. Arbeitnehmende sollten daher fr\u00fchzeitig kl\u00e4ren, wie sich der unbezahlte Urlaub auf Lohn, Ferien, Sozialversicherungen und allf\u00e4llige interne Anspr\u00fcche auswirkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Noch nicht geltendes Recht<\/h3>\n<p>Die \u00c4nderung ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat die Botschaft verabschiedet; nun muss das Parlament \u00fcber die Vorlage beraten. Der Gesetzesentwurf untersteht zudem dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten wird der Bundesrat bestimmen.<\/p>\n<p>Bis dahin gilt weiterhin die heutige Regelung: Jugendurlaub bis zu einer Arbeitswoche pro Dienstjahr, unbezahlt, f\u00fcr Arbeitnehmende unter 30 Jahren, die unentgeltlich eine leitende, betreuende oder beratende T\u00e4tigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation aus\u00fcben oder eine dazu notwendige Aus- oder Weiterbildung absolvieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Die geplante Revision von Art. 329e OR ist arbeitsrechtlich \u00fcberschaubar, praktisch aber bedeutsam. Sie verdoppelt den gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Jugendurlaub und \u00f6ffnet diesen ausdr\u00fccklich f\u00fcr die offene Kinder- und Jugendarbeit.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmende unter 30 Jahren wird ehrenamtliches Engagement damit erleichtert. Arbeitgeber m\u00fcssen sich auf l\u00e4ngere, aber weiterhin unbezahlte und planbare Abwesenheiten einstellen. Entscheidend bleiben eine fr\u00fchzeitige Kommunikation, eine saubere Koordination der Abwesenheit und \u2013 soweit verlangt \u2013 ein gen\u00fcgender Nachweis der T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/02\/achtung-keine-auszahlung-des-ferienlohnes-bei-vollzeitbeschaeftigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Achtung: Keine Auszahlung des Ferienlohnes bei Vollzeitbesch\u00e4ftigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/11\/03\/ist-der-bezug-von-ferien-waehrend-der-freistellung-moeglich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ist der Bezug von Ferien w\u00e4hrend der Freistellung m\u00f6glich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/12\/notwendiger-protest-bei-kurzfristig-angeordneten-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendiger Protest bei kurzfristig angeordneten Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/10\/19\/schadenersatzpflicht-wegen-abgesagter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatzpflicht wegen abgesagter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/24\/arbeitsfrei-am-2-januar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei am 2. Januar?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/06\/08\/arbeitsfrei-an-pfingstmontag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei an Pfingstmontag?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/12\/arbeiten-ueber-weihnachten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeiten \u00fcber Weihnachten?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/15\/brueckentage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eBr\u00fcckentage\u201c<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will den Jugendurlaub st\u00e4rken. 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