{"id":5218,"date":"2026-08-11T21:15:28","date_gmt":"2026-08-11T19:15:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5218"},"modified":"2026-08-11T21:15:28","modified_gmt":"2026-08-11T19:15:28","slug":"einstellung-im-amt-wann-darf-der-kanton-zuerich-mitarbeitende-vorsorglich-von-ihrer-funktion-entbinden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/08\/11\/einstellung-im-amt-wann-darf-der-kanton-zuerich-mitarbeitende-vorsorglich-von-ihrer-funktion-entbinden\/","title":{"rendered":"Einstellung im Amt: Wann darf der Kanton Z\u00fcrich Mitarbeitende vorsorglich von ihrer Funktion entbinden?"},"content":{"rendered":"<p>Wer im \u00f6ffentlichen Dienst \u00abim Amt eingestellt\u00bb wird, verliert seine Stelle nicht automatisch. Der Begriff ist insofern missverst\u00e4ndlich: Gemeint ist eine vorsorgliche personalrechtliche Massnahme, mit der eine angestellte Person vor\u00fcbergehend daran gehindert wird, ihre bisherige Funktion auszu\u00fcben. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht grunds\u00e4tzlich weiter.<\/p>\n<p>Die Einstellung im Amt ist eine einschneidende personalrechtliche Massnahme. Sie beendet das Arbeitsverh\u00e4ltnis nicht, kann f\u00fcr die betroffene Person aber erhebliche berufliche und pers\u00f6nliche Folgen haben. Ein Entscheid des Z\u00fcrcher Verwaltungsgerichts zeigt, dass \u00f6ffentliche Arbeitgeber dabei nicht freie Hand haben.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betroffene kann eine solche Massnahme trotzdem weitreichende Folgen haben. Neben dem vor\u00fcbergehenden Verlust der beruflichen T\u00e4tigkeit k\u00f6nnen insbesondere die Lohnzahlung, die berufliche Reputation und die Kommunikation gegen\u00fcber Mitarbeitenden oder der \u00d6ffentlichkeit von erheblicher Bedeutung sein.<\/p>\n<p>Im Personalrecht des Kantons Z\u00fcrich ist die Einstellung im Amt in \u00a7 29 des Personalgesetzes (PG) geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wann ist eine Einstellung im Amt zul\u00e4ssig?<\/h3>\n<p>Nach \u00a7 29 Abs. 1 PG kann die Anstellungs- oder Aufsichtsbeh\u00f6rde eine angestellte Person vorsorglich im Amt einstellen, wenn einer der gesetzlich vorgesehenen Gr\u00fcnde vorliegt.<\/p>\n<p>Dies ist namentlich der Fall, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>gen\u00fcgend Hinweise auf einen wichtigen Grund zur Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses bestehen;<\/li>\n<li>gegen die angestellte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein Strafverfahren eingeleitet wurde; oder<\/li>\n<li>zwingende \u00f6ffentliche Interessen oder eine Administrativuntersuchung eine Einstellung im Amt erfordern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Beh\u00f6rde verf\u00fcgt damit zwar \u00fcber einen gewissen Handlungsspielraum. Eine Einstellung im Amt ist aber nicht bereits deshalb zul\u00e4ssig, weil beispielsweise eine Administrativuntersuchung er\u00f6ffnet wurde oder schwerwiegende Vorw\u00fcrfe gegen eine angestellte Person im Raum stehen.<\/p>\n<p>Die Massnahme muss im konkreten Fall erforderlich und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Eine Administrativuntersuchung allein gen\u00fcgt nicht<\/h3>\n<p>Besonders deutlich zeigt dies das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Z\u00fcrich <a href=\"https:\/\/entscheidsuche.ch\/dok\/ZH_Verwaltungsgericht\/ZH_VG_001_-VB-2023-00386_2023-11-09.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">VB.2023.00386 vom 9. November 2023.<\/a><\/p>\n<p>Im betreffenden Fall war die Rektorin einer kantonalen Berufsfachschule im Zusammenhang mit einem Konflikt an der Schule vorsorglich im Amt eingestellt worden. Gleichzeitig wurde ihre Stellvertretung geregelt.<\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht hob die Einstellung im Amt auf. Das Gericht stellte klar, dass auch w\u00e4hrend einer Administrativuntersuchung nicht automatisch von der Notwendigkeit einer Einstellung im Amt ausgegangen werden darf. Zu beachten sind insbesondere das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip, die F\u00fcrsorgepflicht des \u00f6ffentlichen Arbeitgebers und die Interessen der betroffenen Person.<\/p>\n<p>Mit anderen Worten: Eine Administrativuntersuchung ist kein Freipass f\u00fcr eine Einstellung im Amt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Beh\u00f6rde braucht eine ausreichende Tatsachengrundlage<\/h3>\n<p>Ein zentraler Kritikpunkt des Verwaltungsgerichts betraf die Aktenlage.<\/p>\n<p>Dem Regierungsrat lagen f\u00fcr seinen Entscheid lediglich wenige Unterlagen vor. Ein wesentlicher Teil davon bestand aus Schreiben, die ihrerseits auf Aussagen Dritter beruhten. Nach Auffassung des Gerichts liess sich der im Entscheid geschilderte Sachverhalt aus den vorhandenen Akten nicht ausreichend herleiten.<\/p>\n<p>Die entscheidende Beh\u00f6rde muss den Sachverhalt von Amtes wegen untersuchen und die vorhandenen Beweismittel selbst w\u00fcrdigen. Dazu m\u00fcssen ihr die entscheidwesentlichen Unterlagen vorliegen.<\/p>\n<p>Eine vorsorgliche Einstellung im Amt darf deshalb nicht auf einem offenkundig unvollst\u00e4ndigen Dossier oder lediglich auf ungepr\u00fcften Vorw\u00fcrfen beruhen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mildere Massnahmen m\u00fcssen gepr\u00fcft werden<\/h3>\n<p>Eine Einstellung im Amt ist nur zul\u00e4ssig, wenn sie verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Das bedeutet insbesondere, dass die Beh\u00f6rde pr\u00fcfen muss, ob das angestrebte Ziel nicht auch mit einer weniger einschneidenden Massnahme erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Denkbar sind je nach Situation etwa:<\/p>\n<ul>\n<li>eine vor\u00fcbergehende Anpassung des Aufgabenbereichs;<\/li>\n<li>organisatorische Massnahmen;<\/li>\n<li>eine Einschr\u00e4nkung bestimmter Entscheid- oder Zugriffsrechte;<\/li>\n<li>die vor\u00fcbergehende \u00dcbertragung einzelner Aufgaben auf andere Personen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Verwaltungsgericht beanstandete im erw\u00e4hnten Fall, dass mildere Massnahmen nicht ausreichend gepr\u00fcft worden waren.<\/p>\n<p>Die Einstellung im Amt darf somit nicht zur Standardreaktion auf einen schwerwiegenden Konflikt werden. Sie ist eine vorsorgliche Sicherungsmassnahme f\u00fcr besondere Situationen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Keine Vorverurteilung der betroffenen Person<\/h3>\n<p>Besondere Bedeutung hat die Einstellung im Amt bei Personen, die aufgrund ihrer Funktion \u00f6ffentlich bekannt sind oder deren berufliches Umfeld von einem Konflikt weiss.<\/p>\n<p>Wird eine Person pl\u00f6tzlich von ihrer Funktion entbunden, kann bei Mitarbeitenden, Gesch\u00e4ftspartnern oder in der \u00d6ffentlichkeit schnell der Eindruck entstehen, gegen sie erhobene Vorw\u00fcrfe h\u00e4tten sich bereits best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>Gerade darin liegt eine erhebliche Gefahr der Vorverurteilung. Das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht betonte deshalb, dass bei der Interessenabw\u00e4gung auch die m\u00f6glichen Auswirkungen auf die Pers\u00f6nlichkeit und die berufliche Reputation der betroffenen Person ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Arbeitgeber trifft gegen\u00fcber seinen Angestellten eine F\u00fcrsorgepflicht. Diese endet nicht in dem Moment, in dem Vorw\u00fcrfe erhoben oder Untersuchungen eingeleitet werden.<\/p>\n<p>Der zentrale Grundsatz lautet deshalb: Die Einstellung im Amt ist eine vorsorgliche Sicherungsmassnahme \u2013 keine vorweggenommene Sanktion<strong>.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Muss die betroffene Person vorher angeh\u00f6rt werden?<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ja. Nach \u00a7 31 PG sind Angestellte vor Erlass einer sie belastenden Verf\u00fcgung anzuh\u00f6ren. Die betroffene Person muss somit grunds\u00e4tzlich Gelegenheit erhalten, zu den Vorw\u00fcrfen und zur beabsichtigten Massnahme Stellung zu nehmen.<\/p>\n<p>Das rechtliche Geh\u00f6r ist gerade bei einer Einstellung im Amt von erheblicher Bedeutung. Es erm\u00f6glicht der betroffenen Person beispielsweise,<\/p>\n<ul>\n<li>den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen;<\/li>\n<li>unrichtige oder unvollst\u00e4ndige Angaben zu korrigieren;<\/li>\n<li>Beweismittel einzureichen; und<\/li>\n<li>auf weniger einschneidende Alternativen zur vollst\u00e4ndigen Einstellung im Amt hinzuweisen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ist ein sofortiger Entscheid im \u00f6ffentlichen Interesse notwendig, kann die vorg\u00e4ngige Anh\u00f6rung ausnahmsweise unterbleiben. Sie muss dann jedoch so bald wie m\u00f6glich nachgeholt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was geschieht mit dem Lohn?<\/h3>\n<p>Eine Einstellung im Amt bedeutet nicht automatisch, dass der Lohn unver\u00e4ndert weiterbezahlt wird.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 29 Abs. 2 PG entscheidet die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde \u00fcber die Weiterausrichtung, K\u00fcrzung oder den Entzug des Lohnes. Sp\u00e4testens mit dem Entscheid \u00fcber die Fortsetzung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses muss auch \u00fcber eine allf\u00e4llige Nachzahlung oder R\u00fcckzahlung entschieden werden.<\/p>\n<p>Die Frage der Lohnzahlung ist deshalb von der eigentlichen Einstellung im Amt zu unterscheiden.<\/p>\n<p>F\u00fcr betroffene Mitarbeitende ist wichtig, dass aus dem Entscheid m\u00f6glichst klar hervorgeht, welche finanziellen Folgen die Massnahme w\u00e4hrend ihrer Dauer hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ist die Einstellung im Amt bereits eine K\u00fcndigung?<\/h3>\n<p>Nein. Die Einstellung im Amt und die Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses sind rechtlich voneinander zu trennen.<\/p>\n<p>Die Einstellung nach \u00a7 29 PG ist zun\u00e4chst eine vorsorgliche Massnahme. Sie soll eine Situation w\u00e4hrend laufender Abkl\u00e4rungen sichern. Ob sich die gegen die angestellte Person erhobenen Vorw\u00fcrfe best\u00e4tigen und welche personalrechtlichen Konsequenzen daraus gegebenenfalls folgen, ist separat zu beurteilen.<\/p>\n<p>Das Z\u00fcrcher Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch auf die unterschiedlichen gesetzlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Einstellung im Amt hingewiesen.<\/p>\n<p>Wird die Massnahme beispielsweise mit einer Administrativuntersuchung oder zwingenden \u00f6ffentlichen Interessen begr\u00fcndet, darf nicht ohne Weiteres gleichzeitig argumentiert werden, das Vertrauensverh\u00e4ltnis sei bereits derart ersch\u00fcttert, dass eine Weiterbesch\u00e4ftigung kaum mehr m\u00f6glich sei.<\/p>\n<p>Bestehen tats\u00e4chlich gen\u00fcgend Hinweise auf einen wichtigen Grund zur Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses, handelt es sich um einen anderen gesetzlichen Tatbestand.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung ist wichtig: Die Beh\u00f6rde muss sich auf den tats\u00e4chlich vorliegenden gesetzlichen Grund f\u00fcr die Massnahme st\u00fctzen<strong>.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Kann sich jede betroffene Person gegen die Einstellung im Amt wehren?<\/h3>\n<p>Auch die Frage des Rechtsschutzes ist nicht ganz einfach. Nach der Rechtsprechung begr\u00fcndet der blosse Umstand, dass eine angestellte Person bei fortlaufender Lohnzahlung vor\u00fcbergehend nicht arbeiten muss, nicht in jedem Fall bereits ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung.<\/p>\n<p>Ein solches Interesse kann jedoch insbesondere bestehen, wenn die betroffene Person ein besonderes Interesse daran hat, ihre T\u00e4tigkeit weiter auszu\u00fcben \u2013 etwa zur Erhaltung ihrer beruflichen F\u00e4higkeiten.<\/p>\n<p>Von besonderer Bedeutung ist zudem der Pers\u00f6nlichkeitsschutz. Kann die Einstellung im Amt im beruflichen oder pers\u00f6nlichen Umfeld den Eindruck erwecken, die betroffene Person werde einer Straftat oder einer schweren Pflichtverletzung verd\u00e4chtigt, kann dies ein ausreichendes Interesse an einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Bei F\u00fchrungspersonen oder Personen in \u00f6ffentlich wahrgenommenen Funktionen d\u00fcrfte dieser Gesichtspunkt besonders relevant sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Kann das Gericht die Einstellung im Amt aufheben?<\/h3>\n<p>Diese Frage ist rechtlich weniger selbstverst\u00e4ndlich, als man zun\u00e4chst annehmen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht bei einer ungerechtfertigten Einstellung im Amt grunds\u00e4tzlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit und die Zusprechung einer Entsch\u00e4digung vor.<\/p>\n<p>Im Urteil VB.2023.00386 stellte das Verwaltungsgericht jedoch klar, dass dies bei einem fortbestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis zu unzureichendem Rechtsschutz f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall dauerte die Einstellung im Amt weiter an und beeintr\u00e4chtigte den Pers\u00f6nlichkeitsschutz der betroffenen Rektorin. Eine blosse sp\u00e4tere Feststellung der Rechtswidrigkeit h\u00e4tte diesen Eingriff nicht beseitigt.<\/p>\n<p>Das Verwaltungsgericht legte die gesetzlichen Bestimmungen deshalb verfassungskonform aus und hob die Einstellung im Amt auf.<\/p>\n<p>Eine rechtswidrige Einstellung im Amt kann somit jedenfalls bei fortbestehendem Arbeitsverh\u00e4ltnis aufgehoben werden, wenn dies zur Gew\u00e4hrleistung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes erforderlich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ein Rechtsmittel stoppt die Einstellung nicht automatisch<\/h3>\n<p>F\u00fcr Betroffene besonders wichtig ist eine weitere verfahrensrechtliche Besonderheit:<\/p>\n<p>Ein Rechtsmittel gegen die Einstellung im Amt hat grunds\u00e4tzlich keine aufschiebende Wirkung.<\/p>\n<p>Das bedeutet: Auch wenn gegen die Verf\u00fcgung rechtlich vorgegangen wird, bleibt die Einstellung im Amt grunds\u00e4tzlich bestehen und muss zun\u00e4chst befolgt werden.<\/p>\n<p>Ob die aufschiebende Wirkung im konkreten Verfahren wiederhergestellt werden kann, ist gesondert zu beurteilen.<\/p>\n<p>Betroffene sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass die Einreichung eines Rechtsmittels automatisch dazu f\u00fchrt, dass sie bis zum Entscheid wieder ihrer bisherigen T\u00e4tigkeit nachgehen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was sollten Betroffene pr\u00fcfen?<\/h3>\n<p>Wer im Amt eingestellt wird, sollte insbesondere darauf achten,<\/p>\n<ul>\n<li>auf welchen gesetzlichen Grund die Beh\u00f6rde die Massnahme st\u00fctzt;<\/li>\n<li>welche konkreten Tatsachen und Vorw\u00fcrfe dem Entscheid zugrunde liegen;<\/li>\n<li>ob die Beh\u00f6rde \u00fcber eine ausreichende Aktenlage verf\u00fcgt;<\/li>\n<li>ob das rechtliche Geh\u00f6r gew\u00e4hrt wurde;<\/li>\n<li>ob mildere Massnahmen gepr\u00fcft wurden;<\/li>\n<li>welche Auswirkungen die Massnahme auf den Lohn hat;<\/li>\n<li>ob und wie gegen\u00fcber Mitarbeitenden oder der \u00d6ffentlichkeit kommuniziert wird; und<\/li>\n<li>welche Rechtsmittel zur Verf\u00fcgung stehen und welche Fristen laufen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Gerade wegen der m\u00f6glichen beruflichen und pers\u00f6nlichen Folgen empfiehlt es sich, die Rechtm\u00e4ssigkeit einer Einstellung im Amt fr\u00fchzeitig zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Die Einstellung im Amt geh\u00f6rt zu den einschneidendsten vorsorglichen Massnahmen des \u00f6ffentlichen Personalrechts.<\/p>\n<p>\u00a7 29 PG erm\u00f6glicht dem Kanton Z\u00fcrich ein rasches Eingreifen, wenn gewichtige Gr\u00fcnde daf\u00fcr bestehen. Gleichzeitig setzt das Recht der Beh\u00f6rde klare Grenzen.<\/p>\n<p>Das Urteil des Z\u00fcrcher Verwaltungsgerichts VB.2023.00386 zeigt dies besonders deutlich: Eine Einstellung im Amt ben\u00f6tigt eine ausreichende Tatsachengrundlage, mildere Massnahmen m\u00fcssen ernsthaft gepr\u00fcft werden und die Interessen sowie der Pers\u00f6nlichkeitsschutz der betroffenen Person sind zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Auch das rechtliche Geh\u00f6r darf nicht aus dem Blick geraten. Und wird gegen die Massnahme ein Rechtsmittel ergriffen, ist zu beachten, dass dieses grunds\u00e4tzlich keine aufschiebende Wirkung hat.<\/p>\n<p>Vor allem darf die Einstellung im Amt nicht dazu f\u00fchren, dass eine angestellte Person bereits vor Abschluss der Abkl\u00e4rungen faktisch als schuldig behandelt wird.<\/p>\n<p>Die Einstellung im Amt dient der Sicherung einer Situation \u2013 nicht der Vorwegnahme des sp\u00e4teren personalrechtlichen Entscheids.<\/p>\n<p><em>Hinweis: Der Beitrag bezieht sich auf das Personalrecht des Kantons Z\u00fcrich. F\u00fcr Gemeinden, selbstst\u00e4ndige \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten und andere \u00f6ffentliche Arbeitgeber k\u00f6nnen abweichende Regelungen gelten.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum \u00f6ffentlichen Dienstrecht (nicht abschliessend):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/01\/22\/entschaedigung-trotz-gerechtfertigter-fristloser-entlassung-oeff-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung trotz gerechtfertigter fristloser Entlassung (\u00f6ff. Dienstrecht)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/21\/mobbing-im-oeffentlichen-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing im \u00f6ffentlichen Dienstrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/20\/nicht-gemeldete-nebentaetigkeit-oeffentliches-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicht gemeldete Nebent\u00e4tigkeit (\u00f6ffentliches Dienstrecht)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/03\/14\/bundestrafgericht-entschaedigung-bei-probezeitkuendigung-oeff-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundestrafgericht: Entsch\u00e4digung bei Probezeitk\u00fcndigung (\u00f6ff. Dienstrecht)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/11\/aufloesung-des-arbeitsverhaeltnisses-wegen-erschoepfung-der-lohnfortzahlung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses wegen Ersch\u00f6pfung der Lohnfortzahlung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/01\/03\/probezeitkuendigung-im-oeffentlichen-dienstverhaeltnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Probezeitk\u00fcndigung im \u00f6ffentlichen Dienstverh\u00e4ltnis<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/11\/01\/fristlose-kuendigung-wegen-hass-posts-im-internet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Fristlose K\u00fcndigung wegen Hass-Posts im Internet<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/26\/kuendigung-wegen-verweigerter-covid-19-impfung-von-vier-berufssoldaten-war-rechtens\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung von vier Berufssoldaten war rechtens<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/09\/16\/lohn-bis-zur-pensionierung-trotz-kuendigung\/\">Lohn bis zur Pensionierung trotz K\u00fcndigung?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/30\/kuendigung-wegen-impfverweigerung-bestaetigt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung wegen Impfverweigerung best\u00e4tigt<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/01\/02\/missbraeuchliche-entlassung-eines-militaerarztes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Entlassung eines Milit\u00e4rarztes<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/03\/26\/rasches-handeln-bei-der-fristlosen-entlassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rasches Handeln bei der fristlosen Entlassung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/09\/08\/abfindung-und-entschaedigung-nach-kuendigung-eines-oeffentlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Abfindung und Entsch\u00e4digung nach K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/08\/06\/der-sachliche-kuendigungsgrund-bei-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnissen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der sachliche K\u00fcndigungsgrund bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnissen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/12\/10\/die-charta-der-lohngleichheit-im-oeffentlichen-sektor\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Charta der Lohngleichheit im \u00f6ffentlichen Sektor<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/08\/kein-subjektives-recht-auf-einen-rechtsgleichen-lohn-im-oeffentlichen-personalrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kein subjektives Recht auf einen rechtsgleichen Lohn im \u00f6ffentlichen Personalrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/02\/kuendigung-eines-oeffentlich-rechtlichen-dienstverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/03\/25\/zustellung-einer-verfuegung-im-oeffentlichen-dienstrecht-des-bundes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zustellung einer Verf\u00fcgung im \u00f6ffentlichen Dienstrecht des Bundes<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/21\/entschaedigung-fuer-homeoffice-im-oeffentlichen-dienstrecht-kt-luzern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsch\u00e4digung f\u00fcr Homeoffice im \u00f6ffentlichen Dienstrecht (Kt. Luzern)<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/11\/02\/rechtliches-gehoer-bei-kuendigungen-im-oeffentlichen-dienstrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtliches Geh\u00f6r bei K\u00fcndigungen im \u00f6ffentlichen Dienstrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/08\/10\/kuendigung-im-topkader-wegen-vertrauensverlust-keine-bewaehrungsfrist-erforderlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung im Topkader wegen Vertrauensverlust: Keine Bew\u00e4hrungsfrist erforderlich<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer im \u00f6ffentlichen Dienst \u00abim Amt eingestellt\u00bb wird, verliert seine Stelle nicht automatisch. Der Begriff ist insofern missverst\u00e4ndlich: Gemeint ist eine vorsorgliche personalrechtliche Massnahme, mit der eine angestellte Person vor\u00fcbergehend daran gehindert wird, ihre bisherige Funktion auszu\u00fcben. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht grunds\u00e4tzlich weiter. Die Einstellung im Amt ist eine einschneidende personalrechtliche Massnahme. 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