{"id":5211,"date":"2026-08-06T00:35:13","date_gmt":"2026-08-05T22:35:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5211"},"modified":"2026-08-06T18:38:16","modified_gmt":"2026-08-06T16:38:16","slug":"wann-wird-ein-auskunftsbegehren-zur-unzulaessigen-fishing-expedition","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/08\/06\/wann-wird-ein-auskunftsbegehren-zur-unzulaessigen-fishing-expedition\/","title":{"rendered":"Wann wird ein Auskunftsbegehren zur unzul\u00e4ssigen \u00abFishing Expedition\u00bb?"},"content":{"rendered":"<p class=\"isSelectedEnd\">Ein Entscheid der Genfer Cour de justice zeigt, dass das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht auch nach einer K\u00fcndigung ein starkes Instrument bleibt. Es darf jedoch nicht bloss als Ersatz f\u00fcr die zivilprozessuale Beweismittelbeschaffung eingesetzt werden:<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Mit Entscheid <a href=\"https:\/\/entscheidsuche.ch\/dok\/GE_Gerichte\/GE_CJ_003_C-7368-2024_2026-04-07.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ACJC\/630\/2026 vom 7. April 2026<\/a> befasste sich die Chambre des prud\u2019hommes der Genfer Cour de justice mit der Frage, wann ein Auskunftsbegehren nach Art. 25 des Datenschutzgesetzes als rechtsmissbr\u00e4uchlich abgelehnt werden darf.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die kantonale Rechtsmittelinstanz best\u00e4tigte die Abweisung des Begehrens einer ehemaligen Arbeitnehmerin. Nach W\u00fcrdigung s\u00e4mtlicher Umst\u00e4nde kam sie zum Ergebnis, dass das Begehren nicht prim\u00e4r einem datenschutzrechtlichen Kontrollinteresse, sondern einer unbestimmten Informations- und Beweissuche in einem arbeitsrechtlichen Konflikt diente.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Der Entscheid konnte grunds\u00e4tzlich mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht weitergezogen werden. Ob dies geschehen ist, l\u00e4sst sich dem ver\u00f6ffentlichten Urteil nicht entnehmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Worum ging es?<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Arbeitnehmerin war w\u00e4hrend rund 15 Jahren f\u00fcr eine international t\u00e4tige Unternehmensgruppe besch\u00e4ftigt. Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 k\u00fcndigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Zwischen den Parteien entstand in der Folge ein umfangreicher Konflikt \u00fcber die Wirksamkeit und die Gr\u00fcnde der K\u00fcndigung, eine m\u00f6gliche Lohndiskriminierung, Bonusanspr\u00fcche und weitere arbeitsrechtliche Forderungen. Parallel dazu wurden mehrere Verfahren eingeleitet.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Am 28. Februar 2024 verlangte die Arbeitnehmerin unter Berufung auf Art. 328b OR und Art. 25 DSG zun\u00e4chst eine vollst\u00e4ndige Kopie ihres Personaldossiers.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Im anschliessenden gerichtlichen Verfahren konkretisierte und erweiterte sie ihr Begehren. Sie verlangte unter anderem:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>s\u00e4mtliche \u00fcber sie bearbeiteten Personendaten;<\/li>\n<li>Angaben zu den Bearbeitungszwecken;<\/li>\n<li>Informationen \u00fcber die Aufbewahrungsdauer;<\/li>\n<li>Angaben zur Herkunft der Daten;<\/li>\n<li>Informationen \u00fcber Empf\u00e4nger, Empf\u00e4ngerkategorien und Auftragsbearbeiter;<\/li>\n<li>Angaben zu Daten\u00fcbermittlungen ins Ausland;<\/li>\n<li>Informationen \u00fcber Sicherheitsmassnahmen und Garantien bei internationalen Daten\u00fcbermittlungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Arbeitgeberin verweigerte die Auskunft. Sie machte geltend, die Arbeitnehmerin verfolge damit kein ernsthaftes datenschutzrechtliches Ziel, sondern wolle Beweismittel f\u00fcr die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen beschaffen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Das Genfer Tribunal des prud\u2019hommes folgte dieser Argumentation. Die Cour de justice best\u00e4tigte den erstinstanzlichen Entscheid.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Nicht entschieden wurde damit die allgemeine Frage, ob Art. 25 DSG einen Anspruch auf die Herausgabe einer vollst\u00e4ndigen Kopie s\u00e4mtlicher Dokumente eines Personaldossiers vermittelt. Die Gerichte wiesen das Begehren wegen der im konkreten Fall angenommenen missbr\u00e4uchlichen Aus\u00fcbung des Auskunftsrechts ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Das Auskunftsrecht ist grunds\u00e4tzlich weitreichend<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Art. 25 DSG gibt betroffenen Personen das Recht, vom Verantwortlichen zu erfahren, ob und welche Personendaten \u00fcber sie bearbeitet werden.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Auskunft umfasst insbesondere:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>die bearbeiteten Personendaten als solche;<\/li>\n<li>den Bearbeitungszweck;<\/li>\n<li>die Aufbewahrungsdauer oder die Kriterien zu deren Festlegung;<\/li>\n<li>die Herkunft der Daten;<\/li>\n<li>die Empf\u00e4nger oder Empf\u00e4ngerkategorien;<\/li>\n<li>gegebenenfalls weitere Angaben zu automatisierten Entscheidungen oder Datenbekanntgaben ins Ausland.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Das Auskunftsrecht soll die betroffene Person in die Lage versetzen, die Bearbeitung ihrer Daten zu kontrollieren. Sie soll insbesondere pr\u00fcfen k\u00f6nnen, ob die Daten richtig sind und ob die gesetzlichen Datenschutzgrunds\u00e4tze eingehalten werden.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Grunds\u00e4tzlich muss die betroffene Person weder eine Pers\u00f6nlichkeitsverletzung noch ein besonderes Interesse nachweisen. Ein Auskunftsbegehren muss in der Regel auch nicht begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Dass die erhaltenen Informationen m\u00f6glicherweise sp\u00e4ter in einem gerichtlichen Verfahren verwendet werden, macht ein Begehren ebenfalls nicht automatisch missbr\u00e4uchlich. Ein datenschutzrechtliches Kontrollinteresse kann gleichzeitig mit einem arbeitsrechtlichen oder prozessualen Interesse bestehen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Entscheidend bleibt stets eine W\u00fcrdigung der konkreten Umst\u00e4nde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Grenze: eine datenschutzwidrige Beweisausforschung<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Nach Art. 26 Abs. 1 lit. c DSG kann der Verantwortliche die Auskunft verweigern, einschr\u00e4nken oder aufschieben, wenn das Auskunftsbegehren offensichtlich unbegr\u00fcndet ist. Das Gesetz nennt insbesondere Begehren, die einen datenschutzwidrigen Zweck verfolgen oder offensichtlich querulatorisch sind.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Diese Ausnahme ist restriktiv anzuwenden. Bei Zweifeln ist die Auskunft grunds\u00e4tzlich zu erteilen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Beweislast f\u00fcr die Umst\u00e4nde, aus denen auf einen Rechtsmissbrauch geschlossen werden soll, tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich der Verantwortliche beziehungsweise der Schuldner des Auskunftsanspruchs.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Das Auskunftsrecht soll jedoch nicht als Ersatz f\u00fcr die zivilprozessuale Beweismittelbeschaffung dienen. Missbr\u00e4uchlich kann insbesondere ein Begehren sein, das lediglich als Vorwand f\u00fcr eine unbestimmte Suche nach Informationen oder Beweismitteln eingesetzt wird. Eine solche Suche wird h\u00e4ufig als \u00abFishing Expedition\u00bb bezeichnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Weshalb das Gericht das Begehren als missbr\u00e4uchlich einstufte<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">F\u00fcr die Cour de justice war kein einzelner Umstand ausschlaggebend. Entscheidend war das Gesamtbild.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Nach den f\u00fcr das Gericht massgeblichen Feststellungen hatte die Arbeitnehmerin w\u00e4hrend des langj\u00e4hrigen Arbeitsverh\u00e4ltnisses keine konkreten Bedenken hinsichtlich der Bearbeitung ihrer Personendaten ge\u00e4ussert.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Arbeitnehmerin machte im Verfahren zwar geltend, informell \u00fcber gewisse Aufzeichnungen gesprochen und einmal die IT-Abteilung kontaktiert zu haben. Das Gericht betrachtete die entsprechenden Behauptungen jedoch nicht als hinreichenden Nachweis eines bereits zuvor bestehenden datenschutzrechtlichen Kontrollinteresses.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Auch unmittelbar nach den ersten K\u00fcndigungen hatte die Arbeitnehmerin verschiedene arbeitsrechtliche Forderungen erhoben, zun\u00e4chst aber noch keine umfassende Datenauskunft verlangt.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Das Begehren erfolgte erst, nachdem die Arbeitgeberin an der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses festgehalten und eine einvernehmliche L\u00f6sung abgelehnt hatte.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Hinzu kam, dass das erste Auskunftsbegehren nicht n\u00e4her begr\u00fcndet und in ein Schreiben integriert war, mit dem die Arbeitnehmerin gleichzeitig ihre K\u00fcndigung anfocht und weitere arbeitsrechtliche Anspr\u00fcche geltend machte.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Zwar muss ein Auskunftsbegehren grunds\u00e4tzlich nicht begr\u00fcndet werden. Das Fehlen einer Begr\u00fcndung darf jedoch zusammen mit weiteren Umst\u00e4nden ber\u00fccksichtigt werden, wenn der tats\u00e4chliche Zweck des Begehrens beurteilt wird.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Weiter verlangte die Arbeitnehmerin sehr umfassend s\u00e4mtliche \u00fcber sie vorhandenen Daten. Gleichzeitig hatte sie w\u00e4hrend des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u00fcber ein internes Personalverwaltungssystem bereits Zugang zu zahlreichen Informationen und war wiederholt aufgefordert worden, diese zu kontrollieren.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Ihre Erkl\u00e4rungen dazu, welche Daten sie aus welchen datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden \u00fcberpr\u00fcfen wollte, ver\u00e4nderten sich zudem im Verlauf des Verfahrens.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">In der Gesamtschau gelangte die Cour de justice deshalb zum Ergebnis, dass die geltend gemachten Datenschutzinteressen lediglich als Vorwand erschienen. Das Begehren sei Bestandteil einer unbestimmten Informationssuche im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gewesen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Ablehnung der Auskunft wurde daher best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ein umfassendes Begehren ist nicht automatisch missbr\u00e4uchlich<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Aus dem Entscheid folgt nicht, dass ein Auskunftsbegehren bereits wegen seines Umfangs oder wegen eines bestehenden arbeitsrechtlichen Konflikts missbr\u00e4uchlich w\u00e4re.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Auch der Zeitpunkt nach einer K\u00fcndigung gen\u00fcgt f\u00fcr sich allein nicht.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Im konkreten Fall st\u00fctzte das Gericht seine Beurteilung auf das Zusammenwirken mehrerer Umst\u00e4nde:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>den zeitlichen und konfliktbezogenen Kontext;<\/li>\n<li>das zun\u00e4chst nicht erl\u00e4uterte Auskunftsbegehren;<\/li>\n<li>das Fehlen eines zuvor erkennbaren Datenschutzinteresses;<\/li>\n<li>die bereits bestehenden Informations- und Zugriffsm\u00f6glichkeiten;<\/li>\n<li>die im Verfahren wechselnden Begr\u00fcndungen;<\/li>\n<li>die parallel gef\u00fchrten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Breite des Begehrens und der fr\u00fchere Zugang zu Personaldaten waren somit lediglich einzelne Indizien innerhalb einer umfassenden Gesamtw\u00fcrdigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Missbrauch erfasst das gesamte Auskunftsbegehren<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Bemerkenswert ist auch die Aussage des Gerichts zur Reichweite der Ablehnung.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Vorinstanz hatte verschiedene Teile des Begehrens noch gesondert gepr\u00fcft. Die Cour de justice hielt eine solche getrennte Beurteilung grunds\u00e4tzlich f\u00fcr verfehlt.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Wird die Aus\u00fcbung des Auskunftsrechts insgesamt als missbr\u00e4uchlich beurteilt, erfasst dies nach Auffassung des Gerichts s\u00e4mtliche Informationen nach Art. 25 Abs. 2 DSG.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Ablehnung betrifft damit nicht nur die Herausgabe der eigentlichen Personendaten, sondern auch Angaben zu:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>den Bearbeitungszwecken;<\/li>\n<li>den Aufbewahrungsfristen;<\/li>\n<li>der Herkunft der Daten;<\/li>\n<li>den Empf\u00e4ngern;<\/li>\n<li>allf\u00e4lligen Daten\u00fcbermittlungen ins Ausland.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Eine k\u00fcnstliche Aufteilung des Begehrens in einzelne Informationskategorien ist in einer solchen Situation grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bedeutung f\u00fcr Arbeitgeber<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Der Entscheid ist kein Freipass, Auskunftsbegehren ehemaliger Mitarbeitender pauschal mit dem Hinweis auf einen m\u00f6glichen Gerichtsprozess abzulehnen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Missbrauchsschwelle bleibt hoch. Die gesetzliche Ausnahme ist eng auszulegen, und der Verantwortliche muss die Umst\u00e4nde nachweisen k\u00f6nnen, die f\u00fcr einen datenschutzwidrigen Zweck sprechen.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Aus praktischer Sicht l\u00e4sst sich aus dem Entscheid ableiten, dass Arbeitgeber eine Ablehnung sorgf\u00e4ltig und einzelfallbezogen begr\u00fcnden sollten.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Relevant sein k\u00f6nnen insbesondere:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>der zeitliche Ablauf;<\/li>\n<li>der Wortlaut und die Reichweite des Begehrens;<\/li>\n<li>fr\u00fchere \u00c4usserungen der betroffenen Person;<\/li>\n<li>bereits bestehende Zugriffsm\u00f6glichkeiten;<\/li>\n<li>die Konsistenz der vorgebrachten Datenschutzinteressen;<\/li>\n<li>laufende oder unmittelbar bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzungen.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Ein laufender Prozess oder eine K\u00fcndigung allein gen\u00fcgen jedoch nicht.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Der Fall zeigt ausserdem den praktischen Wert einer transparenten Datenschutzorganisation. Die Arbeitgeberin konnte darlegen, dass die Mitarbeitenden regelm\u00e4ssig \u00fcber Datenbearbeitungen, Daten\u00fcbermittlungen, Aufbewahrungsregeln und interne Kontrollm\u00f6glichkeiten informiert worden waren.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Klare Datenschutzhinweise, dokumentierte Prozesse und nachvollziehbare Zugriffsrechte k\u00f6nnen deshalb auch in einem sp\u00e4teren Konflikt von Bedeutung sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bedeutung f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Auch w\u00e4hrend oder nach einem arbeitsrechtlichen Konflikt darf ein datenschutzrechtliches Auskunftsbegehren gestellt werden.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die betroffene Person ist grunds\u00e4tzlich nicht verpflichtet, das Begehren besonders zu begr\u00fcnden oder auf einzelne Datenkategorien zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Wer tats\u00e4chlich die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit, Aufbewahrung oder Weitergabe bestimmter Personendaten kontrollieren m\u00f6chte, kann dieses Interesse jedoch m\u00f6glichst konkret und konsistent formulieren.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Statt lediglich pauschal \u00abs\u00e4mtliche Daten\u00bb zu verlangen, kann beispielsweise auf bestimmte Datenbearbeitungen hingewiesen werden, etwa:<\/p>\n<ul data-spread=\"false\">\n<li>Leistungsbeurteilungen;<\/li>\n<li>Absenzen- oder Gesundheitsdaten;<\/li>\n<li>interne Notizen;<\/li>\n<li>Datenbekanntgaben an Konzerngesellschaften;<\/li>\n<li>Empf\u00e4nger im In- oder Ausland;<\/li>\n<li>Aufbewahrungsfristen;<\/li>\n<li>mutmasslich unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Daten.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Eine solche Pr\u00e4zisierung ist keine gesetzliche Voraussetzung. Sie kann aber helfen, das datenschutzrechtliche Kontrollinteresse deutlich zu machen und dem Eindruck einer blossen Beweisausforschung entgegenzuwirken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Der Genfer Entscheid best\u00e4tigt eine wichtige Abgrenzung: Ein Auskunftsbegehren ist weder wegen eines bestehenden Arbeitskonflikts noch wegen einer m\u00f6glichen sp\u00e4teren Verwendung der Daten in einem Gerichtsverfahren automatisch missbr\u00e4uchlich.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Eine Verweigerung kommt erst in Betracht, wenn die Gesamtumst\u00e4nde den Schluss zulassen, dass kein ernsthaftes datenschutzrechtliches Kontrollinteresse verfolgt wird und das Begehren vielmehr einer unbestimmten Informations- oder Beweissuche dient.<\/p>\n<p class=\"isSelectedEnd\">Die Ausnahme ist restriktiv anzuwenden. Die Umst\u00e4nde, die einen Rechtsmissbrauch begr\u00fcnden sollen, sind grunds\u00e4tzlich vom Verantwortlichen nachzuweisen.<\/p>\n<p>Entscheidend ist damit nicht allein, wann oder wie umfassend eine Person Auskunft verlangt. Massgebend ist vielmehr, welchen tats\u00e4chlichen Zweck sie mit dem Begehren verfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Im vorliegenden Zusammenhang, insbesondere dem Datenschutz, sind auch die nachfolgenden Beitr\u00e4ge relevant:<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/05\/illegal-beschaffte-screenshots\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Illegal beschaffte Screenshots<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/07\/lieferung-von-mitarbeiterdaten-in-die-usa-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Datenlieferung in die USA als Pers\u00f6nlichkeitsverletzung?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/02\/lieferung-von-mitarbeiterdaten-in-die-usa\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lieferung von Mitarbeiterdaten in die USA<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/17\/videoueberwachungen-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Video\u00fcberwachungen am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/11\/15\/personensicherheitsueberpruefungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sicherheits\u00fcberpr\u00fcfungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/18\/fragen-und-antworten-im-bewerbungsverfahren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fragen und Antworten im Bewerbungsverfahren<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/06\/01\/was-steht-im-personaldossier\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Personaldossier \u2013 was steht da drinn?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2017\/09\/03\/arbeitnehmerrechte-bei-internen-untersuchungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitnehmerrechte bei internen Untersuchungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/06\/01\/das-recht-auf-die-personalakte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Recht auf die Personalakte<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/15\/coronavirus-messung-koerpertemperatur-und-tracking-durch-den-arbeitgeber\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Coronavirus: Messung der K\u00f6rpertemperatur durch den Arbeitgeber<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/08\/03\/die-ueberwachung-von-geschaeftsfahrzeugen-mit-gps-geraeten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die \u00dcberwachung von Gesch\u00e4ftsfahrzeugen mit GPS-Ger\u00e4ten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/02\/22\/absichtliche-taeuschung-im-bewerbungsverfahren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Absichtliche T\u00e4uschung im Bewerbungsverfahren<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/15\/taeuschung-im-bewerbungsverfahren-durch-skilehrerin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">T\u00e4uschung im Bewerbungsverfahren durch Skilehrerin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/05\/02\/offenbarungs-und-auskunftspflicht-bei-der-bewerbung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Offenbarungs- und Auskunftspflicht bei der Bewerbung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/06\/02\/ueberwachung-am-arbeitsplatz-mit-technischen-mitteln\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberwachung am Arbeitsplatz mit technischen Mitteln<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/04\/06\/ueberwachungskameras-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberwachungskameras am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/04\/30\/ki-im-bewerbungsprozess-darf-der-arbeitgeber-cvs-automatisch-vorsortieren-lassen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">KI im Bewerbungsprozess: Darf der Arbeitgeber CVs automatisch vorsortieren lassen?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Entscheid der Genfer Cour de justice zeigt, dass das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht auch nach einer K\u00fcndigung ein starkes Instrument bleibt. 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